Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 31. März 2025 (Antwort zu Drs. 21/61)
Text
Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 31. März 2025 (Antwort zu Drs. 21/61)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/108
21. Wahlperiode 05.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/61 –
Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei
Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs
– Stand: 31. März 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10525 wurde unter
anderem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung
dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Dezember 2023 wirksam
eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun
auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach
Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses
Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet, wie viele
Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele
Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die folgende Tabelle
verwiesen, die ebenso wie die folgenden Tabellen in dieser Antwort auf Basis von
Angaben des Bundesamts für Justiz erstellt wurde.
Kalenderjahr wirksam eingeleitete
Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
Festgesetzte
Ordnungsgelder
(gerundet)
vollstreckte Forderungen
aus Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
2008 321 000 32 500 21 900
2009 108 000 39 200 32 000
2010 126 000 71 000 66 800
2011 126 000 79 800 58 000
2012 154 000 57 700 52 500
2013 121 800 55 400 40 800
2014 149 000 57 500 54 500
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz
vom 2. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kalenderjahr wirksam eingeleitete
Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
Festgesetzte
Ordnungsgelder
(gerundet)
vollstreckte Forderungen
aus Ordnungsgeldverfahren
(gerundet)
2015 175 000 55 000 59 800
2016 160 400 63 700 56 700
2017 157 000 72 410 59 300
2018 166 800 72 600 63 000
2019 200 700 68 400 71 200
2020 193 300 66 600 63 500
2021 210 000 78 400 76 500
2022 254 100 85 300 84 500
2023 271 900 85 200 84 300
2024 291 300 106 400 102 600
31.03.2025 20 000 25 500 37 800
Zum Kalenderjahr 2007 wird wie schon in der Antwort auf die gleichgerichtete
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10525 auf
die Angaben und Ausführungen zur erhebungsbedingt mangelnden
Vergleichbarkeit der Werte mit den Folgejahren in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/23216
verwiesen.
Zur Tabelle insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl nur der
vollstreckten Ordnungsgeldforderungen (ohne Gebühren) im Bundesamt für Justiz
nicht statistisch erhoben wird. Daher enthält die entsprechende Zeile in der
Tabelle sämtliche Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren, die nach Abgabe in
das Vollstreckungsreferat des Bundesamts für Justiz vollständig gezahlt worden
sind, einschließlich der Kostenforderungen. Teilzahlungen und
Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zum Erfolg führten, sind in dieser Zahl nicht enthalten.
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Gesamtsummen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des
Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr
2007 bis zum 31. März 2025 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen;
wiederum sind auch die Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten.
Kalenderjahr Einnahmen (gerundet, in Mio. Euro)
2008 18,9
2009 47,0
2010 72,7
2011 98,9
2012 92,1
2013 75,7
2014 81,2
2015 81,1
2016 77,8
2017 82,2
2018 93,4
2019 99,6
2020 87,5
2021 111,8
2022 116,2
Kalenderjahr Einnahmen (gerundet, in Mio. Euro)
2023 127,2
2024 142,6
31.03.2025 28,0
3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach
§ 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 aufgrund von Verjährung
nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
(EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche
Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen
entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen.
Kalenderjahr Anzahl Forderungen (gerundet) Gesamtsumme (gerundet, in Mio. Euro)
2010 1 500 3,75
2011 2 100 6,3
2012 3 000 9,0
2013 4 600 24,4
2014 4 700 23,4
2015 4 500 20,8
2016 4 500 20,3
2017 4 900 20,1
2018 8 000 34,5
2019 9 800 45,6
2020 11 300 51,8
2021 9 800 44,9
2022 6 300 28,4
2023 6 800 27,9
2024 6 700 28,2
31.03.2025 1 600 6,9
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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