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Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 31. März 2025 (Antwort zu Drs. 21/61)

dip / drucksache 05.05.2025 · WP 21 · 21/108 · Antwort · Original ↗

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Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 31. März 2025 (Antwort zu Drs. 21/61) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/108 21. Wahlperiode 05.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/61 – Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 31. März 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10525 wurde unter anderem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Dezember 2023 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden. 1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die folgende Tabelle verwiesen, die ebenso wie die folgenden Tabellen in dieser Antwort auf Basis von Angaben des Bundesamts für Justiz erstellt wurde. Kalenderjahr wirksam eingeleitete Ordnungsgeldverfahren (gerundet) Festgesetzte Ordnungsgelder (gerundet) vollstreckte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (gerundet) 2008 321 000 32 500 21 900 2009 108 000 39 200 32 000 2010 126 000 71 000 66 800 2011 126 000 79 800 58 000 2012 154 000 57 700 52 500 2013 121 800 55 400 40 800 2014 149 000 57 500 54 500 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 2. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kalenderjahr wirksam eingeleitete Ordnungsgeldverfahren (gerundet) Festgesetzte Ordnungsgelder (gerundet) vollstreckte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (gerundet) 2015 175 000 55 000 59 800 2016 160 400 63 700 56 700 2017 157 000 72 410 59 300 2018 166 800 72 600 63 000 2019 200 700 68 400 71 200 2020 193 300 66 600 63 500 2021 210 000 78 400 76 500 2022 254 100 85 300 84 500 2023 271 900 85 200 84 300 2024 291 300 106 400 102 600 31.03.2025 20 000 25 500 37 800 Zum Kalenderjahr 2007 wird wie schon in der Antwort auf die gleichgerichtete Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10525 auf die Angaben und Ausführungen zur erhebungsbedingt mangelnden Vergleichbarkeit der Werte mit den Folgejahren in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/23216 verwiesen. Zur Tabelle insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl nur der vollstreckten Ordnungsgeldforderungen (ohne Gebühren) im Bundesamt für Justiz nicht statistisch erhoben wird. Daher enthält die entsprechende Zeile in der Tabelle sämtliche Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren, die nach Abgabe in das Vollstreckungsreferat des Bundesamts für Justiz vollständig gezahlt worden sind, einschließlich der Kostenforderungen. Teilzahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zum Erfolg führten, sind in dieser Zahl nicht enthalten. 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtsummen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen; wiederum sind auch die Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten. Kalenderjahr Einnahmen (gerundet, in Mio. Euro) 2008 18,9 2009 47,0 2010 72,7 2011 98,9 2012 92,1 2013 75,7 2014 81,2 2015 81,1 2016 77,8 2017 82,2 2018 93,4 2019 99,6 2020 87,5 2021 111,8 2022 116,2 Kalenderjahr Einnahmen (gerundet, in Mio. Euro) 2023 127,2 2024 142,6 31.03.2025 28,0 3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Kalenderjahr Anzahl Forderungen (gerundet) Gesamtsumme (gerundet, in Mio. Euro) 2010 1 500 3,75 2011 2 100 6,3 2012 3 000 9,0 2013 4 600 24,4 2014 4 700 23,4 2015 4 500 20,8 2016 4 500 20,3 2017 4 900 20,1 2018 8 000 34,5 2019 9 800 45,6 2020 11 300 51,8 2021 9 800 44,9 2022 6 300 28,4 2023 6 800 27,9 2024 6 700 28,2 31.03.2025 1 600 6,9 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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