polradar

SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung

dip / drucksache 17.08.2026 · WP 21 · 21/7594 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7594 21. Wahlperiode 17.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, Kerstin Przygodda, Achim Köhler, Peter Bohnhof und der Fraktion der AfD SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung Die Bundesregierung fördert über die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Bürgergeldempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen an solchen Maßnahmen teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit dieser Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB‑III-geförderten Weiterbildungen profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration in beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden im Kalenderjahr 2025 für Personen bewilligt, die zum Zeitpunkt der Bewilligung Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln sowie nach Art der Maßnahme, z. B. abschlussorientierte Weiterbildung, Anpassungsqualifizierung, kurze Teilqualifikationen etc., differenzieren)? 2. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Teilnahmen wurden im Jahr 2025 tatsächlich angetreten (Eintritte in Maßnahmen; bitte nach erfolgreich abgeschlossenen und vorzeitig abgebrochenen Maßnahmen differenzieren)? 3. In wie vielen Fällen mündete die Teilnahme an einer im Jahr 2025 begonnenen, nach SGB III geförderten Weiterbildung von Bürgergeldempfängern innerhalb von a) drei Monaten, b) sechs Monaten und c) zwölf Monaten nach Maßnahmeende in die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte jeweils absolut und in Prozent aller Maßnahmeteilnehmer angeben)? 4. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 genannten Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (bitte zusätzlich nach WZ-Klassifikationsbranchen [WZ = Wirtschaftszweig] ausweisen)? 5. Welche Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreicher Integrationsfall (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) ergaben sich für a) die Lehrgangskosten und b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025? 6. Welche Gesamtkosten ergaben sich für a) die Lehrgangskosten und b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025? Berlin, den 14. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen