Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit
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Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7391
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, Kerstin Przygodda,
Lukas Rehm, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit
Auf Basis der aktuellen Berichte und des Finanzberichts der Bundesagentur für
Arbeit (BA) steht die Behörde vor massiven finanziellen Herausforderungen.
Während die bisherige Haushaltsplanung der Bundesregierung noch von einem
Defizit von knapp 4 Mrd. Euro für das laufende Jahr ausging, rechnet die BA
angesichts der angespannten Wirtschaftslage und deutlich höherer Ausgaben
für das Arbeitslosengeld inzwischen mit einem Fehlbetrag von bis zu 8 Mrd.
Euro. Diese negative Entwicklung dürfte sich auch in den kommenden Jahren
fortsetzen. Für das Jahr 2026 prognostiziert die BA ein Defizit von über 8 Mrd.
Euro, wodurch der Gesamtschuldenstand inklusive der Liquiditätshilfen des
Bundes auf knapp 10 Mrd. Euro ansteigen könnte. Bis zum Jahr 2030 könnten
sich diese Hilfen sogar auf rund 23 Mrd. Euro summieren (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-bundesagentur-fuer-arbeit-steuert-auf-m
illiardendefizit-zu/100230142.html).
Der aktuelle Haushalt der BA stützt sich auf die Herbstprognose der
Bundesregierung, die für das kommende Jahr von einem Wirtschaftswachstum von
1,3 Prozent und einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,9
Millionen ausgeht. Durch kurzfristige und aktive Arbeitsförderung sollen Arbeitslose
schneller wieder in Beschäftigung integriert werden, während gleichzeitig
Investitionen in Qualifizierungen und die Unterstützung von Unternehmen bei
der Fachkräftesicherung im Fokus stehen.
Aus dem Verwaltungsrat der BA kommen derweil deutliche Forderungen an
die Politik. Die Bundesregierung müsse die passenden Rahmenbedingungen für
nachhaltiges Wachstum und eine Stabilisierung des Haushalts schaffen, damit
die Krise nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehe. Zudem wird eine
strukturelle Entlastung der Arbeitslosenversicherung gefordert. Die
Bundesregierung müsse aufhören, der BA versicherungsfremde Aufgaben
aufzubürden, und bestehende versicherungsfremde Leistungen konsequent und
transparent aus Steuermitteln statt aus dem Beitragshaushalt finanzieren (www.arbeits
agentur.de/presse/2025-46-ba-haushalt-2026).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist der voraussichtliche kumulierte Schuldenstand der BA
gegenüber dem Bund zum Ende der Jahre 2026, 2027 sowie im Ausblick bis
2030 (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
2. Welches jahresbezogene Defizit erwartet die BA für die Jahre 2027 bis
2030 jeweils, und auf welcher Projektionsgrundlage beruhen diese Werte
(bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
3. In welchem Umfang ist der erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit dem
Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALG‑I) zuzurechnen, und wie
wirkt sich dies auf den Beitragshaushalt aus?
4. Wie hoch sind die für das Jahr 2026 veranschlagten Ausgaben für das
Arbeitslosengeld I, und welchen Anteil am Gesamtetat der BA machen sie
aus?
5. Wie hat sich die Rücklage der BA in den Jahren 2024 bis 2026 entwickelt,
und in welchem Umfang ist sie zur Defizitdeckung herangezogen worden
(bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
6. In welcher Höhe sind Bundesdarlehen zur Deckung der Defizite 2025 und
2026 vorgesehen, und welche Rückzahlungsmodalitäten gelten hierfür?
7. Welche zusätzlichen Finanzierungskosten entstehen der BA dadurch, dass
Mittel für Auszahlungen im Auftrag von Bund und Ländern nicht stets im
Monat der Fälligkeit bereitgestellt werden?
8. Welche Evaluationen wurden zu welchen Mittelverwendungen mit
welchem Ergebnis durchgeführt (Verschwendung von Steuergeldern in
ineffiziente Maßnahmen)?
9. Welche Verfahren bestehen, um die zeitliche Differenz zwischen
Auszahlungsverpflichtungen der BA und der Mittelbereitstellung durch Bund und
Länder auszugleichen?
10. Welche Optionen zur Stabilisierung des BA-Haushalts werden derzeit
gegebenenfalls geprüft, und mit welchem Einsparpotenzial werden sie
jeweils bewertet?
11. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Verkürzung der
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (etwa von 24 auf 18 oder zwölf Monate), und
welche Verlagerungseffekte in die Grundsicherung wären damit
verbunden?
12. Welche Erwägungen liegen einer möglichen Einrichtung eines
Sondervermögens zur Schließung der Finanzierungslücke der BA gegebenenfalls
zugrunde, und wie würde sich ein solches Instrument zur regulären
Darlehensfinanzierung verhalten?
13. Welche Maßnahmen unternimmt das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales derzeit gegebenenfalls, um zu prüfen, welche sachfremden
Leistungen, wie beispielsweise das Transferkurzarbeitergeld, aus den Mitteln
der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden und inwieweit diese
Leistungen zur Senkung der ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen beitragen?
Berlin, den 27. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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