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Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 30. Juni 2026

dip / drucksache 04.08.2026 · WP 21 · 21/7460 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 30. Juni 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7460 21. Wahlperiode 03.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Tobias Peterka, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 30. Juni 2026 Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/108 wurde unter anderem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jährlich wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtsummen der Ordnungsgelder, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme der Ordnungsgelder, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Berlin, den 21. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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