Protokoll der 67. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
178 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
- Rede von Karin Maag (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Axel Gehrke (AfD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Karl Lauterbach (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Katja Kipping (DIE LINKE) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Jens Spahn (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Paul Viktor Podolay (AfD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Kerstin Griese (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Katrin Helling-Plahr (FDP) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Hermann Gröhe (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Robby Schlund (AfD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Sabine Dittmar (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Sabine Dittmar (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Andrew Ullmann (FDP) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Andrew Ullmann (FDP) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Harald Weinberg (DIE LINKE) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Jörg Schneider (AfD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Wolfgang Kubicki (FDP) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Kathrin Vogler (DIE LINKE) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Kathrin Vogler (DIE LINKE) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Stephan Pilsinger (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Detlev Spangenberg (AfD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Hilde Mattheis (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Helge Lindh (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Helge Lindh (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Helge Lindh (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Rudolf Henke (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Leni Breymaier (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von René Röspel (SPD) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Oliver Grundmann (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Mario Mieruch (fraktionslos) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Axel Müller (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Thomas Rachel (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) – Ver einbarte Debatte
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Uwe Witt (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Kerstin Tack (SPD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Norbert Kleinwächter (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Uwe Schummer (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Antje Lezius (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Ralf Kapschack (SPD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Peter Aumer (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Max Straubinger (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Stephan Brandner (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Olaf in der Beek (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Beatrix von Storch (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Martin Neumann (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Lars Herrmann (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Günter Krings (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Till Mansmann (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Christian Wirth (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Oliver Luksic (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Benjamin Strasser (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Günter Krings (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Christian Jung (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Frank Müller-Rosentritt (FDP) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Frank Müller-Rosentritt (FDP) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Frank Müller-Rosentritt (FDP) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Dr. Christian Jung (FDP) – Fragestunde
- Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Stefan Zierke (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Fragestunde
- Rede von Nicole Bauer (FDP) – Fragestunde
- Rede von Nicole Bauer (FDP) – Fragestunde
- Rede von Stefan Zierke (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Fragestunde
- Rede von Stefan Zierke (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Fragestunde
- Rede von Nicole Bauer (FDP) – Fragestunde
- Rede von Stefan Zierke (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Fragestunde
- Rede von Sabine Weiss (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit) – Fragestunde
- Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
- Rede von Torsten Herbst (FDP) – Fragestunde
- Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
- Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
- Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
- Rede von Oliver Luksic (FDP) – Fragestunde
- Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
- Rede von Oliver Luksic (FDP) – Fragestunde
- Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
- Rede von Dorothee Bär (Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Uwe Schulz (AfD) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Dr. Jens Zimmermann (SPD) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Manuel Höferlin (FDP) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Nadine Schön (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Uwe Kamann (AfD) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Gustav Herzog (SPD) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Maik Beermann (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Falko Mohrs (SPD) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Ronja Kemmer (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Rede von Hansjörg Durz (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/5983)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/5983)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/5983)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/5983)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/5983)
Text
Protokoll der 67. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Plenarprotokoll 19/67
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
67. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. November 2018
Inhalt:
Ausschussüberweisungen
Tagesordnungspunkt 1:
Vereinbarte Debatte: Organspende
Karin Maag (CDU/CSU)
Dr. Axel Gehrke (AfD)
Dr. Karl Lauterbach (SPD)
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP)
Katja Kipping (DIE LINKE)
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn (CDU/CSU)
Paul Viktor Podolay (AfD)
Kerstin Griese (SPD)
Katrin Helling-Plahr (FDP)
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE)
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hermann Gröhe (CDU/CSU)
Dr. Robby Schlund (AfD)
Sabine Dittmar (SPD)
Dr. Andrew Ullmann (FDP)
Harald Weinberg (DIE LINKE)
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU)
Jörg Schneider (AfD)
Ulla Schmidt (Aachen) (SPD)
Wolfgang Kubicki (FDP)
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stephan Pilsinger (CDU/CSU)
Detlev Spangenberg (AfD)
Hilde Mattheis (SPD)
Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU)
Helge Lindh (SPD)
Rudolf Henke (CDU/CSU)
Leni Breymaier (SPD)
Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU)
René Röspel (SPD)
Oliver Grundmann (CDU/CSU)
Mario Mieruch (fraktionslos)
Axel Müller (CDU/CSU)
Thomas Rachel (CDU/CSU)
Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU)
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU)
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Rentenversicherungsbericht 2018
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Uwe Witt (AfD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Johannes Vogel (Olpe) (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Kerstin Tack (SPD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Norbert Kleinwächter (AfD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Uwe Schummer (CDU/CSU)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Johannes Vogel (Olpe) (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Antje Lezius (CDU/CSU)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Ralf Kapschack (SPD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Peter Aumer (CDU/CSU)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Johannes Vogel (Olpe) (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Max Straubinger (CDU/CSU)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Dr. h. c. (NUACA) Albert Weiler (CDU/CSU)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Weitere Fragen:
Stephan Brandner (AfD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Olaf in der Beek (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Beatrix von Storch (AfD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Dr. Martin Neumann (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Lars Herrmann (AfD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Till Mansmann (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Dr. Christian Wirth (AfD)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Oliver Luksic (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Benjamin Strasser (FDP)
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Dr. Christian Jung (FDP)
Hubertus Heil, Bundesminister BMAS
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde Drucksache 19/5983
Mündliche Frage 1
Frank Müller-Rosentritt (FDP)
Position der Bundesregierung zur Verurteilung des Staates Israel durch UN-Resolutionen
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Zusatzfragen Frank Müller-Rosentritt (FDP)
Mündliche Frage 2
Frank Müller-Rosentritt (FDP)
Vorgehensweise der Bundesregierung bei Verurteilungen von Partnerländern im Rahmen der Erarbeitung einer UN-Resolution
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Zusatzfrage Frank Müller-Rosentritt (FDP)
Mündliche Frage 7
Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beschlagnahmung des Rettungsschiffs „Aquarius“
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Zusatzfragen Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 8
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Geplante Vertreibung von Palästinensern in Ostjerusalem zugunsten israelischer Siedler
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE)
Mündliche Frage 9
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Verbleib des deutschen Staatsbürgers Adil Demirci im türkischen Hochsicherheitsgefängnis Silivri
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE)
Mündliche Frage 15
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen der Neubesetzung des Schiedstribunals wegen Befangenheit im Vattenfall-Verfahren
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Christian Jung (FDP)
Mündliche Frage 16
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verkürzung bzw. Beendigung des Vattenfall-Verfahrens vor dem Hintergrund des Achmea-Urteils des Europäischen Gerichtshofs
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 17
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zeitplan zum Gebäudeenergiegesetz
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 18
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Festsetzung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 38
Nicole Bauer (FDP)
Bedenken von Sachverständigen gegen den Entwurf des Gute-Kita-Gesetzes
Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär BMFSFJ
Zusatzfragen Nicole Bauer (FDP)
Mündliche Frage 39
Nicole Bauer (FDP)
Handlungsbedarf aufgrund der veröffentlichten Zahlen zur häuslichen Gewalt
Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär BMFSFJ
Zusatzfrage Nicole Bauer (FDP)
Mündliche Frage 41
Detlev Spangenberg (AfD)
Flächendeckende zahnärztliche Versorgung
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 46
Torsten Herbst (FDP)
Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden–Görlitz
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Torsten Herbst (FDP)
Mündliche Frage 51
Oliver Luksic (FDP)
Einführung einer dauerhaften Überwachung der Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mittels automatisierter Kennzeichenerfassung
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Oliver Luksic (FDP)
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten
Dorothee Bär, Staatsministerin BK
Uwe Schulz (AfD)
Dr. Jens Zimmermann (SPD)
Manuel Höferlin (FDP)
Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE)
Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nadine Schön (CDU/CSU)
Uwe Kamann (AfD)
Gustav Herzog (SPD)
Maik Beermann (CDU/CSU)
Falko Mohrs (SPD)
Ronja Kemmer (CDU/CSU)
Hansjörg Durz (CDU/CSU)
Nächste Sitzung
Anlage 1
Entschuldigte Abgeordnete
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Vereinbarten Debatte: Organspende
(Tagesordnungspunkt 1)
Heike Brehmer (CDU/CSU)
Gitta Connemann (CDU/CSU)
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU)
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU)
Michaela Noll (CDU/CSU)
Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU)
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU)
Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin BK
Anlage 3
Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Mündliche Frage 3
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Manipulationen im Vorfeld der georgischen Präsidentschaftswahlen
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 4
Stephan Brandner (AfD)
Verhandlungen zum UN-Migrationspakt
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 5
Stephan Brandner (AfD)
Informationen über die Verhandlungen zum UN-Migrationspakt
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 6
Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Diplomatische Unterstützung der Bundesregierung zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit in Polen während der Klimakonferenz in Kattowitz
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 10
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Besetzung von Gebieten im Norden Syriens durch die Türkei
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 11
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Stopp von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 12
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einwirkung auf Nichtumsetzung von bereits genehmigten Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 13
Fabio De Masi (DIE LINKE)
Veröffentlichung einer Wettbewerbsbekanntmachung im EU-Amtsblatt bei Architekturwettbewerben mit öffentlichem Auftraggeber
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 14
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verbesserung der gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme an Ladesäulen für Elektroautos
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 19
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Hubschrauberrundflug des Bundesjustizministers und des deutschen Botschafters während eines Israel-Besuchs im Jahr 2017
Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 20
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Geltung des Gewerbemietrechts für soziale Träger bei Anmietung von Wohnungen für Menschen mit besonderem Bedarf
Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin BMJV
Mündliche Frage 21
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Bezieher von Arbeitslosengeld nach § 142 SGB III seit 2014
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 22
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Wirksamkeit der Regularien der Arbeitsförderung nach § 142 SGB III seit 2014
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 23
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Angaben zur mittelfristigen Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Sicherungsniveaus vor Steuern
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 24
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Finanzielle Auswirkungen durch die Fortschreibung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Sicherungsniveaus
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 25
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Investments der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und der Pflegeversicherung in die Kernenergiewirtschaft
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 26
Katrin Werner (DIE LINKE)
Reform des Elternunterhalts für pflegebedürftige Eltern
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 27
Katrin Werner (DIE LINKE)
Reform des Unterhaltsrechts in Bezug auf Elternunterhalt
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 28
Martina Renner (DIE LINKE)
Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Kommando Spezialkräfte
Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg
Mündliche Frage 29
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beteiligung deutscher Tornados im Vorfeld des Luftangriffs auf das syrische Dorf Abu al-Hassan im November 2018
Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg
Mündliche Frage 30
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Projektskizzen für digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 31
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Förderung digitaler Experimentierfelder in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 32
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anzahl von Schafen im Bestand von Wanderschäfern
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 33
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kriterien bei der Vergabe einer Prämie im Rahmen des Bundesprogramms Wolf
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 34
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterstützung der Wanderschäferei
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 35
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterstützung der Weidetierhaltung
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 36
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aktivitäten des Vereins „TeenSTAR“
Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär BMFSFJ
Mündliche Frage 37
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aufklärung von Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen über Homosexualität
Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär BMFSFJ
Mündliche Frage 40
Niema Movassat (DIE LINKE)
Kenntnisnahme der Studie „Die Kosten der Cannabis-Prohibition in Deutschland“ durch die Bundesregierung
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 42
Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schutz von Krankenhäusern vor möglichen Schäden aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätserhebung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 43
Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zum Schutz von Krankenhäusern vor möglichen Schäden aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätserhebung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 44
Sylvia Gabelmann (DIE LINKE)
Neubesetzung der Stelle eines Patientenbeauftragten
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 45
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zusammenhang zwischen hormonellen Schwangerschaftstests und unerwünschten Effekten auf das Ungeborene
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 47
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Finanzielle Unterstützung der Deutschen Bahn AG durch die Bundesregierung
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 48
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verbesserung der Qualifikation des Fahrpersonals im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Menschen
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 49
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wirkung von Abschalteinrichtungen in einigen Opel-Modellen
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 50
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umlegung der aus dem Dieselskandal resultierenden Kosten auf die Kommunen
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 52
Oliver Luksic (FDP)
Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf Teilstrecken der A 100
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 53
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Möglichkeit der Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 54
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unsachgerecht aufgestellte NO 2 -Messstellen
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 55
Judith Skudelny (FDP)
Automatisierte Erfassung von Daten zur Durchsetzung der Dieselfahrverbote
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 56
Dr. Christian Jung (FDP)
Auswirkungen einer Zulassung von 44-Tonnen-Lkw auf den Anteil von Schiene und Wasserstraße am kombinierten Verkehr
Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 57
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
Ordnungsgemäße Aufstellung von Messstationen für die Erhebung der Stickoxidbelastung
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 58
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
Prüfung der ordnungsgemäßen Aufstellung von Messstationen für die Erhebung der Stickoxidbelastung
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 59
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umsetzung des Schutzstatus für die Saline Ulcinj im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 60
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weiternutzung der Expertise des Instituts für Wissensanalyse und Wissenssynthese in Bezug auf das Atommülllager Asse
Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 61
Katja Suding (FDP)
Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt
Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 62
Katja Suding (FDP)
Einladung zur Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt
Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF
Mündliche Frage 63
Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE)
Finanzielle Ausstattung des Entwicklungsinvestitionsfonds
Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ
Mündliche Frage 64
Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE)
Behandlung von HIV und Tuberkulose in Ländern ohne weitere Förderung aus dem Globalen Fonds
Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ
Mündliche Frage 65
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eckpunktepapier zur Zusammenarbeit mit privaten Geldgebern für die Entwicklungshilfe
Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ
Mündliche Frage 66
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Überprüfung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ
Mündliche Frage 67
Stefan Liebich (DIE LINKE)
Zusammenarbeit mit dem pakistanischen Geheimdienst ISI vor dem Hintergrund der Anschläge in Mumbai im Jahr 2008
Antwort Johannes Geismann, Staatssekretär BK
Mündliche Frage 68
Stefan Liebich (DIE LINKE)
Ausbildung des Chefs des pakistanischen Geheimdienstes an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg vor dem Hintergrund der Anschläge in Mumbai im Jahr 2008
Antwort Johannes Geismann, Staatssekretär BK
Mündliche Frage 69
Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verlangen von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Absetzung des Afrikabeauftragten der Bundesregierung
Antwort Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister BK
Mündliche Frage 70
Franziska Gminder (AfD)
Auswirkungen der aktuellen Börsenturbulenzen auf die private Altersvorsorge
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 71
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Reform der Grundsteuer
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 72
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mögliche Verstrickung der Deutschen Bank in den Geldwäscheskandal bei der Danske Bank
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 73
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kenntnisse der Bundesregierung über eine mögliche Verstrickung der Deutschen Bank in den Geldwäsche-Skandal bei der Danske Bank
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 74
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Prüfung des Compliance- und Risikomanagementsystems der Deutschen Bank durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 75
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Personalausstattung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Überprüfung deutscher Banken
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 76
Fabio De Masi (DIE LINKE)
Kenntnisnahme der Bundesregierung von sogenannten Cum-Fake-Geschäften
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 77
Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Übertragbarkeit der Aufhebung des Kündigungsschutzes für sogenannte Risikoträger im Bankengewerbe
Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 78
Torsten Herbst (FDP)
Einsatz von in Sachsen stationierten Bundespolizisten in anderen Bundesländern
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 79
Helin Evrim Sommer (DIE LINKE)
Anwerbung von Mitarbeitern in deutschen Behörden als Informanten durch die Türkei in den Jahren 2017 und 2018
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 80
Benjamin Strasser (FDP)
Beteiligung Deutschlands an der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 81
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Konsequenzen aus einem Bericht des Auswärtigen Amtes zur Lage in Syrien für die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 82
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Anzahl ausreisepflichtiger Personen in Deutschland
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 83
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Versuch der Rückführung einer schwangeren Iranerin nach Kroatien trotz fehlender Reisefähigkeitsbescheinigung
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 84
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Begleitung der Sammelabschiebung nach Afghanistan im November 2018 durch Bundespolizisten ohne Qualifikation als „Personenbegleiter Luft“
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 85
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kosten der Plakatkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 86
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Haushaltsmittel für die Plakatkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 87
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aufnahme von Asylsuchenden aus Italien und Malta
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 88
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Transfer von Flüchtlingen von Malta nach Deutschland
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Fragen 89 und 90
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Ich eröffne die Sitzung.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrats auf der Drucksache 19/6013 zu dem bereits überwiesenen Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung – dem federführenden Ausschuss für Gesundheit sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung zu überweisen.
Des Weiteren soll die Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung auf der Drucksache 19/6090 zu dem bereits überwiesenen Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ dem federführenden Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss für Inneres und Heimat, dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zur Mitberatung überwiesen werden. Sind Sie mit all diesen Vorschlägen einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Ver einbarte Debatte
Organspende
Wir wollen unter diesem Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Orientierungsdebatte das Thema Organspende erörtern. Heute soll das Für und Wider möglicher Neuregelungen offen, über Fraktionsgrenzen hinweg diskutiert werden. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Gesetzentwürfe vor. Diese sollen erst auf der Grundlage dieser Orientierungsdebatte erarbeitet werden.
Um möglichst vielen Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, sich an der Debatte zu beteiligen, ist interfraktionell vereinbart, dass insgesamt 38 Abgeordnete aller Fraktionen für jeweils vier Minuten das Wort erhalten. Dafür ist insgesamt eine Redezeit von 152 Minuten vorgesehen. Alle anderen Abgeordneten können ihre Redebeiträge zu Protokoll geben. Sind Sie damit einverstanden? – Dann ist das so beschlossen, und wir verfahren so.
Die Absprache beinhaltet, dass der sitzungsleitende Präsident auf die Einhaltung dieser vier Minuten Redezeit streng achten wird. Wir haben im Übrigen auch vereinbart: Wir lassen keine Zwischenfragen und keine Kurzinterventionen zu; sonst würde das Ganze ins Gegenteil verkehrt.
Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Karin Maag, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Karin Maag (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stehen der Organspende positiv gegenüber. Und dennoch sind die Spendenzahlen 2017 auf einen Tiefpunkt von 797 Organen gesunken. Gleichzeitig hat die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die einen Organspendeausweis besitzen, nach einer Befragung unserer Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zugenommen: von 17 Prozent 2008 auf immerhin 36 Prozent 2018.
Warum ist das nun so? Forscher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein haben auf der Suche nach Gründen Behandlungsfälle ausgewertet und eine Studie erstellt. Das Ergebnis ganz kurz: Die mangelnde Spendenbereitschaft ist nicht das Hauptproblem. Der Schlüssel sind vor allem die Kliniken, denen oft Zeit und Geld fehlt, Organspender zu identifizieren.
Genau deswegen ist es für mich so wichtig, dass wir uns zuerst auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Organspende und die Behebung der strukturellen Defizite konzentrieren. Mit unserem Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende machen wir die Kliniken fit für eine bessere Zukunft.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Um was geht es? Wir werden zum Beispiel die Stellung der Transplantationsbeauftragten stärken, potenzielle Spender werden somit besser identifiziert. Wir wollen eine leistungsgerechte Bezahlung der Entnahmekrankenhäuser und vor allem eine flächendeckende neurochirurgische und neurologische konsiliarärztliche Rufbereitschaft, die dafür sorgt, dass erstmals auch Patienten, die in kleinen Krankenhäusern versterben, als Spender identifiziert werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt nun, die positive Einstellung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Organspende zu stärken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das Ziel muss sein, Menschen verstärkt zur freiwilligen Spende zu motivieren. Aus meiner Sicht müssen wir vor allem die Aufklärung verbessern. Dazu gehört eine regelmäßige Information, die zur Organspende ermutigt. Dafür ist meines Erachtens die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in hohem Maße geeignet.
(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Organspende und Transplantationsmedizin müssen verstärkt Thema in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
In der Folge wäre eine Beratung über die Organspende durch Haus- und Fachärzte für mich sicherlich wünschenswert.
Ich bin auch davon überzeugt, dass die stets widerrufliche Hinterlegung der Spendenbereitschaft in einem gesicherten Register, einer Datenbank, mehr Sicherheit für alle Beteiligten bietet.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eins ist mir aber ganz wichtig: Wir müssen die Organspende als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten, die weder erzwungen werden darf noch von der Gesellschaft erwartet werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Beatrix von Storch [AfD])
Ich will nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird. Eine Widerspruchslösung, die davon ausgeht, dass einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat, führt meines Erachtens in die falsche Richtung.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Ein solcher Vorschlag ist, jedenfalls für mich, nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen sowie mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Und genau deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die jetzige Zustimmungslösung beibehalten. Der freiheitliche Staat darf meines Erachtens auch keine Entscheidungspflichten schaffen. Eine Widerspruchslösung würde dies zwangsläufig nach sich ziehen. Statt Unentschiedenheit als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wäre es besser, eine stets widerrufliche Entscheidung in einer Datenbank zu speichern.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Frau Kollegin Maag, die vier Minuten sind vorüber. Vielen Dank.
Karin Maag (CDU/CSU):
Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Axel Gehrke, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Ich gebe den Rednern jeweils 15 Sekunden vor Ablauf der vier Minuten ein Zeichen und bitte, das ernst zu nehmen: Nach vier Minuten ist die Redezeit „over“.
(Heiterkeit)
Dr. Axel Gehrke (AfD):
Danke schön, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte reißt alte Wunden auf. Durch die geplante Einführung der Widerspruchslösung wird die Organspende zur staatlich sanktionierten Organentnahme. Die Widerspruchslösung verbessert nur scheinbar die Situation der Lebenden, aber erhöht das Leid der Trauernden. In der gesamten Organspendedebatte gibt es zwei Seiten: eine helle und eine dunkle. Über die helle Seite wird hier sicher ausgiebig gesprochen werden. Es ist die Seite, die auf die inzwischen 12 000 Menschen abhebt, die dringend auf ein Spenderorgan warten. Wir alle kennen die Bilder von Kindern, die nach einer Transplantation wieder fröhlich in die Kamera lachen. Es ist beglückend, auf dieser hellen Seite zu stehen und als Operateur, Kliniker oder Pharmazeut am Erfolg dieser medizinischen Meisterleistungen mittelbar oder unmittelbar beteiligt zu sein. Großartig, dass es diese Möglichkeiten gibt, und hoffentlich schreitet der medizinische Fortschritt weiter voran.
Demgegenüber steht die dunkle Seite. Ich bin gespannt, wie häufig diese heute im Plenum angesprochen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn wir die Widerspruchslösung einführen, der Staat dem Bürger dann die im neuen Gesetz geforderte umfassende Aufklärung auch wirklich umfassend schuldet; denn der besorgte Bürger wird nachfragen. Was gehört zu einer umfassenden Aufklärung? Es ist nicht die Hirntotdebatte, die im Internet geführt wird. Als langjährig auf Intensivstationen tätiger Arzt kann ich versichern, dass eine Patientin oder ein Patient mit einer langanhaltenden Nulllinie in den Gehirnströmen niemals – wirklich niemals – eine Chance hat, weiterzuleben. Ausnahmslos alle Schauermärchen hielten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Diese Menschen sind Sterbende, die nur noch durch Apparate am Leben gehalten werden. Nach Ausschalten der Apparate tritt unweigerlich und in kurzem zeitlichen Abstand der Tod ein.
Hier beginnt die Grauzone, die den Menschen zu Recht Sorge macht, nämlich die Organentnahme. Ich zitiere eine betroffene Mutter aus dem Internet: Wir dachten: Der stirbt jetzt, und dann entnehmen sie die Organe. Dass das im Sterben passiert, war uns ja gar nicht bewusst. Warum haben wir nicht gefragt: „Was genau passiert denn da?“, bevor wir eingewilligt haben? – Bei einer Widerspruchslösung wird nicht einmal das mehr möglich sein.
Deswegen wird die Widerspruchslösung meiner Meinung nach eher zu noch weniger Organspenden führen als die derzeitige Entscheidungslösung, bei der sich Menschen individuell und häufig über einen längeren Zeitraum genau informiert haben und in voller Kenntnis dessen sagen: Jawohl, ich möchte anderen Menschen helfen und über meinen Tod hinaus der Menschheit nützlich sein. Ich stelle meine Organe aus selbstlosen Motiven zur Verfügung. – Das ist eine bewundernswerte Haltung, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Ob das umgekehrt bei der Widerspruchslösung mit gleicher positiver Grundhaltung geschehen wird, bezweifle ich. Es gibt nicht zu wenig Spender. 70 Prozent der Befragten – eben wurde von 80 Prozent gesprochen; ich kenne die Zahl 70 Prozent – äußerten sich positiv zur Organspende. Es sind die Mängel bei der Organisation und Mängel bei der Betreuung und nicht bei der Methode der Auswahl, die dazu führen, dass wir zu wenig Spender haben. Das hat ja im Übrigen auch die Delegationsreise des Gesundheitsausschusses gezeigt, worüber heute sicher noch berichtet wird.
Die Widerspruchslösung ist dagegen voller Baustellen, vor allem wird sie sich nie von dem Verdacht der Begehrlichkeiten Dritter befreien können. Das beginnt schon bei sogenannten organprotektiven Maßnahmen, also Maßnahmen, die beim Sterbenden ergriffen werden, um die zu transplantierenden Organe zu schützen. Wer hat mehr Rechte – der zukünftige Empfänger oder der Sterbende? Wie steht es mit Verfügungserklärungen vieler Menschen, das Leben nicht unnötig zu verlängern, das heißt, die Geräte abzuschalten, auch wenn der Hirntod noch nicht eingetreten ist?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Kollege Gehrke, auch Ihre Redezeit –
Dr. Axel Gehrke (AfD):
Ich komme zum Schluss.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
– ist leider abgelaufen.
Dr. Axel Gehrke (AfD):
Dann bedanke ich mich sehr herzlich.
(Beifall bei der AfD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Karl Lauterbach, SPD.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Karl Lauterbach (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Worum geht es hier? Über 10 000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ, und sie warten zum Teil im Angesicht des Todes. Es sind auch viele Kinder betroffen. Ich weiß, dass das heute noch oft gesagt wird, aber ich bin jemand, der damit tatsächlich Erfahrung hat. Ich habe über Jahre hinweg für das Kuratorium für Heimdialyse eine Studie mit über 15 000 Menschen, die dialysepflichtig waren, geleitet. Damals habe ich mit vielen Menschen gesprochen, die auf ein Organ warteten. Der Dialysepatient weiß, dass er sterben kann, während er auf der Warteliste steht. Jeder Fünfte, der in Deutschland auf der Warteliste steht, stirbt, während er wartet. Es sterben auch viele Kinder, während sie warten. Das ist unnötiges Leid.
Jeder, der die Dialyse bekommt, weiß, dass er darüber hinaus auch gesundheitliche Schäden davonträgt. Viele Jahre Dialyse bedeuten ein deutlich erhöhtes Demenzrisiko. Viele Jahre Dialyse bedeuten, dass die Gefäße geschädigt werden. Das wissen Dialysepatienten. Somit geht es nicht nur darum, den Tod zu verhindern, der verhinderbar wäre, sondern es geht auch darum, verhinderbares Leid zu verhindern. Das können wir aus meiner Sicht mit der Widerspruchslösung tun – wie es die meisten europäischen Länder getan haben.
Selbstverständlich brauchen wir eine deutlich verbesserte Organisation der Organspende. Ich habe mich selbst bei den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt. Ich habe dafür gekämpft, und ich bin dankbar, dass Minister Spahn das jetzt umsetzt. Das ist unbedingt notwendig, wird aber alleine nicht ausreichen. Länder wie Spanien, Frankreich, England und Italien haben drei- bis viermal so viele Organspender bezogen auf 1 Million Einwohner als wir. Wir werden die Situation mit einer besseren Logistik verbessern; das wird aber niemals reichen, um die Not in Deutschland, die zunimmt – die Wartelisten werden länger; es wird ja mehr ältere Menschen und weniger potenzielle Spender geben –, zu lindern. Daher müssen wir aus meiner Sicht das Optimum erreichen. Das sage ich als Arzt wie als Politiker.
Wir müssen uns mit dem, was wir schaffen können, auseinandersetzen. Die Widerspruchslösung ist auch ethisch richtig. Es geht nicht darum – Frau Maag, ich schätze Ihre Einlassungen sonst sehr –, dass hier jemand zur Organspende gezwungen werden soll. Vielmehr geht es darum, dafür zu sorgen, dass sich jeder damit beschäftigt. Das ist in der Tradition von Immanuel Kant, der, vereinfacht ausgedrückt, gesagt hat, dass die Maxime des eigenen Handelns die Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden könnte.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Unter Selbstbestimmung verstehe ich etwas anderes!)
Was ist denn die Maxime eines jeden, der ein Organ benötigt? Er erwartet, dass er dann auch ein Organ bekommen kann. Umgekehrt muss er zumindest auch bereit gewesen sein, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Es geht nicht um die Zustimmung.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Schutz der Selbstbestimmung gibt es auch noch!)
– Genau, das ist ein Element der Selbstbestimmung.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Nein! Nicht das, was Sie sagen! – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Nein! Überhaupt nicht!)
Jeder, der sich dann dagegen entschieden hat, ist trotzdem weiter Empfänger, hat keine Nachteile. Ich will nur, dass man sich damit beschäftigt. Das ist aus meiner Sicht, zugespitzt gesagt, nicht zu viel verlangt.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das muss doch jeder selbst entscheiden!)
Denn jeder, der erlebt, dass das eigene Kind ein Organ benötigt, der verlangt auch von anderen, dass sie sich damit beschäftigen, der wünscht sich zum Teil auch, dass er selbst sich mehr damit beschäftigt hätte. Die meisten, die ein Organ benötigen, bedauern es, dass sie sich selbst nie damit beschäftigt haben.
Wir wollen ja eine doppelte Sicherheit. Wenn die Angehörigen eines Menschen, der zur Spende ansteht, der Meinung sind, dass dieser Mensch nicht mehr bereit gewesen wäre, zu spenden, dann können sie immer noch sagen: Nein, wir wissen, dass er das zum Schluss nicht mehr wollte. – Dann wird das Ganze also sozusagen noch durch ein Sicherheitsnetz aufgefangen. Somit schaffen wir eine Regelung, die das Leid verhindert, den unnötigen Tod verhindert, aber gleichzeitig auch vor Fehlern und Missbrauch schützt. Das ist aus meiner Sicht eine Regelung, die gut in unsere Zeit passt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus.
(Beifall bei der FDP)
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben bei den Organspendezahlen in Deutschland ohne Zweifel ein Problem. Zu viele Menschen warten auf ein lebenswichtiges Spenderorgan, und es gibt immer weniger Organspenden. Doch die Ursache dafür liegt nicht in der mangelnden Spendebereitschaft der Bevölkerung. Ganz im Gegenteil: Sie ist in den letzten Jahren gestiegen, also haben sich die Menschen auch damit beschäftigt, Herr Lauterbach.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU sowie der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD] – Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Exakt!)
Das Problem sind vielmehr der arbeitsintensive Klinikalltag und der verbesserungswürdige Organisationsablauf in den Kliniken,
(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Richtig!)
und das muss selbstverständlich auch geändert werden; da sind wir uns doch alle einig.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, ich spreche hier heute als Vertreterin meiner Fraktion mit einer großen Vehemenz gegen die Widerspruchslösung, aus vollstem Herzen; denn für uns missachtet die Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es verkehrt die freie Entscheidung, ein Organ spenden zu wollen – wir reden von einer Spende –, genau ins Gegenteil. Dass der Staat auf Organe ohne Einverständnis zugreifen will, indem er einen unterlassenen Widerspruch als Zustimmung wertet, kann ich als Freie Demokratin nicht akzeptieren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Widerspruchslösung beschneidet nach unserer Ansicht Grundrechte und hebelt vor allem den Grundsatz aus, dass jeder medizinischen Behandlung zugestimmt werden muss.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Uwe Kamann [AfD])
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass wir nach der Datenschutz-Grundverordnung für jedes Bild, das wir im Internet hochladen und auf dem ein anderer drauf ist, eine Unterschrift, eine Zustimmung brauchen
(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Hilde Mattheis [SPD])
und bei einer so wichtigen Frage wie der Organspende, bei der es um den eigenen Körper geht, Schweigen als Zustimmung gelten soll. Das ist doch fast schon absurd.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Das deutsche Recht geht überhaupt vom Grundsatz aus, dass Schweigen keinerlei Erklärungswert besitzt und deshalb ohne rechtliche Bedeutung ist. Meine Damen und Herren, ich finde, es ist Ausdruck des Respektes vor der individuellen Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, dass wir gerade bei so wichtigen Themen wie der Organspende eine ausdrückliche Zustimmung voraussetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Wir sind gegen die Widerspruchslösung; ich glaube, das habe ich mehr als deutlich gemacht. Wir sehen aber trotzdem auch weiteren Handlungsbedarf; denn wir müssen feststellen, dass die unverbindliche Form der Entscheidungslösung nicht zu einer Erhöhung der Zahl der Organspenden geführt hat. Deshalb sollte unserer Meinung nach die Entscheidungslösung verbindlicher ausgestaltet werden. Eine verpflichtende Entscheidungslösung, wie wir sie unterstützen, würde bedeuten, dass bei Beantragung behördlicher Dokumente angegeben werden muss, wie man sich bei der Frage der Organspende entscheidet. Dazu müssen die Meldebehörden verpflichtet werden, volljährige Personen zu befragen, ob man der Organspende oder der Gewebespende zustimmt oder nicht oder ob man es bewusst offenhält. Auch das ist für uns eine wichtige Möglichkeit.
Meine Damen und Herren, Handlungsbedarf bei der Organspende besteht. Es sind aber bei weitem noch nicht alle Maßnahmen getroffen worden, die unterhalb der Widerspruchslösung notwendig sind. Die verpflichtende Entscheidungslösung, wie wir sie befürworten, wäre ein maßvoller Kompromiss zwischen dem Handlungsbedarf auf der einen Seite und dem Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite. Nur so kann den Menschen vermittelt werden, was Organspende bedeutet, nämlich das Leben eines anderen Menschen zu retten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Katja Kipping, Fraktion Die Linke, ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei der LINKEN)
Katja Kipping (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutlich mehr Menschen hoffen auf eine Organspende, als Spenderorgane zur Verfügung stehen. Diese Menschen haben Träume und Angehörige, die zusammen mit ihnen hoffen und bangen. Insofern müssen wir etwas tun.
Fakt ist, in Krankenhäusern, die unter Personalmangel leiden und unter Profitdruck stehen, sind die Bedingungen für eine gute Organisation von Organspenden deutlich schlechter. Auch deshalb steht meine Partei Die Linke an der Seite der Beschäftigten, wenn sie zu Recht sagen: Mehr von uns ist besser für alle.
(Beifall bei der LINKEN)
Nun geht es bei dieser Debatte nicht nur um Fragen der Gesundheitspolitik, sondern auch um grundlegende ethische Fragen: Wo enden staatliche Zugriffsrechte? Was tun, wenn grundlegende Persönlichkeitsrechte miteinander in Konflikt geraten: Hier das Recht eines jeden, über die Integrität seines Körpers zu entscheiden, dort die Hoffnung derjenigen, die auf ein Spenderorgan warten? Ich finde es gut, dass in dieser Debatte nachdenkliche Stimmen und mahnende Worte zu Gehör kommen.
Ich selbst bin Inhaberin eines Organspendeausweises und werbe ausdrücklich dafür; denn ich persönlich finde die Vorstellung tröstlich, dass nach meinem Tod womöglich eines meiner Organe einem anderen Menschen weitere Lebensjahre bescheren kann.
Auch wenn ich für mich eine klare Entscheidung getroffen habe, so habe ich starke Bedenken gegen die Widerspruchslösung von Jens Spahn. Diese Bedenken haben vor allem mit folgender Frage zu tun: Besteht die Gefahr, dass irgendwann der berechtigte Wunsch, die Zahl der zur Verfügung stehenden Spenderorgane zu erhöhen, dazu führt, dass der Todeszeitpunkt so definiert wird, dass er die größtmögliche Ausbeutung ermöglicht? Die Diskussionen über die medizinischen Verbrechen in der NS-Zeit, der Nazizeit in Deutschland haben dazu geführt, dass hierzulande bei ärztlichen Behandlungen das Prinzip der informierten Einwilligung als Voraussetzung für jeden Eingriff gilt.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])
Aber dieses Prinzip der informierten Einwilligung ist durchbrochen, wenn alle, die nicht widersprechen, automatisch als Spender gelten. Sicherlich wird man bei vielen davon ausgehen können, dass ein nicht wahrgenommener Widerspruch eine Zustimmung ist – bei mir ist das zum Beispiel der Fall –, aber das wird niemals auf alle zutreffen. Wir können ahnen, dass es eher die einkommensärmeren und die bildungsferneren Schichten sind, die dieses Recht auf Widerspruch nicht in dem Maße wahrnehmen werden. Dem gegenüber stehen die Hoffnungen all jener, die auf ein Spenderorgan warten, und ihrer Liebsten. Das wiegt schwer.
In der Abwägung dieser beiden Seiten werbe ich für das Modell der verbindlichen wiederkehrenden Abfrage. Eine Umsetzungsform hat eine Gruppe von Abgeordneten der verschiedenen Parteien um Annalena Baerbock vorgeschlagen. Wir schlagen vor, dass jedes Mal, wenn der Reisepass oder der Personalausweis beantragt wird, die Antragstellenden abgefragt werden. In der Regel liegen zwischen Beantragung und Abholung des Ausweises einige Wochen. In dieser Zeit könnten auch gezielt medizinische Beratungsstellen aufgesucht werden, die ergebnisoffen informieren. Dieses Modell der verbindlichen wiederkehrenden Abfrage kann sowohl die zur Verfügung stehende Zahl der Spenderorgane erhöhen, es entspricht dem Prinzip der informierten Einwilligung, und es ermöglicht Menschen, im Laufe ihres Lebens ihre Entscheidung zu überdenken und zu verändern. Ja, wir alle müssen in dieser Frage eine schwere Abwägungsentscheidung treffen. Ich meine, die verbindliche regelmäßige Abfrage in Verbindung mit einer ergebnisoffenen guten Beratung wird den schwerwiegenden Argumenten beider Seiten am besten gerecht.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen, ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal herzlichen Dank für diese Debatte; denn sie macht deutlich, dass wir in angespannten Zeiten sehr ernsthaft als Deutscher Bundestag über schwierige ethische Fragen reden – und das in einer Orientierungsdebatte, wo wirklich Argumente gegeneinander abgewogen werden.
Wir haben die Situation – das wurde gerade angesprochen –, dass Menschen wirklich in tiefster Sorge um ihre Mutter, ihr Kind oder ihre Verwandten auf Organspenden warten – das sind derzeit etwa 12 000 –, im letzten Jahr aber nur 797 Spenden zur Verfügung standen. Das ist eine Situation, in der Politik handeln muss, weil es dringenden Handlungsbedarf gibt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Das Gute in dieser Situation ist, dass 84 Prozent unserer Bevölkerung sagen: Ja, wir möchten spenden. – Das haben wir bei ganz, ganz wenigen Themen. Zugleich haben aber nur 39 Prozent diese Entscheidung bewusst getroffen. Um diese Diskrepanz geht es, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir müssen als Gesetzgeber eine Lösung finden, um diese Diskrepanz zu schließen, und zwar auf Grundlage dessen, dass Menschen tagtäglich sterben, wir aber auch eine historische und ethische Verantwortung mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht eines jeden einzelnen haben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Ich finde es sehr richtig, dass das Gesundheitsministerium im Oktober einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, durch den erst einmal die Zusammenarbeit und vor allen Dingen die Situation in den Krankenhäusern mit Blick auf die Organspende verbessert werden sollen. Das ist essenziell für jegliche weitere gesetzliche Änderung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Allerdings wird auch dieses Gesetz die Lücke zwischen den 39 Prozent, die einen Spenderausweis haben, und den 84 Prozent, die eigentlich Spenderinnen und Spender sein wollen, nicht schließen. Deswegen gibt es weiteren Handlungsbedarf, und zwar jetzt, weil eben jeden Tag Menschen sterben.
Ich habe eine große Sorge in Bezug auf die Widerspruchslösung, und zwar, dass die Spendebereitschaft der 84 Prozent dadurch zerstört wird, dass man Menschen jetzt zwingt, aktiv Nein zu sagen.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Richtig!)
Es ist ja nicht so, dass alle Nein sagen können. Manche Menschen sind dazu nicht in der Lage. Das ist nicht die breite Masse unserer Bevölkerung; aber es gibt Menschen, die eben dazu nicht in der Lage sind. Außerdem haben wir in allen anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Datenschutz-Grundverordnung, als Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler dieses Landes durchgesetzt, dass man aktiv zustimmen und nicht widersprechen muss. Das bei so einer tiefethischen Frage anders zu machen, halte ich – das gilt auch für viele andere, die das hier schon angesprochen haben – für falsch.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Wir haben einen eigenen Vorschlag gemacht – Katja Kipping, Matthias Miersch und etliche Kolleginnen und Kollegen von der Union haben es angesprochen –; denn wir müssen sagen, wie es gehen soll, wenn wir die Widerspruchslösung für schwierig halten.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau! Stimmt!)
Wir haben uns da an etwas orientiert, was ein ehemaliger Nobelpreisträger vorgeschlagen hat, und zwar, zu sagen: Wir müssen verankern, dass es auch eine Frage von Solidarität in der Gesellschaft ist. Wenn jeder Einzelne von uns erwartet, dass er im Notfall ein Organ bekommt, dann können wir erwarten, dass man sich entscheiden muss, ob man selber Spenderin oder Spender ist; das müssen wir deutlich machen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Wir schlagen deswegen eine verbindlichere Lösung vor als die, die von Frau Maag hier angesprochen wurde. Wir sind ja noch in der Diskussion, wie verbindlich es sein soll. Wir glauben aber, es muss eine verbindliche Abfrage geben.
Damit wir alle Menschen in unserem Land erreichen, sollte diese Abfrage stattfinden, wenn diese einen Personalausweis beantragen. Man könnte das auch beim Arzt machen. Aber viele Menschen gehen gar nicht zum Arzt. Es gibt Hundertausende, die gar nicht krankenversichert sind. – Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident. – Aus unserer Sicht muss das verbindlich sein. Deswegen wollen wir das mit der Personalausweisbeantragung verbinden. Wenn man seinen Personalausweis beantragt, kriegt man alle Informationen und hat dann Zeit. Wenn man den Ausweis abholt, muss man sich entscheiden, und zwar geheim; elektronisch ist das alles möglich. Dann kann man auch sagen, man möchte nicht; das ist der große Unterschied zum Widerspruch. Man kann auch sagen: Ich kann mich heute nicht entscheiden. Ich komme noch einmal wieder. – Das Ganze muss in einem zentralen Melderegister gemeldet werden, so wie das bei einer Knochenmarkspende üblich ist.
(Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich glaube, so schließen wir die Diskrepanz zwischen den 84 Prozent und den 39 Prozent. Ich freue mich auf die weitere Debatte.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Jens Spahn, CDU/CSU.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Jens Spahn (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werbe, wie andere auch, immer wieder dafür, dass wir als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes argumentativer, besser, sachlicher, auch mit Wertschätzung des Gegenargumentes miteinander debattieren, damit wir vielleicht lernen, es an manchen Stellen besser zu machen als in der öffentlichen Debatte in den letzten Monaten und Jahren. Ich finde, ein Beispiel für eine Debatte, bei der wir uns das zutrauen dürfen, aber vielleicht auch zumuten müssen, ist genau diese Debatte, die wir heute hier über die Organspende führen.
Dieses Thema treibt mich um – als Gesundheitspolitiker, aber auch als Mensch, der, wie viele Kolleginnen und Kollegen hier, regelmäßig in Kontakt mit Menschen ist, die auf ein Organ warten, mit Menschen, die ein Organ geschenkt bekommen haben, deshalb überglücklich sind und sich jetzt umso engagierter in diese Debatte einbringen.
Aufklärung, Bewusstseinsbildung, Einladung zur Entscheidung – das wäre ohne Zweifel der Weg, der auch mir als Christdemokraten erst einmal näherläge. Aber auch ich befand mich da in den letzten Jahren in einem Prozess. Die Regelung, wie sie heute ist, hat die Mehrheit des Hauses vor einigen Jahren gemeinsam beschlossen. Aber wir müssen eines konstatieren: Wir hatten im letzten Jahr erneut einen Tiefstand bei der Organspende: nicht einmal 800 Organspender im Jahr 2017. Wir haben – es ist schon gesagt worden – über 10 000 Menschen, die warten. Vor allem könnte jeder von uns morgen selbst in der Situation sein, auf eine Organspende angewiesen zu sein.
Wir haben – das ist schon gesagt worden – als Bundesministerium für Gesundheit bzw. als Bundesregierung darauf reagiert, indem wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der die Abläufe in den Kliniken betrifft: mehr Zeit, mehr Geld, mehr Ressourcen, um potenzielle Organspender identifizieren zu können. Und wir führen – losgelöst davon – diese, wie ich finde, wichtige Debatte über die Widerspruchslösung oder andere Möglichkeiten, zu verbindlicheren Entscheidungen zu kommen. Ich wünsche mir sehr, dass wir diese Debatte – so, wie sie heute begonnen hat – sehr breit und ausführlich führen; denn ich finde, es gibt gewichtige Argumente auf beiden Seiten, die eben auch gewogen werden sollten.
Ich will im Übrigen ausdrücklich sagen: Unser Angebot seitens des Bundesministeriums an alle, die Unterstützung bei der konkreten Formulierung eines Gesetzentwurfs brauchen, steht. Wenn es darum geht, einen Gesetzentwurf zu schreiben, kann es immer gut sein, noch einmal drüberzuschauen, um zu sehen, wie es sich einfügt.
Eines freut mich besonders: Allein die Debatte, die wir in den letzten Wochen geführt haben und die auch – das bekomme ich in vielen Diskussionen mit – am Mittagstisch, auf der Arbeit, in der Nachbarschaft geführt wird, hat offenkundig schon dazu geführt – das ist jedenfalls die Einschätzung der Deutschen Stiftung Organtransplantation angesichts der gestiegenen Zahlen in den letzten Wochen –, dass da ein neues Bewusstsein entstanden ist. Das ist doch erst einmal eine schöne Rückmeldung. Eine gut geführte Debatte verändert das Bewusstsein und die Einstellung.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Dr. Wiebke Esdar [SPD])
Deswegen allein lohnt es sich schon, diese Debatte miteinander zu führen.
Der Leitgedanke ist: Wie können wir die Zahl der Spender erhöhen? Ich selbst halte hier – nach langem Nachdenken – die erweiterte Widerspruchslösung für die richtige Antwort. Das heißt, dass zu Lebzeiten natürlich jeder selbst Nein sagen könnte und auch über ein solches neues Gesetz informiert werden müsste. Natürlich müssten wir jeden Bürger, jede Bürgerin anschreiben und – im Zweifel mehrmals – darüber informieren, damit Gelegenheit besteht, zu reagieren. Sollte jemand nicht zu Lebzeiten reagiert haben, dann sollten die Angehörigen immer noch im Sinne des oder der Verstorbenen entscheiden oder widersprechen können. Dafür erarbeiten wir gerade einen Gruppenantrag. Ich finde, das Nein aussprechen zu müssen, ist in einem Land, in dem so viele warten – es gibt 10 000 Wartende –, zumutbar.
Ich will dazu abschließend, Herr Präsident, eines sagen: Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen. Es ist keine Organabgabepflicht,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD])
und ich fände es fair, wenn das in der Debatte auch nicht immer wieder behauptet würde;
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
denn manchmal geht dadurch schon Vertrauen verloren. Etwas, wozu man konsequenzlos Nein sagen kann, ist keine Pflicht. Es wäre lediglich eine Pflicht zum aktiven Freiheitsgebrauch, es wäre eine Pflicht, sich Gedanken zu machen. Ich finde, angesichts der vielen Tausenden Wartenden kann man eine solche Pflicht einer freien Gesellschaft zumuten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Paul Podolay, AfD, ist der nächste Redner.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Paul Viktor Podolay (AfD):
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Das Thema Organspende ist ein sehr emotionales Thema für ein Parlament.
Historisch wurde die erste Herztransplantation der Welt am 3. Dezember 1967 von Christiaan Barnard in Kapstadt in Südafrika durchgeführt. Ich rede hier als jemand, der vermutlich als einziger der Abgeordneten genau vor 50 Jahren als Mitglied im zwölfköpfigen Operationsteam bei der ersten Herztransplantation in Mittel- und Osteuropa mitwirkte. Es war am 9. Juli 1968 an der Uniklinik in Bratislava, und ich war gerade 22 Jahre alt. Das waren damals die Anfangszeiten in der Transplantationsmedizin. Ich habe erlebt, wie schwierig es war, die Familie des verunglückten Spenders zu überzeugen, das Herz des hirntoten Unfallopfers freizugeben. Letztlich war es ein Pfarrer, der die Familie überzeugte, da diese sehr christlich war. Zu dieser Zeit gab es weder Spenderausweise noch gesetzliche Regelungen. Es war schlicht medizinisches Neuland.
Meine Überzeugung ist, dass wir die Zahl der benötigten Spenderorgane reduzieren und nicht immer nach mehr streben sollten. Dieser Medizinzweig ist zu einem riesigen Wirtschaftszweig für die Kliniken mutiert. Eine Herztransplantation in Deutschland kostet etwa 170 000 Euro, Stand 2012. Deshalb ist der Vorstoß von Bundesminister Spahn, die Praxis der Organentnahmen spenderseitig in eine Widerspruchslösung umzukehren, um mehr Organe zu generieren, meiner Meinung der falsche Weg. Viel wichtiger wäre es, wesentlich mehr auf die Gesundheitsvorsorge zu setzen und hier auch zu investieren. Somit könnte man die Zahl der Patienten, die ein Organ benötigen, senken. Ausgenommen hierbei sind natürlich Unfallopfer und Menschen mit angeborenen Fehlbildungen, die ein Organ brauchen.
Bei der Gesundheitsprävention sollten wir schon in der Schule anfangen und die Kinder über eine gesunde Ernährung und Lebensweise aufklären – Fastfood lässt grüßen. Aufklärung und Vorsorge sind besser, als sich die Gesundheit selbst zu ruinieren und dann auf eine Organspende zu hoffen. Dahin sollte sich das gesamte Gesundheitswesen entwickeln. Es sollten nicht immer mehr Organspenden forciert werden.
Liebe Mitbürger, kümmern Sie sich mehr um Ihre Gesundheit. In vielen Fällen liegt es auch in Ihrer Hand. Es gibt gute Gründe, unsere Ernährungsgewohnheiten infrage zu stellen. Da wäre zunächst die eigene Gesundheit – wie ernähren wir uns aktuell?
Aus Achtung vor dem Leben des Menschen ist es nicht legitim, ohne explizite Einwilligung des Betroffenen, seinem Leib Organe zu entnehmen. Jeder sollte nach Möglichkeit persönlich eine Entscheidung treffen und sich für oder gegen eine Organspende aussprechen. Eine politische Festlegung aber, welche jeden zum potenziellen Organspender machen würde, ohne dass dieser explizit eingewilligt hätte, wäre eine staatliche Grenzüberschreitung, die der besonderen Würde des Menschen nicht entspricht. Deshalb muss jeder Mensch selbst entscheiden, ob er Organspender sein möchte. Der Staat darf das per Gesetz nicht vorschreiben. Es ist eine höchst private, aber auch ethische Entscheidung, und das soll auch künftig so bleiben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Kerstin Griese, SPD, ist die nächste Rednerin.
Kerstin Griese (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir das Thema Organspenden mit einer Orientierungsdebatte starten. Diesen Weg sind wir schon einmal gegangen, als wir in der letzten Wahlperiode über assistierten Suizid diskutiert haben. Das war gut und ist auch jetzt gut; denn wir brauchen Zeit, um schwierige ethische Fragen zu klären. Oft sind es auch sehr persönliche Fragen.
Wir sind uns alle einig, dass wir mehr Organspenden brauchen. Ich habe lange überlegt, zu welcher Position ich neige. Ich melde mich heute zu Wort, weil ich für eine verpflichtende Entscheidungslösung plädieren möchte.
(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zum einen hat mich das, was die Befürworter der Widerspruchslösung vertreten, nicht in Ruhe gelassen. Das Ziel ist richtig: Wir brauchen mehr Organspender, aber ich denke, der Staat, der Gesetzgeber, kann das nicht verordnen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es wäre eben keine Spende mehr, es wäre eher eine „Organabgabe“. Organspende heißt ja auch, dass man sich aus Nächstenliebe, aus Humanität, Vernunft oder Überzeugung – oder wie man es definieren will – entscheidet, zu helfen, und deshalb zu Lebzeiten festlegt, dass alle bzw. welche Organe nach dem eigenen Tod gespendet werden können. Organspende ist ein Geschenk.
(Beifall des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])
Pauschal vorzugeben, dass all diejenigen, die nicht widersprechen, Organspender sind, geht meines Erachtens zu weit. Das missachtet das Selbstbestimmungsrecht in einer so persönlichen Frage.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zum anderen will ich nicht, dass alles so bleibt, wie es ist, und wir einfach nur ein paar Broschüren mehr verteilen. Aufklärung und Information müssen auch zu selbstbestimmtem Handeln führen. Wie wichtig es ist, Leben retten zu können, damit muss sich jeder beschäftigen; denn Organspenden retten Leben. Ich finde, der Staat, der Gesetzgeber darf jeden Menschen in bestimmten Situationen auffordern, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen und sich zu entscheiden.
Meine eigene Erfahrung ist, dass man einen Anstoß braucht, um sich mit den schweren Fragen von Leben und Tod zu beschäftigen. Kaum jemand macht das von alleine. Ich gestehe gerne: Ich habe einen Organspendeausweis, weil mich unser damaliger Fraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier mit seiner Nierenspende an seine Frau sehr beeindruckt hat. Damals habe ich begonnen, darüber nachzudenken. Auch wenn es sich um eine Lebendspende handelte, hat mir sein Handeln gezeigt: Du musst was tun.
Als wir schon einmal im Bundestag darüber diskutiert haben, 2012, haben wir entschieden, dass die Krankenkassen mit der Post Informationen und Organspendeausweise verschicken. Trotzdem stagnierte die Zahl der Organspenden, sie ist sogar gesunken. Ich sage deshalb: Wir müssen mehr tun als bisher, damit sich die Zahl der Organspenden erhöht.
Ich will und ich werbe dafür um Unterstützung, dass wir klar gesetzlich festlegen: Jeder Mensch soll sich bei der Ausstellung seines Führerscheins, bei der Verlängerung des Personalausweises oder Reisepasses fragen lassen müssen, ob er oder sie Organspender wird. Mithilfe guter Informations- und Beratungsangebote muss man sich dann entscheiden: Ja oder nein? Oder – ich glaube, diese Möglichkeit wird es auch geben müssen – man muss sich eingestehen, sich noch nicht entscheiden zu können. Man weiß aber, dass man im Leben noch mal gefragt werden wird, dass diese Frage wiederkommt, und damit ist das Thema präsent. Deshalb plädiere ich für die verpflichtende Entscheidungslösung, damit Menschen sich für eine echte Organspende freiwillig entscheiden können, aber eben auch entscheiden müssen, wenn sie zum Bürgeramt gehen. Ich hoffe sehr, dass dadurch mehr Menschen Organspender werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entscheidung zur Organspende muss jeder Mensch selbst fällen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber muss es aber sein, regelmäßiger, gezielter, besser zu informieren und dafür zu sorgen, dass sich jeder Mensch damit beschäftigt, auch mehrmals, um eine Entscheidung zu treffen, um Leben retten zu können durch eine Organspende.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Katrin Helling-Plahr, FDP, ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Katrin Helling-Plahr (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Großmutter hat mich als Kind ein ums andere Mal mit der Maxime „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“ zur umgehenden Erledigung meiner Aufgaben ermahnt.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Sehr gute Devise!)
Wenn ich sehe, dass laut aktueller Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organspende positiv gegenüberstehen, aber nur 36 Prozent über einen Organspendeausweis verfügen, scheinen viele eher nach Mark Twain zu verfahren: Verschiebe nicht auf morgen, was genauso gut auf übermorgen verschoben werden kann. Das ist bei Fragen, die erst im Zusammenhang mit dem eigenen Ableben relevant werden, ja auch allzu verständlich. Wenn aber dadurch schließlich die Angehörigen vor die Frage einer Organspende gestellt werden, ist das für diese nicht nur extrem belastend, sondern sie entscheiden sich in dieser konkreten Trauersituation dann auch überdurchschnittlich häufig gegen eine Organspende. Deshalb müssen wir uns der Herausforderung stellen und die Schere zwischen denjenigen, die zur Spende bereit sind, diese Bereitschaft aber noch nicht dokumentiert haben, und denjenigen, die sich auch tatsächlich bekennen, schließen. Eingedenk sinkender Spenderzahlen und überlanger Wartelisten ist der Schluss, dass alle bisherigen Bemühungen nicht ausreichend waren, unausweichlich.
Auch wenn die Problematik nicht monokausal zu betrachten ist, müssen wir im Hinblick auf die Frage „Zustimmungslösung, verpflichtende Entscheidungslösung respektive Widerspruchslösung“ den nächsten Schritt gehen. Ich wünsche mir, dass wir hier pragmatisch vorgehen. Ich finde, dass die Widerspruchslösung gut vertretbar ist. In der Abwägung Selbstbestimmungsrecht in Form positiver Zustimmung auf der einen und Leib und Leben der Betroffenen auf der anderen Seite kann man zu dem Ergebnis kommen, dass Freiheit in Verantwortung auch bedeuten kann, sich proaktiv dazu bekennen zu müssen, nicht Spender sein zu wollen.
Andererseits aber bin ich schon der Auffassung, dass wir bei einem solch massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht behutsam vorgehen müssen. Dass wir das mildeste Mittel zur Steigerung der Spenderzahl wählen müssen. Dass wir verpflichtet sind, zunächst den Weg zu gehen, der die Menschen weniger in ihrem Selbstbestimmungsrecht belastet. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind, den Weg der verpflichtenden Entscheidungslösung zu gehen, bevor wir die Widerspruchslösung aufrufen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)
Es ist unseren Bürgern zuzumuten, dass sie, etwa bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten, dazu angehalten werden, verbindlich eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Diese Entscheidung rettet dann Leben. Bereits die Notwendigkeit zur Entscheidung wird die Schere zwischen Spendebereiten und Spendebekennern schließen.
Im gleichen Zuge müssen wir zwingend und dringend ein Organspenderegister schaffen. Wenn jemand sich dafür – oder auch dagegen – entscheidet, Spender sein zu wollen, dann muss sichergestellt sein, dass seine Entscheidung auch respektiert wird. Das ist nicht nur ethisch und rechtlich geboten, es ist auch die beste vertrauensbildende Maßnahme für Organspenden. Derzeit kommt es immer wieder vor, dass Organspendeausweise nicht aufgefunden werden. Wir sollten deshalb dringend und ganz unabhängig von der Lösung, die wir hier finden, die zusätzliche Möglichkeit schaffen, sich digital und unkompliziert als Spender registrieren zu können.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, sorgen wir dafür, dass die Menschen sich entscheiden. Dann haben wir im Ergebnis mehr Spender, weniger Belastungen für die Angehörigen und mehr Selbstbestimmung.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Dr. Petra Sitte, Fraktion Die Linke, ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei der LINKEN)
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe für meinen Beitrag ausdrücklich die Perspektive der Betroffenen übernommen, also beispielsweise eben jener 11 000 Menschen, die aktuell auf eine Organspende warten, um zu überleben oder auch ihr Leben zu verlängern. Ich denke auch daran, dass jeden Tag in diesem Land drei Menschen sterben, weil es für sie kein Spenderorgan gab. Man ahnt durchaus, wie entmutigend das auf Erkrankte wirken muss, aber auch für uns ist es eher ernüchternd und bedrückend.
Für den Rückgang der Zahl der Organspenden gibt es, wie schon angeführt, viele Gründe, sie sind sehr komplex, und es gibt keine linearen Wirkungen zwischen ihnen. Daher bin ich zu der Auffassung gekommen, dass wir möglichst alle Faktoren, die einen Anstieg der Zahl von Spenderorganen versprechen könnten, verbessern sollten.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich möchte mich in meinem Beitrag mit einer Kritik an der Widerspruchslösung auseinandersetzen, nämlich dem Vorwurf, sie würde in Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte von Spendern und Spenderinnen eingegriffen. Vergleichen wir doch einmal die Situation derer, die auf ein Organ warten, mit der Situation jener, die ihnen helfen könnten. In wenigen Fällen geht es um Lebendspenden; aber diese Spender stehen heute auch nicht im Fokus, sondern jene Menschen, die erst nach ihrem Ableben helfen könnten. Die Wartenden führen ein Leben, das eingeschränkt und weniger selbstbestimmt verläuft. Setzen wir jetzt diese Einschränkung ins Verhältnis zu dem Erfordernis, einer Organspende widersprechen zu müssen, dann, meine ich, ist es durchaus verantwortbar. Dieser Umstand schränkt doch beispielsweise mein oder Ihr Leben, Ihre Lebensführung, meine Selbstbestimmung und unsere Persönlichkeitsrechte real in keiner Weise ein.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
So, wie man mit Blick auf den Organspendeausweis aktiv werden muss, so muss man eben auch aktiv werden im Zusammenhang mit der Widerspruchslösung. Viele haben das ja getan, und sie haben es zum Teil auch in Gesprächen mit ihren Familien getan. Wenn 84 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Organspende positiv bewerten, dann, meine ich, ist es doch berechtigt, mit der Widerspruchslösung an dieser Mehrheit anzuknüpfen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Ja, es stimmt, es ist eine Güterabwägung; da haben die Kollegen völlig recht. Aber ist es wirklich grundrechtlich eine bedenkliche Zumutung, diesen Widerspruch zu Lebzeiten kundtun zu müssen? Haben wir als Gesetzgeber nicht die Rechte einer Minderheit von Erkrankten, die uns gegenüber zunächst erst mal schlechtergestellt sind, vor allem zu schützen? Da sehe ich durchaus eine Schutzaufgabe des Staates für Leib und Leben von Menschen. Um es überspitzt zu sagen: Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind. Bei einer Entscheidungslösung sind die Chancen für sie eben geringer, wie wir festgestellt haben.
(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)
Eingedenk dessen halte ich eine Widerspruchsregelung für keine Bevormundung. Sollte es doch jemand so sehen – nach Bewertung der Beiträge scheint es ja so –, frage ich, ob diese nicht zumutbar und auch verhältnismäßig ist. Was ist denn das für eine Freiheit, die sich nur auf sich selbst bezieht?
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD)
Es geht nicht um die singuläre Einführung der Widerspruchslösung; das reicht nicht.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Selbstbestimmung!)
Leben weiterzugeben braucht tätiges Mitgefühl, Aufklärung, Ausfinanzierung des gesamten Systems, Entscheidungstransparenz und Kontrolle.
Ich danke Ihnen
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen, ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich 15 Jahre alt war, habe ich einen sehr nahen Menschen dadurch verloren, dass er von einem Auto – sie war auf dem Fahrrad unterwegs – getötet wurde. Die Eltern mussten sich der Frage stellen: Spenden wir die Organe unseres Kindes? Das war das erste Mal, dass ich mich bewusst mit Organspende beschäftigt habe.
Inzwischen trage ich seit Jahrzehnten meinen Organspendeausweis immer bei mir. Ich habe mich als Ärztin vertieft mit diesen Fragen beschäftigt und jüngst gelernt – ich dachte, ich bin schon zu alt zur Organspende –, dass auch die Organe von über 90-Jährigen Leben retten können. Das Thema geht uns also wirklich alle an.
Warum ist es dann so schwer, darüber zu sprechen und nachzudenken? – Weil es bei der Beschäftigung mit der Organspende immer auch um die Beschäftigung mit unserem eigenen Tod geht! Gleichzeitig geht es aber um das Leben, und darum ist es so elementar, dass wir die Organspenderaten in Deutschland verbessern.
Wie kann das gelingen? Um das herauszufinden, sind wir kürzlich mit dem Gesundheitsausschuss in Spanien, beim Organspendeweltmeister, gewesen. Was ist deren Erfolgsrezept? Die Antwort war eindeutig: Organisation.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Außerdem sind die Verankerung in der medizinischen Ausbildung und das Vertrauen der Bevölkerung elementar.
Welchen Anteil am Erfolg Spaniens hat die Widerspruchsregelung?
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Keinen!)
Keinen; denn dort wird die Zustimmungslösung praktiziert.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Das hat mich überrascht. Die Spanier betonten sogar, die Grundlage für das große Vertrauen der Bevölkerung sei gerade die Freiwilligkeit.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Ja!)
Es geht also offensichtlich um den Dreiklang aus Strukturen, Ausbildung und Freiwilligkeit.
Jüngst hat eine Studie der Universität Kiel gezeigt, das Problem zu geringer Organspenderaten in Deutschland liegt daran, dass zu selten Spendeorgane identifiziert und gemeldet werden. Da liegt der Hebel,
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
und dafür sieht der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums richtige Strukturreformen vor. Zusätzlich, über diese Vorschläge hinausgehend, muss das Wissen um Organspende fest in die medizinische und pflegerische Ausbildung verankert werden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Außerdem, so meine ich, brauchen wir ein Organspenderegister. Alle Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig informiert und gebeten, nicht verpflichtet, sich mit ihrer Entscheidung – „Ja“, „Nein“, „Weiß nicht“; wobei „Weiß nicht“ im Fall der Fälle „Nein“ hieße – einzutragen. Dabei sind aus meiner Sicht drei Punkte grundlegend: Es muss moralisch als gleichwertig gelten, ob sich jemand dafür oder dagegen entscheidet, Spender zu sein.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Die Bürgerinnen und Bürger tragen sich selbst ein und können ihre Entscheidung jederzeit selbstständig ändern. Es muss sichergestellt werden, dass alle ihre Entscheidung frei und selbstbestimmt treffen können, und dazu gehört auch das Recht auf Nichtentscheidung.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Zentral dafür ist die Ansprache. Ob das bei einer Meldebehörde sein kann, darüber, meine ich, müssen wir noch mal nachdenken. In Frankreich und Lettland sank die Zustimmung zur Organspende im Übrigen nach Einführung der Widerspruchslösung. Wann gingen die Organspenderaten in Spanien nach oben? Genau dann, als die Strukturen verbessert wurden. Das muss unser Ziel sein;
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
denn Organspende rettet Leben.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Hermann Gröhe, CDU/CSU, ist der nächste Redner.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Hermann Gröhe (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wer einmal mit Menschen gesprochen hat, die auf ein Organ warten oder gewartet haben, mit ihren Angehörigen, mit Eltern von Kindern, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, der wird diese Begegnungen nicht vergessen: diese Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung, dieses Warten, gerade wenn eine Krankheitssituation sich zuspitzt, auf den erlösenden Anruf und die Verzweiflung, wenn das Telefon still bleibt.
Ich denke aber auch an meine Begegnungen mit deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der World Transplant Games, dieser kraftvollen Demonstration neugewonnenen Lebensmutes, neugewonnener Lebenskraft nach einer Transplantation. Gleichwohl – dies sage ich sehr bewusst – lehne ich eine Widerspruchslösung ab,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
weil ich der festen Überzeugung bin: „Damit erreichen wir nicht eine Verbesserung der vorhandenen Probleme“, weil ich in der Tat der Überzeugung bin, dass eine solche Entscheidung sich im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Medizinethik und der Patientenrechte befinden würde.
Wir haben doch mit den schweren Anstrengungen der letzten Jahre Erfolg gehabt, nachdem Skandale das Vertrauen in die Organspende erschüttert haben. Es ist schon gesagt worden, dass sich in den letzten Jahren die Zahl der Inhaber von Organspendeausweisen von 22 Prozent auf 36 Prozent massiv erhöht hat.
Übrigens sind auch die über 80 Prozent, die der Organspende positiv gegenüberstehen, keineswegs irrelevant, weil sie keinen Ausweis ausgefüllt haben. Schon heute erfolgt eine große Zahl von Organentnahmen aufgrund der Auskunft der Angehörigen im Hinblick auf den vermuteten Willen der betroffenen Personen. Insofern: Wiewohl der Ausweis das Ganze erleichtert, ist diese positive Entscheidung von großer Relevanz. Es geht also darum, diese Zustimmung in wirkliche Organspenden umzusetzen, also aus dem Willen eine Organspende werden zu lassen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich bin dankbar, dass wir hier in den Koalitionsvereinbarungen ganz wichtige Schritte vereinbart haben und dass der Bundesgesundheitsminister die Umsetzung in dieser Weise vorantreibt. Dies ist gut und richtig, meine Damen und Herren. Wenn wir hier Vorschläge sammeln, wie wir etwa im Hinblick auf die Abfrage nach einer Entscheidung noch besser werden können, dann, finde ich, sind das sehr lohnende Vorschläge.
Aber eines möchte ich schon sagen: Mit Hinweis auf das Ausland ist schon deutlich geworden, dass wichtige Länder, die rechtlich eine Widerspruchslösung haben, etwa Österreich und Spanien, de facto über die Befragung der Angehörigen eine Zustimmungslösung praktizieren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])
Was aber häufig übersehen wird, ist, dass viele Länder mit deutlich höheren Organspendezahlen eine Organentnahme auch nach dem Herztod erlauben. Es sind in den Niederlanden über 50 Prozent, in Belgien über 30 Prozent, in Spanien über 25 Prozent, in denen ein Organ nach dem Herztod entnommen wird. Dies wird aber bei uns vom Ethikrat wie der Bundesärztekammer wegen der Frage der Grenzziehung zwischen Wiederbelebbarkeit einerseits und Endgültigkeit andererseits abgelehnt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Insofern zieht nicht jeder Verweis auf gute Zahlen in anderen Ländern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche mir, dass Menschen sich dieser Entscheidung stellen. Ich wünsche mir, dass sie eine Entscheidung treffen, auch um ihren Angehörigen diese Entscheidung im Fall der Fälle zu erleichtern, abzunehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Aber ich sage sehr deutlich: Auch wer sich dieser schwierigen Entscheidung verweigert, verliert nicht sein Selbstbestimmungsrecht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dieses Selbstbestimmungsrecht wird nicht von uns qualifiziert, sondern individuell wahrgenommen. Das machen wir zum Ausgangspunkt aller Überlegungen in Medizinethik und Patientenrecht.
Meine Damen, meine Herren, eine Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Dr. Robby Schlund, AfD, ist der nächste Redner.
(Beifall bei der AfD)
Dr. Robby Schlund (AfD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Werte Gäste auf den Rängen, insbesondere unsere Thüringer und sächsischen Gäste, die sich für die Organspende besonders interessieren! Widerspruch ist einfach. Im Vergleich dazu ist eine bewusste Entscheidung immer mit allen damit verbundenen Konsequenzen zu treffen. Wissen Sie auch, warum? Weil Sie dann, wenn Sie sich bewusst für etwas entscheiden, für alle möglichen Folgefehler auf keinen Schuldigen zeigen können. Die bewusste, freie Entscheidung setzt vor allem eines voraus: ein hohes Maß an Selbstverantwortung, eine Selbstverantwortung, die nach allen Abwägungen, allem Wenn und Aber und allen damit zusammenhängenden Konsequenzen eine Entscheidung herbeiführt. Das, meine Damen und Herren, ist Freiheit, Entscheidungsfreiheit. Es ist ein Stück selbstverantwortliche, demokratische Mitbestimmung unserer Bürger in Deutschland. Seien wir uns doch dessen bewusst, und schaffen wir wieder Vertrauen in das System Organspende, statt einfach zu hoffen, dass niemand widerspricht. Dazu gehört vor allem, den Menschen in unserem Land zu erklären, wie alles abläuft und wie bewusst eine Entscheidung zur Organspende zu treffen ist.
Der Hirntod ist ein sicheres Zeichen für den Tod eines Patienten. Nur dann kann ein Organ entnommen werden. Aber wie sicher ist denn die Hirntoddiagnostik in Deutschland? Das Transplantationsgesetz, § 5, regelt, dass zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander in drei Stufen über den Hirntod und dessen Unumkehrbarkeit entscheiden. Diese Ärzte sind nicht an Entnahme und Übertragung der Organe beteiligt. Danach erfolgt eine Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation und an Eurotransplant. Erst bei der Entnahmeoperation wird endgültig entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist oder nicht. So weit, so gut und logisch nachvollziehbar.
Doch laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt. Die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erfordern hohen Sachverstand. Die Ärzte werden zum Teil unzureichend dazu ausgebildet. Das ist der Vorwurf. So zum Beispiel bei einem Kleinkind: Organe wurden entnommen, ohne dass der Hirntod korrekt diagnostiziert wurde. Es sind acht weitere Fälle in den vergangenen Jahren bekannt geworden. In zwei großen Städten in Deutschland wurden bei Herztransplantationen 23 von 26 Patientenfälle offenbar manipuliert. Genau deshalb haben die Menschen eine unzureichende Bereitschaft zur Organspende. Aber wir werden mit einer Widerspruchslösung eben kein Vertrauen per Gesetz erzwingen können. Das hohe Gut des Selbstbestimmungsrechts des Menschen muss erhalten bleiben. Gestalten Sie die Verfahrensweisen professioneller. Dann erhalten Sie auch das Vertrauen der Menschen in die Organspende zurück.
Fangen wir erst einmal an, ein vernünftiges Entscheidungsregister einzuführen, das lange überfällige Dialyseregister ins Leben zu rufen und mit dem Transplantationsregister zu verknüpfen. So wird ein Schuh draus. Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt! Motivieren Sie freiwillige Organspender mit extra Bonuspunkten auf der Priorisierungsliste! Ich persönlich wünsche mir, dass der hohe Standard der bewussten Entscheidung in Deutschland erhalten bleibt; denn die Organspende ist nun einmal eine Spende. Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Kollege Schlund. – Nächste Rednerin: Sabine Dittmar.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Sabine Dittmar (SPD):
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zweifelsohne eine sehr persönliche, setzt sie doch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod voraus. Jeder Einzelne von uns muss für sich selbst die Frage beantworten, ob er mit seinem Tod neues Leben, neue Hoffnung schenken will. Angesichts der dramatischen Zahlen ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Über 11 000 schwerstkranke Patienten und Patientinnen warten auf ein lebensrettendes Organ. Die durchschnittliche Wartezeit für ein Spenderorgan ist bei uns drei- bis fünfmal so hoch wie in unseren Nachbarländern. Teilweise warten, bangen oder hoffen die Patienten über zehn Jahre, und doch versterben Tag für Tag drei bis vier Patienten, weil es kein passendes Organ gab.
Ich habe während meiner praktischen Arbeit als Ärztin einige Patienten und deren Familien begleitet und weiß um die Dramatik der Situation. Ich weiß aber auch und kenne die Dramatik der Situation, wenn Angehörige am Sterbebett nach einer möglichen Zustimmung zur Organspende gefragt werden und in dieser emotional sehr schwierigen Situation völlig überfordert sind. Deshalb halte ich es für dringend geboten, dass jeder Einzelne von uns eine persönliche Entscheidung trifft und diese dokumentiert. Laut Umfragen – es wurde schon erwähnt – sind 84 Prozent der Deutschen bereit für eine Organspende; aber bedauerlicherweise hat weniger als die Hälfte dies auch tatsächlich dokumentiert.
Das zeigt für mich zweierlei: erstens, dass wir mit allen bisherigen Maßnahmen, Aufklärungskampagnen, Informationskampagnen, regelmäßigem Zusenden des Organspendeausweises durch die Krankenkasse, gescheitert sind, und zweitens, dass wir angesichts der bekannten Zahlen effizient und schnell handeln müssen.
Effizient handeln bedeutet für mich nicht, dass wir lediglich zusätzliche Infobriefe durch die Bundeszentrale verschicken lassen, oder auch nicht, dass wir alle zehn Jahre bei der Passbeantragung nachfragen. Effizient handeln bedeutet für mich, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv aufgefordert werden, sich für oder gegen Organspende zu entscheiden und diese Entscheidung zu dokumentieren. In dieser expliziten Aufforderung muss auch deutlich auf die Konsequenz der Nichtentscheidung hingewiesen werden. Wenn keine dokumentierte Entscheidung, kein dokumentierter Widerspruch vorliegt, dann ist von einer Zustimmung zur Organspende auszugehen, es sei denn, den Angehörigen ist ein anderer, mutmaßlicher Wille bekannt.
Ich halte diese Form der Widerspruchslösung für einen zumutbaren und für einen wichtigen Baustein, um Organspendezahlen zu erhöhen. Ich denke, wer eine solche Regelung ablehnt, der muss auch die Frage beantworten, warum wir dann Spenderorgane aus Eurotransplant-Ländern mit Widerspruchslösung annehmen. Auch dieses moralische Dilemma gilt es zu klären.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD])
Mir ist natürlich bewusst, dass wir allein mit der Einführung der Widerspruchslösung nicht alle Probleme lösen. Deshalb ist es wichtig, dass wir im nächsten Jahr das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in unseren Krankenhäusern auf den Weg bringen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Ich möchte nicht noch mal erleben, dass ich bei einem Besuch in einem Krankenhaus mit Dialyseabteilung und mit neurologischer Intensivstation bei meiner Nachfrage nach dem Transplantationsbeauftragten einen fragenden Blick ernte, und ich möchte auch nicht noch mal erleben, dass verzweifelte Eltern mit ihrem herzkranken Sohn nach Spanien umziehen, weil sie sich dort bessere Chancen erhoffen, zeitnah ein rettendes Organ zu bekommen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Genau das ist vor 14 Tagen in meinem Wahlkreis passiert.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Sabine Dittmar (SPD):
Ja, Frau Präsidentin. – Ich denke, wir brauchen beides: strukturelle, gute Voraussetzungen in den Krankenhäusern und die Widerspruchslösung; denn dann wird die Organspende beim nicht umkehrbaren Ausfall der Gehirnfunktion –
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Sabine Dittmar (SPD):
– nicht zur Ausnahme, sondern zum Normalfall.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Nächster Redner: Dr. Andrew Ullmann.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Dr. Andrew Ullmann (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über nichts Abstraktes, nichts Theoretisches; wir reden über Menschen, die schwer krank sind und Organe benötigen. Wir reden über Angehörige und Freunde, die auch betroffen sind. Wir reden über Ängste, Sorgen und den Tod. Wir reden von Menschen, die auch bereit sind, nach dem Tod Gewebe oder Organe für Schwerkranke zur Verfügung zu stellen und damit ein Leben zu retten.
Wir haben die Zahlen bereits gehört; aber es lohnt sich, sie zu wiederholen: 10 407 Menschen waren Ende 2017 auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Von dieser Liste sterben zwei bis drei Menschen pro Tag; das sind bis zu 21 Personen pro Woche. Reale Zahlen, brutale Wirklichkeit: zwei bis drei Personen pro Tag. Wir sind als Politiker problemorientiert und versuchen, diese Probleme zu lösen. Die klare Interpretation dieses Problems, dieser Daten: Wir brauchen mehr Spender.
Die Widerspruchslösung geht davon aus, dass Freiwilligkeit in diesem Bereich nicht funktioniert. Die Menschen sollen so entmündigt werden, wenn es darum geht, etwas Gutes zu tun.
Die Perspektiven bei dieser Diskussion sind aber vielfältig. Die scheinbar so einfache und nachvollziehbare Widerspruchslösung löst so manches Problem nicht und wirft weitere Probleme auf.
Gibt es weitere Fakten, die wir in die Waagschale legen sollten oder gar müssen? Die belegbaren Daten gehen weiter und in die Tiefe und sind schwerer zu verstehen.
Im „Deutschen Ärzteblatt“ vom Sommer dieses Jahres haben ärztliche Wissenschaftler um Dr. Kevin Schulte aus dem Universitätsklinikum in Kiel eine wichtige und interessante Studie zu diesem Thema veröffentlicht. Die Ergebnisse der Studie sind, klar und einfach gesagt: Wir haben nach dieser Studie ganz klar eine Zunahme der Zahl von potenziellen Organspendern und im Gegenzug einen Abfall der Zahl von Organentnahmen. Die Studie zeigt weiter, dass es krasse Unterschiede zwischen Uniklinika bei der Kontaktaufnahme mit potenziellen Organspendern gegeben hat. Zusammenfassend zeigt die Studie also klare Erkennungs- bzw. Meldedefizite der Entnahmekrankenhäuser.
Die Studie zeigt klar, wo politischer Handlungsbedarf besteht. Die Strukturprobleme in den Krankenhäusern müssen angegangen werden, nicht nur monetär, sondern auch personell. Wenn die Stellung des Transplantationsbeauftragten aufgewertet wird, dieser Beauftragte freigestellt wird und die Bezahlung bei der Entnahme der Organe adäquat erfolgt, wird das zu einer höheren Rate von Organentnahmen führen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)
Für die heutige Diskussion gibt es eine bessere Möglichkeit als die Widerspruchslösung: eine obligatorische Abfrage zur Organspendebereitschaft, zum Beispiel durchgeführt bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder bei der Beantragung eines Personalausweises. Das wäre eine Möglichkeit, die die Selbstbestimmung wahrt und die Organspendebereitschaft nachweisbar dokumentiert. Die möglichen Antworten würden die gleichen bleiben, wie sie bereits heute im Organspendeausweis stehen: „Ja“, „Nein“ oder „Angehörige entscheiden“. Auch ein „weiß nicht“ wäre legitim. Änderungen wären zu jedem Zeitpunkt möglich. Aber nur wer zustimmt, gilt als potenzieller Organspender. Kein gesetzlicher Entscheidungsdruck wie bei der Widerspruchslösung, auch kein moralischer Druck, nur eine obligatorische Frage beim Behördengang!
Obwohl ich als Arzt grundsätzlich auf ein Ja hoffe, sage ich als Politiker ganz klar: Zur Selbstbestimmung gehört auch, sich nicht entscheiden zu müssen; denn jede Entscheidung sollte gleichwertig sein.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Dr. Andrew Ullmann (FDP):
Ja. – Verfassungsrechtlich und orientiert an meiner freiheitlichen Lebensphilosophie habe ich massive Probleme damit, wenn wir eine Zustimmung ohne ausdrückliche Willenserklärung des Einzelnen annehmen. Das schürt Ängste, schreckt womöglich ab. Das menschliche Subjekt wird so zum Ersatzteillager degradiert. Das ist ein tiefer Einschnitt in die verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmung. So bitte nicht!
Danke sehr.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Andrew Ullmann. – Nächster Redner: Harald Weinberg.
(Beifall bei der LINKEN)
Harald Weinberg (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Fokus der Debatte an der Stelle auf etwas anderes legen: weg von den Zustimmungsverfahren. Ich selber halte das nicht für das Hauptproblem, und ich bin der Meinung, der Blick auf die anderen Länder und die Praxen der anderen Länder zeigt das auch. Wenn man das mal betrachtet: Auf 1 Million Einwohner kommen in Deutschland 10,3 Spender, auf 1 Million Einwohner kommen in Dänemark 17,1 Spender und in Spanien 43,4 Spender. Das ist bereits gesagt worden. Das ist de facto das Vierfache von dem, was wir in Deutschland haben.
Das hat, glaube ich, auch relativ viel mit der Frage zu tun, wie das Ganze organisiert und insgesamt auch strukturiert ist, und es hat auch etwas damit zu tun – darauf will ich als Erstes kommen –, was wir aus der Krankenhauslandschaft in Deutschland ein Stück weit gemacht haben. Wir haben zugelassen, dass Krankenhäuser mehr und mehr wie Unternehmen agieren und das Ganze durch das Finanzierungssystem weitgehend kommerzialisiert ist. Da gibt es dann in der Tat Interessenkonflikte, gerade bei kleinen und mittleren Krankenhäusern, in einem ganz hohen Maß, weil das Nadelöhr unter den gegebenen Wettbewerbs- und Finanzierungsbedingungen die Organisation und Finanzierung der Organentnahme nach Identifikation eines Spenders ist.
Das muss man sich noch mal ein bisschen anschauen. Das ist ein aufwendiger Prozess. Es geht da um mehrere Tage. Es geht nicht einfach nur um einen Tag; es geht um mehrere Tage. Es geht in den Krankenhäusern, wo die Entnahme stattfindet, um mehrere Fachdisziplinen, die einbezogen werden müssen. Es geht um zahlreiche Untersuchungen, die durchgeführt werden müssen, auch Untersuchungen an dem potenziellen Spender. Und es geht um die Belegung von Operationssälen und Intensivbetten über einen langen Zeitraum. Bei kleinen und mittleren Krankenhäusern sind die OPs logischerweise, wenn man so will, ein Stück weit die Werkbank des Krankenhauses, und es gibt entsprechende Einnahmeausfälle. Nur die Organentnahme als einzelne Maßnahme wird pauschal erstattet, die entgangenen Einnahmen werden nicht ausgeglichen.
Hier setzt der erste Entwurf des Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende, der jetzt vorgelegt worden ist, an. Das ist durchaus gut so, und das ist auch anerkennenswert.
(Beifall der Abg. Hilde Mattheis [SPD] und Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir haben aber das Problem, dass die Diskussion, die wir insgesamt führen, auch in der Öffentlichkeit, der Medienöffentlichkeit in Deutschland im Wesentlichen von der Frage der Zustimmungsregelung dominiert wird, und die Fragen, die ich angesprochen habe – vielleicht sind sie nicht hip genug –, nicht im Fokus stehen. Das sind aber meines Erachtens die zentralen Fragen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Den richtigen Drive bekam das Thema erst durch die Debatte um die Widerspruchslösung. Ich halte diese Debatte in Bezug auf die Spendenbereitschaft, die ja bereits mehrmals genannt worden ist, für überbewertet.
Ich will zumindest noch auf zwei weitere Aspekte hinweisen. Da ist zunächst einmal das Problem, dass das Ganze beschwert wird durch die Skandale, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Das muss man sehen. Es hat allerdings auch entsprechende Gegenmaßnahmen gegeben. Die DSO wird nun deutlich besser kontrolliert und beaufsichtigt. Wir haben allerdings vor den Gerichten durchaus erlebt, dass sich Skandale wie zum Beispiel in Göttingen in Luft aufgelöst haben. Auch das muss man sehen. Aber das Ganze hängt natürlich noch deutlich nach.
Der andere Aspekt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir bei der Spendenbereitschaft nicht nur die Sachinformation in den Vordergrund stellen sollten. Für viele Menschen ist es ein hochemotionales Thema. Auch diese emotionalen Zugänge muss man im Rahmen der Beratungsmöglichkeiten ein Stück weit in den Fokus nehmen.
(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])
Meine persönliche Position, was die Zustimmungsregelung betrifft, darf ich am Ende auch darstellen: Ich bin für die erweiterte Zustimmungsregelung mit obligatorischer Beratung in zeitlichen Abständen. Ich finde es interessant: Es war ein Transplantationsmediziner, der das Wechselseitigkeitsmodell in die Diskussion gebracht hat – auch darüber könnte man meines Erachtens nachdenken –: Wer bereit ist, einen Spenderausweis zu tragen, bekommt im Spenderregister entsprechende Bonuspunkte, wenn er selber in die Situation gerät, dass er Spenderorgane braucht.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Harald Weinberg (DIE LINKE):
Das wäre eine Sache, über die man nachdenken kann.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Danke schön, Harald Weinberg. – Nächste Rednerin: Katja Keul.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bislang gibt es in dieser Debatte zumindest einen Konsens, und zwar einen Konsens darüber, dass postmortale Organspenden wünschenswert sind, um das Leben der Empfänger zu retten. Ich finde es wichtig, das festzustellen, da auch diese Position nicht selbstverständlich oder denklogisch zwingend wäre. Konsens ist außerdem, dass es strukturelle Defizite in den Krankenhäusern gibt, die in jedem Falle beseitigt werden müssen, um Organspenden zu fördern.
Die meisten von uns gehen außerdem davon aus, dass die tatsächliche Spendenbereitschaft grundsätzlich höher ist als die dokumentierte Spendenbereitschaft. Um diese Differenz zu verringern, wollen nun die Vertreter der Widerspruchslösung das ausdrückliche Einverständnis durch eine gesetzliche Fiktion ersetzen.
Ich möchte mich darauf konzentrieren, aufzuzeigen, warum die Widerspruchslösung nicht mit unserer Verfassung, namentlich mit Artikel 1 Grundgesetz, in Einklang zu bringen ist und deswegen ausscheiden muss.
(Beifall der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Nach der Widerspruchslösung muss jemand eine Organentnahme nach Eintreten des Hirntodes dulden, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Hirntod an sich beendet aber nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz, sondern verändert ihn lediglich in seinem Gehalt. Das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bewirkt, dass lebzeitige Entscheidungen und Verfügungen über den eigenen Körper und seine Organe auch nach dem Tode zu achten sind. Durch den Hirntod wird der Mensch nicht zu einem bloßen Objekt. Das ist und bleibt Kern der Menschenwürde des Artikels 1 Grundgesetz.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Die Entnahme der Organe ist daher ein schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss. Eine Rechtfertigung läge in jedem Falle dann vor, wenn es sogar eine Pflicht zur Duldung der Organentnahme gäbe, also eine Art Solidaritätspflicht nach dem Motto: Da jeder potenzieller Empfänger sein kann, muss man auch immer potenzieller Spender sein.
Dabei wird zunächst einmal verkannt, dass gerade nicht jeder auch zwangsläufig Empfänger fremder Organe sein möchte. Auch dafür ist mindestens der mutmaßliche Wille der Betroffenen zu ermitteln. Außerdem steht einer solchen Pflicht gerade Artikel 1 Grundgesetz entgegen, der uns untersagt, einen Menschen zum Objekt, das heißt zu einem Mittel zum Zweck, zu machen, und zwar auch dann, wenn der Zweck die Rettung eines anderen Menschenlebens sein soll.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Eine Pflicht zur Organspende ungeachtet der ethischen, religiösen oder sonstigen Anschauungen eines Menschen scheidet daher aus.
Es wird auch nicht besser, wenn mit einer gesetzlichen Vermutung aus einem Schweigen eine Zustimmung gemacht werden soll. Nichts spricht dafür, dass Menschen, die ihren Willen nicht dokumentiert haben, eine bewusste Entscheidung getroffen haben. Im Gegenteil: Die Zahlen sprechen dafür, dass sie sich mit dem Thema noch gar nicht befasst haben. Ihnen trotzdem eine Spendenbereitschaft zu unterstellen, wäre eine Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts und ihrer postmortalen Würde.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Für die Unverhältnismäßigkeit eines solch schwerwiegenden Eingriffs ohne Zustimmung des Betroffenen oder der Angehörigen spricht auch die Tatsache, dass es andere, weniger eingriffsintensive Maßnahmen gibt, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Beheben wir zunächst die bekannten strukturellen Defizite und erhöhen dadurch das Vertrauen der Menschen in die mit der Organspende beauftragten Institutionen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Und dann lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir künftig die Spendenbereitschaft in regelmäßigen Abständen bei geeigneter Gelegenheit abfragen. Hier sind verschiedene Modelle denkbar: vom Hausarztbesuch bis zur Beantragung eines Personalausweises. Allerdings sollten wir bedenken, dass staatlicher Zwang auch kontraproduktiv wirken kann
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
und wir dann eine negative Entscheidung möglicherweise für lange Zeit festgeschrieben haben.
Stellen wir also sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert werden. Trauen wir ihnen Verantwortungsbewusstsein zu, und achten wir vor allem ihr Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit ihrem Tod.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Katja Keul. – Nächster Redner: Dr. Georg Nüßlein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Erstens müssen wir doch feststellen, dass bestehende Strukturen und Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland erkennbar versagt haben. Das gilt auch für die erweiterte Zustimmungslösung. Das ist Fakt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Sabine Dittmar [SPD])
Zweitens. Ich verstehe, was die Kollegin gerade eben zur Verhältnismäßigkeit juristisch vorgetragen hat. Aber, meine Damen und Herren: Daraus abzuleiten, jetzt einen langwierigen Prozess kleiner Schritte einzuleiten, halte ich mit Blick auf die vielen Betroffenen, die leiden, für nicht den richtigen Weg. Aus Sicht von jemandem, der auf ein Spenderorgan wartet, gibt es keine Zeit zu verlieren.
Ich sage Ihnen ganz offen, dass ich für die Widerspruchslösung bin, weil ich der festen Überzeugung bin, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht in unzulässiger Weise angetastet wird. Den Kritikern geht es im Kern nur um das Recht, sich nicht mit Tod und Organspende beschäftigen zu müssen, also nur um einen ganz kleinen Teil der Selbstbestimmung. Ich will gar nichts dazu sagen, wie lebensfremd es ist, sich damit nicht beschäftigen zu wollen. Aber, meine Damen und Herren, wenn die Widerspruchslösung zum Tragen käme, wäre es in Zukunft genau umgekehrt:
(Zuruf des Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU])
Die, die der Spende aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen sich nicht mit der Thematik beschäftigen und müssen sich nicht entscheiden.
Nun will ich an dieser Stelle, auch mit Blick auf die Zeit, nicht die vielen juristischen Argumente zur Verfassungsmäßigkeit bemühen, aber ich bitte, zwei Fälle in Augenschein zu nehmen, die der Thematik ziemlich nahekommen: Das sind das Testament und die Patientenverfügung. Schreibe ich kein Testament, bin ich einverstanden mit der Erbfolge, die der Gesetzgeber vorgibt. Mache ich keine Patientenverfügung, bin ich einverstanden damit, dass lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden, ich am Schluss an Maschinen hänge.
(Stephan Thomae [FDP]: Das ist falsch! – Weitere Zurufe von der FDP)
Übrigens ist das in der Konsequenz für den Betroffenen noch viel weitergehender als die Organspende bei Hirntod.
(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Der mutmaßliche Wille ist entscheidend!)
Angesichts der Widerspruchslösung sprechen Kirchen von einem Paradigmenwechsel. Ich sage Ihnen: Genau diesen Paradigmenwechsel will ich. Es ist bei uns der Normalfall, dass man, wenn man krank wird und ein Organ braucht, dann darauf hofft, eines zu bekommen; leider Gottes vielfach umsonst. Dann kann und muss es doch, meine Damen und Herren, der Normalfall sein, dass man grundsätzlich zur Spende bereit ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Deshalb ist es naheliegend, dass die Widerspruchslösung den Widerspruch als den Normalfall definiert. Das ist mir ein Anliegen.
Ich zitiere die Kirchen: Sie sprechen, wie ich meine, zu Recht, von der Organspende als Akt der Nächstenliebe. Meine Damen und Herren, für einen Christenmenschen ist die Nächstenliebe nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall. Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Wir sind auf einem guten Weg, wenn wir hier sehr umfassend darüber nachdenken, wie man das Verfahren reformieren kann. Natürlich muss man dazu Vertrauen schaffen. Ich bin froh, dass hier bisher noch niemand aufgetreten ist, der generell über das Hirntodkonzept diskutiert. Auch ich sehe, dass es Skandale, Allokationsskandale gegeben hat. Man muss ganz klar sagen: Es hat sie auch deshalb gegeben, weil wir zu wenig Spenderorgane haben. Deshalb macht es Sinn, dass wir diese Diskussion hier vertiefen, sodass wir am Schluss, glaube ich, zu einem Ergebnis kommen, das die Situation so oder so verbessern wird.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Dr. Nüßlein. – Nächster Redner: Jörg Schneider.
(Beifall bei der AfD)
Jörg Schneider (AfD):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Auch ich möchte mich für die Zustimmungslösung aussprechen. Ich bin Organspender, trage diesen Ausweis mit mir herum. Nur: Werde ich ihn auch dabeihaben, wenn sich tatsächlich mal eine solche Situation ergibt? Ich denke, wir brauchen zunächst einmal so etwas wie ein elektronisches Register; das wurde von einigen Vorrednern schon angesprochen. Wenn ich einen Behördengang mache, werde ich gefragt: „Möchtest du Organspender werden?“ – mit den Auswahlmöglichkeiten: „Ja“, „Nur für bestimmte Organe“, „Nein“. Ich muss vielleicht auch sagen können: Nein, ich möchte diese Frage nie wieder in meinem Leben gestellt bekommen. – Und ich kann auch sagen: Ich habe mir noch keine Gedanken darüber gemacht, fragt mich beim nächsten Mal. – Diese Entscheidung muss widerruflich sein. Ich glaube, wenn wir das hinkriegen, dann haben wir eine sehr gute Chance, dass wir tatsächlich viel mehr Menschen, die heute schon ihre Organe spenden würden, tatsächlich auch zu einer Abgabe einer Erklärung bewegen können.
(Beifall bei der AfD)
Der zweite Aspekt, auf den ich hinaus möchte, ist die Verbesserung der Organisation in den Kliniken, in denen Entnahmen stattfinden. Ich war Mitglied der Parlamentariergruppe, die sich unter anderem in Spanien informiert hat; da haben wir eine Menge Anregungen aufgenommen. Dort gehört die Vorbereitung der Organentnahme zum Ausbildungsrepertoire der Intensivmediziner. Sie wissen, wie sie einen potenziellen Spender erkennen können, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine Spende vorbereiten zu können. Dazu gehört auch, dass ich Menschen in den Krankenhäusern dahin gehend ausbilde, dass sie mit Angehörigen Gespräche führen können, um über eine vorliegende Entscheidung zu informieren, aber letztendlich auch, um dort, wo keine Entscheidung vorliegt, wo es vielleicht um minderjährige Spender geht, eine Entscheidung einzuholen. Wir müssen uns natürlich auch Gedanken darüber machen, die Kliniken, in denen Organe entnommen werden, finanziell besser auszustatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wenn wir darauf verzichten, uns auf dieses dünne Eis der Widerspruchslösung zu begeben, wenn wir einfach dafür sorgen, dass wir das Vertrauen der Menschen in diesem Land erhalten, dann haben wir mit der Zustimmungslösung und einer besseren Organisation in den Entnahmekliniken tatsächlich eine reelle Chance, das Ziel, das wir alle erreichen wollen, zu erreichen, nämlich mehr Menschenleben durch Organspenden zu retten.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Jörg Schneider. – Nächste Rednerin: Ulla Schmidt.
Ulla Schmidt (Aachen) (SPD):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beteilige mich an den Debatten über die Frage „Organspende“ seit mehr als einem Vierteljahrhundert hier in diesem Parlament. Und immer hat das Parlament mit all seinen Mitgliedern darum gerungen, was eigentlich die beste Lösung ist, wie wir die Bereitschaft der Menschen, Organe zu spenden, mit der tatsächlichen Zahl an Organspenden zusammenbringen – und die gleichen Vorschläge wie heute sind immer wieder gekommen. Es hat immer wieder auch Fortschritte gegeben, aber es hat auch Eingriffe und Rückschritte gegeben, die oft vom Äußeren her bedingt waren. Ich sage mal: Die Menschen sind es auch wert, dass wir diese Diskussion führen; denn auf ein Spenderorgan zu warten und keines zu bekommen, ist in der Regel mit einem Todesurteil gleichzusetzen. Trotzdem glaube ich, dass wir uns genau ansehen müssen, was welche Wirkung hat.
Immer wieder kam die Widerspruchslösung zur Sprache. Ich bin nach vielen Diskussionen gegen die Widerspruchslösung, weil ich die Befürchtung habe, dass uns die Einführung der Widerspruchslösung in dem Glauben wiegen würde, damit wäre alles geregelt. Das ist es nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Martin Hebner [AfD])
Es gibt Erfahrungen mit der Widerspruchslösung in anderen Ländern. Die Organspenderzahlen in Mecklenburg-Vorpommern waren zu meiner Zeit als Gesundheitsministerin höher als in Österreich, das eine Widerspruchslösung hatte. Es gab auch andere Länder, die die Widerspruchslösung hatten – und trotzdem waren die Organspenderzahlen gering.
Es trifft zu, was hier heute gesagt wurde: Entscheidend ist die Organisation im Krankenhaus.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Entscheidend ist, ob es Transplantationsbeauftragte gibt, die freigestellt sind, die nicht am Versorgungsprozess beteiligt sind, die die Zeit haben, mit Menschen zu reden. Denn es ist schwierig, als behandelnder Arzt oder Krankenpfleger zu fragen: Ist Ihr Angehöriger eigentlich Organspender? – Wir brauchen dafür Menschen, die gelernt haben, mit den Angehörigen zu reden. Ich war auf vielen Veranstaltungen, wo mir Angehörige gesagt haben: Wir waren eine Woche auf der Intensivstation; aber, wissen Sie, niemand hat uns angesprochen. Wir hätten doch Ja gesagt. – Deshalb ist das, was im Kabinettsentwurf vom Gesundheitsminister vorgesehen ist, richtig. Wir müssen darüber sprechen, wie wir die Organisation verbessern, wie wir mit den Transplantationsbeauftragten umgehen und wie wir die Entnahmekrankenhäuser stabil finanzieren. Und wir sollten darüber diskutieren, wie wir das noch besser machen können, als es im jetzigen Entwurf vorgesehen ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Ich teile die Meinung all derer, die sagen: Es ist in unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen, dass Nichtssagen Zustimmung ist. Ich kenne solche Fälle nicht. Wir haben gehört – das ist hier und auch vom Vorsitzenden des Ethikrats zu Recht gesagt worden –, dass es nicht sein kann, bei der Weitergabe unserer Daten die Zustimmung, und zwar die aktive Zustimmung, zur gesetzlichen Voraussetzung zu machen, aber da, wo es um eine Organspende geht, zu sagen: Wenn du schweigst, bedeutet das Ja. – Das kann es nicht geben – und ich glaube auch nicht, dass wir damit weiterkommen werden.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Ich spreche hier auch in meiner Funktion als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Was ist denn mit den Menschen, die schwere psychische Beeinträchtigungen haben? Was ist mit den Menschen mit geistigen Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen? Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung: Diese Menschen sind oft emotional nicht in der Lage, eine solche Entscheidung zu treffen. Sind die automatisch Organspender oder -spenderinnen? Was machen wir dann? Auch diese Fragen müssen wir in diesem Parlament beraten; denn auch Menschen mit Behinderungen, Menschen, die sich nicht entscheiden wollen, Menschen, die psychisch sehr schwer krank sind, haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Lassen Sie uns darüber reden! Dann finden wir am Ende vielleicht eine bessere Lösung, als wir sie jetzt haben.
Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Ulla Schmidt. – Nächster Redner: Wolfgang Kubicki.
(Beifall bei der FDP)
Wolfgang Kubicki (FDP):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich sagen: Das ist eine wirklich bemerkenswerte Debatte, die wir hier führen. Denn ich stelle fest, dass es, und zwar quer durch alle Fraktionen, zu dem Thema, um das wir uns gerade bemühen, unterschiedliche Auffassungen gibt. Das gilt auch für meine Fraktion. Die Behauptung, wir seien für eine eindeutige, verpflichtende Entscheidungslösung, ist unzutreffend. Nahezu die Hälfte meiner Fraktion hat eine andere Auffassung. Aber das ist auch gut so; denn das Thema berührt – Frau Keul hat es gesagt – die Würde des Menschen unmittelbar. Es geht um eine höchst persönliche Entscheidung. Ich komme noch dazu, warum das auch für die weitere Debatte wichtig ist.
Ich habe mir nie vorstellen können, dass ich Ihnen, Frau Schmidt, einmal zustimmen würde. Aber die Suggestion, die aufgebaut wird, mit der Widerspruchslösung würde man die Zahl der Organentnahmen erhöhen, ist falsch.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Ich könnte jetzt auch sagen: Wir haben einfach zu wenig Gehirntote; denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Organe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Ein solcher Fall – das sagen Mediziner – tritt aber nur ein, wenn der Körper mittels maschineller Beatmung mit Sauerstoff versorgt wird, da ohne eine solche Maßnahme in kurzer Zeit alle Organfunktionen erlöschen würden.
Da beginnt ein dramatisches juristisches Problem. Jeder ärztliche Eingriff ist rechtswidrig, es sei denn, er wird durch die Zustimmung des Patienten legitimiert. Wenn man sich aber nun die Frage stellt, was eigentlich in der Phase passiert, in der der Mediziner entscheiden muss, ob eine Maßnahme noch der Wiederherstellung des Patienten dient oder eine organprotektive Maßnahme ist, die dazu dient, die Organe zu erhalten, die man für die Transplantation braucht, dann stellt man fest, dass man für diese Phase auch eine positive Zustimmung des Patienten braucht, solange er lebt; denn diese Phase ist durch das Recht nicht mehr gedeckt.
(Beifall der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich sage allen Beteiligten: Dem deutschen Recht ist es fremd, Schweigen als Zustimmung zu werten; das kennen wir nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das geht tatsächlich auch nur mit Freiwilligkeit, mit Zustimmung der jeweils Betroffenen zu ihren Lebzeiten bei vollem Bewusstsein ihrer Kräfte.
Es gibt übrigens ein weiteres Problem, das noch gar nicht angesprochen worden ist: Was machen wir mit denjenigen, die Organe spenden wollen, aber eine Patientenverfügung verfasst haben, in der festgehalten ist, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wenn die Therapie aussichtlos ist?
(Hilde Mattheis [SPD]: Genau!)
Was gilt dann, die protektive Maßnahme oder die Patientenverfügung? Ich will nur sagen: Diese Probleme bewältigen wir durch die Widerspruchslösung in keiner Weise.
(Beifall der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zur verpflichtenden Entscheidungslösung. In diesem Fall widerspreche ich, dass der Staat das Recht hat, die Menschen zu bitten oder zu verpflichten, überhaupt eine Erklärung abzugeben. Was machen wir denn mit denjenigen, die sagen: „Ich gebe gar keine Erklärung ab“, nicht im Sinne von: „Ja, Nein, Enthaltung“, sondern von: „Ich gebe keine Erklärung ab. Ich will mich gegenüber niemandem in dieser Frage offenbaren, weil der Legitimationsdruck sonst so stark wird, dass ich mich moralisch dafür rechtfertigen muss, dass ich nicht bereit bin, meinen Körper oder Teile meines Körpers zu opfern, um andere Leben zu retten“? Unter diesen Legitimationsdruck darf der Staat die Menschen nicht setzen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb widerspreche ich auch vehement der verpflichtenden Entscheidungslösung.
Werben wir dafür, dass Menschen sich bereitfinden, Organe zu spenden! Klären wir auf! Dann ist viel mehr dafür getan, als wenn wir eine Diskussion über die Widerspruchslösung führen oder über die Frage, ob wir Menschen verpflichten können, sich zu offenbaren. Ich glaube, wir sind bei der Diskussion auf einem guten Weg, und wir werden auch eine vernünftige Lösung finden. Ich selbst werde weder einer Widerspruchslösung noch einer verpflichtenden Entscheidungslösung zustimmen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Wolfgang Kubicki. – Nächste Rednerin: Kathrin Vogler.
(Beifall bei der LINKEN)
Kathrin Vogler (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Schmidt, das Thema Organspende ist eines, das den Bundestag immer wieder beschäftigt, und das auch zu Recht; denn über 10 000 Menschen stehen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan, und für jeden Einzelnen und jede Einzelne von ihnen ist das die letzte Hoffnung auf Leben und Lebensqualität.
Wer sich dafür entscheidet, nach seinem Tod als Organspenderin oder Organspender zur Verfügung zu stehen, der leistet einen Akt der individuellen Solidarität mit einem wildfremden Menschen, aber eben auch einen Dienst an der Gesellschaft. Ich finde, deswegen haben diese Personen ihrerseits Anspruch auf Anerkennung und Wertschätzung. Es ist eben keine Selbstverständlichkeit oder nach dem Tode eintretende Bürger- und Bürgerinnenpflicht, sondern ein Ausdruck individueller Selbstbestimmung in sozialer Verantwortung.
Das Bewusstsein dafür ist in den letzten Jahren gewachsen, was sich in der zunehmenden Zahl von Organspenderausweisen, aber auch in einer überwiegend positiven Haltung der meisten Menschen zur Organspende nach dem Hirntod ausdrückt. Angesichts dessen, Herr Spahn, habe ich mich schon sehr gewundert, dass Sie als Gesundheitsminister, der diese positive Entwicklung ja kennen müsste, sich im Sommer dieses Jahres für die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen haben. Um noch einmal klarzumachen, was das bedeutet: Das würde bedeuten, dass jemand, der zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben hat, dann automatisch als Organspenderin oder Organspender gelten würde, wohingegen es heute so ist, dass vor einer Organentnahme der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erkundet werden muss. Auch die Angehörigen werden in diese Klärung einbezogen. Wenn nicht geklärt werden kann, wie die Person zur Organspende gestanden hat, dann dürfen keine Organe entnommen werden. Ich finde, dieses Vorgehen entspricht der Menschenwürde und der Selbstbestimmung, die in unserer Rechtsordnung auch über den Tod hinaus zu respektieren sind.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wozu sonst hätten wir denn Bestimmungen zum Umgang mit Toten wie etwa § 168 Strafgesetzbuch, der eine Störung der Totenruhe mit bis zu drei Jahren Haft bedroht?
Vor diesem Hintergrund, finde ich, müsste schon eine Widerspruchsregelung aus ähnlich hochstehenden Rechtsgütern zu begründen sein, und das ist sie aus meiner Sicht aus mehreren Gründen nicht. Eine Widerspruchsregelung ist weder notwendig noch überhaupt geeignet, um das Ziel einer besseren Versorgung mit Spenderorganen und damit eben auch von mehr Überlebensmöglichkeiten für die Menschen auf der Warteliste zu erreichen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU])
Aus der bereits mehrfach angesprochenen Studie der Universitätsklinik Kiel geht hervor, dass im Jahr 2015 von 27 258 Todesfällen in Krankenhäusern, die für eine Organspende infrage gekommen wären, überhaupt nur 2 245 – das sind gerade einmal 8,2 Prozent – an die zuständige Stiftung Organtransplantation gemeldet wurden. Und nur bei 3,2 Prozent kam es dann tatsächlich zur Entnahme von Organen. Diese Quote entwickelt sich genau rückläufig zu der Bereitschaft der Bevölkerung. Der Anteil der Menschen mit Organspendeausweis hat sich von 22 Prozent im Jahr 2012 auf 32 Prozent im Jahr 2016 erhöht und in den letzten zwei Jahren noch weiter. Wenn die Realisierungsquote trotzdem nur bei 3,2 Prozent liegt, dann zeigt das doch, dass es in den Krankenhäusern selbst sehr viele praktische, konkrete Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Bevor diese nicht ausgeschöpft sind, sollte man nicht an eine Widerspruchsregelung denken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie des Abg. Sven Lehmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Aus meiner Sicht ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Ökonomisierung der Krankenhäuser durch die verhängnisvollen Fallpauschalen dazu führt, dass Intensivbetten und OPs mit lukrativem Patientengut – was für ein schrecklicher, menschenfeindlicher Begriff! – ausgelastet sein müssen. Eigentlich müssten wir dort ansetzen. Dafür sehe ich aber leider keine Mehrheit. Eine Widerspruchslösung könnte sogar gegenteilige Effekte haben.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Denken Sie an Ihre Redezeit!
Kathrin Vogler (DIE LINKE):
Deshalb möchte ich dafür werben, dass wir uns gemeinsam um eine bessere Information und Beratung zur Organspende, aber vor allem auch um eine bessere Organisation in den Krankenhäusern bemühen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Kathrin Vogler. – Nächste Rednerin: Sylvia Kotting-Uhl.
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich will nicht darüber reden, was die Lösung sein könnte und ob die Widerspruchsregel irgendetwas zur Lösung beitragen könnte. Hier schließe ich mich Kirsten Kappert-Gonther, meiner Fraktionskollegin, an, die auch für mich dargelegt hat und die auch dargestellt hat, wie wichtig die Freiwilligkeit ist, wenn wir die Anzahl der Spenden erhöhen wollen.
Ich glaube aber, dass es noch einen ganz anderen, mindestens genauso gravierenden Grund wie den der eventuellen Nutzlosigkeit gibt, die Widerspruchsregel nicht zu praktizieren. Mir geht es hier um das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern und Bürgerinnen.
Ich bin ein Mensch, der selten stolz ist auf etwas; aber ich bin stolz auf unser Grundgesetz. Ich finde es eine großartige Leistung, dass dieses Grundgesetz aus den Erfahrungen schwärzester Zeiten heraus den Menschen mit seiner unveräußerlichen Würde in den Kern unserer Verfassung stellt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Aber Ethiken, die auf der Menschenwürde und den daraus abgeleiteten Menschenrechten fußen, geraten zunehmend – und das nicht erst heute – und in weiten Teilen der Welt durch utilitaristische Ethiken unter Druck, Utilitarismus, der den Nutzen für die Gesellschaft im Vordergrund sieht und das zum ethischen Maßstab macht. Was ist das Beste für die Gesamtgesellschaft? Eine nachvollziehbare Ethik, aber sie nimmt dem Menschen im Kern die Würde und ersetzt sie durch den Wert. Welchen Wert hat der Mensch für die Gesellschaft?
Wir stehen, wenn wir politische Entscheidungen herbeiführen müssen, sehr oft zwischen den beiden Polen „Prinzipien“ und „Pragmatismus“ und müssen unseren Weg finden. Sehr oft haben es die Prinzipien schwer, weil es immer sehr verlockend ist, genau dem nachzugehen, was in der Situation, in der ich etwas lösen möchte, am besten erscheint. Es ist dann oft ein harter Kampf auf der Seite der Prinzipien – und eines dieser Prinzipien ist eben die Menschenwürde.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Manchmal ist es so, dass man um des hehren Prinzips Menschenwürde willen das Gefühl hat, man müsse sein Herz ausschalten, man dürfe seinem Bauchgefühl nicht mehr folgen. Wo wäre das stärker der Fall als in dem Umfeld, über das wir jetzt reden, wo es um Wartelisten von Menschen geht, die auf Leben hoffen, wo es um Eltern geht, die, wenn sich kein Spenderorgan für ihr Kind findet, ihrem Kind beim Sterben zuschauen müssen? Ich glaube, es ist nichts härter als das. Also geht es am Ende doch um Solidarität? Sollen wir solidarisch sein mit all denen, die warten? Geht es um den Nutzen für die Gesellschaft? Und wer Nein sagt, ist unsolidarisch, ist nicht bereit, etwas für die Gesellschaft zu tun?
Nein, ich glaube, dass es an dieser Stelle mehr als an vielen anderen Stellen darum geht, den Kern unseres Grundgesetzes, die Menschenwürde mit dem Recht auf persönliche Freiheit und Selbstbestimmung, zu verteidigen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Und: Spende muss Spende bleiben. Ich kann aber nicht von Spende reden, wenn ich es deutlich und dokumentiert klarmachen muss, falls ich diese Spende gar nicht leisten will. Damit führen wir den Begriff ad absurdum. Das heißt, wir müssen – wie auch immer die genaue Lösung, die dieser Bundestag letztlich finden wird, dann aussieht – bei der Zustimmung bleiben. Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Sylvia Kotting-Uhl. – Nächster Redner: Stephan Pilsinger.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Stephan Pilsinger (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir heute über das Thema Organspende sprechen, begrüße ich sehr. Die Bedeutung wird an den aktuellen Organspendezahlen in Deutschland deutlich; denn diese sind erschreckend niedrig, und das darf nicht so bleiben. Daher bin ich Herrn Bundesminister Spahn auch äußerst dankbar, dass er sich dieses Themas angenommen und den Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende erarbeitet hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Gesetzentwurf baut auf einer zentralen Erkenntnis auf: Die niedrigen Organspendezahlen sind auf Probleme im Prozess der Organspende zurückzuführen. Hieraus werden im Gesetzentwurf dann die richtigen Schlüsse gezogen. Umso unverständlicher ist es für mich, dass darüber hinaus die doppelte Widerspruchslösung gefordert wird. Das halte ich für kontraproduktiv, da eine Verbesserung der Prozesse die Widerspruchslösung geradezu überflüssig macht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Nicole Westig [FDP])
Ein Blick auf die weltweite Situation zeigt, dass es unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Erfolgen gibt. So haben zum Beispiel die USA mit der Zustimmungslösung hohe Organspendezahlen erreicht. In Schweden ist die Zahl gespendeter Organe trotz Einführung der Widerspruchslösung stagniert. Das zeigt deutlich: Wir können nicht ohne Weiteres behaupten, die Widerspruchslösung würde automatisch zu besseren Organspendezahlen führen. So einfach ist es nun einmal nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Die USA und Schweden legen vielmehr den Schluss nahe, dass die schlechten Organspendezahlen auf Probleme im Prozess der Organspende zurückzuführen sind; das sagen auch die meisten Experten sowie eine Studie des Uniklinikums Kiel.
Die Widerspruchslösung verfehlt nicht nur wahrscheinlich ihr Ziel, sie ist auch ethisch mehr als bedenklich. Sie verstößt gegen unsere Werte. Man kann ein bloßes Nichtssagen nicht einfach als Zustimmung werten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Eine Organspende muss immer freiwillig sein; darauf weist schon der Begriff „Spende“ hin. Die Widerspruchslösung würde aber eine Pflicht zur Organspende begründen, der sich die Bürgerinnen und Bürger nur durch den rechtzeitig erklärten und dokumentierten Widerspruch entziehen könnten. Einen solchen Paradigmenwechsel, der die Integrität des Körpers infrage stellt, dürfen wir nicht zulassen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. René Röspel [SPD])
Wenn wir schließlich an die Verwandten eines verstorbenen potenziellen Organspenders denken, wird es bei der doppelten Widerspruchslösung gänzlich paradox. Die Hinterbliebenen werden nach wie vor in einer emotionalen Extremsituation mit der Frage der Organspende ihres Verwandten konfrontiert. Sie würden nicht mehr, wie aktuell, gefragt: „Dürfen wir die Organe Ihres Verwandten entnehmen?“, sondern: Dürfen wir die Organe Ihres Verwandten nicht entnehmen? Menschen in einer solchen Extremsituation, beispielsweise nach einem Autounfall, das zu fragen und indirekt zu nötigen, ihre Angehörigen als Organspender freizugeben, finde ich grundfalsch.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Aus praktischen, aus rechtlichen, vor allem aber aus ethischen Gründen bin ich daher für die Beibehaltung der Entscheidungslösung. Sinnvoll fände ich eine Lösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bei einer einheitlichen Gelegenheit, zum Beispiel der Ausstellung eines Personalausweises, gefragt werden, ob sie Organspender sein möchten. Diese Lösung wahrt zudem das Selbstbestimmungsrecht, die Würde des Menschen sowie die Integrität des Körpers. Auch würde sie Verwandte in emotionalen Ausnahmesituationen entlasten, da der Wille des Verstorbenen dokumentiert ist.
Wir müssen für beides kämpfen: mehr Organspenden und absolute Freiwilligkeit bei den Spendern. Das ist miteinander vereinbar.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Stephan Pilsinger. – Nächster Redner: Detlev Spangenberg.
(Beifall bei der AfD)
Detlev Spangenberg (AfD):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Chirurg Christiaan Barnard, der 1967 die weltweit erste Herztransplantation durchgeführt hat, wurde schon erwähnt; 1969 folgte Rudolf Zenker, der die erste Herztransplantation Deutschlands durchgeführt hat. Es waren medizinisch-technische Ereignisse, aber ohne Erfolg für die Empfänger: Sie starben wenige Tage nach den Transplantationen als Pioniere der Wissenschaft. Natürlich war das eine medizinische Revolution; aber die Spender finden keine Erwähnung, keiner kennt die Spender. Das hat sich inzwischen zum Glück verändert: Der Spender wurde stärker ins Blickfeld gerückt.
Es gibt kein medizinisches Gebiet, in dem Vertrauen, Moral, Ethik und der Glaube an die „Götter in Weiß“ stärker zur Geltung kommen müssen als hier. Insbesondere ist zu beachten, dass Skandale hier eine ungeheure Wirkung haben und mit einem großen Verlust an Vertrauen in die Transplantationsmedizin verbunden sind, zumal es hier um Weiterleben und Sterben geht. Die Organtransplantation ist nicht mit unnötigen, überflüssigen medizinischen Handlungen zu vergleichen, vorgenommen aus wirtschaftlichen Erwägungen; denn bei der Organtransplantation geht es um Leben oder Tod, hier besteht ein unmittelbarer Bezug. Der Spender, meine Damen und Herren, ist als Individuum zur Selbstaufgabe bereit. Das heißt, da ist ein Mensch, der sich hochherzig und beseelt zu einer Hilfeleistung bereit erklärt, im Vertrauen darauf, anderen im Sterben etwas von sich zu geben.
Zur Widerspruchslösung sei gesagt – das wurde hier schon betont –: Schweigen bedeutet in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein. Der Vergleich mit den Fällen, in denen Schweigen eine Rechtskraft erwirkt – zum Beispiel beim Mahnbescheid oder beim Erbe –, passt hier nicht; denn hier ist immer ein direkter Bezug vorhanden: Jemand wird aufgefordert, zu handeln oder zu reagieren, und wenn er nicht reagiert, kann eine formale Rechtskraft eintreten.
Bei der Widerspruchslösung sieht es aber anders aus: Da wird vorausgesetzt, dass sich jemand vielleicht sein ganzes Leben damit beschäftigen muss, was beim Sterben mit ihm passieren kann. Er muss handeln, wenn er etwas nicht möchte, obwohl ihm dies vielleicht gar nicht bewusst ist. Es ist auch nicht zumutbar und kaum durchführbar, die Informiertheit eines jeden zu gewährleisten, sodass er über den Wiederspruch zur Organspende – als notwendig ablehnend wirkende Handlung – eine Entscheidung treffen kann. Es ist so zu sehen, dass eine fehlende Willenserklärung eben keine Erklärung ist, weil dann keine Willenserklärung abgegeben wurde und somit auch kein Einverständnis vorliegt. Im Gegensatz dazu stellt der Spenderausweis eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die der Empfänger, hier die Transplantationsklinik, annehmen kann oder auch nicht. Fazit: Die Widerspruchslösung erfordert eine umfassende Aufklärung. Sie könnte sogar die Spendenbereitschaft zurückgehen lassen, weil jemand im Zweifelsfall eine Ablehnung formuliert, die er später oder unter anderen Umständen vielleicht gar nicht erklärt hätte.
Bei der Einführung der Widerspruchslösung kann man nicht mehr – das wurde schon gesagt – von einer Spende sprechen; denn die Spendenbereitschaft wurde nicht erklärt. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine allgemeine, staatlich, gesetzlich angeordnete Organentnahme, der man widersprechen kann.
Ich denke, wir sollten bei der eindeutigen Einverständniserklärung bleiben. Das ist rechtlich sauber und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen. Die Widerspruchsregelung ist somit abzulehnen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Herr Spangenberg. – Nächste Rednerin: Hilde Mattheis.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Hilde Mattheis (SPD):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen sind hier mehrfach genannt worden; auch die Notwendigkeit, die Zahl der Spenden zu erhöhen, ist vielfach erwähnt worden. Insofern ist es für mich unverständlich, dass wir an dieser Stelle eine Debatte führen, die eigentlich den Kern dessen, was schon in einem Gesetzentwurf vorliegt, ein Stück weit überdeckt:
(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende wollen wir dafür sorgen, dass es zu einer Erhöhung der Organspendezahlen kommt. Es war umso unverständlicher, dass der Minister, der den Gesetzentwurf vorgelegt hat, diese Debatte lostritt.
Ich will die Zahlen noch einmal nennen: 12 000 Menschen warten auf eine Organspende. Damit ist über das ganze Elend schon alles gesagt. Angehörige bangen um ihre Kinder oder Ehepartner. Das ist alles unglaubliches Leid. Natürlich ist das Leid auf der anderen Seite genauso unglaublich, nämlich in einem Krankenhauszimmer gefragt zu werden: Steht der Angehörige zur Organspende zur Verfügung? Was sagen Sie? – Mit der doppelten Widerspruchslösung würden wir vor allen Dingen die Angehörigen vor eine schwierige Aufgabe stellen. Man müsste ihnen sagen: Ihr Vater, Ihre Mutter hat nicht widersprochen. Wie sehen Sie das? – Das Problem ist, dass wir auf dieser Grundlage eine Organspende provozieren, die ich unter anderem aus ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten nicht möchte.
Lassen Sie uns doch bitte die zentralen Fragen klären: Wie kriegen wir es hin, dass auch kleinere Krankenhäuser die Entnahme im Blick haben? In kleineren Krankenhäusern verstirbt die Hälfte aller Menschen in Deutschland. Das sind die Todesfälle, um die es geht. Das muss man im Blick haben. Wie kriegen wir es hin, dass die Krankenhäuser die Entnahme nicht nur als unwillige Pflichtaufgabe empfinden, sondern sich der Sache annehmen und sagen: „Ja, damit wird ein wichtiger medizinischer Beitrag geleistet“?
(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU] und Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Und: Wie kriegen wir es hin, dass die Vergütung stimmt?
Als Reisende nach Spanien und Dänemark komme ich auf die Erfahrungswerte in diesen Ländern zu sprechen. Aus den Gesprächen, die wir dort geführt haben, und auch aus den entsprechenden Untersuchungen geht hervor: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Organspenden oder der Zustimmungslösung und der Zahl der Organspenden. Es liegt allein an den Strukturen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Nicole Westig [FDP] und Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Wie kriegt man es hin, dass in den Entnahmekliniken Transplantationsbeauftragte wirklich eingebunden sind, dass Intensivmedizinerinnen und Intensivmediziner den Blick darauf haben und geschult sind, dass sie sich in der Ausbildung entsprechendes Wissen aneignen können? Wie kriegen wir es hin, dass in einem Team auch Pflegerinnen und Pfleger dabei sind und christlicher bzw. theologischer Beistand sichergestellt ist? Denn niemand von uns möchte sich vorstellen, in irgendeinem kahlen Krankenhauszimmer zu sitzen und mit dieser Frage allein zu sein. Egal ob er widersprochen oder sich entschieden hat: Niemand möchte mit dieser Frage allein sein. Er möchte medizinische Auskunft sowie ethischen oder religiösen Beistand haben. Dafür müssen wir sorgen.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Hilde Mattheis. – Nächste Rednerin: Dr. Claudia Schmidtke.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises haben mich nicht in erster Linie als Politikerin in dieses Hohe Haus gewählt, sondern als Ärztin. Diese Biografie hat eigene Begegnungen mit Menschen hervorgebracht, die ein Recht haben, an diesem Pult vertreten zu werden.
Es geht um Menschen, deren Leben von einem neuen Organ abhängt, weil ihr eigenes Organ schwach oder beschädigt ist. Wenn beispielsweise die Nieren versagen und sie dialysepflichtig werden, dann wissen sie, dass ihre Chancen bei uns nicht gut stehen. Im Durchschnitt warten sie acht bis zehn Jahre; viele Patienten sterben in dieser Zeit. Diese Menschen wissen, dass ihre Chancen außerhalb Deutschlands besser wären. Im Ausland leben 50 Prozent der Nierenpatienten mit einem Transplantat, hierzulande sind es 20 Prozent. Diese Menschen haben seit Jahren einen gepackten Koffer zu Hause stehen und warten sehnlichst auf den erlösenden Anruf. Währenddessen wissen sie, dass ausländische Parlamente früher einen Systemwechsel eingeleitet und somit die Chancen für ihre Mitbürger verbessert haben. Meine verehrten Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass der Deutsche Bundestag nun auch seiner Verantwortung für diese Menschen gerecht wird und ihnen ihre Chance auf ein verlängertes Leben verbessert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Wir sollten nicht vergessen: Jeder von uns und jeder unserer Angehörigen kann plötzlich dieser Mensch sein.
Wir haben mit dem Entwurf eines GZSO einen kleinen Schritt auf den Weg gebracht, der allerdings bei weitem nicht ausreicht. Zu der viel zitierten Studie des Kollegen Feldkamp aus Kiel muss man sagen: Sein Fazit ist, die Zahl der gespendeten Organe könnte gesteigert werden, und das ist eine Analyse von Sekundärdaten. Das dürfen wir nicht vergessen.
Auch mehr Aufklärung wird keinen Erfolg bringen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung investiert schon seit Jahren viele Millionen Euro in Informationen und in Werbung. Seit 2012 sind es 43 Millionen Euro, allein in diesem Jahr 5,7 Millionen Euro. Ebenso die Krankenkassen: Der GKV-Spitzenverband hat ausgerechnet, dass die Kassen für jeden zusätzlichen potenziellen Organspender 1 Million Euro investieren mussten, und das, obwohl in Umfragen – wir haben es gehört – 84 Prozent der Menschen Organspende befürworten und 70 Prozent spenden würden.
Wir wissen also, dass die Aufklärungsarbeit keinen hinreichenden Erfolg hat. Wir wissen, dass eine verbesserte Infrastruktur nur dann sinnvoll ist, wenn sie auch genutzt werden kann. Und wir wissen, dass jeden Tag drei Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten.
(Beifall des Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD])
Wer behauptet, dass es zu früh sei, um eine Widerspruchsregelung anzustreben, den muss ich fragen: Worauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Ich fühle mich hier und jetzt als Anwältin unserer Patienten. Hier und heute orientieren wir uns als frei gewähltes Parlament, als Abgeordnete nach unserem Gewissen. Ich stehe für die Widerspruchsregelung, für einen Systemwechsel. Heute kann nur die ausdrückliche, schriftliche Bereitschaft des Verstorbenen oder die Wiedergabe des mutmaßlichen Willens durch den nächsten Angehörigen eine Organspende ermöglichen, mit der, wie beschrieben, unzureichenden Bilanz für diejenigen, die auf ein lebensrettendes Organ warten, auch mit der unerträglichen Belastung für die Angehörigen, die gerade eine geliebte Schwester, den Ehemann oder die Tochter verloren haben, deren mutmaßlichen Willen zu ergründen; von der Belastungssituation der Ärzte, die im Moment des Todes die entscheidende Frage stellen müssen, nicht zu sprechen.
Die Widerspruchsregelung bedeutet, dass grundsätzlich jeder von uns im Todesfall als Organspender erkannt wird, doch bleibt die Spende ebenso freiwillig wie bisher; denn jeder von uns hat die Möglichkeit, zu Lebzeiten zu widersprechen, jederzeit, einfach, barrierefrei. Auch das Vetorecht für die Angehörigen, zum Beispiel, wenn der Verstorbene noch kurz vor dem Ableben seine Willensänderung mitteilte, bleibt erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jährlich sterben in unserem Land Tausende Menschen, weil sie zu lange auf ein lebensrettendes Organ warten mussten. Ich denke, daran sollten wir auch denken.
Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Claudia Schmidtke. – Nächster Redner: Helge Lindh.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Helge Lindh (SPD):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Wörter beschäftigen mich die ganze Zeit, wenn ich über die heutige Diskussion nachdenke. Das eine Wort ist „Grenze“ oder „Schwelle“, lateinisch „limen“, Liminalität. Wir sprechen in diesem Hause sehr oft – ich glaube, zu oft – über Grenzen, dies ist aber eine Diskussion, in der man über Grenzen und die Verschiebung von Grenzen durchaus sprechen sollte. Das Zweite ist der Ruf eines Und-dennoch. Das kommt mir immer wieder in den Sinn. Eigentlich bin ich versucht, der Widerspruchslösung, auch der erweiterten, zuzustimmen, wenn ich die Zahlen derer sehe, die betroffen sind. Dennoch widerspreche ich dieser Widerspruchslösung.
Ich erlebe in meinem Umfeld konkret zwei Lebenssituationen: Menschen, die man womöglich, wenn die Ankündigungen stimmen, retten könnte oder mit einer entsprechend wirkungsvollen Widerspruchslösung hätte retten können. Ich ringe mit der Verantwortung, die ich trage, wenn ich dieser widerspreche. Dennoch tue ich das, weil ich denke: Ich muss es mir – ich kann nur für mich sprechen – nicht einfach, sondern besonders schwer machen, schwerstmöglich machen. Deshalb bin ich zum jetzigen Zeitpunkt – das sage ich nicht abschließend, sondern ich sage „zum jetzigen Zeitpunkt“ – nicht überzeugt von einer erweiterten Widerspruchslösung.
Ich glaube, es ist sinnvoll, nicht zu einfachen Kausalitäten zu folgen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es keinen direkten Zusammenhang gibt zwischen der Zahl derjenigen, die einen Organspendeausweis haben, und der Zahl derjenigen, die spenden. Es gibt auch keine eindeutigen Zusammenhänge zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Spenden. Es wurde auf Spanien hingewiesen und auch auf die Tatsache, dass dort de jure eine Widerspruchslösung gilt, aber in der Praxis, de facto, die Zustimmungslösung praktiziert wird.
Ich glaube, dass wir, um einen ethischen Kompass zu haben, in die Praxis der Situation hinein müssen, das heißt, dass wir uns auseinandersetzen müssen mit den Defiziten des klinischen Settings, der Situation unmittelbar vor Ort – das ist nicht zu ersetzen durch eine Debatte über Widerspruchslösung oder Entscheidungslösung –: Was spielt sich in den Krankenhäusern ab? Was gibt es für Strukturen? In welcher Situation sind die Transplantationsbea
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