polradar

Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7460)

dip / drucksache 17.08.2026 · WP 21 · 21/7647 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7460) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7647 21. Wahlperiode 17.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7460 – Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 30. Juni 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/108 wurde unter anderem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden. 1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jährlich wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Es wird zunächst auf die folgende Tabelle verwiesen, die ebenso wie die folgenden Tabellen in dieser Antwort auf Basis von Angaben des Bundesamts für Justiz (BfJ) erstellt wurde: Kalenderjahr wirksam eingeleitete Ordnungsgeldverfahren (gerundet) festgesetzte Ordnungsgelder (gerundet) vollstreckte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (gerundet) 2008 321.000 32.500 21.900 2009 108.000 39.200 32.000 2010 126.000 71.000 66.800 2011 126.000 79.800 58.000 2012 154.000 57.700 52.500 2013 121.800 55.400 40.800 2014 149.000 57.500 54.500 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kalenderjahr wirksam eingeleitete Ordnungsgeldverfahren (gerundet) festgesetzte Ordnungsgelder (gerundet) vollstreckte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (gerundet) 2015 175.000 55.000 59.800 2016 160.400 63.700 56.700 2017 157.000 72.410 59.300 2018 166.800 72.600 63.000 2019 200.700 68.400 71.200 2020 193.300 66.600 63.500 2021 210.000 78.400 76.500 2022 254.100 85.300 84.500 2023 271.900 85.200 84.300 2024 291.300 106.400 102.600 2025 300.000 86.500 111.900 bis 30.06.2026 248.900 42.600 49.500 Zum Kalenderjahr 2007 wird wie schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 31. März 2025“ auf Bundestagsdrucksache 21/108 auf die Angaben und Ausführungen zur erhebungsbedingt mangelnden Vergleichbarkeit der Werte mit den Folgejahren in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs“ auf Bundestagsdrucksache 19/23216 verwiesen. Zur Tabelle insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl nur der vollstreckten Ordnungsgeldforderungen (ohne Kosten) im BfJ nicht statistisch erhoben wird. Daher enthält die entsprechende Zeile in der Tabelle sämtliche Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren, die nach Abgabe in das Vollstreckungsreferat des BfJ vollständig gezahlt worden sind, einschließlich der Kostenforderungen. Teilzahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zum Erfolg führten, sind in dieser Zahl nicht enthalten. 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtsummen der Ordnungsgelder, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Auf die folgende Tabelle wird verwiesen; wiederum sind auch die Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten. Kalenderjahr Einnahmen (gerundet, in Mio. Euro) 2008  18,9 2009  47,0 2010  72,7 2011  98,9 2012  92,1 2013  75,7 2014  81,2 2015  81,1 2016  77,8 2017  82,2 Kalenderjahr Einnahmen (gerundet, in Mio. Euro) 2018  93,4 2019  99,6 2020  87,5 2021 111,8 2022 116,2 2023 127,2 2024 142,6 2025 127,2 bis 30.06.2026 59,5 3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme der Ordnungsgelder, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Auf die folgende Tabelle wird verwiesen. Kalenderjahr Anzahl Forderungen (gerundet) Gesamtsumme (gerundet, in Mio. Euro) 2010 1.500   3,75 2011 2.100  6,3 2012 3.000  9,0 2013 4.600 24,4 2014 4.700 23,4 2015 4.500 20,8 2016 4.500 20,3 2017 4.900 20,1 2018 8.000 34,5 2019 9.800 45,6 2020 11.300 51,8 2021 9.800 44,9 2022 6.300 28,4 2023 6.800 27,9 2024 6.700 28,2 2025 6.200 23,0 bis 30.06.2026 3.400 11,1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen