Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 3: Fragestunde.
Text
Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Dröge, Sie fragen ja vor dem Hintergrund des Vattenfall-Verfahrens zur Einordnung des Achmea-Urteils.
Die Antwort der Bundesregierung ist, dass wir kein Interesse daran haben, dass das anhängige Schiedsgerichtsverfahren unnötig in die Länge gezogen wird. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Schiedsklage unzulässig und jedenfalls unbegründet und die Klage daher abzuweisen ist.
Zu dem Achmea-Urteil hat die Bundesregierung vor dem Schiedsgericht umfassend vorgetragen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dieses EuGH-Urteil beachtet wird und alle nötigen Konsequenzen gezogen werden. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober dieses Jahres hingewiesen. Ich gebe auch gerne das Aktenzeichen bekannt: I ZB 2/2015.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die mit dem Achmea-Urteil des EuGH vom 6. März dieses Jahres behandelte Rechtsfrage derzeit Gegenstand mehrerer nationaler Gerichtsverfahren ist und somit erneut an den Europäischen Gerichtshof herangetragen werden kann.
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