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Rede von Dr. Ingo Hahn (AfD) – Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 10a und 10b: Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern.

Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Ingo Hahn (AfD) – Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern Wertes Präsidium! Meine geschätzten Damen und Herren! Eine Änderung des Grundgesetzes ist keine Alltagsentscheidung. Sie muss notwendig, wohlbegründet und von Gewicht sein. Die Grünen wollen nun Klimaanpassung und Naturschutz als neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern und damit insbesondere eine neue Grundlage für die Finanzierung ihrer Klimapolitik und ihrer Klimaklientel schaffen. Nur, der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen steht längt im Grundgesetz, und selbst der Klimaschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bereits in Artikel 20a Grundgesetz berücksichtigt. Das Grundgesetz darf nicht für jede neue politische Idee missbraucht werden. Wozu also diese zusätzliche Verfassungsänderung? Wer dort etwas hineinschreibt, greift in die Statik unseres Staates ein. Eine Verfassungsänderung braucht einen zwingenden Grund und einen erkennbaren Mehrwert. Schauen wir uns an, worum es bei der Klimaanpassung überhaupt geht! Menschen haben sich schon immer den Veränderungen der Natur angepasst. Im Mittelalter beispielsweise, noch lange vor Industrialisierung und Nutzung fossiler Brennstoffe, war es auf der Erde so warm, dass auf Grönland Ackerbau betrieben wurde und die Eisinsel ergrünte, daher der Name Grönland, also Grünland. Menschen haben sich gegen Hitze, gegen Kälte, gegen Dürre, gegen Hochwasser geschützt. Dazu haben sie Deiche gebaut und Flüsse reguliert. Sie haben Wasser gespeichert und Häuser an örtliche Gefahren angepasst. Entscheidend ist folglich, vor Ort das Richtige zu tun. Schauen wir ins Ahrtal! Dort gab es bereits 1804 und 1910 verheerende Hochwasser. Die Gefahr war also seit Generationen bekannt. Als im Juli 2021 die Flut kam, regierten die Grünen in Rheinland-Pfalz. Sie stellten die Umweltministerin. Ja, Sie waren verantwortlich. Für die Hochwasservorsorge – das muss man sagen – war Ihr Ministerium zuständig. Dort haben Sie komplett versagt. 136 Menschen haben das mit ihrem Leben bezahlt. Trotzdem haben Sie daraus nichts, aber auch gar nichts gelernt. Was für eine Schande, meine Damen und Herren! Eine neue Formulierung im Grundgesetz verhindert keine fehlerhafte Gefahrenplanung. Sie warnt im Ernstfall keinen einzigen Bürger. Sie rettet kein einziges Haus. Sie ersetzt eben keinen funktionierenden Katastrophenschutz. Wer Menschen vor Wetterextremen schützen will, muss handeln: Hochwassergefahren vollständig erfassen, funktionierende Warnsysteme schaffen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen vernünftig ausstatten. Dafür brauchen unsere Kommunen vor allem drei Dinge: erstens mehr Geld, zweitens weniger Bürokratie und drittens echte Handlungsfreiheit. Klimaanpassung heißt nämlich im Endeffekt: Gefahren erkennen, Vorsorge treffen, Menschen schützen. Das ist konkret, das ist wirksam. Und dafür braucht es keine neue Klimapanik im Grundgesetz.

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