SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung
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SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7594
21. Wahlperiode 17.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske, Ulrike
Schielke-Ziesing, Kerstin Przygodda, Achim Köhler, Peter Bohnhof und
der Fraktion der AfD
SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und
anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung
Die Bundesregierung fördert über die Instrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III). Bürgergeldempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen an
solchen Maßnahmen teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit dieser
Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang
Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB‑III-geförderten Weiterbildungen
profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration in
beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
wurden im Kalenderjahr 2025 für Personen bewilligt, die zum Zeitpunkt
der Bewilligung Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) bezogen (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln
sowie nach Art der Maßnahme, z. B. abschlussorientierte Weiterbildung,
Anpassungsqualifizierung, kurze Teilqualifikationen etc., differenzieren)?
2. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten
Teilnahmen wurden im Jahr 2025 tatsächlich angetreten (Eintritte in
Maßnahmen; bitte nach erfolgreich abgeschlossenen und vorzeitig
abgebrochenen Maßnahmen differenzieren)?
3. In wie vielen Fällen mündete die Teilnahme an einer im Jahr 2025
begonnenen, nach SGB III geförderten Weiterbildung von Bürgergeldempfängern
innerhalb von
a) drei Monaten,
b) sechs Monaten und
c) zwölf Monaten nach Maßnahmeende
in die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte
jeweils absolut und in Prozent aller Maßnahmeteilnehmer angeben)?
4. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 genannten
Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgten in
Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele in befristeten
Beschäftigungsverhältnissen (bitte zusätzlich nach WZ-Klassifikationsbranchen [WZ =
Wirtschaftszweig] ausweisen)?
5. Welche Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreicher
Integrationsfall (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung)
ergaben sich für
a) die Lehrgangskosten und
b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten,
Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld)
bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im
Jahr 2025?
6. Welche Gesamtkosten ergaben sich für
a) die Lehrgangskosten und
b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten,
Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld)
bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im
Jahr 2025?
Berlin, den 14. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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