Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7460)
Text
Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7460)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7647
21. Wahlperiode 17.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau,
Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7460 –
Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei
Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs –
Stand: 30. Juni 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/108 wurde unter
anderem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB das
Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr
2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen
Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand
gebracht werden.
1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs
(HGB) hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung
des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jährlich wirksam
eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich
festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt
(bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird zunächst auf die folgende Tabelle verwiesen, die ebenso wie die
folgenden Tabellen in dieser Antwort auf Basis von Angaben des Bundesamts für
Justiz (BfJ) erstellt wurde:
Kalenderjahr
wirksam eingeleitete
Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
festgesetzte Ordnungsgelder
(gerundet)
vollstreckte Forderungen aus
Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
2008 321.000 32.500 21.900
2009 108.000 39.200 32.000
2010 126.000 71.000 66.800
2011 126.000 79.800 58.000
2012 154.000 57.700 52.500
2013 121.800 55.400 40.800
2014 149.000 57.500 54.500
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 17. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kalenderjahr
wirksam eingeleitete
Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
festgesetzte Ordnungsgelder
(gerundet)
vollstreckte Forderungen aus
Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
2015 175.000 55.000 59.800
2016 160.400 63.700 56.700
2017 157.000 72.410 59.300
2018 166.800 72.600 63.000
2019 200.700 68.400 71.200
2020 193.300 66.600 63.500
2021 210.000 78.400 76.500
2022 254.100 85.300 84.500
2023 271.900 85.200 84.300
2024 291.300 106.400 102.600
2025 300.000 86.500 111.900
bis 30.06.2026 248.900 42.600 49.500
Zum Kalenderjahr 2007 wird wie schon in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Verjährungsbedingte
Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus
Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 31. März 2025“ auf
Bundestagsdrucksache 21/108 auf die Angaben und Ausführungen zur
erhebungsbedingt mangelnden Vergleichbarkeit der Werte mit den Folgejahren in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
„Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei
Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs“ auf
Bundestagsdrucksache 19/23216 verwiesen.
Zur Tabelle insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl nur der
vollstreckten Ordnungsgeldforderungen (ohne Kosten) im BfJ nicht statistisch
erhoben wird. Daher enthält die entsprechende Zeile in der Tabelle sämtliche
Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren, die nach Abgabe in das
Vollstreckungsreferat des BfJ vollständig gezahlt worden sind, einschließlich der
Kostenforderungen. Teilzahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zum Erfolg
führten, sind in dieser Zahl nicht enthalten.
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Gesamtsummen der Ordnungsgelder, die im Rahmen des
Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis
zum 30. Juni 2026 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Auf die folgende Tabelle wird verwiesen; wiederum sind auch die Einnahmen
aus Kostenforderungen enthalten.
Kalenderjahr Einnahmen
(gerundet, in Mio. Euro)
2008 18,9
2009 47,0
2010 72,7
2011 98,9
2012 92,1
2013 75,7
2014 81,2
2015 81,1
2016 77,8
2017 82,2
Kalenderjahr Einnahmen
(gerundet, in Mio. Euro)
2018 93,4
2019 99,6
2020 87,5
2021 111,8
2022 116,2
2023 127,2
2024 142,6
2025 127,2
bis 30.06.2026 59,5
3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich seit Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335
HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 aufgrund von Verjährung nach
Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
(EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche
Gesamtsumme der Ordnungsgelder, die dem Staat infolgedessen
entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Auf die folgende Tabelle wird verwiesen.
Kalenderjahr Anzahl Forderungen
(gerundet)
Gesamtsumme
(gerundet, in Mio. Euro)
2010 1.500 3,75
2011 2.100 6,3
2012 3.000 9,0
2013 4.600 24,4
2014 4.700 23,4
2015 4.500 20,8
2016 4.500 20,3
2017 4.900 20,1
2018 8.000 34,5
2019 9.800 45,6
2020 11.300 51,8
2021 9.800 44,9
2022 6.300 28,4
2023 6.800 27,9
2024 6.700 28,2
2025 6.200 23,0
bis 30.06.2026 3.400 11,1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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