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Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7391)

dip / drucksache 12.08.2026 · WP 21 · 21/7611 · Antwort · Original ↗

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Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7391) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7611 21. Wahlperiode 12.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7391 – Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Basis der aktuellen Berichte und des Finanzberichts der Bundesagentur für Arbeit (BA) steht die Behörde vor massiven finanziellen Herausforderungen. Während die bisherige Haushaltsplanung der Bundesregierung noch von einem Defizit von knapp 4 Mrd. Euro für das laufende Jahr ausging, rechnet die BA angesichts der angespannten Wirtschaftslage und deutlich höherer Ausgaben für das Arbeitslosengeld inzwischen mit einem Fehlbetrag von bis zu 8 Mrd. Euro. Diese negative Entwicklung dürfte sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Für das Jahr 2026 prognostiziert die BA ein Defizit von über 8 Mrd. Euro, wodurch der Gesamtschuldenstand inklusive der Liquiditätshilfen des Bundes auf knapp 10 Mrd. Euro ansteigen könnte. Bis zum Jahr 2030 könnten sich diese Hilfen sogar auf rund 23 Mrd. Euro summieren (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-bundesagentur- fuerarbeit-steuert-auf-milliardendefizit-zu/100230142.html). Der aktuelle Haushalt der BA stützt sich auf die Herbstprognose der Bundesregierung, die für das kommende Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,9 Millionen ausgeht. Durch kurzfristige und aktive Arbeitsförderung sollen Arbeitslose schneller wieder in Beschäftigung integriert werden, während gleichzeitig Investitionen in Qualifizierungen und die Unterstützung von Unternehmen bei der Fachkräftesicherung im Fokus stehen. Aus dem Verwaltungsrat der BA kommen derweil deutliche Forderungen an die Politik. Die Bundesregierung müsse die passenden Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und eine Stabilisierung des Haushalts schaffen, damit die Krise nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehe. Zudem wird eine strukturelle Entlastung der Arbeitslosenversicherung gefordert. Die Bundesregierung müsse aufhören, der BA versicherungsfremde Aufgaben aufzubürden, und bestehende versicherungsfremde Leistungen konsequent und transparent aus Steuermitteln statt aus dem Beitragshaushalt finanzieren (www.arbeit sagentur.de/presse/2025-46-ba-haushalt-2026). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie hoch ist der voraussichtliche kumulierte Schuldenstand der BA gegenüber dem Bund zum Ende der Jahre 2026, 2027 sowie im Ausblick bis 2030 (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)? Auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung für die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte prognostiziert die Bundesagentur für Arbeit folgende kumulierte Defizitstände für die Jahre 2026 bis 2030 (in Mrd. Euro). 2026 2027 2028 2029 2030 kumuliertes Defizit 9,8 15,1 18,1 20,7 23,4 Quelle: Finanzbericht der Bundesagentur für Arbeit an den Haushaltsausschuss vom 18. Mai 2026  2. Welches jahresbezogene Defizit erwartet die BA für die Jahre 2027 bis 2030 jeweils, und auf welcher Projektionsgrundlage beruhen diese Werte (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)? Auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung für die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte prognostiziert die Bundesagentur für Arbeit folgende Defizitstände für die Jahre 2027 bis 2030 (in Mrd. Euro, nicht kumuliert). 2027 2028 2029 2030 jährliches Defizit 5,2 3,0 2,6 2,7 Quelle: Finanzbericht der Bundesagentur für Arbeit an den Haushaltsausschuss vom 18. Mai 2026  3. In welchem Umfang ist der erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit dem Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALG‑I) zuzurechnen, und wie wirkt sich dies auf den Beitragshaushalt aus? Die Ausgaben für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit werden im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 voraussichtlich steigen, da die Anzahl der Leistungsbeziehenden derzeit auf höherem Niveau liegt als im Jahr 2025. Die Entwicklung in den Folgejahren hängt maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Derzeit rechnen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprognose der Bundesregierung und aktuelle Prognosen der Wirtschaftsinstitute mit einer im Trend sinkenden Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2027.  4. Wie hoch sind die für das Jahr 2026 veranschlagten Ausgaben für das Arbeitslosengeld I, und welchen Anteil am Gesamtetat der BA machen sie aus? Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sind für das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit im Jahr 2026 rund 25,6 Mrd. Euro veranschlagt. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben sind das 48,7 Prozent.  5. Wie hat sich die Rücklage der BA in den Jahren 2024 bis 2026 entwickelt, und in welchem Umfang ist sie zur Defizitdeckung herangezogen worden (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit kann für die Jahre 2024 bis 2026 der folgenden Tabelle entnommen werden (in Mrd. Euro, gerundet). Die Rücklage des Jahres 2024 wurde vollständig zur Deckung des Defizits im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2025 eingesetzt. 2024 2025 2026 Rücklage 3,2 0 0 Quelle: Finanzbericht der Bundesagentur für Arbeit an den Haushaltsausschuss vom 18. Mai 2026  6. In welcher Höhe sind Bundesdarlehen zur Deckung der Defizite 2025 und 2026 vorgesehen, und welche Rückzahlungsmodalitäten gelten hierfür? Für das Jahr 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit ein Bundesdarlehen in Höhe von 1,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Für das Jahr 2026 ist auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung von einem Darlehensbedarf von 8,4 Mrd. Euro auszugehen. Die Darlehen sind jeweils bis zum Ende des nächsten Jahres gestundet. Da es der Bundesagentur für Arbeit Ende 2026 nicht möglich sein wird, das Darlehen aus 2025 zu tilgen, verschiebt sich die Fälligkeit um ein weiteres Jahr. Dadurch ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 9,8 Mrd. Euro (vgl. auch die Antwort zu Frage 1).  7. Welche zusätzlichen Finanzierungskosten entstehen der BA dadurch, dass Mittel für Auszahlungen im Auftrag von Bund und Ländern nicht stets im Monat der Fälligkeit bereitgestellt werden? Dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit entstehen keine Finanzierungskosten im Bereich des Auftragsgeschäfts von Bund und Ländern.  8. Welche Evaluationen wurden zu welchen Mittelverwendungen mit welchem Ergebnis durchgeführt (Verschwendung von Steuergeldern in ineffiziente Maßnahmen)? Die Bundesregierung lässt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Instrumente regelmäßig wissenschaftlich unabhängig untersuchen. Die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist eine gesetzlich verankerte Daueraufgabe (§ 282 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § 55 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und wird vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Gegenstand der Evaluationen ist die Wirkung der aktiven Arbeitsförderung, nicht die Bewertung einzelner Mittelverwendungen. Die Evaluationen zeigen überwiegend positive Effekte auf die Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Ergebnisse fließen fortlaufend in die Weiterentwicklung der Arbeitsförderung ein und werden auf den Internetseiten des IAB sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.  9. Welche Verfahren bestehen, um die zeitliche Differenz zwischen Auszahlungsverpflichtungen der BA und der Mittelbereitstellung durch Bund und Länder auszugleichen? Grundsätzlich werden die Auszahlungen für Ausgaben im Auftrag des Bundes, die die Bundesagentur für Arbeit tätigt (z. B. Personalausgaben der Grundsicherung) taggleich liquiditätsseitig ausgeglichen. Hierfür bestehen u. a. automatisierte Schnittstellen zwischen dem Bundeshaushalt und dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. 10. Welche Optionen zur Stabilisierung des BA-Haushalts werden derzeit gegebenenfalls geprüft, und mit welchem Einsparpotenzial werden sie jeweils bewertet? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit verschiedene Maßnahmen zur Entlastung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit und steht hierzu in engem Austausch mit dieser und weiteren Akteuren. Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit durch Liquiditätshilfen sicherzustellen, so dass deren Handlungsfähigkeit jederzeit gesichert ist. 11. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (etwa von 24 auf 18 oder zwölf Monate), und welche Verlagerungseffekte in die Grundsicherung wären damit verbunden? Die finanziellen Auswirkungen einer Verkürzung der Bezugsdauer auf Arbeitslosengeld sowie auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hängen von der konkreten Ausgestaltung ab. Die Bezugsdauer hängt derzeit von der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses innerhalb der Rahmenfrist und vom vollendeten Lebensalter bei Anspruchsentstehung ab. Bis 50 Jahre beträgt die Bezugsdauer maximal zwölf Monate, ab 50 Jahren maximal 15 Monate, ab 55 Jahren maximal 18 Monate und ab 58 Jahren maximal 24 Monate (jeweils bei entsprechenden Vorbeschäftigungszeiten). Die durchschnittliche Bezugsdauer lag zuletzt bei gut fünf Monaten. 12. Welche Erwägungen liegen einer möglichen Einrichtung eines Sondervermögens zur Schließung der Finanzierungslücke der BA gegebenenfalls zugrunde, und wie würde sich ein solches Instrument zur regulären Darlehensfinanzierung verhalten? Ein Sondervermögen zur Schließung der Finanzierungslücke der Bundesagentur für Arbeit ist nicht in Planung. 13. Welche Maßnahmen unternimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit gegebenenfalls, um zu prüfen, welche sachfremden Leistungen, wie beispielsweise das Transferkurzarbeitergeld, aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden und inwieweit diese Leistungen zur Senkung der ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen beitragen? Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode ist vereinbart, die Instrumente und Strukturen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und anzupassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhebt dafür in einem breit angelegten Prozess die Erkenntnisse von zentralen Stakeholdern sowie von der Wissenschaft und wertet diese gemeinsam aus. Das Transferkurzarbeitergeld ist als Entgeltersatzleistung Teil der Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung, wenn Beschäftigungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund einer Betriebsänderung nicht nur vorübergehend entfallen. Damit handelt es sich nicht um eine versicherungsfremde Leistung. Die Verknüpfung der Transferleistungen mit einer Betriebsänderung hat den Hintergrund, dass die Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen mit vielen Betroffenen auf den regionalen Arbeitsmarkt durch Sozialplan/Interessenausgleich und den Transfer‑ Kurzarbeitergeldbezug abgefedert werden können. Ziel ist es, bei einem Arbeitsplatzverlust aufgrund einer Betriebsänderung eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit zu finden. Die Betroffenen werden dazu meist in einer Transfergesellschaft bei der Vermittlung unterstützt und – wenn nötig – qualifiziert. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Weiterbildungskosten übernehmen, wenn sich der personalabgebende Betrieb an den Lehrgangskosten beteiligt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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