Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 31. März 2025
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Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 31. März 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/61
21. Wahlperiode 23.04.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei
Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs
– Stand: 31. März 2025
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10525 wurde unter
anderem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses
Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Dezember 2023 wirksam eingeleitet hat.
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen
aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach
Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im
Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet, wie viele
Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele
Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Gesamtsummen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens
nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis
zum 31. März 2025 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach
§ 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 aufgrund von Verjährung
nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
(EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche
Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgangen
ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Berlin, den 15. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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