Rede von Christian Moser (CDU/CSU) – Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 10a und 10b: Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern.
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Christian Moser (CDU/CSU) – Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Debatte war ziemlich aufgeladen. Ich glaube nicht, dass sich dieses Thema für so viel Streit eignet; denn eigentlich muss jeder vernünftig denkende Mensch in diesem Haus anerkennen, dass dieses Problem, das wir haben, ernst zu nehmen ist und dass bei der Klimaanpassung, die wir vornehmen müssen, ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Wir haben von Hitzeperioden gehört, die immer intensiver und häufiger werden; das dürfte unstrittig sein. Wir haben von Todesfällen gehört, von ausbleibenden Ernten, von landwirtschaftlichen Betrieben, die am Rande ihrer Existenz stehen. Wir haben von den ganzen Problemen gehört.
Wir haben aber auch – das ist heute vielleicht etwas zu kurz gekommen – ein wirtschaftliches Problem mit diesen zunehmenden Hitzeperioden. Wir haben mittlerweile volkswirtschaftliche Schäden: 50 Prozent mehr hitzebedingte Fehlzeiten – ein Hitzetag über 30 Grad kostet die Volkswirtschaft 431 Millionen Euro –,
unterbrochene Lieferketten usw. Es ist unstrittig, dass wir dieses Thema angehen müssen; so viel steht fest. Problematisch sind auch nicht nur die Dürre und die Hitze, sondern auch Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser – nicht nur im Ahrtal, sondern 2024 auch in Bayern und Baden-Württemberg.
Man muss festhalten, dass es darum geht, wie wir zu guten Lösungen kommen. Ich glaube, dass es sich schon lohnt, darüber zu diskutieren, sich die Anträge anzuschauen und auch zu prüfen, weil dafür eben eine Grundgesetzänderung erforderlich ist.
Wenn man sich den Bestand anschaut: Für die Klimaanpassung sind zunächst einmal die Bundesländer und die Kommunen zuständig; wir haben es ja heute auch schon vom Kollegen Oster gehört. Trotzdem unternimmt der Bund viel und immer mehr, wenn auch noch nicht genug. Wir haben zahlreiche Haushaltstitel – im Etat des Bauministeriums, im Etat des Landwirtschaftsministeriums –, beispielsweise für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Wir haben die Deutsche Anpassungsstrategie. Wir haben in den letzten Monaten beispielsweise auch Gesetze beschlossen, die den Hochwasserschutz voranbringen, indem wir den Hochwasser- und Küstenschutz ins überragende öffentliche Interesse gestellt und geregelt haben, dass Klagen gegen Hochwasserschutzmaßnahmen zukünftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Wir haben viele Programme, und es lohnt sich, nachzuschauen, wie wir da besser werden können. Ich verstehe die Einbringung dieses Antrags und habe auch grundsätzlich Sympathien dafür, eine Grundgesetzänderung für eine Gemeinschaftsaufgabe vorzunehmen. Aber es kommt dann wirklich darauf an, wie diese ausgestaltet ist.
Wenn man sich den Antrag der Grünen anschaut, dann sieht man: Er enthält sehr viel Bürokratie. Ich bin selber Stadtrat, ich bin selber Kreisrat.
– Erst zuhören! – Ich bin Mitglied des Kuratoriums der ARGE Solidarischer Hochwasserschutz. Darin haben sich mittlerweile 28 Kommunen aus 4 Landkreisen zusammengeschlossen. Wir haben gestern vom Gesamtverband der Versicherer einen „Young Leaders“-Preis bekommen, weil wir uns über die eigenen Gemeindegrenzen hinweg zusammengeschlossen und Zuständigkeiten zusammengeführt haben, um auch bei den Flussregionen von den Oberliegern bis zu den Unterliegern Planungen vorzunehmen, die dann wirklich auch tragen.
Das geht bereits alles.
Man muss aufpassen, dass durch Bürokratie und Vorgaben von oben nicht viel abgewürgt wird. Einige Beispiele sind schon genannt worden, beispielsweise die angemessenen Mindestpersonalschlüssel für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen. Wenn man das über das Land stülpt, wird es, glaube ich, mehr Schaden anrichten als nutzen. Jährliche Berichtspflichten fordern Sie ja auch noch.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gemeinschaftsaufgabe "Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz" im Grundgesetz verankern
- part_of_vorgang → Menschen vor Klimafolgen schützen - Jetzt Gemeinschaftsaufgabe "Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz verankern
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