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Rede von Dunja Kreiser (SPD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

dip / rede 09.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtl.

Das Protokoll 21/89 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.07.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dunja Kreiser (SPD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Anspruch war, diese europäische Richtlinie möglichst eins zu eins umzusetzen – klar und rechtssicher –; denn das schafft Planungssicherheit für unsere Industrie, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die hohen europäischen Umweltstandards konsequent eingehalten werden. Und das möchte unter anderem auch die Industrie. Gerade im Bereich des Gewässerschutzes ist es wichtig, europäische Vorgaben präzise und systemgerecht in nationales Recht zu überführen. Mit den Anpassungen stellen wir sicher, dass Emissionen in Gewässer weiterhin streng reguliert bleiben, gleichzeitig aber Verfahren klarer und effizienter gestaltet werden. Das sind Verfahrensvereinfachungen. Wir haben hier ein sehr technisches Gesetz. Hier ein kleiner Einblick: Die Richtlinie schreibt für Direkteinleitung von Abwasser eine Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen innerhalb von vier Jahren vor. Diese legen den Stand der Technik in der EU für alle Anlagen fest, die von Industrieemissionen betroffen sind. Bei vorhandenen Einleitungen ist es in der Vergangenheit bei der Umsetzung zu Defiziten gekommen, und die Vierjahresfrist wurde verfehlt. Darum ist nun eine unmittelbare Anwendung vorgesehen, wenn keine Anpassung in der Frist erfolgt ist. So schaffen wir Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Anlagenbetreiber. Wir erleichtern Verfahren, ohne das Schutzniveau abzusenken. Mir sind Aussagen zu Ohren gekommen, wonach die Umsetzung der Richtlinie dazu führe, dass Wasser eine Industrieanlage sauberer verlassen muss, als es eingeleitet bzw. bezogen wurde. Das stimmt natürlich nicht. Aber mit Blick auf Klimawandel, zunehmende Wasserknappheit und steigende Nutzungskonflikte kommt dem Schutz unseres Wassers eine immer größere Bedeutung zu. Deshalb dürfen wir keine Abstriche bei der Qualität machen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei meinem Kollegen Leif Bodin für die konstruktiven Gespräche und für die Verhandlungen und auch bei den Hauptberichterstattern – unter anderem Daniel – und natürlich bei den Ministerien. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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