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Protokoll der 54. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 10.10.2018 · WP 19 · 19/54 · Original ↗
182 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
  1. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  2. Rede von Thomas Seitz (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  3. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  4. Rede von Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
  5. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  6. Rede von Judith Skudelny (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  7. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  8. Rede von Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  9. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  10. Rede von Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
  11. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  12. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  13. Rede von Dr. Johannes Fechner (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  14. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  15. Rede von Judith Skudelny (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  16. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  17. Rede von Sarah Ryglewski (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  18. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  19. Rede von Pascal Meiser (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
  20. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  21. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  22. Rede von Markus Frohnmaier (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  23. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Befragung der Bundesregierung
  24. Rede von Michael Theurer (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  25. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Befragung der Bundesregierung
  26. Rede von Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  27. Rede von Norbert Barthle (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) – Befragung der Bundesregierung
  28. Rede von Alexander Ulrich (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
  29. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  30. Rede von Dr. Gottfried Curio (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  31. Rede von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Befragung der Bundesregierung
  32. Rede von Stephan Thomae (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  33. Rede von Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  34. Rede von Norbert Barthle (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) – Befragung der Bundesregierung
  35. Rede von Lars Herrmann (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  36. Rede von Dr. Michael Meister (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung) – Befragung der Bundesregierung
  37. Rede von Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  38. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Befragung der Bundesregierung
  39. Rede von Stephan Protschka (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  40. Rede von Marco Wanderwitz (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Befragung der Bundesregierung
  41. Rede von Dr. Christian Jung (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  42. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Befragung der Bundesregierung
  43. Rede von Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  44. Rede von Norbert Barthle (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) – Befragung der Bundesregierung
  45. Rede von Nicole Höchst (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  46. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Befragung der Bundesregierung
  47. Rede von Oliver Luksic (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  48. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Befragung der Bundesregierung
  49. Rede von Pascal Meiser (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
  50. Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  51. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Befragung der Bundesregierung
  52. Rede von Michael Theurer (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  53. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Befragung der Bundesregierung
  54. Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  55. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Befragung der Bundesregierung
  56. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  57. Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
  58. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  59. Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
  60. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  61. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  62. Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
  63. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  64. Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
  65. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  66. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  67. Rede von Sevim Dağdelen (DIE LINKE) – Fragestunde
  68. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  69. Rede von Sevim Dağdelen (DIE LINKE) – Fragestunde
  70. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  71. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  72. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  73. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  74. Rede von Sevim Dağdelen (DIE LINKE) – Fragestunde
  75. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  76. Rede von Sevim Dağdelen (DIE LINKE) – Fragestunde
  77. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  78. Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  79. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  80. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  81. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  82. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  83. Rede von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Fragestunde
  84. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  85. Rede von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Fragestunde
  86. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  87. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  88. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  89. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  90. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  91. Rede von Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  92. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  93. Rede von Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  94. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  95. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  96. Rede von Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Fragestunde
  97. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  98. Rede von Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Fragestunde
  99. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  100. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  101. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  102. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  103. Rede von Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Fragestunde
  104. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  105. Rede von Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Fragestunde
  106. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  107. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  108. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  109. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  110. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  111. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  112. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  113. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  114. Rede von Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  115. Rede von Michael Roth (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
  116. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  117. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  118. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  119. Rede von Heike Hänsel (DIE LINKE) – Fragestunde
  120. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  121. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  122. Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  123. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  124. Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  125. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  126. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  127. Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  128. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  129. Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  130. Rede von Christian Hirte (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
  131. Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
  132. Rede von Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  133. Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
  134. Rede von Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  135. Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
  136. Rede von Niema Movassat (DIE LINKE) – Fragestunde
  137. Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
  138. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  139. Rede von Johann Saathoff (SPD) – Fragestunde
  140. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  141. Rede von Johann Saathoff (SPD) – Fragestunde
  142. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  143. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  144. Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  145. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  146. Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  147. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  148. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  149. Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  150. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  151. Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  152. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  153. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  154. Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  155. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  156. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  157. Rede von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  158. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  159. Rede von Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  160. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  161. Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  162. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  163. Rede von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  164. Rede von Thomas Silberhorn (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
  165. Rede von Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  166. Rede von Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  167. Rede von Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  168. Rede von Marie-Luise Dött (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  169. Rede von Karsten Hilse (AfD) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  170. Rede von Svenja Schulze (Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  171. Rede von Dr. Lukas Köhler (FDP) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  172. Rede von Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  173. Rede von Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  174. Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  175. Rede von Klaus Mindrup (SPD) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  176. Rede von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  177. Rede von Dr. Nina Scheer (SPD) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  178. Rede von Karsten Möring (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  179. Rede von Karsten Möring (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  180. Rede von Karsten Möring (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  181. Rede von Dr. Matthias Miersch (SPD) – Aktuelle Stunde: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des …
  182. Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/4733)

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Protokoll der 54. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages Plenarprotokoll 19/54 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 54. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2018 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf des Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Thomas Seitz (AfD) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Judith Skudelny (FDP) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Dr. Johannes Fechner (SPD) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Judith Skudelny (FDP) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Sarah Ryglewski (SPD) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Pascal Meiser (DIE LINKE) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Weitere Fragen: Markus Frohnmaier (AfD) Michael Roth, Staatsminister AA Michael Theurer (FDP) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ Alexander Ulrich (DIE LINKE) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Dr. Gottfried Curio (AfD) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Stephan Thomae (FDP) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin  BMJV Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär  BMZ Lars Herrmann (AfD) Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar)  (FDP) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Stephan Protschka (AfD) Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI Dr. Christian Jung (FDP) Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ Nicole Höchst (AfD) Michael Roth, Staatsminister AA Oliver Luksic (FDP) Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Pascal Meiser (DIE LINKE) Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg Michael Theurer (FDP) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 19/4733 Mündliche Frage 1 Stephan Brandner (AfD) Reden ausländischer Politiker vor öffentlichem Publikum in Deutschland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Stephan Brandner (AfD) Mündliche Frage 2 Stephan Brandner (AfD) Reden deutscher Politiker vor öffentlichem Publikum im Ausland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Stephan Brandner (AfD) Mündliche Frage 3 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Erkenntnisse zur „EGM Mobil“-App der türkischen Polizei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Heike Hänsel (DIE LINKE) Mündliche Frage 4 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Öffnung sicherer Korridore zwischen Sanaa und Hudaida durch die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heike Hänsel (DIE LINKE) Mündliche Frage 6 Dr. Christoph Hoffmann (FDP) Rücknahme der Reisewarnung für Ägypten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Dr. Christoph Hoffmann (FDP) Heike Hänsel (DIE LINKE) Mündliche Frage 7 Dr. Christoph Hoffmann (FDP) Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Mündliche Frage 8 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ablauf der Präsidentschaftswahl in Kamerun Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 9 Zaklin Nastic (DIE LINKE) Humanitäre Lage in Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Zaklin Nastic (DIE LINKE) Heike Hänsel (DIE LINKE) Mündliche Frage 10 Zaklin Nastic (DIE LINKE) Einsatz für in Griechenland inhaftierte Flüchtlingshelfer Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Zaklin Nastic (DIE LINKE) Heike Hänsel (DIE LINKE) Mündliche Frage 11 Heike Hänsel (DIE LINKE) Geplanter Abriss eines Beduinendorfs nahe Jerusalem durch Israel Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 12 Heike Hänsel (DIE LINKE) Rüstungsexporte an Saudi-Arabien vor dem Hintergrund des Jemen-Krieges Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär  BMWi Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bemühungen zur Stilllegung des französischen Kernkraftwerks Fessenheim Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär  BMWi Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 16 Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschaffung der sogenannten Urlaubssteuer Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär  BMWi Zusatzfragen Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 19 Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV Zusatzfragen Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Niema Movassat (DIE LINKE) Mündliche Frage 23 Johann Saathoff (SPD) Stärkung der Verteidigungsindustrie und Einstufung des Überwasserschiffbaus als Schlüsseltechnologie Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Johann Saathoff (SPD) Mündliche Frage 24 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschuss von Raketen durch einen Militärhelikopter auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 in Meppen Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 25 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umgang mit dem Moorbrand bei der Wehrtechnischen Dienststelle 91 in Meppen Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 26 Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Messung von Luftverunreinigungen auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 in Meppen Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach IPCC-Bericht und Gerichtsentscheidung zum Hambacher Wald  – Notwendige Klimaschutzmaßnahmen zur Einhaltung des 1,5-Grad-Klimaziels Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Marie-Luise Dött (CDU/CSU) Karsten Hilse (AfD) Svenja Schulze, Bundesministerin BMU Dr. Lukas Köhler (FDP) Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) Dr. Rainer Kraft (AfD) Klaus Mindrup (SPD) Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Carsten Müller (Braunschweig)  (CDU/CSU) Dr. Nina Scheer (SPD) Karsten Möring (CDU/CSU) Dr. Matthias Miersch (SPD) Nächste Sitzung Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Mündliche Frage 5 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Referendums zur Verschärfung des Verbots gleichgeschlechtlicher Ehen in Rumänien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA Mündliche Frage 14 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entwicklung der EEG-Umlage Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär  BMWi Mündliche Frage 15 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausnahmeregeln für die energieintensive Industrie bei Netzentgelten und bei der Offshorehaftungsumlage Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär  BMWi Mündliche Frage 17 Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einführung von Reparaturstandards im Rahmen der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär  BMWi Mündliche Frage 18 Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verbesserte Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Waschmaschinen und Trockner Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär  BMWi Mündliche Frage 20 Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) Gründe für den Abgang von Langzeitarbeitslosen aus der Arbeitslosigkeit Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS Mündliche Frage 21 Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) Gründe für den Abgang von Nichtlangzeitarbeitslosen aus der Arbeitslosigkeit Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS Mündliche Frage 22 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Handlungsbedarf aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechnung von Freistellungszeiten auf das Arbeitslosengeld Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS Mündliche Frage 27 Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL Mündliche Frage 28 Katrin Werner (DIE LINKE) Vorlage des Konzepts zur Reform der Freiwilligendienste Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ Mündliche Frage 29 Katrin Werner (DIE LINKE) Sicherstellung und Kontrolle der Arbeitsmarktneutralität in den Freiwilligendiensten Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ Mündliche Frage 30 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konzept für eine Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG Mündliche Frage 31 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung von Empfehlungen zur Bedarfsplanung bei der Erweiterung der Psychotherapie-Richtlinie Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG Mündliche Frage 32 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausgaben für die Vorbereitung der Erhebung der Pkw-Maut Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 33 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Elektrifizierung der Bahnstrecken Cottbus–Görlitz und Dresden–Görlitz–polnische Grenze Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 34 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wirtschaftlichkeitsnachweise bei Strecken- und Straßenbauprojekten Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 35 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausfallzeiten von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG seit Einführung der digitalen Fernüberwachung Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 36 Dr. Christian Jung (FDP) Ausrüstung der Schnellfahrstrecken Mannheim–Stuttgart und Hannover–Würzburg mit dem Zugbeeinflussungssystem ETCS Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 37 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vermeidung von Fahrverboten durch das Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 38 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 39 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mögliche Prämien für den Umstieg von Dieselfahrzeughaltern auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. auf das Fahrrad Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 40 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Themen beim Treffen der Arbeitsgruppe I der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 41 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterzeichnung der Vereinbarung mit Tschechien über die Binnenelbe Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 42 Daniela Kluckert (FDP) Preisgestaltung im Mobilfunkmarkt Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 43 Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schädlichkeit von künstlicher Beleuchtung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 44 Dr. Kirsten Kappert-Gonther    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erheblichkeitsgrenzen für gesundheitsschädliche bzw. belästigende Lichtimmissionen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 45 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mängel im Beton belgischer Kernkraftwerke Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 46 Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erreichung der Klimaschutzziele 2030 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 47 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verhältnis der geplanten „Entwicklungsstrategie 2030“ zur Zukunftscharta und zum Marshallplan mit Afrika Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ Mündliche Frage 48 Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE) Veröffentlichung der Wirkungsstudie zu Agrivision Zambia Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ Mündliche Frage 49 Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE) Afrikanische Teilnehmer am G 20 Investment Summit in Berlin Antwort Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister BK Mündliche Frage 50 Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Abkehr der griechischen Regierung von Rentenkürzungen im Jahr 2019 Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF Mündliche Frage 51 Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Arbeitsaufwand ehrenamtlicher Buchhalter gemeinnütziger Vereine zur Einhaltung der Vorgaben der Finanzverwaltung Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF Mündliche Frage 52 Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Planung möglicher Terrorakte gegen Migranten durch Teilnehmer an Demonstrationen in Chemnitz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI Mündliche Frage 53 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mögliche IT-Angriffe durch den russischen Militärgeheimdienst GRU Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI Mündliche Frage 54 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 55 Lars Herrmann (AfD) Kritik der Polizeigewerkschaft an der Verteilung von Absolventen des mittleren Polizeivollzugsdienstes auf die Bundespolizeidienststellen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI Mündliche Frage 56 Simone Barrientos (DIE LINKE) Information der Abgeordneten des Deutschen Bundestages über Rückkehrflüge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 57 Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Begleitung der Abschiebung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger im Oktober 2018 durch die bayerische Landespolizei Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie. Bitte nehmen Sie Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf des Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Dr. Katarina Barley. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Heute steht der Bericht zur Evaluation des sogenannten ESUG auf der Tagesordnung – nach fünf Jahren des Bestehens dieses Gesetzes. Dieses Gesetz ist eingeführt worden unter anderem nach den Erfahrungen der Finanzkrise, die ja vor zehn Jahren auf ihren Höhepunkt zusteuerte und dann auch begann, sich stärker auf die Realwirtschaft auszuwirken, auch mit einer hohen Zahl von Insolvenzen. Wir haben vorher schon gesehen, dass nach der deutschen Mentalität Insolvenzen immer diesen Makel des Scheiterns an sich haften hatten, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, wo das immer auch als eine Chance für einen Neuanfang gesehen wurde. Deshalb wurde 2012 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, dieses ESUG eben, in Kraft gesetzt. Das Ziel war es, dass man die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert und dafür sorgt, dass das Insolvenzverfahren stärker als vorher auch eine Chance zur Sanierung des Unternehmens ist. Dazu wurden in dem Gesetz verschiedene Maßnahmen ergriffen. Beispielsweise wurden die Rechte der Gläubiger bei der Auswahl des Insolvenzverwalters gestärkt oder die Gestaltungsmöglichkeiten bei sogenannten Insolvenzplanverfahren erweitert, also Verfahren, bei denen der Schuldner eine Sanierung auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich zu beschließenden Plans anstrebt. Die Eigenverwaltung wurde gestärkt, also die Möglichkeit, ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters dem Schuldner eine eigenverantwortliche Gestaltung des Sanierungsprozesses zu ermöglichen. Hintergedanke war unter anderem, auch einen Anreiz zu schaffen, dass Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten möglichst frühzeitig einen Insolvenzantrag stellen und nicht, wie es bis dahin oft der Fall war, versuchen, diesen möglichst lange hinauszuzögern. Der Deutsche Bundestag hat damals mit Erlass des Gesetzes die Bundesregierung beauftragt, das Gesetz nach fünf Jahren zu evaluieren und dem Bundestag Bericht zu erstatten. Das machen wir. Beauftragt wurde mit diesem Gutachten eine Forschergruppe. Das Gutachten kommt im Kern zu einem positiven Ergebnis: Die durch das ESUG eingeführten Änderungen im Insolvenzrecht sind von der Praxis durchweg positiv aufgenommen worden, wobei das je nach Gruppe – in welcher Art und Weise man mit dem Gesetz befasst war – durchaus variiert. Das Gesetz wird mehrheitlich als ein wichtiger Meilenstein für eine positive Veränderung der Insolvenzkultur angesehen, also Abkehr von dem Credo des Scheiterns hin zu einem konstruktiven Neuanfang für ein Unternehmen. Auch international sehen wir diese Auswirkungen. Die Weltbank hat ein Ranking erstellt, das sogenannte „Doing Business“-Ranking. Dort nahm Deutschland vor Inkrafttreten des ESUG den 36. Platz ein, und inzwischen kommt Deutschland dort in der Kategorie „Insolvenzrecht“ auf den 4. Platz. Dementsprechend wird eine Rückkehr zum früheren Recht im Gutachten auch nicht befürwortet. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterbreiten eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen für die Fortentwicklung des Rechtsrahmens; aber die grundsätzliche Ausrichtung des ESUG wird an keiner Stelle infrage gestellt. Ich will da nur ein Beispiel nennen, nämlich das Insolvenzplanverfahren; das habe ich ja eben schon kurz erläutert. Als Ergebnis der Befragung von Expertinnen und Experten zeigt sich, dass das Insolvenzplanverfahren im Wesentlichen gut funktioniert, dass die praktische Bedeutung dieses Planverfahrens gewachsen ist und dass die neugeschaffenen Möglichkeiten, mittels eines Insolvenzplans in die Rechte der Gesellschafter einzugreifen, laut Gutachten nahezu allgemein begrüßt werden. Gleichzeitig zeigt sich, dass diese neuen Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis bei einer Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Anteilsübertragungen, Kapitalschnitten und Umwandlungen. Daraus entstehen für uns bei der Evaluation natürlich auch Fragestellungen, denen wir weiter nachgehen werden. Welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind und wo möglicherweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, werden wir jetzt naturgemäß genau prüfen. Dafür sind solche Evaluationen da. Wir werden dabei auch auf die europäischen Vorgaben einzugehen haben. Schon morgen werden wir im JI-Rat in Luxemburg hoffentlich bzw. voraussichtlich eine Einigung über eine europäische Richtlinie zur Restrukturierung, Entschuldung und Insolvenz erzielen. Ratspräsidentschaft und Kommission beabsichtigen, das Gesetzgebungsverfahren noch vor dem Ende der europäischen Legislaturperiode im Mai 2019 zum Abschluss zu bringen. Für uns hier ist von besonderer Bedeutung, dass der Richtlinienvorschlag in Titel II Vorgaben für die Einführung eines Sanierungsverfahrens enthält, das bereits im Vorfeld einer Insolvenz greifen soll. Damit soll es wirtschaftlich tragfähigen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ermöglicht werden, eine Insolvenz ganz abzuwenden und sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Wir werden bei der Umsetzung dieser Vorgaben natürlich darauf achten, dass sich dieses vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren mit den durch das ESUG geschaffenen Instrumenten zu einem stimmigen Gesamtbild zusammenfügt. Wir haben in den Verhandlungen dafür gesorgt, dass wir die dafür notwendigen Gestaltungsspielräume haben, und wir werden bei den Trilogverhandlungen natürlich darauf achten, dass sie auch erhalten bleiben. Die Erkenntnisse aus dem heute vorgestellten Evaluationsbericht werden bei der Ausfüllung dieser Spielräume einen wichtigen Beitrag leisten und in Überlegungen über mögliche Anpassungen unseres nationalen Insolvenzrechts natürlich einfließen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die erste Frage stellt der Abgeordnete Seitz, AfD. Thomas Seitz (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, mit dem ESUG wurde durch die Stärkung der Verfahrensart Eigenverwaltung letztlich die Gestaltungsmacht zugunsten von Verwaltern und Gläubigern verschoben. Als Folge ist jedoch die Bedeutung der Kontrollfunktion des Insolvenzrichters gestiegen. In den mir persönlich zugegangenen Rückmeldungen aus der insolvenzrechtlichen Praxis wurde kritisch angemerkt, dass viele Insolvenzrichter ihrer Kontrollfunktion nicht gerecht werden und, salopp gesagt, manchmal einfach genauer hinschauen müssten. In der Stellungnahme des DAV zur durchgeführten Evaluation wurde dies näher ausgeführt und insbesondere betont, dass in manchen Bezirken die dem Gericht unterbreiteten Vorschläge fast reflexartig übernommen würden. Deshalb meine Frage – ganz kurz –: Wird von Ihnen erstens die Feststellung eines richterlichen Kontrolldefizits geteilt? Und zweitens, ist aus Ihrer Sicht angedacht, die Empfehlung des DAV umzusetzen, oder gibt es bei Ihnen im Hause eventuell sogar darüber hinausgehende eigene Vorstellungen zu Korrekturen der InsO? – Danke. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich habe eben schon angedeutet, dass die Rückmeldungen aus den unterschiedlichen Berufsgruppen, die mit dem ESUG befasst sind, durchaus unterschiedlich waren. Wir sehen tatsächlich, dass es in der Gruppe derjenigen, die gerichtlich damit befasst sind – in der Gruppe der Insolvenzrichterinnen und -richter ebenso wie bei denjenigen, die da im nachgeordneten Bereich tätig sind –, mehr Vorbehalte als bei fast allen anderen gibt. Das ist sicherlich ein Punkt, dem wir nachgehen werden. Ob die Kritik des DAV im Einzelnen berechtigt ist, lässt sich so kurz nach Erscheinen der Studie natürlich nicht sagen. Die Frage aber, wie das konkret durch die Richterinnen und Richter umgesetzt wird, ist natürlich eine Frage, der wir uns im Zuge dieser Evaluation noch mal widmen werden. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt hat das Wort der Kollege Heribert Hirte, CDU/CSU-Fraktion. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Herr Präsident! Frau Ministerin, ich glaube, man sollte zunächst mal festhalten, dass das ESUG insgesamt gesehen – das sagt ja wohl auch die Evaluation – ein Erfolg war und dass es mithilft, das zentrale Ziel zu verwirklichen, das dahintersteht, nämlich dass Sanierung vor Zerschlagung geht. Deshalb geht es in erster Linie – so auch die Evaluation – um Detailkritik; Sie haben das teilweise angesprochen. Ein Punkt, der sich aus den ersten Stellungnahmen abzeichnet – die Evaluation ist ja schon länger im Gespräch –, ist, dass die Eigenverwaltung, eines der zentralen Ziele bzw. eine der zentralen Innovationen des Gesetzes, in erster Linie den großen Unternehmen nutzt und dass kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Gründen dazu nicht den gleichen Zugang haben wie große Unternehmen. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, lautet: Könnte das mit der Kosten- und Vergütungsstruktur zusammenhängen, zum einen aufseiten der Gerichte und zum anderen aufseiten der Verwalter? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir haben jetzt den objektiven Befund – das habe ich in meiner Antwort auf mehrere Fragestellungen bereits angedeutet –, wie sich das ESUG im Einzelnen ausgewirkt hat, wo es besser zur Anwendung gekommen ist und wo noch Schwächen sind. Der Frage, warum die Verteilung innerhalb der verschiedenen Unternehmensstrukturen so unterschiedlich ist, müssen wir uns nun im Einzelnen widmen. Sie haben den zeitlichen Ablauf angesprochen. Wir hatten das Gutachten vorliegen. Dann gab es aber innerhalb der Abnahmefrist noch eine Nachfrage wegen einer kleinen Unkorrektheit bzw. eines Zahlenverschiebers. Deswegen wurde es noch einmal zurückgegeben. So lange liegt uns das Gutachten also auch noch nicht vor. Insofern handelt es sich bei Ihrer Frage um eine Frage, die wir künftig klären werden. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage stellt die Kollegin Judith Skudelny, FDP. Judith Skudelny (FDP): Vielen Dank. – Meine Frage betrifft tatsächlich den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, und zwar die Parallelität bzw. das Nebeneinander von deutschem Recht und präventiven Restrukturierungsmaßnahmen der EU. Wir haben in Deutschland ein Insolvenzrecht und das ESUG. Parallel dazu haben wir die präventiven Restrukturierungsmaßnahmen der EU, die, wie ich gehört habe, in der vorliegenden Form von Ihnen befürwortet werden. Im Gutachten lesen wir, dass die Gutachter nicht dazu raten, die präventiven Restrukturierungsmaßnahmen in Teil II mit dem ESUG und dem Insolvenzverfahren zu verschmelzen. Vielmehr soll es eine klare Abgrenzung zwischen präventiven Maßnahmen sowie ESUG und Insolvenzverfahren geben. Von daher frage ich Sie: Wie stellen Sie sich die Schnittstellen vor? In Teilen gibt es ja durchaus Überschneidungen; aber die Gutachter selber sagen, dass wir die Verfahren trennen sollten. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir haben uns in dem Verfahren auf europäischer Ebene einen größtmöglichen Spielraum im Hinblick darauf, wie wir das am Ende ausgestalten, erarbeitet; ich habe das bereits angesprochen. Die Vorstellungen liegen bisher ein bisschen auseinander, was das vorgeschaltete Sanierungsverfahren betrifft. Aber wir können nun größtmöglichen Interpretationsspielraum walten lassen, wie wir das in nationales Recht umsetzen. Das werden wir natürlich tun. Wir werden dabei die Empfehlungen der Gutachter auch berücksichtigen. Aber Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich jetzt noch nicht den fertigen Gesetzentwurf vorlege. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nächste Frage stellt der Kollege Karl-Heinz Brunner, SPD. Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Frau Ministerin, vielen Dank für die Einführung zum Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung deutscher Unternehmen. Die Erfolgsgeschichte des ESUG zeigt: Mit diesem Gesetz wurde erreicht, dass bei wirtschaftlichen Schieflagen das Prinzip der Sanierung in den Vordergrund gestellt wurde und dass wirtschaftliche Schieflagen vom Stigma des Bankrotts befreit wurden. Dies hat in mehrfacher Hinsicht gute Auswirkungen. Für mich stellt sich hier die Frage – vielleicht können Sie sie aufgrund des Berichts schon beantworten –, wie sich das ESUG auf den Standort Deutschland und seine Attraktivität und damit auf Unternehmensgründungen in diesem Land ausgewirkt hat. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Das war nicht Gegenstand der Studie. Aber wir standen, wie ich eingangs gesagt habe, international früher mit unserer Art, Insolvenzen sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich zu fassen, eher alleine da. Heute wird es eher so gesehen, dass Insolvenzen dazugehören, also wie bei Start-ups, wo man Dinge auch einmal ausprobieren darf und dabei auf die Nase fallen kann, oder dass es Situationen wie die Finanzkrise geben kann, in denen man ohne eigenes Verschulden in Zahlungsschwierigkeiten kommt und möglicherweise sogar in die Insolvenz gehen muss. Mit den nun geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir uns – da ich Justizministerin und nicht Wirtschaftsministerin bin, lehne ich mich damit sicherlich weit aus dem Fenster – dem international investitionsfreundlichen und auch gründerfreundlichen Klima angenähert. Ich möchte dabei auch den gesellschaftspolitischen Aspekt nicht zu kleinreden. Ich glaube tatsächlich, dass es nicht als Scheitern verurteilt werden darf, wenn man der Grundidee folgt: „Man hat was probiert, man hat sich engagiert, man hat das Beste getan“, und es trotzdem schiefgeht. Davon müssen wir wirklich wegkommen – auch im Interesse unserer Gründerszene und im Interesse unserer Start-up-Szene –, da brauchen wir eine andere gesellschaftspolitische Betrachtungsweise. Auch dafür ist das ESUG ein rechtlicher Ausdruck. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Der Kollege Heribert Hirte möchte noch mal eine Frage stellen. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Herr Präsident, vielen Dank. – Ich möchte an den Punkt anknüpfen, den Sie, Frau Ministerin, schon angesprochen haben: dass die Studie bei den verschiedenen Bezugsgruppen unterschiedlich aufgenommen wurde. Sie haben angedeutet – eine Frage hatte sich damit schon befasst –, dass die Justiz, die Richterinnen und Richter, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, nicht ganz so zufrieden wie andere Bezugsgruppen mit dem Gesetz sind. Die Frage ist: Haben Sie Erkenntnisse darüber, woran das liegen könnte und ob das vielleicht eine Frage der fehlenden Spezialisierung, der fehlenden Qualifikation in dem Grenzbereich zwischen Recht und, um es nochmals anzusprechen, Wirtschaft ist? Hat Ihr Haus schon eine Einschätzung dazu entwickelt, was man da machen kann, etwa durch Konzentration der Insolvenzgerichte, vielleicht auch durch die Zusammenfassung der entsprechenden Streitsachen in Insolvenzangelegenheiten? Hat es möglicherweise auch Auswirkungen auf die Überwachung der Insolvenzverfahren durch die Justiz, wenn deren Mitarbeiter schlecht ausgebildet sind oder wenn sie keine Ressourcen hat? Dann kann es ja nicht so gut gehen. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Das ist eine Frage, die ein übergeordnetes Thema anspricht: die Spezialisierung in unseren Gerichten. Sie wissen sicherlich, dass das im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat auch für mich ein großes Thema ist. Es betrifft die wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge, aber eben auch viele andere Zusammenhänge. Es gibt viele andere Bereiche, wo man eine Spezialisierung, eine Weiterbildung braucht. Das Ganze ist bisher von vielen Faktoren in der Justiz abhängig. Ich war selbst auch mal Richterin; ich kann das aus eigenem Erleben sagen: Man hat gut gearbeitet, hat ein gewisses Zeitpensum frei, und dann bekommt man etwas Neues dazu. Zumindest zu meiner Zeit war es dann so, dass man sich im Wesentlichen erst mal selber darum kümmern musste, dass man sich dazu die entsprechende Spezialisierung aneignet. Das ist bei den wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen natürlich in einem besonderen Maße der Fall. Insofern sehe ich mich eigentlich dadurch bestätigt, dass wir die Möglichkeiten der Qualifizierung, der Weiterbildung, der Fortbildung in der Justiz noch weiter intensivieren sollten – aber durchaus über diesen Bereich hinaus. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage stellt der Kollege Johannes Fechner, SPD. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Darf ich noch einen Satz ergänzen? Das ist vielleicht unüblich, aber ich wollte doch noch sagen, dass die Studie im Großen und Ganzen ergeben hat, dass unsere Richterinnen und Richter und auch die Rechtspflege mit dem Thema sehr kompetent umgegangen sind. – Nur dass da nicht ein falscher Eindruck entsteht. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Das musste gesagt werden, Frau Ministerin. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Danke schön. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Jetzt Kollege Fechner. Dr. Johannes Fechner (SPD): Vielen Dank. – Auch wenn es spannendere Themen für die Zuschauerinnen und Zuschauer geben mag, möchte ich Sie dennoch fragen, Frau Ministerin: Wie verhält sich aus Ihrer Sicht das ESUG einschließlich der jetzt vorgenommenen Evaluation zum derzeit verhandelten Vorschlag für eine EU-Restrukturierungs- und ‑Insolvenzrichtlinie? Das würde mich interessieren. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Ein paar Worte habe ich dazu ja schon gesagt. – Ich glaube, es ist gut und richtig, dass sich auf europäischer Ebene mit diesem Thema intensiv befasst wird. Aber es ist eben auch wichtig, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen, die zu erlassenden europäischen Rechtsakte bestmöglich mit dem nationalen Recht zu verzahnen. Weil wir gerade in diesem Prozess der Evaluierung sind, war es uns wichtig, dass wir uns die Möglichkeit erhalten, nach den Ergebnissen dieser Evaluierung die europäischen Impulse in das nationale Recht zu überführen. Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass es gelungen ist, dafür zu sorgen, einen weiten Spielraum bei der Implementierung der Richtlinie zu haben. Ich finde sie wirklich auch gelungen. Ich glaube, dass es da viele gute Ansätze gibt und dass wir das gut zusammenführen können. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die Kollegin Skudelny möchte noch mal eine Frage stellen. Bitte sehr. Judith Skudelny (FDP): Genau. – Meine weitere Frage bezieht sich auf die tatsächlichen Kosten des ESUG-Verfahrens. Ich bin da über den wunderschönen Satz gestolpert: Der „Wechsel der Verfahrensart“ – das heißt vom ESUG-Verfahren in das Insolvenzverfahren, wenn die Sanierung nicht klappt – „führt zu Disruptionen und wirkt zudem kostenerhöhend“. Im Vorfeld des ESUG-Verfahrens wurde immer wieder die Befürchtung geäußert, dass durch die notwendigen Beratungstätigkeiten, beispielsweise für das IDW S 6-Gutachten und andere Beratertätigkeiten, am Ende die Insolvenzmasse ausgeblutet wird und dass das Vorschalten eines ESUG-Verfahrens ohne Erfolgsaussicht dazu führt, dass die Gläubiger am Ende noch weniger haben, als sie eigentlich hätten haben können. Meine Frage lautet: Sehen Sie das genauso, und was beabsichtigen Sie dagegen zu tun, zugleich aber die Hemmnisse für den Eintritt in das ESUG-Verfahren niedrig zu halten? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich habe bereits dargestellt, dass der Tenor des Gutachtens lautet, dass das ESUG ein gutes Gesetz ist und dass es die richtige Grundlage dafür liefert, dass wir im Insolvenzverfahren zu dieser Kulturänderung und auch in stärkerem Maße zur Erhaltung der Unternehmen kommen. Das Gutachten hat einzelne Schwächen des Gesetzes aufgezeigt. Sie haben jetzt zwei Aspekte herausgegriffen. Natürlich werden wir sie uns ansehen. Es ist die Funktion einer solchen Evaluierung, dass wir schauen, ob wir da nachsteuern müssen. Aber noch einmal: Ich muss um Verständnis dafür bitten – das Gutachten liegt uns erst ein paar Wochen vor –, dass ich Ihnen jetzt nicht sagen kann, wie das Gesetz aussehen wird, mit dem wir auf die einzelnen Kritikpunkte reagieren werden, weil wir natürlich auch die beteiligten Gruppen noch einmal sehr intensiv einbeziehen werden. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die letzte Frage zu diesem Teil der Regierungsbefragung stellt die Kollegin Sarah Ryglewski, SPD. Sarah Ryglewski (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum Thema Gläubigereinfluss. Er ist ja durch das ESUG deutlich gestärkt worden. Meine Frage wäre, ob Sie Erkenntnisse dazu haben, ob dieser gestärkte Einfluss die Unabhängigkeit von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern beeinträchtigt und sich negativ auf das weitere Verfahren auswirkt. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Dazu haben wir keinerlei Erkenntnisse. Im Gegenteil: Auch die Gruppe der Insolvenzverwalter und Sachwalter war sehr zufrieden mit den Auswirkungen dieses Gesetzes. Insgesamt haben wir gesehen, dass bis auf die Justiz selbst sich eigentlich alle Berufsgruppen, sowohl die auf der Schuldnerseite als auch die auf der Gläubigerseite, also auch die Insolvenzverwalter, sehr positiv über dieses Gesetz und seine Auswirkungen geäußert haben. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die Ankündigung, dass es die letzte Frage zu diesem Teil sein sollte, hat den Kollegen Meiser, Fraktion Die Linke, dazu bewegt, sich noch schnell zu melden. Bitte sehr. Pascal Meiser (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Ministerin, auch für uns gilt selbstverständlich: Sanierung vor Zerschlagung. Aber schon damals, als das Gesetz verabschiedet wurde, gab es eine Reihe von Kritikpunkten, unter anderem von den Gewerkschaften. Einen konkreten Punkt würde ich gern aufgreifen und Sie fragen, wie Sie dazu stehen. Damals wurde gefordert, im Insolvenzverfahren die Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorrangig zu bedienen, zum Beispiel vorrangig gegenüber den Ansprüchen von Banken. Ich glaube, das ist eine Forderung, die sehr populär ist. Wie stehen Sie heute, ein paar Jahre später und nach der Evaluation, dazu? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Von der grundsätzlichen Ausrichtung her kann ich Ihnen da als Sozialdemokratin nicht widersprechen, aber in der rechtlichen Ausgestaltung gibt es eben dieses sehr komplexe Auseinanderdividieren von verschiedenen Interessenlagen und Ansprüchen, und es gibt eben auch Notwendigkeiten, die unumgänglich sind, um den Weiterbetrieb zu sichern. Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass wir bei der Frage, wie wir das bei der Evaluierung Herausgekommene in konkrete Rechtsänderungen umsetzen werden, auch diesen Punkt natürlich wieder – wie sagt man? – „in consideration taken“ werden. (Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Das steht anders im Koalitionsvertrag!) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ins Blickfeld nehmen. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Ins Blickfeld nehmen. – Vielen Dank. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Bitte, gern, Frau Ministerin. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Mein britischer Hintergrund hat sich bei diesem internationalen Rechtsbereich – es ist ja so, Insolvenzen sind grenzüberschreitend – kurz Bahn gebrochen. Ich bitte um Entschuldigung. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. Jetzt kommen wir zum zweiten Teil der Regierungsbefragung. Dabei handelt es sich um Fragen zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und sonstige Fragen. Die erste Frage stellt der Kollege Markus Frohnmaier, AfD. Markus Frohnmaier (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an die Bundesregierung. Diverse Agenturen haben gestern gemeldet, dass die syrische Regierung eine Generalamnestie für Wehrpflichtverweigerer und Fahnenflüchtige erlassen hat. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung das bewertet und wie sich das vor allem auf die syrischen Staatsbürger hier in Deutschland und damit auf die Flüchtlingspolitik auswirkt. Vielen Dank. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich möchte die Beantwortung dieser Frage gerne an meinen Kollegen vom AA abgeben. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Staatsminister Roth. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Präsident! Lieber Kollege! Es fehlt an jeglichem Grundvertrauen unsererseits gegenüber dem syrischen Diktator. Insofern bedarf es auch hier sorgfältiger Prüfungen, was das für Auswirkungen haben könnte auf Geflüchtete aus Syrien, die in Europa bzw. hier in Deutschland leben. Derzeit sehen wir aus sicherheitspolitischen und auch aus grundsätzlichen Erwägungen keine Möglichkeit, Geflüchteten anzuraten, wieder in ihr Heimatland, in ihr Ursprungsland zurückzukehren. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nächste Frage stellt der Kollege Michael Theurer, FDP. Michael Theurer (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Der aktuelle Bericht des IPCC, also des Weltklimarates, zeigt, dass wir uns beim Klimaschutz in allen Sektoren anstrengen müssen. Nach Ansicht der Bundesregierung spielt dabei der europäische Emissionshandel eine ganz wesentliche Rolle. Inwieweit plant die Bundesregierung, dieses erfolgreiche Instrument auch auf die Sektoren Wärme und Mobilität auszudehnen, in denen ja die entsprechenden Einsparziele bisher nicht erreicht worden sind und in denen es jetzt auch starke Tendenzen gibt, regulatorisch, planwirtschaftlich einzugreifen? Wäre da die Ausdehnung des Emissionshandelssystems nicht die bessere Variante, weil dadurch die individuelle Freiheit erhalten bleibt und gleichzeitig die Klimaziele besser erreicht werden können? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Parlamentarische Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Herr Kollege Theurer, die Bundesregierung hat den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Wir haben darin verabredet, dass bis Ende dieses Jahres jedes Ressort seine Maßnahmenvorschläge unterbreitet. Diese werden dann geprüft. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen wie CO 2 -Bepreisung und Einbeziehung in das Emissionshandelssystem für einzelne Ressorts natürlich eine Möglichkeit. Wir werden dann prüfen, welche Lenkungswirkung die vorgeschlagenen Maßnahmen haben und wie wir damit das 2030-Ziel erreichen werden. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage stellt der Kollege Ottmar von Holtz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich beziehe mich mit meiner Frage auf ein Interview des Afrikabeauftragten der Bundesregierung mit der „B.Z.“ vom 7. Oktober, in dem Herr Nooke den Vorschlag machte, dass afrikanische Regierungschefs gegen eine Pacht ein Stück territoriale Hoheit abgeben und für 50 Jahre eine freie Entwicklung zulassen könnten. Das erinnert mich ein bisschen an Adolf Lüderitz; das hatte der vor 135 Jahren in Südwestafrika auch getan. Ich frage die Bundesregierung, ob sie diese Vorschläge teilt und, wenn ja, ob das mit europäischen Partnern abgesprochen ist. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ich gucke in die Runde. Wer mag antworten? – Frau Bundesministerin, wenn Sie keinen Parlamentarischen Staatssekretär für die Antwort finden, dann müssen Sie selber etwas sagen. (Dr. Katarina Barley, Bundesministerin: Ich habe einen Kollegen gefunden! – Heiterkeit) Herr Parlamentarischer Staatssekretär Barthle, Sie haben das Wort. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Präsident, die Unsicherheit, wer antwortet, resultiert sicherlich daraus, dass Herr Nooke bei uns im BMZ zwar seinen Arbeitsplatz hat, er aber der Beauftragte der Bundeskanzlerin und nicht des BMZ ist. Ich kann trotzdem die Beantwortung übernehmen. Herr Kollege, wir schätzen es so ein, dass sich Herr Nooke in diesem fraglichen Interview zunächst einmal auf Zitate eines Mobilfunkunternehmers aus dem November 2013 bezogen hat. Inwiefern diese Zitate relevant sind, kann die Bundesregierung nicht einschätzen. Jedenfalls ist aus Sicht der Bundesregierung ein Vergleich der Kolonialzeit in Afrika mit dem Kalten Krieg weder angemessen noch angesagt. Die Bundesregierung stellt solche Vergleiche nicht an. Im Übrigen steht die Bundesregierung voll zu der Erklärung von Durban, Rassismus in jeder Form zu bekämpfen. Insofern treten wir, falls es bei diesen Teilaspekten zu Missverständnissen gekommen sein sollte, dem selbstverständlich entgegen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Alexander Ulrich, Fraktion Die Linke. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich stelle der Bundesregierung eine Frage, die von größerem öffentlichem Interesse ist. Herr Juncker hatte ja angekündigt, dass die Zeitumstellung abgeschafft wird. Kurz danach war er bei der Kanzlerin und hat mit ihr über das Thema geredet. In den letzten Tagen haben uns aus Brüssel, auch über die Medien, differenzierte Mitteilungen erreicht, dass die Zeitumstellung vielleicht doch bleibt, weil es keine einheitliche Linie der Mitgliedstaaten gibt. Gibt es eine aktuelle Position der Bundesregierung, mit der man auf der europäischen Ebene in die Verhandlungen geht? Zweite Frage: Ist es für die Bundesregierung vorstellbar, dass ab dem nächsten Jahr oder in zwei Jahren unterschiedliche Zeiten in der Europäischen Union gelten? Oder wird man sich daran nur beteiligen, wenn alle Mitgliedstaaten das einheitlich regeln? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Bundesminister, ich fürchte fast, das ist eine Frage, die den Verbraucherschutz betrifft. (Heiterkeit – Manfred Grund [CDU/CSU]: Oder Menschenrechte!) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich habe versucht, einen Vertreter des Gesundheitsministeriums dazu einzuladen, aber erfolglos. – Wir haben zu diesem Thema keine abgestimmte Haltung in der Bundesregierung. (Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das ist nichts Neues!) Meine persönliche Feldforschung führt zu dem Ergebnis, dass es in der Bundesregierung durchaus unterschiedliche Präferenzen gibt, sowohl was die Frage betrifft, ob man die Zeitumstellung abschaffen sollte, als auch, wenn ja, ob es dann eher die Sommer- oder die Winterzeit werden sollte. Ohne das jetzt mit meinen Kolleginnen und Kollegen abgestimmt zu haben, würde ich mich aber zu der Aussage versteigen: Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass wir das in einem Alleingang machen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Position der Bundesregierung am Ende dahin läuft, dass es nur Sinn macht, wenn man das in einem größeren Gebiet gleich handhabt. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt der Kollege Gottfried Curio, AfD. Dr. Gottfried Curio (AfD): Ich habe eine Frage zur eventuell regierungsseitig empfohlenen Zulassung gesetzwidriger Aufrufe im Rechtsstaat Deutschland. Kanzlerin Merkel hat ja gesagt: Der Islam gehört zu Deutschland. – Der Islam ist nun allerdings mehr und anderes als einige Millionen hier lebender Muslime, und er ist mehr und anderes als nur eine Religion. Er enthält unter anderem rechtswidrige, in Deutschland strafbare Inhalte, ja sogar Weisungen. Er lehrt zum Beispiel keine Toleranz, sondern volksverhetzende Intoleranz gegenüber anderen Religionen und ihren Anhängern, und er bestreitet die Gleichberechtigung der Frau – ja, propagiert eine Minderberechtigung beider Gruppen: Andersgläubigen und Frauen; das geht bis hin zu empfohlener Gewaltanwendung. Solche Anweisungen sind dabei als unmittelbares Gotteswort nach Selbstaussage des Koran nicht uminterpretierbar oder abtrennbar von der Lehre des Islam. (Marianne Schieder [SPD]: Mein Gott! Das ist ja blanke Hetze!) Deshalb meine Frage: Wollen Sie dennoch behaupten, der Islam gehört zum Rechtsstaat Deutschland? Oder würden Sie immerhin die Verbreitung und Bewerbung gesetzwidriger Aufrufe aus diesem ideologischen Bereich unterbinden wollen? – Vielen Dank. (Ulli Nissen [SPD]: Wir wollen Ihre Reden unterbinden! Das wäre schön!) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Bundesminister. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir leben in einem Land mit Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Religion. Sie werden in jeder monotheistischen religiösen Schrift Vorschriften finden, die mit dem modernen Rechtsverständnis nicht vereinbar sind. Es gibt keine abgeschlossene islamwissenschaftliche Deutung des Koran; deswegen finde ich es interessant, dass Sie eine solche für sich in Anspruch nehmen. Das nehme ich zur Kenntnis. Aber für mich ist ganz klar: Unsere Gesetze schreiben klar vor, was verboten ist. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Das ist ein allgemeiner rechtsstaatlicher Grundsatz. Den wenden wir gegenüber allem und jedem auch an. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Stephan Thomae, FDP. Stephan Thomae (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundesministerin Barley, in der Sitzung des Rechtsausschusses heute Vormittag wurde die Beratung mehrerer Gesetzentwürfe verschiedener Fraktionen zur Neuordnung des § 219a Strafgesetzbuch – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – mit den Stimmen der Union und der SPD von der Tagesordnung genommen. Nun ist der Fall Kristina Hänel wieder in die Tageszeitungen gelangt, weil die Entscheidung des Amtsgerichts Gießen schon etwa ein Jahr alt ist. Unsere Fraktion hat im Februar dieses Jahres einen Fachkongress zu dieser Thematik veranstaltet. Es gibt verschiedene Gesetzentwürfe dazu. Diesen Freitag wird das Landgericht Gießen in der Berufungsverhandlung entscheiden. Es war angekündigt, dass Sie durch Ihr Haus in diesem Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen würden. Der Sommer ist vorüber, der Herbst ist da. Wann dürfen wir denn mit einem Entwurf aus Ihrem Hause rechnen? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Es ist angekündigt, dass der Gesetzentwurf im Herbst vorgelegt wird, und so wird es auch sein. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Der Herbst dauert ja auch noch eine Weile; er hat gerade erst begonnen, Herr Thomae. – Die nächste Frage stellt der Kollege Uwe Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Ich frage auch bezüglich des Afrika-Beauftragten der Kanzlerin, und da er Beauftragter der Kanzlerin ist, könnte ja jemand vom Kanzleramt antworten. Es geht um ein Interview, das nichts mit 2013 zu tun hat, Herr Barthle, sondern das am 7. Oktober 2018 abgegeben worden ist. Ich habe es gelesen; darin ging es nicht um irgendwelche Verbindungen mit Telekommunikationsunternehmen. Es geht um ganz unsägliche Aussagen, die der Beauftragte gemacht hat. Unter anderem wurde er gefragt, ob die heutigen Missstände in den Entwicklungsländern auch etwas mit der Kolonialzeit zu tun haben. Diese Frage als solche ist ja berechtigt, aber die Antwort war doch mehr oder weniger schockierend. Er sagte, dass die Sklaventransporte nach Amerika ein großes Problem waren, aber ansonsten hätte die Kolonialzeit dazu beigetragen, den Kontinent aus archaischen Strukturen zu lösen und davon zu befreien. Ist das die Meinung der Regierung? Und wie schätzen Sie die Qualität dieser Aussage als solcher ein? Für mich ist ganz klar, dass so nicht mal mehr auf Stammtischniveau argumentiert wird. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Kollege Barthle, Sie haben sich vorhin so tapfer in die Bresche geworfen. Sie haben das Wort. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Kekeritz, ich wiederhole nochmals für die Bundesregierung, dass wir der Auffassung sind, dass die Aufarbeitung der Kolonialzeit auch in dieser Legislaturperiode vorgenommen wird; das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt. Zu den Äußerungen des Herrn Nooke liegt uns ja bereits eine schriftliche Anfrage von Ihnen vor. Wir werden diese Anfrage schriftlich beantworten und innerhalb der Bundesregierung abstimmen. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee, nee, Sie müssen schon auch hier antworten! Sie wurden jetzt gefragt! Das geht nicht!) Solange diese Abstimmung nicht erfolgt ist, will ich mich zu weiteren Details dieses Vorfalls nicht äußern. (Zuruf des Abg. Ottmar von Holtz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Kollege, wer für die Bundesregierung welche Frage beantwortet, ist eine Entscheidung, die die Bundesregierung trifft. – Jetzt hat die nächste Frage der Kollege Lars Herrmann, AfD. Lars Herrmann (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Jahr 2003 wurde hier in Berlin ein Polizeibeamter erschossen. Ein Libanese hat dem Kollegen ins Gesicht geschossen. Der Polizist hinterließ seine Frau und eine ein Jahr alte Tochter. Anfang dieses Jahres wurde sein Mörder – ein Libanese – aus der Haft entlassen; er bekam also die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren. Es wurde offensichtlich versäumt, diesem Mann ein Wiedereinreiseverbot zu erteilen. Meine Frage an die Bundesregierung ist: Was beabsichtigen Sie zu tun, dass diesem Stück Abschaum die Wiedereinreise nach Deutschland verwehrt bleibt? (Marianne Schieder [SPD]: Was ist das für ein Sprachgebrauch hier?) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Wer antwortet für die Bundesregierung? – Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Mir ist der konkrete Fall unbekannt, und deswegen kann ich Ihnen an dieser Stelle nur eine schriftliche Beantwortung zusichern. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage stellt der Kollege Jens Brandenburg, FDP. Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Bundesbildungsministerin hat laut einem Bericht im „Handelsblatt“ an diesem Montag einen Brandbrief von den Spitzenverbänden aus Wirtschaft und Gewerkschaften erhalten, in dem diese ihr vorwerfen, dass sie aufgrund der Pläne der Ministerin beim Nationalen Bildungsrat nicht mit am Tisch sitzen werden. Gleichzeitig betont die Ministerin immer wieder, dass insbesondere die berufliche Bildung da eine große Rolle spielen soll und dass sie auf Praktiker an diesem Tisch setzt. Wie möchte sie denn, wenn sie die Stimme aus der Wirtschaft, aus der betrieblichen Praxis völlig ausschließt, gewährleisten, dass genau diese Praxiserfahrungen gehört werden und am Ende die Ergebnisse dieses Nationalen Bildungsrats auch innerhalb der Sozialpartner Akzeptanz finden? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Staatssekretär Meister. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Präsident! Herr Kollege Brandenburg! Wir sind dabei, gemeinsam mit den Ländern den Nationalen Bildungsrat zu definieren. Dem sollen nicht nur Mitglieder der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene angehören, sondern es sollen ihm auch unabhängige Sachverständige angehören. An der Stelle legen wir Wert darauf, dass diese Sachverständigen Expertenwissen und Erfahrung einbringen. Unsere Einschätzung ist, dass wir hier analog zum Wissenschaftsrat überlegen sollten, dieses Experten- und Erfahrungswissen zu sammeln. Deshalb ist für uns der Ausgangspunkt nicht die Zugehörigkeit zu einer Organisation, sondern die Frage, welches Wissen und welche ausgewiesene Erfahrung der entsprechende Experte mitbringen kann. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Bevor ich das Wort zur nächsten Frage erteile, muss ich, Herr Kollege Herrmann, noch mal auf Ihre Frage zurückkommen. Wenn ich richtig informiert bin, haben Sie einen Menschen, der eine Straftat begangen hat – ich kenne den Fall nicht –, als „Abschaum“ bezeichnet. (Marianne Schieder [SPD]: Ja, hat er! – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er! – Lars Herrmann [AfD]: Er ist ein Polizistenmörder! Das ist für mich Abschaum!) Die Verwendung des Wortes „Abschaum“ widerspricht den Regeln dieses Hauses, und ich muss Sie dafür zur Ordnung rufen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die nächste Frage stellt der Kollege Oliver Krischer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich hätte folgende Frage: Wie konnte es dazu kommen, dass Ihre Kabinettskollegin Frau Umweltministerin Svenja Schulze gestern beim EU-Umweltrat zusammen mit einigen osteuropäischen Staaten – unter anderem Polen und Ungarn, wenn ich richtig informiert bin – gegen die große Mehrheit der EU-Staaten, nämlich 20 weitere Staaten, einen wenig ambitionierten CO 2 -Grenzwert für Pkws vertreten hat? Wie ist das vereinbar mit dem jüngsten Bericht des Weltklimarates IPCC, den wir zur Kenntnis genommen haben? Und wie gedenkt die Bundesregierung, ihre durch dieses unambitionierte Auftreten in Brüssel noch größer werdende Lücke zur Erfüllung des Klimaschutzziels 2030 zu erfüllen? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Schwarzelühr-Sutter, mögen Sie antworten? – Dann haben Sie das Wort. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Krischer, Sie wissen, dass die Umweltministerin ambitionierter vorgehen wollte. Wir hatten dann eine Regierungsposition, die eine Senkung des CO 2 -Ausstoßes von 30 Prozent vorgesehen hat. Die haben wir so getragen, weil wir uns vor dem Hintergrund, dass es gestern zu einer Entscheidung kommen sollte, nicht enthalten wollten. Es ist gestern Nacht zu einer Entscheidung gekommen, die eine Senkung des CO 2 -Ausstoßes von 35 Prozent vorsieht. Das ist wichtig, weil jetzt der Trialog begonnen werden kann. Insgesamt, mit Blick auf den IPCC-Bericht – das hatte ich vorhin schon erwähnt – sage ich: Die Ziele bis 2030 sind zu verwirklichen und sind zu erreichen. Die Ressorts werden ihre Pläne für entsprechende Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, bis zum Ende dieses Jahres vorlegen müssen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage stellt der Kollege Stephan Protschka, AfD. Stephan Protschka (AfD): Danke schön, Herr Präsident. – Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom Mai auf Drucksache 19/2214 zur völkerrechtlichen Frage der Sudetendeutschen geht hervor, dass Sie sich nicht mit der völkerrechtlichen Aufarbeitung der deutsch-tschechischen Geschichte auseinandersetzen wollen. Bezogen auf die Beneš-Dekrete schreiben Sie wörtlich: Beide Seiten – also die deutsche und die tschechische Seite – stimmen darin überein, dass das begangene Unrecht der Vergangenheit angehört, und werden daher ihre Beziehungen auf die Zukunft ausrichten. In anderen Worten: Das Unrecht der Vergangenheit interessiert uns nicht. Nun hat aber der Herr Innenminister, Herr Seehofer, am Tag der Heimat in Berlin die Beneš-Dekrete als „Unrechtsdekrete“ bezeichnet und bekräftigt, dass diese nicht zur Wertegemeinschaft der Europäischen Union gehören. Jetzt ist meine Frage: Ist das nur eine populistische Einzelmeinung von Herrn Seehofer, weil er die Bayern-Wahl im Blick hat, oder ist das eine 180‑Grad-Wende der Ausrichtung der Regierung? Danke schön. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Wer antwortet? – Bitte sehr, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Sehr geehrter Herr Kollege, ich kann mir das gerne noch einmal ausführlich und in Ruhe anschauen. Ich sehe allerdings zwischen dem, was Sie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage zitiert haben, und den zitierten Aussagen von Minister Seehofer keinen Widerspruch. (Jürgen Braun [AfD]: Ich schon!) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Dann stellt die nächste Frage der Kollege Dr. Christian Jung, FDP. Dr. Christian Jung (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich war vor kurzem bei einer Kontrolle des Bundesamts für Güterverkehr in Südbaden und habe da sehr schlimme Sachen gesehen in Bezug auf die Ladungssicherheit und auch in Bezug auf die Fahrer, die da unterwegs waren. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Frage an die Bundesregierung: Kann die Bundesregierung die Schätzung des Bundesamtes für Güterverkehr, BAG, bestätigen, dass von den in Deutschland verkehrenden Lkws mindestens 25 Prozent mit manuell ein- und ausschaltbarer Schummelsoftware zur Täuschung bei den Lenkzeiten ausgestattet ist? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bilger. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Jung, es steht bereits im Koalitionsvertrag, dass es uns wichtig ist, dass die Regeln, die bei uns im Verkehr gelten, eingehalten werden. Deswegen haben wir ja jetzt auch zusätzliche Kontrollkapazitäten geschaffen. Auf Ihre konkrete Frage bezogen: Ich kann natürlich jetzt die Schätzung, die Sie genannt haben, nicht bestätigen. Aber Sie können versichert sein, dass wir selbstverständlich sehr großen Wert darauf legen, dass wir streng kontrollieren. Ich glaube, da setzen wir in Deutschland auch europaweit Maßstäbe. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt die Kollegin Katharina Dröge, Bündnis 90/Die Grünen. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss noch einmal auf Herrn Nooke zurückkommen, weil Sie die diesbezüglichen Fragen nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet haben. Mir stellt sich die Frage, welches Ziel die Bundesregierung eigentlich mit einem Afrikabeauftragten verfolgt, wenn dieser Aussagen tätigt, die geeignet sind, die Menschen auf dem afrikanischen Kontinent zu brüskieren, vor den Kopf zu stoßen, die Geschichte sowie Gewalt und Unrecht zu verharmlosen. Ich habe Entwicklungsminister Müller in der Vergangenheit so verstanden, dass er mit Afrika eine Partnerschaft auf Augenhöhe anstrebt. Deswegen frage ich Sie noch einmal ganz konkret: Halten Sie einen Mann, der in seiner Funktion als Afrikabeauftragter der Bundesregierung die Kolonialzeit, die verantwortlich ist für die Versklavung, für gewalttätige Konflikte, für die wirtschaftliche Ausbeutung, für die religiöse Unterdrückung eines ganzen Kontinentes, als zivilisatorischen Aufbruch bezeichnet, für geeignet, dieses Amt auszuüben? (Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das ist doch Quatsch!) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Barthle, ich fürchte, Sie müssen wieder antworten. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundeskanzlerin!) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegen! Ich habe bei meiner letzten Beantwortung der Frage schon zum Ausdruck gebracht, dass es eine schriftliche Anfrage der Fraktion der Grünen zu diesem Interview gibt. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht von mir!) Diese Anfrage wird selbstverständlich schriftlich beantwortet in Abstimmung mit der gesamten Bundesregierung. Solange diese Abstimmung innerhalb der Bundesregierung nicht stattgefunden hat, möchte ich mich zu einzelnen Aspekten dieses Interviews nicht äußern. Dass es da durchaus Anlass zu Missverständnissen gibt, bestreitet niemand. Aber der Kollege Nooke ist ja nicht erst seit gestern Beauftragter für Afrika, sondern war das bereits in der letzten Legislaturperiode, und hat bisher für Afrika gute Arbeit geleistet. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt die Kollegin Nicole Höchst, AfD. Nicole Höchst (AfD): Vielen Dank für das Wort. – Anfang Dezember soll in Marokko von der Bundesrepublik und den anderen Mitgliedern der UNO der Global Compact for Migration unterschrieben werden, der vorsieht, dass mehrere Millionen Menschen nach Europa und Deutschland umgesiedelt werden. Deutschland wird danach offensichtlich nicht mehr das Land sein, wie wir es im Moment kennen und bewohnen. Ich möchte die Bundesregierung fragen, ob sie diesen Pakt unterschreiben wird – wir werden zur Minderheit im eigenen Land werden – und, wenn ja, warum sie ihn unterschreiben wird. – Danke. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Wer antwortet für die Bundesregierung? – Herr Staatsminister Roth. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Präsident, ich gebe zu, dass ich die Frage nicht ganz verstanden habe. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die Frage war, ob die Bundesregierung beabsichtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Dieses Abkommen dient vor allem auch dem Ziel, Migrationspolitik als globale Bewährungsprobe zu sehen und allen Staaten das abzuverlangen, wozu wir gemeinsam verpflichtet sind: die Einhaltung von humanitären Prinzipien, eine solidarische Leistung, um den Staaten, die viele Geflüchtete aufgenommen haben, zu helfen, und vor allem die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage in den Herkunftsländern der Geflüchteten. Zu den Details dieses Vertrages möchte ich weiter nichts sagen. Aber selbstverständlich ist es auch eine Option, in einem sehr, sehr kleinen Umfang Geflüchtete aufzunehmen, wie es im Übrigen auch andere Staaten tun. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier über Zahlen sprechen, die bei weitem nicht dem entsprechen, was die Bundesrepublik Deutschland derzeit an Einwohnerinnen und Einwohnern hat. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage stellt der Kollege Oliver Luksic, FDP. Oliver Luksic (FDP): Vielen Dank. – Ich habe eine Frage an die Bundesregierung zum Dieselkonzept. Wir haben jetzt ja gerichtlich angeordnete Fahrverbote auch in Berlin. Das zeigt eigentlich, dass das Konzept schon jetzt gescheitert ist. In Berlin gibt es sogar ein Fahrverbot direkt am Flughafen. Ich glaube, es ist ähnlich sinnvoll, dort zu messen, wie am Hamburger Hafen. Der rot-rot-grüne Senat will jetzt in vorauseilendem Gehorsam diese Fahrverbote auch auf Euro-6-Fahrzeuge ausdehnen. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Sie haben in Ihrem Konzept zwei Aspekte. Der eine ist die Hardwarenachrüstung. Dazu steht nichts drin, weder zur Finanzierung noch zum Rechtsrahmen. Es wird immer auf die Verkaufsprämien verwiesen. Deswegen dazu meine Frage: Was ist der Unterschied der neuen Umtauschprämien zu den bisher vorhandenen Rabatten und Prämien, die es ja schon in großer Anzahl gibt? Und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der hohe Wertverlust, der durch die Fahrverbote entstanden ist, dadurch ansatzweise kompensiert wird? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bilger. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Herr Präsident. – Lieber Kollege Luksic, das Konzept ist gerade erst verabschiedet worden. Es beginnt jetzt zusätzlich zu dem zu wirken, was wir bereits gemacht haben. Seit drei Jahren hilft der Bund sowohl den betroffenen Städten als auch den betroffenen Autofahrern mit ganz verschiedenen Maßnahmen. Jetzt gibt es zusätzlich dieses Konzept mit verstärkten Maßnahmen bezüglich der Umtauschprogramme und der Möglichkeit, Hardwarenachrüstungen zu machen. Für Berlin gilt: Auch Berlin lassen wir nicht im Stich, selbst wenn es unter den 14 besonders belasteten Städten nicht aufgeführt ist. In dem Konzept des Koalitionsausschusses steht, dass die Hilfen auch für alle Städte gelten, die von Fahrverboten nicht nur bedroht sind, sondern in denen Fahrverbote kommen und in denen aktuelle Luftreinhaltepläne vorliegen. In Berlin ging es um einen alten Luftreinhalteplan. Die Städte sind also aktuell auch in der Verantwortung, alles zu tun, um Fahrverbote zu vermeiden. Dann bekommen die Autofahrer in diesen Städten auch alle Unterstützung, die wir bieten können, damit wir dort die Luftreinhalteziele erreichen können. Die Umtauschprogramme, die es bisher schon gab, haben gewirkt. Wir haben vorhin im Verkehrsausschuss Zahlen vom Minister gehört; es sind schon jetzt mehrere Hunderttausend Fahrzeuge. Nun gibt es zusätzlich verstärkte Umtauschprogramme mit noch höheren Prämien. Wir werden uns alle in den nächsten Wochen und Monaten davon überzeugen können, dass sie einen großen Beitrag zur Einhaltung der Luftreinhalteziele leisten können. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Pascal Meiser, Fraktion Die Linke. Pascal Meiser (DIE LINKE): Die Billigfluglinie Ryanair ist in den letzten Wochen negativ aufgefallen. Herr Minister Heil hat an diesem Ort angekündigt, dass die Praxis von Ryanair auf den entschiedenen Widerstand der Bundesregierung treffen wird. Inzwischen hat Ryanair mit der Schließung der Base in Bremen die Situation weiter eskaliert; dies ist ein Angriff auf das Streikrecht. Meine Frage an die Bundesregierung: Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Ankündigung von Herrn Heil ergriffen, damit die Flugbegleiter, die Piloten, die Beschäftigten bei Ryanair ihr grundgesetzlich garantiertes Streikrecht wirklich wahrnehmen können? Was hat die Bundesregierung getan, damit Ryanair mit dieser Praxis, mit der sie bisher agiert, nicht durchkommt? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Wer antwortet für die Bundesregierung? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Ich war in dieser Angelegenheit nicht persönlich involviert. Wir reichen Ihnen die Antwort schriftlich nach. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Es kommt vor, dass man Fragen nicht unmittelbar beantworten kann. – Deswegen stellt die nächste Frage die Kollegin Filiz Polat, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Bundesregierung zum Komplex des Moor- und Heidebrands in Meppen. Vielleicht vorab – der Staatssekretär wird es wissen –: Laut Information der Bundeswehr ist der Moorbrand, der seit über vier Wochen bestand, jetzt gelöscht; das ist die aktuelle Meldung von vor einer halben Stunde. Nichtsdestotrotz haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und übrigens auch alle Helferinnen und Helfer, die über Wochen dort tätig waren, weiterhin ein großes Aufklärungsinteresse, was die Gesundheitsbelastung betrifft. Dazu habe ich später auch eine mündliche Frage. Mich interessiert jetzt vor allem das Stichwort „Maulkorb“. In den Medien wurde berichtet – ich möchte hier einen Bericht der „Münsterländischen Tageszeitung“ vom 6. Oktober 2018 erwähnen –, dass die Helferinnen und Helfer beim Löschen des Moorbrandes ein mulmiges Gefühl gehabt hätten, weil sie Verschwiegenheitserklärungen abgeben mussten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Bundesregierung: Ist es richtig – die Einsatzleitung hat ja die Bundeswehr gehabt und hat sie nach wie vor –, dass von den Einsatzkräften und den Helferinnen und Helfern, die beim Löschen des Moorbrands tätig waren, verlangt wurde, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen, oder wurden sie in irgendeiner anderen Form gebeten, sich nicht öffentlich zu äußern? – Vielen Dank. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Staatssekretär Silberhorn. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Zu der Frage liegen mir keine Erkenntnisse vor. Ich gehe den Hinweisen gerne nach, wie wir allen Hinweisen mit äußerster Sorgfalt nachgehen. Wir unternehmen alle Untersuchungen, die erforderlich sind und von uns angefordert werden, und wir informieren in voller Transparenz; das hat auch die Bundesministerin öffentlich zugesagt. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Ich habe noch drei Fragen vorliegen. Die nächste Frage stellt der Kollege Michael Theurer, FDP. Michael Theurer (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach der nebulösen Antwort der Bundesregierung stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung in der Lage ist, Fragen präzise zu beantworten, wenn sie präzise gestellt werden. Deshalb präzise: Plant die Bundesregierung, den Emissionshandel auf die Bereiche Wärme und Mobilität auszudehnen, und, wenn nicht, warum? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Sehr geehrter Herr Kollege Theurer, ich werde meinen Kollegen aus den anderen Ressorts nicht dahin gehend vorgreifen, welche Vorschläge sie hinsichtlich ihres Maßnahmenprogramms machen wollen und was wir dann gemeinsam beraten. Wichtig ist, dass wir das 2030-Ziel, nämlich die Emission von Treibhausgasen um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die Reform im Emissionshandel hat bewirkt, dass der Zertifikatspreis in der Zwischenzeit angezogen hat. Die Reform wirkt also. Wie es andere Ressorts, zum Beispiel der Verkehrssektor, handhaben wollen, werden wir in den nächsten Wochen sehen. (Michael Theurer [FDP]: Der Verkehrssektor ist ja da! – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das war unprofessionell!) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Dann stellt die vorletzte Frage die Kollegin Sylvia Kotting-Uhl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte noch mal nach dem Ereignis gestern Nacht in Luxemburg fragen. Wie kann es sein, dass die Umweltministerin dort auftritt und sagt, dass sie etwas vertreten muss, was sie innerlich gar nicht vertritt, und dass sie etwas verhandeln muss, was sie gar nicht erreichen möchte, und dann hinterher eine Minderung des CO 2 -Ausstoßes von 35 Prozent im Verkehrsbereich herauskommt, obwohl sie selbst 40 Prozent wollte und obwohl die eigenen Gutachter, der Sachverständigenrat für Umweltfragen, von mindestens 50 Prozent sprechen und andere Gutachter sagen, selbst das sei noch zu wenig? Das alles geschah vor dem Hintergrund des aufrüttelnden IPCC-Berichts, den wir gerade zur Kenntnis genommen haben. Ich möchte gerne wissen, warum sich an dieser Stelle der Verkehrsminister durchgesetzt hat und nicht die für den CO 2 -Ausstoß und den Klimaschutz zuständige Ministerin Schulze und wer dafür verantwortlich war, dass sich hier der Verkehrsminister durchgesetzt hat und nicht die Umweltministerin. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Parlamentarische Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Kollegin Kotting-Uhl, Sie wissen ja selber, wie Koalitionen manchmal funktionieren – wir sehen das auch in Baden-Württemberg, und es gab ja auch schon mal eine rot-grüne Bundesregierung –: Man stimmt sich zwischen den Ressorts ab. Wir hatten im Umweltministerium ein ambitionierteres Ziel. Wir haben aber dann gestern Abend gemeinsam – und da sehe ich unsere Umweltministerin durchaus als Brückenbauerin – den 35 Prozent zugestimmt. Insofern ist es ein ganz natürlicher Vorgang in einer Regierung, dass man sich mit den Partnern abstimmt und bei einem Kompromiss landet. Der EU-Vorschlag sah 30 Prozent vor, der vom Parlament 40 Prozent. Wir haben jetzt 35 Prozent. Es ist wichtig, dass wir jetzt in die Trilogverhandlungen gehen. Sie wissen: Nächstes Jahr sind die EU-Parlamentswahlen. Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt eine Entscheidung haben und dass es auch Klarheit und Planungssicherheit gibt. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die letzte Frage stellt der Kollege Dr. Jürgen Martens, FDP. – Ist er nicht da? (Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Der ist nicht da!) – Dann hat sich die letzte Frage erledigt, und wir sind am Ende der Regierungsbefragung. Ich übergebe das Präsidium an die Frau Kollegin Pau. Vizepräsidentin Petra Pau: Guten Tag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch alle Zuhörenden! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 19/4733 Die mündlichen Fragen auf der Drucksache 19/4733 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung steht Herr Staatsminister Michael Roth bereit. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Stephan Brandner auf: Welche Mitglieder ausländischer Regierungen haben in Deutschland vor öffentlichem Publikum gesprochen, und welche Kosten sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern im Zuge dieser öffentlichen Auftritte jeweils insgesamt entstanden (bitte um Angabe der letzten 13 Auftritte sowie die vorhergehenden summiert unter der Angabe „weitere“)? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Brandner, Besuche ausländischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter in Deutschland finden bekanntermaßen regelmäßig statt. Es ist üblich, dass im Rahmen solcher Besuche auch öffentliche Auftritte stattfinden und Reden gehalten werden, genauso wie auch deutsche Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter im Ausland im Rahmen ihrer Reisen Reden halten. Wir führen darüber keine Statistik. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Stephan Brandner (AfD): Vielen Dank für die Nichtantwort. – Aber der Anlass für meine Frage war die Erdogan-Messe, die vor einiger Zeit hier in Deutschland stattgefunden hat. Ich halte fest: Die Bundesregierung weiß nicht, wann und wo welche ausländischen Regierungsmitglieder in Deutschland auftreten. Habe ich das richtig verstanden? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, Sie haben mich komplett missverstanden. Selbstverständlich werden wir darüber unterrichtet. Wir wissen natürlich Bescheid, genauso wie es unseren Gepflogenheiten entspricht, bei unseren Reisen unsere Gastgeberinnen und Gastgeber transparent darüber zu informieren, wo wir Reden halten. Das hält uns aber nicht davon ab, dies zu tun, auch wenn es gelegentlich zu schwierigen öffentlichen Auftritten kommt, wenn ich nur einmal an meinen Auftritt in Istanbul vor einiger Zeit an einer Universität erinnern darf, bei dem es auch zu sehr kritischen Worten meinerseits zur Situation von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in der Türkei gekommen ist. Insofern lasse ich mich davon nicht abhalten. Das gilt natürlich auch für Deutschland. Das heißt, auch wir sind gastfreundlich. Es steht unseren Gästen frei, Reden zu halten. Über die wissen wir natürlich vorher Bescheid. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Stephan Brandner (AfD): Eigentlich ist es noch immer die erste Frage. Wenn Sie Bescheid wissen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, dann frage ich mich, warum Sie die Frage nicht beantworten können. Ich habe gefragt: Welches waren die letzten 13 Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder in Deutschland? Wer war das? Für die vorhergehenden Auftritte bis zum Jahr 2000 summiert: Wie viele waren das? Wenn Sie also alles wissen, warum beantworten Sie dann meine Frage nicht? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich habe versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass wir darüber keine Statistik führen. Was die Kosten der jüngsten Reise von Präsident Erdogan nach Deutschland anbelangt, so liegen uns diese Kosten noch nicht vor. Ich kann Ihnen das gerne schriftlich nachreichen, weise aber darauf hin, dass Kosten nicht nur bei der Bundesrepublik Deutschland entstehen, sondern auch bei den deutschen Ländern, teilweise auch bei den Kommunen, und dass Kosten selbstverständlich auch von den Gästen selbst getragen werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 2 des Abgeordneten Stephan Brandner: In wie vielen Fällen haben Mitglieder der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 im Ausland Reden vor öffentlichem Publikum gehalten (bitte Angaben in Jahresscheiben), und wie oft haben sie während dieser Zeit im Ausland der Eröffnung von Kirchen beigewohnt? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, diese Frage schließt ja unmittelbar an Ihre erste Frage an. Noch einmal: Bei Auslandsreisen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung – ich schließe jetzt hier mal unser Staatsoberhaupt ausdrücklich mit ein – ist es üblich, dass öffentliche Reden und Auftritte erfolgen. Es gibt darüber keine Statistik, genauso wenig wie über Auftritte mit religiösem Bezug oder auf religiösen Veranstaltungen. Ich will aber eine Veranstaltung ausdrücklich erwähnen, weil sie einen religiösen Bezug hat: die Teilnahme des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier an einer heiligen Messe in Wilna Anfang 2018. Ich könnte jetzt viele weitere anführen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Stephan Brandner (AfD): Herr Parlamentarischer Staatssekretär, es wundert mich jetzt sehr, dass Sie Herrn Steinmeier zur Bundesregierung zählen; denn meine Frage war ja darauf gerichtet: In wie vielen Fällen haben Mitglieder der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 im Ausland Reden vor öffentlichem Publikum gehalten …? Jetzt haben Sie gesagt, es werde keine Statistik geführt, gleichwohl wüssten Sie es. Wenn Sie es wissen, warum sagen Sie es dann hier nicht? Und warum zählen Sie Herrn Steinmeier interessanterweise zur Bundesregierung? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich habe ausdrücklich in meiner Beantwortung darauf hingewiesen, dass ich mich auch auf das Staatsoberhaupt beziehe. Das war nur ein Beispiel, um zu illustrieren – und ich könnte jetzt auch andere Beispiele benennen –, dass natürlich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung auch an religiösen Zeremonien und religiösen Veranstaltungen teilnehmen. Dagegen spricht nichts. Das entscheidet im Übrigen jedes Mitglied der Bundesregierung eigenverantwortlich, wie es sicherlich auch die Abgeordneten eigenverantwortlich tun. Ich kann Ihnen aber keine detaillierten Aufschlüsselungen geben, weil wir keine Statistik darüber führen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das versteht er doch nicht! – Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Das versteht er nicht!) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Abgeordnete Brandner hat das Wort zur zweiten Nachfrage. Stephan Brandner (AfD): Ich muss da noch mal nachfragen. (Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Oh nee! Jetzt reicht es aber!) Ich habe nicht nach der Statistik gefragt, sondern nach dem, was Sie offenbar wissen. Sie wissen, welches Mitglied der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 Reden im Ausland gehalten hat. Warum antworten Sie dann auf meine Frage nicht? Es ist doch ganz einfach, sich hinzusetzen und das mal zu addieren. (Marianne Schieder [SPD]: Und was machen Sie dann mit dieser atemberaubenden Information?) Es ist ein relativ einfacher Rechenweg, zu sagen: Der war da, der war da, der war da. – Dann komme ich auf eine Summe, und die berichte ich dann hier. Warum weichen Sie meiner Frage aus? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich weiche Ihrer Frage überhaupt nicht aus. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es – erstens – offenkundig ist, dass alle Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung – jetzt lasse ich den Bundespräsidenten mal ausdrücklich raus – bei ihren Auslandsdienstreisen Reden halten und Veranstaltungen wahrnehmen. Ich kann Ihnen aber nicht die genaue Zahl nennen, und ich kann Ihnen auch keine Schwerpunkte nennen, weil wir darüber seitens unseres Protokolls oder auch seitens meines Hauses, im Auftrag der Bundesregierung, keine Statistik führen. (Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Zum hundertsten Mal! Haben Sie es jetzt verstanden?) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 3 der Abgeordneten Sevim Dağdelen: Inwieweit ist nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) die „EGM Mobil“-App („Emniyet Genel Müdürlügü“, Zentralbehörde der türkischen Polizei) mit seinen umfangreichen Funktionen nicht lediglich eine App, um mutmaßliche Straftaten zur Anzeige zu bringen, wie sie analog unter anderem in Deutschland über die sogenannten Onlinewachen übers Internet ermöglicht wird, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung (zum Beispiel rechtliche oder politische), um die Verwendung der „EGM Mobil“-App zu unterbinden, sofern es sich nach ihrer Kenntnis im Gegensatz zu den sogenannten Onlinewachen nur um eine digitale Methode der Denunziation handelt, um kritische Kommentare „türkischstämmiger“ Personen in sozialen Netzwerken direkt bei den türkischen Behörden anzuzeigen ( www.welt.de/vermischtes/article181735822/Hart-aber-fair-Die-Tuerkei-ist-kein-Rechtsstaat-das-ist-ein-Willkuersystem.html )? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Dağdelen, die Smartphone-Anwendung „EGM Mobil“ bietet den Nutzerinnen und Nutzern unter anderem die Möglichkeit, eine Anzeige bei der türkischen Polizei zu erstatten. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse dazu, dass über diese Anwendung abgegebene Anzeigen zur Strafverfolgung deutscher Staatsangehöriger in der Türkei geführt hätten. Ganz grundsätzlich gilt: Die Wurzeln von Denunziationen in der Türkei und auch hier in Deutschland liegen nicht in einer bestimmten Technik oder in einer mobilen Anwendung, also in einer App, sondern in der polarisierenden Politik der türkischen Regierung und der Verfasstheit des türkischen Rechtsstaats. Die Bundesregierung verwahrt sich daher in politischen Gesprächen mit der türkischen Regierung regelmäßig dagegen, dass politische und gesellschaftliche Konflikte aus der Türkei in unser Land getragen werden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei ein. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Vielen herzlichen Dank. – Herr Staatsminister Roth, ich möchte Ihnen hier namens meiner Fraktion vollkommen zustimmen, dass die Wurzeln dieser Denunziationen tatsächlich in der Polarisierungspolitik der türkischen Regierung und dem Abbau der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei liegen. Nichtsdestotrotz haben viele Menschen, die in Deutschland leben, die in den letzten Jahren in die Bundesrepublik Deutschland als ein Exilland gekommen sind und hier Asyl beantragt haben, sowie kritische Journalisten, die kein Asyl haben, aber sich hier aufhalten, Angst, weil mittels einer App viel einfacher denunziert werden kann. Deshalb meine Frage: Wird sich die Bundesregierung ausführlicher mit diesem neuen, modernen Mittel der Denunziation beschäftigen und prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, dies zu unterbinden? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Dağ delen, wir nehmen das selbstverständlich sehr ernst. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu entsprechenden Denunziationen über diese Anwendung gekommen ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Vielen Dank. – Dann würde ich gerne wissen: Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung, wie bereits im Falle des kritischen Journalisten Can Dündar, die Sicherheitslage auch für andere türkische Oppositionelle oder Kritiker des türkischen Staatspräsidenten, die in Deutschland leben, noch einmal verschärft? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass heute gemeldet wurde, dass seit dem Besuch des türkischen Staatspräsidenten der Journalist Can Dündar unter Polizeischutz gestellt worden ist. Sind Ihnen dieser Fall bzw. weitere Fälle bekannt? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Dağdelen, alle Menschen, die hier in Deutschland leben, nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unsere Gäste, haben einen Anspruch auf ein Höchstmaß an Sicherheit. Dieser Verpflichtung kommen wir seitens der Bundesregierung nach, aber wir sind natürlich auch zwingend auf die Unterstützung seitens der Landesbehörden und der entsprechenden Polizeibehörden angewiesen. Sie haben einen konkreten Fall geschildert. Das ist ein trauriges Beispiel, das deutlich macht, dass die Sicherheitslage für kritische Geister aus der Türkei nach wie vor angespannt ist. Hier werden wir unserer Schutzverpflichtung selbstverständlich nachkommen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Hänsel das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, was die Schutzaufgaben der Sicherheitsbehörden angeht, gibt es mittlerweile sehr merkwürdige Vorgänge, die einen nicht einfach in Ruhe so weitermachen lassen. Es gibt aufgrund von NDR-Recherchen Meldungen, dass rechtsradikale islamistische Unterstützer von Erdogan – Männer, die hier in Deutschland leben – als Sicherheitskräfte hoheitliche Aufgaben des Staates übernommen haben. Sie haben während der Besuche von Erdogan, sowohl beim G‑20-Gipfel als auch beim jetzigen Besuch in Köln, Sicherheitsaufgaben übernommen. Sie haben zum Beispiel an Absperrungen kontrolliert. Ein Sicherheitsmann von Erdogan hat sich während des G‑20-Gipfels sogar auf dem Rollfeld des Hamburger Flughafens befunden. Nun kann aber niemand erklären, wie die Akkreditierung, um im Sicherheitsbereich hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, zustande gekommen ist. Können Sie uns bitte aufklären? Das BKA gibt bisher keine Auskunft. Vizepräsidentin Petra Pau: Einen kleinen Moment, Herr Staatsminister. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass wir hier eine optische Unterstützung haben, um zu erkennen, wann die Zeit, die für die Frage und natürlich auch für die Antwort vorgesehen ist, abgelaufen ist. Ich bitte, das im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen zu beachten, sodass wir heute möglichst alle Fragen aufrufen können. Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Kollegin Hänsel, da mein Haus für die Bewertung der Sicherheitslage und auch für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bei Staatsbesuchen nicht in erster Linie verantwortlich ist, kann ich nur mit großer Zurückhaltung versuchen, die Frage zu beantworten. Ich will aber deutlich hervorheben, dass in Deutschland ausschließlich das Gewaltmonopol des Staates gilt und damit staatliche Institutionen Verantwortung für die Sicherheit tragen. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen zur Frage 4 der Abgeordneten Sevim Dağdelen: Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition die angekündigten sicheren Korridore für den Transport von Hilfsgütern und Menschen zwischen Sanaa und Hudaida an den drei angepeilten Routen inzwischen eröffnet (dpa vom 24. September 2018), um die landesweit drohende Hungersnot im Jemen abzuwenden, und inwieweit sieht die Bundesregierung in dem vom Europaparlament geforderten Waffenembargo gegen Saudi-Arabien mit Blick auf die Situation im Jemen, die sich zu einer der „schlimmsten, humanitären, politischen und wirtschaftlichen Krisen“ ausweite (Katholische Nachrichten-Agentur vom 4. Oktober 2018), eine konsequente Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebenen „sofortigen Genehmigungsstopps“ von Ausfuhren an die Länder, die „unmittelbar“ am Jemen-Krieg beteiligt sind (Koalitionsvertrag, Zeilen 7040/7041)? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Dağdelen, nach Kenntnis der Bundesregierung sind die von Ihnen erwähnten Korridore noch nicht eingerichtet. Es ist aber zu begrüßen, dass die von Saudi-Arabien geführte Koalition die Einrichtung von sicheren Korridoren nun vorantreibt. Es besteht die Gefahr, dass sich durch die aktuellen Kämpfe die Versorgungslage der Bevölkerung im Jemen weiter verschlechtert. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber allen Beteiligten für uneingeschränkten Zugang humanitärer Helferinnen und Helfer sowie kommerzieller Güter zum Jemen ein. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in der gesamten Region sehr genau und wird sie wie bisher im Rahmen ihrer restriktiven Genehmigungspraxis berücksichtigen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Das klingt immer wohlfeil; allein die Tatsachen der Genehmigungspraxis sind andere. Kommen wir zurück zu den Korridoren, die noch nicht eingerichtet worden sind. Das Rechercheteam des ARD-Politikmagazins „Report München“ hat zusammen mit dem Magazin „Stern“ den Weg von Transportschiffen recherchiert, die von der UNO kontrolliert und für die Fahrt in den Jemen freigegeben wurden und von Saudi-Arabien wochen- oder monatelang umgeleitet und in Häfen entlang der saudi-arabischen Küste festgehalten wurden, in denen die Patrouillenboote aus Deutschland stationiert sind. Deshalb meine Frage, ob die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür sieht, Zweifel am Endverbleib der von Deutschland an Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote zu haben, entsprechend diesem Bericht. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Kollegin Dağdelen, ich bin Ihnen erst einmal sehr dankbar, dass Sie die sehr restriktive Exportpolitik der Bundesregierung hervorgehoben haben. (Zuruf der Abg. Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]) Die Endverbleibskontrolle spielt dabei eine zentrale Rolle. Selbstverständlich sind Vertragspartner verpflichtet, diese Prinzipien uneingeschränkt einzuhalten und zu wahren und zu beachten. Ich will vielleicht noch einmal hervorheben – damit kein falscher Eindruck entsteht –, wie sich die Rüstungspolitik Deutschlands auf Saudi-Arabien bezieht: Die Waffenexporte aus Deutschland spielen für Saudi-Arabien faktisch kaum eine Rolle. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für den Jemen schon!) Der Exportanteil liegt bei deutlich unter 1 Prozent, wenn das, was ich mit meinem Taschenrechner ausgerechnet habe, richtig ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Das war keine Antwort auf meine Frage, Herr Staatsminister. Zu der „restriktiven Rüstungsexportkontrolle“ möchte ich nur darauf hinweisen, dass es seit drei Jahren die Möglichkeit der Post-Shipment-Kontrolle gibt, um den Endverbleib von aus Deutschland exportierten Waffen zu kontrollieren. In diesen drei Jahren hat diese Bundesregierung ganze drei Kontrollen durchgeführt, und zwar mit zwei Personen, die eine Planstelle für die Kontrolle des Endverbleibs der Waffen haben. Also, ich halte das für eine sehr lächerliche Politik der Kontrolle des Endverbleibs und keine sehr restriktive; aber da ist ja Luft nach oben. In Saudi-Arabien wurde eben nicht geprüft. Deshalb noch einmal meine Frage: Welche Schritte unternimmt diese Bundesregierung ganz konkret, um den Endverbleib der Patrouillenboote zu kontrollieren, um zu verhindern, dass diese deutschen Patrouillenboote bei der saudischen Hungerblockade gegen Menschen im Jemen eingesetzt werden, wo laut Vereinten Nationen gerade 8 Millionen Menschen der Hungertod droht? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Dağdelen, erst einmal: Sie haben mit Ihrer Beschreibung, dass es sich im Jemen um eine humanitär katastrophale Lage handelt, uneingeschränkt recht. Das sehen wir ebenso. Deswegen ist ja unser Hauptaugenmerk in den Gesprächen und Verhandlungen darauf ausgerichtet, die humanitäre Lage der Bevölkerung zu verbessern. Da sind wir noch weit von akzeptablen Bedingungen entfernt. Bezogen auf die Endverbleibskontrolle will ich noch einmal deutlich machen, dass es eine uneingeschränkte Verpflichtung des jeweiligen Vertragspartners gibt, diese Regeln einzuhalten. Da Sie sich kritisch äußern über Kontrollen unsererseits, also über die Kontrolle, ob ein Vertragspartner sich an das hält, was er unterschrieben hat, werde ich mir gerne noch einmal anschauen, wie sich das quantitativ verhält. Sie haben ja eben ein paar Zahlen genannt. Die kann ich nicht dementieren; ich kann sie aber auch nicht bestätigen. Das würde ich dann schriftlich nachreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Abgeordnete Katja Keul das Wort. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Meine Nachfrage bezieht sich auf das, was Sie gerade gesagt haben. Sie haben gesagt, für Saudi-Arabien seien die Rüstungsexporte aus Deutschland ja eigentlich nur sozusagen ein Tropfen auf den heißen Stein und nicht wirklich relevant. Das wundert mich doch ein bisschen; denn immerhin hat Saudi-Arabien aus Verärgerung seinen Botschafter abgezogen, als der Vorgänger Gabriel hier eine härtere Gangart angekündigt hat. Jetzt, zwei Wochen nachdem der Bundessicherheitsrat sämtliche Genehmigungen für Exporte nach Saudi-Arabien, die auf Eis lagen, erteilt hat, kommt der saudische Botschafter zurück, und alles ist wieder gut? Wollen Sie uns wirklich erzählen, dass das zufällig geschehen ist und überhaupt keinen Zusammenhang hat? Da frage ich mich schon: Wie verhält sich das denn überhaupt mit dem Koalitionsvertrag, nach dem für Saudi-Arabien gar nichts mehr genehmigt werden soll? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Keul, ich bin erst einmal dankbar, dass Sie den Koalitionsvertrag erwähnen, der ja die Koalitionsparteien und damit auch die Bundesregierung darauf verpflichtet, eine sehr, sehr restriktive Politik zu realisieren. (Zaklin Nastic [DIE LINKE]: Da steht auch drin, dass Sie nicht an diese Militärkoalition liefern!) Wir werden auch weiterhin im Einzelfall entscheiden. Ich will das auch überhaupt nicht in ein Verhältnis zueinander setzen, nach dem Motto: Das, was wir tun, ist wenig. – Ich wollte nur darauf hinweisen, dass mit Blick auf die gesamten Rüstungsexporte die Bundesrepublik Deutschland eine verhältnismäßig geringe Rolle spielt. Und dennoch nimmt die Bundesregierung jeden Einzelfall sehr ernst und prüft sehr kritisch. Selbstverständlich sind die Prinzipien, auf die wir uns als Koalition verpflichtet haben, Maßstab unseres Handelns. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Abgeordnete Heike Hänsel das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke. – Herr Staatsminister, allein in diesem Jahr, 2018, gab es bis dato im Wert von 460 Millionen Euro Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Wenn Sie das als wenig ansehen, muss ich Ihnen sagen: Mit diesem Geld wäre sehr vielen Menschen weltweit geholfen. Im Jemen gibt es derzeit eine akute Hungersnot; das ist die größte humanitäre Katastrophe im 21. Jahrhundert. Die UN warnt, und Sie spielen das alles herunter. Meine Frage: Wie viele Kontrollen haben Sie im Hinblick auf den Verbleib der Patrouillenboote in Saudi-Arabien konkret durchgeführt? Denn auch dazu verpflichtet Sie der Koalitionsvertrag. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Noch einmal: Ich freue mich ja darüber, dass alle den Koalitionsvertrag mindestens so aufmerksam gelesen haben wie ich. Dort sind eine Reihe von restriktiven Hürden aufgebaut, die für uns natürlich uneingeschränkt gelten. Aber in einem Punkt vermag ich Ihnen nicht zu folgen: Ich gehe nicht davon aus, dass das Geld für Rüstungsgüter, die Saudi-Arabien nicht kauft, in Maßnahmen der humanitären Hilfe oder der Verbesserung der sozialen oder wirtschaftlichen Lage der Menschen fließt. So weit reicht zumindest meine Fantasie nicht. Ich kann Ihnen aber noch einmal deutlich machen, dass es einer der Schwerpunkte unserer humanitären Hilfe ist, die Lage der Menschen im Jemen nachhaltig zu verbessern, und dass wir in allen Gesprächen mit Vertretern Saudi-Arabiens auch an die Verantwortung Saudi-Arabiens und an die Verantwortung der arabischen Koalition appellieren und mit Nachdruck unsere Argumente vertreten. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und mit Waffenlieferungen!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 5 des Abgeordneten Kai Gehring soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf: Wann wird die Bundesregierung die (Teil-)Reisewarnung für Ägypten zurücknehmen, und wie begründet die Bundesregierung die Reisewarnung angesichts der verbesserten Sicherheitslage und des durch die Warnung entstehenden immensen Schadens für den aufstrebenden Tourismus ( www.welt.de/reise/Fern/article174372644/Tourismus-Aegypten-investiert-und-die-Urlauber-kommen.html )? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Hoffmann, die Bundesregierung beobachtet die Sicherheitslage in Ägypten sehr genau, natürlich gerade im Hinblick auf die Sicherheit von Touristinnen und Touristen. Die ägyptischen Behörden haben die Sicherheitsvorkehrungen, vor allem auch an den touristischen Hotspots, stark erhöht. Die regelmäßige Verlängerung des seit April 2017 geltenden Ausnahmezustandes zeigt jedoch, dass die ägyptische Regierung nach wie vor von einem hohen Sicherheitsrisiko ausgeht. Auch aus Sicht der Bundesregierung besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und von Entführungen. Dieses kann sich auch gegen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger richten. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Veranlassung, ihre Sicherheitshinweise für Ägypten zu ändern. (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke schön!) Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Dr. Christoph Hoffmann (FDP): Da muss ich doch einmal nachfragen; denn wir haben ja auch in anderen Ländern Probleme. In den USA haben wir täglich 89 Tote durch Ermordungen. In Ägypten hatten wir 2017  8,3 Millionen Besucher, davon 1 Million auf dem Sinai. Darunter waren Hunderttausende von Deutschen, und da ist nichts passiert. Ich glaube, die Wirklichkeit überholt Sie bei Ihren Reisewarnungen langsam. Ich denke, an dem Tourismusstrom in Ägypten hängen sehr viele Jobs, die die Ägypter dringend brauchen: im Bau, im Tourismus usw. Hier muss man auch eine Verhältnismäßigkeit walten lassen, und die sehe ich bei Ihren Reisewarnungen nicht. Deshalb lautet meine Frage: Nach welchem Maßstab urteilen Sie eigentlich? Für andere Länder, in denen es auch Anschläge und Tote gibt, geben Sie keine Reisewarnung heraus. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Hoffmann, so leid mir das für den betroffenen arbeitsuchenden Menschen in Ägypten auch tut: Wirtschaftliche Interessen dürfen für uns bei dieser Frage keine Rolle spielen. Für uns stehen die Sicherheitslage und vor allem eine mögliche Gefährdung unserer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie der Touristinnen und Touristen – aus welchen Ländern sie auch immer kommen mögen – im Vordergrund. Ich will noch mal auf eines hinweisen: Der Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika ist sehr schief. In Ägypten gibt es nach wie vor den Ausnahmezustand, das heißt, dass die ägyptische Regierung selber massive Zweifel an der Sicherheitslage in ihrem Land hat. Sonst würde sie den Ausnahmezustand ja nicht immer wieder verlängern. Selbstverständlich ist es so, dass die Sicherheitsvorkehrungen, wie ich das schon ausgeführt habe, deutlich verbessert worden sind. Wir verlassen uns hier aber auch auf das, was unsere Sicherheitsbehörden bewerten und analysieren. Der Schutz und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger stehen im Vordergrund. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Dr. Christoph Hoffmann (FDP): Es ist natürlich richtig, dass Sie um die Bundesbürger so besorgt sind, aber es muss ja auch realistisch sein. Wenn die ägyptische Regierung durch diese Maßnahmen tatsächlich Sicherheit herstellt, dann müssen Sie das auch würdigen, und Tatsache ist, dass es sicher ist. Das zeigen einfach die Zahlen. Vergleichen Sie, wie viele Besucher dort waren und was wirklich passiert ist. Sagen Sie mir doch mal: Wie viele Anschläge gab es dort im letzten Jahr? (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es muss doch nur ein Anschlag sein!) Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, hierbei sollten wir nicht quantitativ argumentieren. Wir können derzeit eine akute Gefährdung durch terroristische Anschläge nicht ausschließen. Das ist nicht die persönliche Meinung eines Staatsministers, sondern das ist die Bewertung auch unserer Sicherheitsbehörden. Im Übrigen – auch dieser Hinweis sei mir gestattet – sind die Menschenrechtslage, die Lage von Minderheiten, die politische Lage und natürlich auch die Sicherheitslage in Ägypten sehr angespannt. Ich will noch einmal erwähnen: Es besteht der Ausnahmezustand. Das ist ein sehr schwerwiegender Eingriff eines Staates auch in die Freiheit seiner eigenen Bürgerinnen und Bürger. Trotzdem stimme ich mit Ihnen in einem Punkt überein: Auch wir haben ein Interesse, dass der Touristiksektor, der für Ägypten natürlich eine zentrale Rolle spielt, nicht leidet. Hier gibt es für uns aber eine klare Priorität, die für uns auch nicht verhandelbar ist, und diese Priorität ist die Sicherheit. (Dr. Christoph Hoffmann [FDP]: Die gibt es!) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Abgeordnete Heike Hänsel das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, Sie haben jetzt gesagt, Menschenrechte gingen bei Ihnen über wirtschaftliche Interessen. Sie haben ja die Situation in Ägypten geschildert; die ist sehr dramatisch. Ich denke an die Unterdrückung jeglicher Opposition und diktatorische Zustände. Wieso liefern Sie denn dann weiterhin Waffen an Ägypten? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Frau Kollegin, Sie haben mich offenkundig missverstanden. Ich habe eben deutlich gemacht, dass bei den Sicherheitshinweisen, die das Auswärtige Amt veröffentlicht und die auch Richtschnur für Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern sind, ausschließlich Sicherheitsinteressen und nicht wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass wir uns auch über die Menschenrechtssituation und die politische Lage in Ägypten Sorgen machen. Selbstverständlich gilt auch für Ägypten das Prinzip, dass wir sehr restriktiv verfahren, wenn es um Rüstungsexporte geht. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 7 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann: Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen für eine freie und faire Durchführung der Präsidentschaftswahl im Dezember 2018 in der Demokratischen Republik Kongo mit dem geplanten Einsatz von Wahlmaschinen angesichts der Bedrohung und dem Ausschluss Oppositioneller ein ( www.nzz.ch/international/kongo-kinshasa-streit-um-die-wahlmaschine-ld.1421483 ), und setzt sich die Bundesregierung für eine deutsche oder europäische Wahlbeobachtungsmission für diese Wahl ein? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Danke, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Hoffmann, der Wille und die Unterstützung zur Durchführung der Präsidentschafts‑, Parlaments- und Provinzwahlen am 23. Dezember sind aus Sicht der Bundesregierung bei allen relevanten Verantwortlichen groß. Der Wahlprozess in der Demokratischen Republik Kongo ist jedoch alles andere als perfekt. Die kongolesischen Institutionen haben eine Reihe sehr umstrittener Entscheidungen getroffen, zu denen der geplante Einsatz von Wahlmaschinen, der Ausschluss einiger Oppositionsvertreter sowie die Ablehnung nahezu jeglicher Unterstützung von außen gehören. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren internationalen Partnern dafür ein, dass ein Mindestmaß an Glaubwürdigkeit erreicht wird und die Wahlen von allen Hauptverantwortlichen am Ende auch akzeptiert werden. Nur so können die Wahlen trotz aller erheblichen Defizite im Land zu mehr Stabilität beitragen. Die Bundesregierung appelliert daher an die Verantwortlichen, die Verfassung und das politische Übergangsabkommen vom 31. Dezember 2016 zu respektieren, die Menschenrechte und die fundamentalen Freiheiten zu achten sowie den politischen Raum für Opposition, Zivilgesellschaft und eine freie Presse zu öffnen. Für ein friedliches Umfeld für die Wahlen muss der von der nationalen Wahlkommission aufgestellte Wahlkalender eingehalten werden. Die Beobachtung der Wahlen durch unabhängige Wahlbeobachter aus der Demokratischen Republik Kongo und hoffentlich auch aus der gesamten Region muss sichergestellt werden. Ein Konsens zu strittigen Themen, etwa dem Umgang mit den Wahlmaschinen, kann nur durch einen Dialog zwischen den relevanten politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren erzielt werden. Die EU hat mehrfach angeboten, die Wahlen in finanzieller wie in technischer Hinsicht zu unterstützen. Kongo ist jedoch entschlossen, die Wahlen ohne Unterstützung von außen durchzuführen. Eine europäische oder eine deutsche Wahlbeobachtungsmission wäre nicht willkommen. Diesen Wunsch müssen wir respektieren. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. – Sie verzichten. Dann kommen wir zu Frage 8 des Abgeordneten Uwe Kekeritz: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Ablaufs der Präsidentschaftswahl in Kamerun am 7. Oktober 2018, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Wahlergebnis? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Kekeritz, der Bundesregierung liegen derzeit weder das offizielle Wahlergebnis noch belastbare Hochrechnungen vor. Umfragen sahen im Vorfeld der Wahl den langjährigen Amtsinhaber Staatspräsident Paul Biya in der Wählergunst abermals vorne. Das kamerunische Wahlgesetz sieht nur einen Wahlgang vor. Das heißt, auch die relative Mehrheit der Stimmen ist für einen Sieg ausreichend. Eine Wahlbeobachtung hat durch die Afrikanische Union und die Internationale Organisation der Frankophonie stattgefunden. Nach kamerunischer Rechtslage muss das Wahlergebnis am 22. Oktober veröffentlicht werden. Falls Beschwerden gegen das Wahlergebnis eingelegt werden, kann sich diese Frist noch einmal verlängern. Mit dem Wahlergebnis und den daraus möglicherweise zu ziehenden Konsequenzen wird sich die Bundesregierung beschäftigen, sobald es vorliegt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Wir wissen schon seit vielen Jahren, wie das Wahlergebnis ausfallen wird. Paul Biya ist angetreten, um zu gewinnen. Das System ist so ausgelegt, dass er gewinnt. Von fairen und freien Wahlen können wir sicherlich nicht sprechen. Ich frage Sie: Was ist Ihnen zurzeit über Unregelmäßigkeiten bekannt? Wie Sie wissen, herrschen im anglofonen Bereich Kameruns bürgerkriegsähnliche Zustände. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unter solchen Bedingungen tatsächlich Wahlen durchgeführt werden. Was weiß die Bundesregierung darüber, und inwieweit wird der Konflikt von der EU, von unserem französischen Partner und auch von der Bundesregierung aufgegriffen und problematisiert, zum Beispiel im Sicherheitsrat? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Kekeritz, Ihrer Bewertung, was die Wahlen und die Frage, ob es sich um freie und faire Wahlen handelt, angeht, stimme ich im Grundsatz völlig zu. Die Wahl hat auch unter sehr schwierigen sicherheitspolitischen Bedingungen stattgefunden, insbesondere in den beiden anglofonen Regionen. Der Aufruf zum Wahlboykott durch die Sezessionisten, verbunden mit konkreten Gewaltandrohungen, sowie die massive Präsenz von Sicherheitskräften haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung sehr negativ auf die Wahlbeteiligung vor allem der anglofonen Bevölkerung ausgewirkt. Es gibt Schätzungen, wonach in den betroffenen Gebieten nur weniger als 10 Prozent der eingetragenen Wählerinnen und Wähler tatsächlich gewählt haben, und das wird sicherlich der größten Oppositionspartei aus dem anglofonen Bereich schaden und hat dann natürlich auch wiederum entsprechende negative Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen derzeit Regierenden und derzeitigen Oppositionskräften. Es konnten Wahlveranstaltungen aufgrund des schwierigen Sicherheitsumfeldes nicht stattfinden. Eine freie, demokratische und faire Wahl sollte auszeichnen, dass alle politischen Akteure im Vorfeld einer Wahl die Gelegenheit haben, für ihre Personen, für ihre Kandidaturen und für ihre Überzeugungen zu werben. Auch das war sehr eingeschränkt. Insofern haben Sie mit Ihrer Bewertung recht. Ich kann Ihnen noch einmal versichern, dass die Europäische Union, aber selbstverständlich auch wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch in Abstimmung mit dem französischen Partner bemüht sind, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass sich die politische Lage, aber auch die wirtschaftliche und soziale Lage in diesem Land verbessert. Wie schwierig das ist, muss ich Ihnen als Experten für diese Region nicht weiter erläutern. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kekeritz, Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Ich habe wirklich noch eine zweite Frage. – Herr Staatsminister, wie erklären Sie sich die Tatsache, dass die Antwort auf meine bereits vor über einem Jahr gestellte Frage, was die Bundesregierung entweder allein oder im Verbund mit europäischen Partnern bezüglich der kommenden Krise in Kamerun unternehmen wird, völlig verharmlosend lautete: „Es gibt keine Krise, es gibt so kleine Unstimmigkeiten, und es ist eigentlich auch kein Problem“? Dazu habe ich zweimal schriftlich nachgefragt. Zweimal habe ich diese Antwort bekommen. Es kann doch nicht wahr sein, dass der Botschafter vor Ort oder auch die anderen Organisationen Sie nicht darüber informiert haben, welch ein hochgefährlicher Mix in Kamerun besteht. Wir sehen jetzt die Auswirkungen: Es gibt einen Bürgerkrieg, der bestimmt noch nicht seinen Höhepunkt erreicht hat. Uns ist ja immer gesagt worden: Kamerun ist als Stabilitätsanker in dieser Region von zentraler Bedeutung. – Dieser Stabilitätsanker zerfällt gerade. Wie ist es zu erklären, dass ich solche schlechten Antworten von Ihnen bekommen habe? Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Kekeritz, ich bemühe mich zumindest heute, eine Antwort zu geben, die Ihren berechtigterweise sehr hohen Ansprüchen zu entsprechen vermag. Ich hoffe doch, dass ich klar ausgedrückt habe, dass ich im Hinblick auf die sicherheitspolitische Bewertung in Kamerun derzeit Ihre Auffassung im Grundsatz teile. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und vor einem Jahr nicht?) – Da habe ich Ihnen ja auch noch keine Antwort gegeben. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Ich sage das jetzt hier in einer gewissen Zurückhaltung, weil ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen gern klären möchte, welche Gründe vor einem Jahr möglicherweise dazu geführt haben, eine andere Bewertung vorzunehmen, als Sie sie bereits vor einem Jahr vorgenommen haben. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke. – Ich rufe die Frage 9 der Abgeordneten Zaklin Nastic auf: Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige humanitäre Lage in Syrien im Vergleich zwischen von der syrischen Regierung kontrollierten und von der Opposition kontrollierten Gebieten ein, und welchen Einfluss hat die Aussage des UN-Sonderberichterstatters für negative Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen, Idriss Jazairy, die gegen Syrien verhängten Sanktionen hätten die humanitäre Krise in dem Land massiv verschärft, auf die Politik der Bundesregierung ( www.ohchr.org/en/newsevents/pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23096&LangID=E )? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Nastic, schon eben wurde im Rahmen der Regierungsbefragung kurz die Lage in Syrien angesprochen. Ich will das jetzt gerne etwas ausführlicher tun. Die Bundesregierung bewertet die humanitäre Lage in Syrien auf Grundlage der entsprechenden Bedarfserhebung der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Akteure wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz. Diese Erhebungen machen eines deutlich: Es besteht nach wie vor ein massiver humanitärer Bedarf. Dies gilt sowohl für die oppositionskontrollierten Gebiete in Nordwestsyrien als auch in Teilen für die unter Regimekontrolle stehenden Teile des Landes. In ganz Syrien benötigen 13 Millionen Menschen weiterhin humanitäre Hilfe. Monatlich werden derzeit im Schnitt in Syrien über 5 Millionen Menschen mit humanitärer Hilfe erreicht. Da sehen Sie, wo die Probleme liegen. Die Verschlechterung der Lage der syrischen Zivilbevölkerung ist auf den fortdauernden Konflikt und die anhaltenden Repressionen gegen die Zivilbevölkerung zurückzuführen. Die EU-Mitgliedstaaten haben daher im Jahr 2012 restriktive Maßnahmen gegen das syrische Regime erlassen, und die in Teilen des Landes weiterhin dramatische humanitäre Lage ist vor allem die Konsequenz der systematischen Weigerung des syrischen Regimes, humanitären Helfern in Syrien uneingeschränkten Zugang zu Bedürftigen zu gewähren, sowie der gezielten Zerstörung humanitärer Infrastruktur durch das Regime. Sie werden sich an die Bilder von zerstörten Krankenhäusern erinnern. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Zaklin Nastic (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Staatsminister, ich frage Sie: Wie begründen Sie als Bundesregierung, dass Sie sich seit Jahren – Sie haben es angesprochen – für die Fortführung der Sanktionen einsetzen, obwohl mehrere Berichte nachweisen und belegen, dass sie die Zivilbevölkerung massiv betreffen, schädigen und deren Lage noch weiter verschlimmern? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Nastic, zu diesen restriktiven Maßnahmen hat sich die EU nach intensiven Debatten entschieden. Sie sind eines der wenigen Instrumente, über die wir verfügen, um Druck auf das entsprechende Regime auszuüben. Ich will noch einmal hervorheben, dass die Bundesregierung allein seit 2012 ungefähr 4,8 Milliarden Euro Hilfe für Syrien und Nachbarländer geleistet hat, davon einen nicht unerheblichen Teil an humanitärer Hilfe, um die Lage der Menschen zu verbessern. Der Schlüssel für eine Verbesserung der Lage in diesem Land liegt jedoch beim syrischen Regime und bei denjenigen Staaten, die dieses syrische Regime nach wie vor unterstützen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Zaklin Nastic (DIE LINKE): Aus welchem Grund wurden die Sanktionen der EU für die von der Opposition kontrollierten Gebiete gelockert, obwohl gleichzeitig bekannt war, dass sie zum Teil von terroristischen Gruppierungen dominiert sind? Wie kann es sein oder wie bewerten Sie es als Bundesregierung, dass es ein Neutralitätsgebot für humanitäre Hilfe gibt und Sie gleichzeitig einen Teil der Menschen in Syrien ausstatten und andere davon ausschließen? (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht!) Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Nastic, das ist eingebettet in den sogenannten Whole-of-Syria-Ansatz der Vereinten Nationen. Wir sind im Prinzip verpflichtet, möglichst allen Menschen, unabhängig davon, wo sie leben, zu helfen. Ein Sicherheitsbild und ein politisches Bild von Syrien mit den Farben Schwarz und Weiß zu zeichnen, führt aus meiner Sicht überhaupt nicht weiter. Unser Bemühen war gerade darauf ausgerichtet, wirklich die Bürgerinnen und Bürger dieses geschundenen Landes überall zu erreichen. Wir haben es allein mit 6,6 Millionen Binnengeflüchteten zu tun, die im gesamten Land leben, teilweise unter furchtbaren Bedingungen. Ich gebe noch einmal zu: Die humanitäre Lage entspricht bei weitem nicht dem, was wir uns für die Bevölkerung wünschen. Aber der Schlüssel für eine bessere Versorgung liegt nicht allein bei uns und bei den Staaten, die sich zu humanitärer Hilfe entschieden haben, sondern vor allem auch beim Regime selber. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Abgeordnete Heike Hänsel das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, es ist bekannt, dass bis heute ein Großteil der humanitären Hilfe unter anderem über den syrischen Wiederaufbaufonds kanalisiert wird: ausschließlich in Gebiete, die von islamistischen Gruppen kontrolliert wurden – das hält bis heute an; wir haben nachgefragt –; die humanitäre Hilfe geht also nach Idlib. Meine Frage: In welche anderen Regionen hat denn die Bundesregierung humanitäre Hilfe geliefert? Vor allem: Was ist im Norden Syriens, in den mehrheitlich von Kurden besiedelten und kontrollierten Regionen – sie wurden vertrieben –, die jetzt von der türkischen Armee besetzt sind? Hunderttausende sind auf der Flucht! In welcher Art und Weise hat denn deutsche humanitäre Hilfe diese Menschen unterstützt? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Hänsel, Sie wissen sicher, dass wir uns mit unserem Engagement bewährter Formate bedienen, vor allem der Programme des Welternährungsprogramms und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen. Die wiederum sind überwiegend in den vom Regime kontrollierten Landesteilen aktiv. Ich habe eben noch einmal diesen – ich habe es nur in Englisch vorliegen – Whole-of-Syria-Ansatz betont. Wir richten unser Hauptaugenmerk darauf, dass die humanitäre Hilfe grenzüberschreitend überall dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird. Aber auch dabei spielt eine zentrale Rolle, wie die Sicherheitslage ist und ob die entsprechenden Expertinnen und Experten von Organisationen überhaupt einen Zugang haben. Ich habe schon in meiner ersten Antwort darauf hingewiesen, dass sich das syrische Regime oftmals verweigert, diesen Helferinnen und Helfern einen entsprechenden Zugang zu ermöglichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 10 der Abgeordneten Nastic: Welche konkreten Anstrengungen haben deutsche Diplomatinnen und Diplomaten und/oder Regierungsmitglieder unternommen, um sich für eine Freilassung oder zumindest für eine vorläufige Haftentlassung Sarah Mardinis und Sean Binders einzusetzen ( www.taz.de/!5535190/ ; https://m.tagesspiegel.de/themen/reportage/sarah-mardini-eine-fluechtlingshelferin-die-im-gefaengnis-landete/23000892.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F )? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Nastic, das Auswärtige Amt betreut Sean Binder und Sarah Mardini seit dem Tag ihrer Festnahme. Die deutsche Botschaft in Athen steht seitdem in engem Kontakt mit den griechischen Behörden und den Anwälten von Frau Mardini und Herrn Binder sowie den Betroffenen selbst. Es finden seitdem regelmäßig sowohl Haftbesuche als auch Telefonate statt. Es gilt hier aber auch: Selbstverständlich respektiert die Bundesregierung die Unabhängigkeit der griechischen Justiz, und wir nehmen keinen Einfluss auf laufende Verfahren in einem EU-Mitgliedsland. Beide Inhaftierte werden anwaltlich vertreten. Die Geltendmachung der prozessualen Rechte von Sean Binder und Sarah Mardini obliegt den jeweiligen Rechtsbeiständen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Zaklin Nastic (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Staatsminister, haben Ihrer Ansicht nach Sarah Mardini, Sean Binder und ihre Mitstreiter etwas Unrechtes getan, haben sie also etwas anderes getan, als Menschenleben zu retten und Hilfe zu leisten? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Nastic, diese Ansicht habe ich mitnichten. Aber ich vertraue auf die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland, einem Land, das auch Ihnen nicht so fern liegt. Insofern werde ich mich hier in ein laufendes Verfahren der griechischen Justiz nicht einmischen. Wir werden aber darauf achten, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien selbstverständlich eingehalten werden. Ich mache mir hier keine Argumentation von irgendjemandem zu eigen. Ich nehme nur zur Kenntnis, dass es eben zu entsprechenden Vorwürfen gekommen ist. Es ist unsere Aufgabe, unsere deutschen Staatsbürger zu unterstützen. Das gilt für Herrn Binder. Frau Mardini ist keine deutsche Staatsbürgerin, trotzdem betreuen wir sie umfassend konsularisch und nehmen damit unsere Verantwortung in diesem Fall wahr. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Zaklin Nastic (DIE LINKE): Wie beurteilen Sie die Haftbedingungen? Kann ich aus Ihren Antworten schließen, dass Sie sich keine Meinung darüber bilden wollen, ob Seenotrettung und in diesem Fall das Retten von Menschenleben eine Straftat ist? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Wir sind in engem Kontakt mit den beiden Inhaftierten. Unseres Erachtens entsprechen die Haftbedingungen den Mindeststandards. Ich selber habe mir noch keinen eigenen Eindruck davon verschafft. Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine Kolleginnen und Kollegen in der Botschaft das sehr verantwortungsvoll tun. Im Übrigen habe ich schon mehrfach deutlich gemacht, dass ich der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in Griechenland, einem EU-Mitgliedsland, vertraue und auf ein faires Verfahren hoffe. Ich mache mir hier keine Positionierung von anderen zu eigen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Abgeordnete Heike Hänsel das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass Sarah Mardini und Sean Binder für die Hilfsorganisation ERCI unterwegs sind, die in dem von der EU errichteten Hotspot Moria, in dem menschenunwürdige Bedingungen herrschen, aktiv ist und in dieser Einrichtung den einzigen Arzt stellt. Obwohl wir ständig nachfragen, tut sich hinsichtlich der schrecklichen Bedingungen für die Flüchtlinge in der völlig überbelegten Einrichtung überhaupt nichts. Empfinden Sie es angesichts dessen nicht als einen Skandal, dass Menschen aus Deutschland, die als Freiwillige nach Griechenland, auf diese Inseln kommen, um Geflüchtete zu unterstützen, in dieser Art und Weise kriminalisiert werden? Dazu müssen Sie doch etwas sagen. Es geht hier um humanitäre Hilfe und Unterstützung. Sie können nicht einfach neutral sein. Sie müssen schon eine Meinung zu dem abstrusen Vorwurf der Spionage in diesem Land haben. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Hänsel, selbstverständlich erkenne ich das tausendfache ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die dazu beitragen, dass sich die humanitäre Lage von Geflüchteten verbessert – ob in unserem eigenen Land, in Griechenland oder in vielen anderen Ländern –, sehr an. Das verdient Dank und Anerkennung. Aber ich kann mich in ein laufendes Verfahren vor einem griechischen Gericht nicht einmischen. Ich kann mich hier nicht zum Richter aufschwingen. Ich sage noch einmal: Mein Vertrauen in die griechische Justiz ist stark, und ich hoffe, dass am Ende ein weiser Spruch dem Recht Geltung verschaffen wird. Ich werde mich hier nicht in ein Verfahren hineinbegeben, dessen Hintergründe ich überhaupt nicht kenne. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen zur Frage 11 der Abgeordneten Heike Hänsel: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem von der israelischen Armee angekündigten Abriss des Beduinendorfs Khan al-Ahmar nahe Jerusalem, und war dies Thema bei den deutsch-israelischen Konsultationen ( www.dw.com/de/israel-geht-gegen-aktivisten-vor/a-45473015 )? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Kollegin Hänsel, die Bundesregierung hat mehrfach und nachdrücklich, auch gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union, ihre kritische Position im Hinblick auf den angekündigten Abriss des Dorfes Khan al-Ahmar zum Ausdruck gebracht. Sie hat die israelische Regierung aufgefordert, ihr Vorhaben, das Dorf und die dortige Schule abzureißen und seine Bewohner umzusiedeln, nicht in die Tat umzusetzen. Die Lage in Khan Al-Ahmar kam auch im Rahmen der deutsch-israelischen Regierungskonsultation in der vergangenen Woche in Jerusalem zur Sprache. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Es ist ja nicht das erste Mal, dass auch Einrichtungen, die mit deutschen Entwicklungsgeldern finanziert werden, dadurch bedroht sind. Dieses Mal geht es zum Beispiel um eine Schule in Khan al-Ahmar, die von Deutschland aus finanziert wird. Es geht zudem nicht um irgendein kleines Dorf mit einer Beduinenbevölkerung. Das Dorf befindet sich in einer strategisch sehr wichtigen Region: zwischen von Israel besetzten palästinensischen Gebieten, die zum Aufbau eines lebensfähigen palästinensischen Staates dringend notwendig wären im Hinblick auf eine Zweistaatenlösung, die wir alle einfordern. Daher ist große Dringlichkeit geboten. Meine Frage ist: Was hat Kanzlerin Merkel bei den Gesprächen mit Premierminister Netanjahu in dieser Sache denn ganz konkret erreicht, wenn sie denn zur Sprache kam? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Noch einmal: Die Bundesregierung hat sich öffentlich sehr kritisch geäußert. Das war Gegenstand der Gespräche, unter anderem der Gespräche der Bundeskanzlerin. Zumindest hat die israelische Regierung ihre Ankündigung, das Dorf abzureißen, noch nicht umgesetzt. Die Bewertung, die Sie eben hier formuliert haben, teile ich im Grundsatz, weil auch wir eine Schwierigkeit sehen: Sollte es zu einer Ausweitung israelischer Siedlungsaktivitäten auf diesem Gebiet kommen, würde dies die Möglichkeit zur Schaffung eines zusammenhängenden palästinensischen Staates erheblich erschweren und die Grundlagen für eine verhandelte Zweistaatenlösung nachhaltig erschüttern. Das ist ein wesentlicher Punkt, warum die Bundesregierung diese kritische Position vorgetragen hat. Wir werden im Dialog mit unseren israelischen Freunden an dieser Position auch festhalten. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Es stellt sich aber immer auch die Frage nach konkretem Druck und Konsequenzen; das betrifft auch andere Länder – das haben wir gerade diskutiert –, zum Beispiel Saudi-Arabien oder Ägypten. Es gibt umfassende Rüstungsexporte nach Israel, zum Beispiel U-Boot-Lieferungen, an denen sich die Bundesregierung mit 540 Millionen Euro an Staatsgeldern selbst beteiligt, also eine halbe Milliarde Euro für U-Boot-Lieferungen nach Israel. Meine Frage: Werden auch Konsequenzen ins Auge gefasst? Gibt es ganz konkreten Druck, wenn durch die israelische Regierung die Umsetzung einer Zweistaatenlösung riskiert wird? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, für uns haben die Sicherheitsinteressen Israels eine herausragende Bedeutung, und wir fühlen uns der Sicherheit Israels in ganz besonderer Weise verpflichtet. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie dazu offenkundig eine andere Auffassung haben. Zweitens fühlt sich die Bundesregierung nach wie vor der Zweistaatenlösung verpflichtet, und drittens ist unser Engagement möglichst immer auch in ein gemeinsames Engagement der Europäischen Union eingebettet. Damit beziehe ich mich auch ausdrücklich auf die Kritik, die nicht nur seitens der Bundesregierung erhoben wurde, sondern auch von unseren Partnern in der EU. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat der Abgeordnete Kekeritz das Wort. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, wir haben über das Thema hier schon öfter diskutiert. Sie erinnern sich vielleicht an unsere letzte Frage. Für uns ist völlig klar, dass die Zweitstaatenlösung am Ende ist, unabhängig davon, ob das Dorf abgerissen wird oder nicht; aber wenn es abgerissen wird, dann ist es amtlich. Deswegen zögert die israelische Regierung vermutlich noch. Für uns stellt sich die Frage: Was passiert denn nun ganz konkret? Israel verweigert die Zweistaatenlösung. Eine Einstaatenlösung kommt für Israel unter dieser Regierung nicht infrage. Inwieweit diskutieren Sie darüber im europäischen Verbund oder auf UN-Ebene? Es muss ja irgendeine Lösung geben; denn die Lösung könnte dann ja nur noch sein, dass die Palästinenser tatsächlich aus dem Land vertrieben werden. Das sind Konsequenzen, die ich mir gar nicht vorstellen mag. Aber genauso wenig mag ich mir vorstellen, dass diese Regierung hier und auf europäischer Ebene und international nicht darüber diskutiert. Im Übrigen stimme ich Ihnen zu: Das Sicherheitsinteresse Israels ist auch bei uns ganz hoch angesiedelt. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Kekeritz, gleichwohl die Zweistaatenlösung im Grundsatz ja schon ausverhandelt war, sind wir derzeit weit von dieser Lösung entfernt. Hier fehlt mir und auch vielen anderen in der EU – den Eindruck habe ich zumindest – die Fantasie, sich eine akzeptable Alternative zur sogenannten Zweistaatenlösung vorzustellen. Genau aus diesem Grund sind wir argumentativ und mit all unserem Engagement unterwegs und versuchen, auch die Kritiker und die Bedenkenträgerinnen davon zu überzeugen, dass die Zweistaatenlösung nach wie vor die Option ist, die diese fragile Region befrieden könnte und zu nachhaltiger Stabilität und nachhaltiger Sicherheit, nicht nur für die Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch für die Israelis, führen würde. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatsminister. Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereiches des Auswärtigen Amtes. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte bereit. Ich rufe die Frage 12 der Abgeordneten Heike Hänsel auf: Wie rechtfertigt die Bundesregierung Rüstungsexporte für 254 Millionen Euro an Saudi-Arabien trotz Jemen-Krieges und der Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, keine Waffen an am Jemen-Krieg beteiligte Länder zu exportieren ( www.zdf.de/nachrichten/heute/fuer-254-millionen-euro-ruestungsgueter-nach-saudi-arabien-100.html )? Bitte. Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin Hänsel, die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegenüber allen Akteuren für eine schnelle Konfliktbeendigung im Jemen ein. Sie unterstützt nachdrücklich die laufenden Bemühungen des UN-Sondergesandten für den Jemen, zu einem Waffenstillstand und einer Wiederbelebung des politischen Prozesses zu kommen. Sie verfolgt die Entwicklungen im Jemen und in der Region genau und berücksichtigt diese auch im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen weiterhin stets im Einzelfall. Dabei berücksichtigt sie unter anderem sowohl die vorliegenden Erkenntnisse zur Beteiligung des Endempfängerlandes am Jemen-Konflikt als auch die Qualität der zur Ausfuhr beantragten Güter sowie alle verfügbaren Informationen zum gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatssekretär, irgendwie haben Sie jetzt nicht auf die Frage geantwortet. Meine Frage ging ja in die Richtung, wie sich die derzeit genehmigten Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien zu den Festlegungen im Koalitionsvertrag, dass nämlich direkt am Jemen-Krieg beteiligten Ländern keine Waffen geliefert werden können, verhalten, es sei denn, es gibt einen Vertrauensschutz, dass diese Firmen nachweisen können, dass die Waffen und Rüstungsgüter nicht eingesetzt werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Hänsel, mein Kollege, Staatsminister Roth, hat ja gerade schon in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass wir einen sehr restriktiven Koalitionsvertrag haben, wenn es um die Ausfuhr von Waffen geht. Im Fall der am Jemen-Krieg beteiligten Länder ist es so, dass wir dort besonders restriktiv sind. Sie haben selber schon das Stichwort „Vertrauensschutz“ genannt. Das ist eines der Kriterien, das für uns, in der Bundesregierung, eine Rolle spielt. Sie wissen, dass die Beratungen des Bundessicherheitsrats geheim sind. Über die konkreten Argumente wird nicht offiziell und öffentlich vorgetragen, über die Ergebnisse schon; das tun wir ja auch. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Ja, aber im Koalitionsvertrag steht: Es muss einen Vertrauensschutz geben, dass diese Rüstungsgüter nicht eingesetzt werden oder weitergegeben werden. – Aber gleichzeitig machen Sie keinerlei Endverbleibskontrollen in Saudi-Arabien. Da führen Sie doch Ihre Festlegungen im Koalitionsvertrag selbst ad absurdum. Sie sagen: „Wir liefern nur Waffen, wenn sie auch im Land verbleiben“, und kontrollieren es aber gleichzeitig gar nicht; es gibt keine Endverbleibskontrollen. Wie wollen Sie das eigentlich der Bevölkerung hier erklären? Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir haben bisher keinerlei Erkenntnisse darüber, dass unmittelbar aus Deutschland nach Saudi-Arabien gelieferte Waffen im Jemen zum Einsatz gekommen wären. Nichts spricht nach den bisherigen Erkenntnissen dafür. Bei der in der vergangenen Zeit erfolgten Lieferung von Kleinwaffen war es so, dass die einzige Kontrolle in den VAE dazu zu dem Ergebnis führte, dass keine Verwendung erfolgt ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe die Frage 13 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf: Kann der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, bestätigen, dass er seit dem 14. März 2018 im Zusammenhang mit seinen bilateralen energiepolitischen Kontakten mit Vertretern der französischen Regierung nie konkret und nachdrücklich darum ersucht hat, dass die französische Regierung die rechtliche Verknüpfung zwischen der Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Flamanville 3 und der Stilllegung der Atomkraftwerke Fessenheim 1 und 2 – Regierungsdekret 2017-508 vom 8. April 2017 – aufhebt und Fessenheim sofort stilllegt (vergleiche hierzu Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 31, 67 und 51 auf Bundestagsdrucksachen 19/3068, 19/3762 bzw. 19/3592), und ist ihm bewusst, dass die von französischer Seite angekündigte Fessenheim-Stilllegung mittlerweile rund ein Jahrzehnt Verzug aufweist (vergleiche Artikel „Wahlbündnis von französischen Sozialisten und Grünen“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 17. November 2011, „Frankreichs Atommeiler sind nicht sicher genug“ im „Tagesspiegel“ vom 18. November 2011 und Reuters-Meldung „Frankreich – AKW Fessenheim wird bis 2022 abgeschaltet“ vom 4. Oktober 2018)? Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Kotting-Uhl, die Bundesregierung nimmt die Sorgen und den Schutz der in den Grenzregionen um Fessenheim lebenden Menschen hinsichtlich der nuklearen Sicherheit der französischen Reaktoren an diesem grenznahen Standort sehr ernst. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung auch öffentliche Stellungnahmen der französischen Regierung zum Zeitplan der Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim. Darüber hinaus steht sie in fortlaufendem Austausch mit der französischen Regierung zu dieser Frage und setzt sich für eine schnellstmögliche Stilllegung des Kernkraftwerks ein. Im Hinblick auf bilaterale Kontakte zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, mit hochrangigen Vertretern der französischen Regierung wird darauf hingewiesen, dass solche Gespräche vertraulich sind. Zu den Inhalten dieser Gespräche macht die Bundesregierung daher keine Angaben. Die Inhalte der Gespräche unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dies umfasst nicht nur die Gespräche selbst, sondern auch die damit in untrennbarem Zusammenhang stehende Vorbereitung der entsprechenden Termine. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Im Anschluss an dieses vertrauliche Gespräch gab es ja eine Pressekonferenz bzw. eine Presseerklärung, in der auf drei Seiten ausgeführt wird, worüber man gesprochen hat. Ich rede von dem Termin 12. Juli dieses Jahres, dem Treffen zwischen Minister Altmaier und dem damaligen Minister Hulot. Es ging ja bei diesem Treffen um bilaterale deutsch-französische Projekte im Zusammenhang mit der Energiewende. Da fällt einem schon relativ schnell die geplante Abschaltung von Fessenheim ein. Zu Fessenheim steht in dieser Erklärung ein lapidarer Satz. Deswegen ist meine Frage jetzt schon – ich denke, diese sollten Sie einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch beantworten, da ja diese ganze Erklärung presseöffentlich ist –: Welche Wünsche hat denn das Bundesministerium für Wirtschaft der französischen Seite im Rahmen der Vorbereitung des Treffens der Minister Hulot und Altmaier am 12. Juli übermittelt? Und war Fessenheim Teil dieser Wünsche? Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich habe ja gerade in meiner Antwort ausgeführt, dass sich die Bundesregierung für eine schnellstmögliche Abschaltung des Kernkraftwerkes in Fessenheim einsetzt. Soweit die beiden Minister in ihrer Presseerklärung nichts anderes verlautbart haben, sind die weiteren Inhalte der Gespräche nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Der Begriff „schnellstmöglich“ ist natürlich von einer gewissen historischen Witzigkeit. Wenn man das französische Regierungshandeln gerade im Zusammenhang mit den geplanten Abschaltdaten von Fessenheim betrachtet, zeigt sich, dass es um eine Zeitspanne von 2012 bis 2022 geht. Zehn Jahre ist der Termin gewandert. Deshalb frage ich jetzt mal nicht nach hinten – wenn Sie dazu nicht antworten wollen –, sondern nach vorne: Hält das Wirtschaftsministerium es denn für hinnehmbar, dass Fessenheim eventuell erst 2022 abgeschaltet werden soll, und, falls nein, welche Konsequenzen zieht das Ministerium aus den Äußerungen des neuen französischen Umweltministers de Rugy? Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesregierung nimmt keinen unmittelbaren Einfluss auf die nationale Energiegesetzgebung bei Partnern innerhalb der Europäischen Union. Das tun andere bei uns ja auch nicht. Wir freuen uns ausdrücklich über die Erklärung des neuen Ministers de Rugy, der ankündigt, dass man möglicherweise schon vor Inbetriebnahme des dritten Blocks in Flamanville zu einem Ausstieg in Fessenheim kommen könnte. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön! Wahrlich ein Grund zur Freude! In der Tat!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 14 des Abgeordneten Oliver Krischer und die Frage 15 der Abgeordneten Ingrid Nestle sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung des Beauftragten der Bundesregierung für Tourismus, Thomas Bareiß, sich für die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung beim Einkauf von Hotelkontingenten einsetzen zu wollen (vergleiche https://verbaende.com/news.php/Thomas-Bareiss-Urlaubssteuer-ist-ein-Unding-Tourismusbeauftragter-der-Bundesregierung-spricht-sich-beim-DRV-Loungegespraech-fuer-eine-politische-Loesung-aus?m=124608 )? Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt, der Bundesregierung ist die Problematik der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen des Reisevorleistungseinkaufs bei Reiseveranstaltern sehr gut bekannt. Deshalb führt auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, mein Kollege, der Parlamentarische Staatssekretär im BMWi, Thomas Bareiß, hierzu Gespräche. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Vielen Dank auch, dass die Bundesregierung den Begriff der Urlaubssteuer nicht verwendet. Der ist aus meiner Sicht hier sehr irreführend. Wir haben das Problem, dass es ja sehr viele verschiedene, auch widersprüchliche Urteile zu den konkreten Fragestellungen gibt, einmal zur Hinzurechnung bei Weitervermietungen, bei kurzfristigen Anmietungen, aber auch bei Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern. Die Finanzgerichte Köln und Münster sind eher zu der Auffassung gekommen: Das ist in Ordnung. – Das Finanzgericht Hamburg – letzte Woche auch das Finanzgericht Düsseldorf – ist eher zu der Auffassung gekommen, dass es so nicht geht. Eine rechtliche Lösung wird auf jeden Fall noch auf sich warten lassen. Unabhängig davon hat Herr Bareiß, aus meiner Sicht völlig zu Recht, darauf verwiesen, dass es hier eine politische Lösung braucht, weil es ja auch den politischen Willen des Gesetzgebers gab, die Hinzurechnung nicht zur Anwendung kommen zu lassen. Deshalb meine Frage: Gibt es denn da jetzt Bemühungen, auch zwischen den Ministerien eine Übereinstimmung zu finden, und wie ist gegebenenfalls der Zeitplan hierfür? Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt, vielen Dank für die Zustimmung zu den Bemühungen meines Kollegen, des Tourismusbeauftragten Thomas Bareiß. Der führt in der Tat Gespräche, unter anderem mit den Bundesländern, aber auch mit den Bundestagsfraktionen, und auch innerhalb der Bundesregierung ist man über die Thematik schon länger im Gespräch. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mir reicht die Antwort noch nicht so richtig aus, Herr Staatssekretär. Die Bemühungen sind da, aber scheinbar ohne nennenswerten Erfolg. Zumindest habe ich noch nicht gehört, dass es eine Verständigung zwischen den Ministerien gegeben hätte. Man lässt aus meiner Sicht die Branche hier lange Zeit gewissermaßen auf heißen Kohlen sitzen. Denn es ist ja auch so, dass viele der Unternehmen jetzt Rücklagen bilden. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung ist zwar zumindest teilweise ausgesetzt, sie bilden aber Rücklagen, weil sie nicht wissen: Was wird denn in Zukunft für eine Lösung kommen? Kommt es nur zu einer rechtlichen Betrachtung, oder kommt es wirklich zu einer politischen Lösung? Da würde ich also bitten, noch mal ganz konkret eine Antwort zu geben: Wie ist der Zeitplan für die konkrete Abstimmung innerhalb der Bundesregierung? Ist es beabsichtigt, da wirklich auch eine politische Lösung zu finden, oder – so habe ich es zumindest aus dem Finanzministerium wahrgenommen – verlässt man sich allein auf eine juristische Betrachtung? Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt, wir haben großes Verständnis für die Unruhe in der Branche. Genau deswegen führt ja der Kollege Bareiß diese Gespräche. Leider ist es tatsächlich so, dass wir innerhalb der Bundesregierung noch nicht so weit sind, dass wir uns mit einer abgestimmten gemeinsamen Positionierung dem Thema widmen können. Deswegen sind die weiteren Gespräche auch notwendig. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Fragen 17 und 18 der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann sollen schriftlich beantwortet werden. – Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Zur Beantwortung steht bereit der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange. Ich rufe die Frage 19 der Abgeordneten Canan Bayram auf: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossenen Pakts für den Rechtsstaat, und trifft es zu, dass die im Pakt angestrebten 2 000 Richterstellen nicht geschaffen werden können, da sich der Bund nicht an der Finanzierung beteiligen will (vergleiche dazu „Der Pakt, der nicht klappt“ in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27. September 2018)? Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Bayram, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat ist Gegenstand laufender Gespräche. Die Schaffung bzw. Unterstützung der Schaffung neuer Richterstellen auf Bundes- und Länderebene wird in diesem Rahmen thematisiert. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern, die dazu stattgefunden haben sollen – im September –, so hört man, seien gescheitert. Im November soll es dazu weitere Verhandlungen geben, insbesondere, ob der Bund sich an den Kosten beteiligt, die die Länder tragen müssten. Können Sie mir dazu etwas sagen? Christian Lange,

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