Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 54. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
Frau Kollegin, die Bundesregierung strebt zurzeit keine Grundgesetzänderung an. Ich darf Ihnen sagen, dass auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni dieses Jahres über die verfassungsrechtliche Problematik einer reinen Stellenfinanzierung durch den Bund gesprochen wurde. Davon ausgenommen sind Finanzierungen des Bundes bei der geplanten Digitalisierung der Justiz und Qualifizierung des Justizpersonals. Wir streben einen Ministerpräsidentenbeschluss zum Pakt für den Rechtsstaat an. Er befindet sich in Vorbereitung. Damit wollen wir auch der im Koalitionsvertrag genannten Formulierung Rechnung tragen, dass der Pakt für den Rechtsstaat eine Vereinbarung auf Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern ist, in der sich beide Seiten – ich betone noch einmal: beide Seiten – zu Maßnahmen verpflichtet haben, um den Rechtsstaat zu stärken. Ziel eines entsprechenden MPK-Beschlusses muss es deshalb sein, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Paktes zu definieren sowie Lösungen zur Beteiligung des Bundes in den Fällen zu finden, in denen Länder Aufgaben für den Bund wahrnehmen. Dort wäre dann an Entlastungsleistungen zu denken, zum Beispiel in Angelegenheiten des Staatsschutzstrafrechts.