Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7391)
Text
Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7391)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7611
21. Wahlperiode 12.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter
Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7391 –
Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Basis der aktuellen Berichte und des Finanzberichts der Bundesagentur
für Arbeit (BA) steht die Behörde vor massiven finanziellen
Herausforderungen. Während die bisherige Haushaltsplanung der Bundesregierung noch von
einem Defizit von knapp 4 Mrd. Euro für das laufende Jahr ausging, rechnet
die BA angesichts der angespannten Wirtschaftslage und deutlich höherer
Ausgaben für das Arbeitslosengeld inzwischen mit einem Fehlbetrag von bis
zu 8 Mrd. Euro. Diese negative Entwicklung dürfte sich auch in den
kommenden Jahren fortsetzen. Für das Jahr 2026 prognostiziert die BA ein Defizit von
über 8 Mrd. Euro, wodurch der Gesamtschuldenstand inklusive der
Liquiditätshilfen des Bundes auf knapp 10 Mrd. Euro ansteigen könnte. Bis zum Jahr
2030 könnten sich diese Hilfen sogar auf rund 23 Mrd. Euro summieren
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-bundesagentur-
fuerarbeit-steuert-auf-milliardendefizit-zu/100230142.html).
Der aktuelle Haushalt der BA stützt sich auf die Herbstprognose der
Bundesregierung, die für das kommende Jahr von einem Wirtschaftswachstum von
1,3 Prozent und einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,9
Millionen ausgeht. Durch kurzfristige und aktive Arbeitsförderung sollen
Arbeitslose schneller wieder in Beschäftigung integriert werden, während gleichzeitig
Investitionen in Qualifizierungen und die Unterstützung von Unternehmen bei
der Fachkräftesicherung im Fokus stehen.
Aus dem Verwaltungsrat der BA kommen derweil deutliche Forderungen an
die Politik. Die Bundesregierung müsse die passenden Rahmenbedingungen
für nachhaltiges Wachstum und eine Stabilisierung des Haushalts schaffen,
damit die Krise nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehe. Zudem wird eine
strukturelle Entlastung der Arbeitslosenversicherung gefordert. Die
Bundesregierung müsse aufhören, der BA versicherungsfremde Aufgaben
aufzubürden, und bestehende versicherungsfremde Leistungen konsequent und
transparent aus Steuermitteln statt aus dem Beitragshaushalt finanzieren (www.arbeit
sagentur.de/presse/2025-46-ba-haushalt-2026).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
12. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch ist der voraussichtliche kumulierte Schuldenstand der BA
gegenüber dem Bund zum Ende der Jahre 2026, 2027 sowie im Ausblick
bis 2030 (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
Auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung für die
gesamtwirtschaftlichen Eckwerte prognostiziert die Bundesagentur für Arbeit folgende
kumulierte Defizitstände für die Jahre 2026 bis 2030 (in Mrd. Euro).
2026 2027 2028 2029 2030
kumuliertes
Defizit 9,8 15,1 18,1 20,7 23,4
Quelle: Finanzbericht der Bundesagentur für Arbeit an den Haushaltsausschuss vom 18. Mai 2026
2. Welches jahresbezogene Defizit erwartet die BA für die Jahre 2027 bis
2030 jeweils, und auf welcher Projektionsgrundlage beruhen diese Werte
(bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
Auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung für die
gesamtwirtschaftlichen Eckwerte prognostiziert die Bundesagentur für Arbeit folgende
Defizitstände für die Jahre 2027 bis 2030 (in Mrd. Euro, nicht kumuliert).
2027 2028 2029 2030
jährliches
Defizit 5,2 3,0 2,6 2,7
Quelle: Finanzbericht der Bundesagentur für Arbeit an den Haushaltsausschuss vom 18. Mai 2026
3. In welchem Umfang ist der erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit dem
Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALG‑I) zuzurechnen, und wie
wirkt sich dies auf den Beitragshaushalt aus?
Die Ausgaben für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit werden im Haushalt
der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025
voraussichtlich steigen, da die Anzahl der Leistungsbeziehenden derzeit auf
höherem Niveau liegt als im Jahr 2025. Die Entwicklung in den Folgejahren hängt
maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Derzeit rechnen
die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprognose der
Bundesregierung und aktuelle Prognosen der Wirtschaftsinstitute mit einer im Trend
sinkenden Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2027.
4. Wie hoch sind die für das Jahr 2026 veranschlagten Ausgaben für das
Arbeitslosengeld I, und welchen Anteil am Gesamtetat der BA machen
sie aus?
Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sind für das Arbeitslosengeld bei
Arbeitslosigkeit im Jahr 2026 rund 25,6 Mrd. Euro veranschlagt. Im Vergleich zu
den Gesamtausgaben sind das 48,7 Prozent.
5. Wie hat sich die Rücklage der BA in den Jahren 2024 bis 2026
entwickelt, und in welchem Umfang ist sie zur Defizitdeckung
herangezogen worden (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit kann
für die Jahre 2024 bis 2026 der folgenden Tabelle entnommen werden (in Mrd.
Euro, gerundet). Die Rücklage des Jahres 2024 wurde vollständig zur Deckung
des Defizits im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2025 eingesetzt.
2024 2025 2026
Rücklage 3,2 0 0
Quelle: Finanzbericht der Bundesagentur für Arbeit an den Haushaltsausschuss vom 18. Mai 2026
6. In welcher Höhe sind Bundesdarlehen zur Deckung der Defizite 2025
und 2026 vorgesehen, und welche Rückzahlungsmodalitäten gelten
hierfür?
Für das Jahr 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit ein Bundesdarlehen in
Höhe von 1,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Für das Jahr 2026 ist auf
Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung von einem
Darlehensbedarf von 8,4 Mrd. Euro auszugehen. Die Darlehen sind jeweils bis zum Ende
des nächsten Jahres gestundet. Da es der Bundesagentur für Arbeit Ende 2026
nicht möglich sein wird, das Darlehen aus 2025 zu tilgen, verschiebt sich die
Fälligkeit um ein weiteres Jahr. Dadurch ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe
von 9,8 Mrd. Euro (vgl. auch die Antwort zu Frage 1).
7. Welche zusätzlichen Finanzierungskosten entstehen der BA dadurch,
dass Mittel für Auszahlungen im Auftrag von Bund und Ländern nicht
stets im Monat der Fälligkeit bereitgestellt werden?
Dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit entstehen keine
Finanzierungskosten im Bereich des Auftragsgeschäfts von Bund und Ländern.
8. Welche Evaluationen wurden zu welchen Mittelverwendungen mit
welchem Ergebnis durchgeführt (Verschwendung von Steuergeldern in
ineffiziente Maßnahmen)?
Die Bundesregierung lässt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Instrumente
regelmäßig wissenschaftlich unabhängig untersuchen. Die Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung ist eine gesetzlich verankerte Daueraufgabe (§ 282 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch, § 55 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und
wird vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt.
Gegenstand der Evaluationen ist die Wirkung der aktiven Arbeitsförderung,
nicht die Bewertung einzelner Mittelverwendungen. Die Evaluationen zeigen
überwiegend positive Effekte auf die Beschäftigungsfähigkeit und die
Integration in den Arbeitsmarkt. Die Ergebnisse fließen fortlaufend in die
Weiterentwicklung der Arbeitsförderung ein und werden auf den Internetseiten des IAB
sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
9. Welche Verfahren bestehen, um die zeitliche Differenz zwischen
Auszahlungsverpflichtungen der BA und der Mittelbereitstellung durch Bund
und Länder auszugleichen?
Grundsätzlich werden die Auszahlungen für Ausgaben im Auftrag des Bundes,
die die Bundesagentur für Arbeit tätigt (z. B. Personalausgaben der
Grundsicherung) taggleich liquiditätsseitig ausgeglichen. Hierfür bestehen u. a.
automatisierte Schnittstellen zwischen dem Bundeshaushalt und dem Haushalt der
Bundesagentur für Arbeit.
10. Welche Optionen zur Stabilisierung des BA-Haushalts werden derzeit
gegebenenfalls geprüft, und mit welchem Einsparpotenzial werden sie
jeweils bewertet?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit verschiedene
Maßnahmen zur Entlastung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit und
steht hierzu in engem Austausch mit dieser und weiteren Akteuren. Der Bund
ist gesetzlich verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit
durch Liquiditätshilfen sicherzustellen, so dass deren Handlungsfähigkeit
jederzeit gesichert ist.
11. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Verkürzung der
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (etwa von 24 auf 18 oder zwölf Monate),
und welche Verlagerungseffekte in die Grundsicherung wären damit
verbunden?
Die finanziellen Auswirkungen einer Verkürzung der Bezugsdauer auf
Arbeitslosengeld sowie auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
hängen von der konkreten Ausgestaltung ab. Die Bezugsdauer hängt derzeit
von der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses innerhalb der Rahmenfrist
und vom vollendeten Lebensalter bei Anspruchsentstehung ab. Bis 50 Jahre
beträgt die Bezugsdauer maximal zwölf Monate, ab 50 Jahren maximal 15
Monate, ab 55 Jahren maximal 18 Monate und ab 58 Jahren maximal 24 Monate
(jeweils bei entsprechenden Vorbeschäftigungszeiten). Die durchschnittliche
Bezugsdauer lag zuletzt bei gut fünf Monaten.
12. Welche Erwägungen liegen einer möglichen Einrichtung eines
Sondervermögens zur Schließung der Finanzierungslücke der BA
gegebenenfalls zugrunde, und wie würde sich ein solches Instrument zur regulären
Darlehensfinanzierung verhalten?
Ein Sondervermögen zur Schließung der Finanzierungslücke der
Bundesagentur für Arbeit ist nicht in Planung.
13. Welche Maßnahmen unternimmt das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales derzeit gegebenenfalls, um zu prüfen, welche sachfremden
Leistungen, wie beispielsweise das Transferkurzarbeitergeld, aus den Mitteln
der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden und inwieweit diese
Leistungen zur Senkung der ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen
beitragen?
Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode ist vereinbart, die
Instrumente und Strukturen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter auf
ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und anzupassen. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales erhebt dafür in einem breit angelegten Prozess die
Erkenntnisse von zentralen Stakeholdern sowie von der Wissenschaft und wertet
diese gemeinsam aus.
Das Transferkurzarbeitergeld ist als Entgeltersatzleistung Teil der
Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung, wenn
Beschäftigungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund einer
Betriebsänderung nicht nur vorübergehend entfallen. Damit handelt es sich nicht um eine
versicherungsfremde Leistung. Die Verknüpfung der Transferleistungen mit
einer Betriebsänderung hat den Hintergrund, dass die Auswirkungen von
Restrukturierungsmaßnahmen mit vielen Betroffenen auf den regionalen
Arbeitsmarkt durch Sozialplan/Interessenausgleich und den Transfer‑
Kurzarbeitergeldbezug abgefedert werden können. Ziel ist es, bei einem Arbeitsplatzverlust
aufgrund einer Betriebsänderung eine neue Beschäftigung bei einem anderen
Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit zu finden. Die Betroffenen
werden dazu meist in einer Transfergesellschaft bei der Vermittlung unterstützt
und – wenn nötig – qualifiziert. Die Bundesagentur für Arbeit kann die
Weiterbildungskosten übernehmen, wenn sich der personalabgebende Betrieb an den
Lehrgangskosten beteiligt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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