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Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340)

dip / rede 30.01.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340) Wie groß ist aktuell die Zahl der Terminanfragen zur Beantragung von Visa für den Familiennachzug zu international Schutzberechtigten (bitte zwischen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten differenzieren), und wovon genau ist es abhängig, ob die für das Jahr 2018 im Rahmen eines Kontingents von 5 000 Nachzugsvisa ursprünglich vorgesehenen, aber aus Gründen der bürokratischen Bearbeitung noch nicht erteilten Visa auf das Jahr 2019 übertragen werden, vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, auf der Pressekonferenz zu den Asylzahlen für das Jahr 2018 am 23. Januar 2019 erklärte, dass er dem gegenüber nicht ganz verschlossen sei, es aber davon abhänge, ob man sich in der Koalition an anderer Stelle auf das Notwendige verständige, weil es in der Politik immer um einen Interessensausgleich gehe (bitte ausführen)? Alle Beteiligten haben sich intensiv bemüht, die mögliche Gesamtzahl von 5 000 nachzugsberechtigten Personen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis Dezember 2018 zu erreichen. Das zeigt sich sowohl an den massiven Anstrengungen an den Auslandsvertretungen wie auch bei den Innenbehörden. Das Verfahren konnte damit deutlich beschleunigt werden, wodurch es in den letzten beiden Monaten gelungen ist, die vorgesehenen 1 000 Fälle pro Monat auf allen Stufen zu bearbeiten. Zu Ihrer ersten Frage zur Zahl der Terminanfragen zur Beantragung von Visa für den Familiennachzug zu international Schutzberechtigten: Aktuell liegen den deutschen Auslandsvertretungen rund 36 500 Terminanfragen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor. Erfahrungsgemäß enthalten diese Zahlen auch mehrfache Registrierungen und nicht mehr aktuelle Anfragen, sodass die Zahl der tatsächlichen Antragstellerinnen und Antragsteller niedriger sein wird. Zu den Terminanfragen für den Familiennachzug zu Flüchtlingen liegen der Bundesregierung keine gesicherten Informationen vor, da nicht alle Auslandsvertretungen entsprechende Terminlisten führen. Zur Frage der Übertragbarkeit des nicht genutzten Kontingents befindet sich die Bundesregierung derzeit in Abstimmung. Antwort

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