Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Warum ermöglicht die Haushaltssystematik keine zentrale Erfassung von NGO-Förderungen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde:
Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ (NGO) insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt.
Selbst wenn es eine Definition des Begriffs „Nichtregierungsorganisation“ geben würde, besteht anhand des Bundeshaushalts nicht die Möglichkeit einer zentralen Erfassung bestimmter Einrichtungen, die aus dem Bundeshaushalt gefördert werden sollen:
Nach § 17 Absatz 1 BHO sind im Bundeshaushalt die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Zwecken getrennt zu veranschlagen. Der Zweck einer Ausgabe oder einer Verpflichtungsermächtigung wird durch das Ziel bestimmt, das durch die Ausgabe oder die Verpflichtungsermächtigung erreicht werden soll. Ziel einer Ausgabe oder Verpflichtungsermächtigung ist nach § 6 BHO die Erfüllung von Aufgaben des Bundes. Die Förderung einer bestimmten Einrichtung ist regelmäßig jedoch keine Aufgabe des Bundes, sondern der Bund bedient sich gegebenenfalls einer Einrichtung zur Erfüllung seiner Aufgaben. Die im Bundeshaushalt enthaltenen Zwecke stellen folglich regelmäßig nicht auf einzelne Einrichtungen ab.
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