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Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295) (Antwort zu Drs. 21/2958)

dip / drucksache 09.12.2025 · WP 21 · 21/3246 · Antwort · Original ↗

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Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295) (Antwort zu Drs. 21/2958) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3246 21. Wahlperiode 09.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, Erhard Brucker, Daniel Zerbin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2958 – Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295 zum Anlass, weitere Fragen zu stellen. In der Antwort stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg bereit. Die Aussagen des BMF, die aus Sicht der Fragesteller als Ausflüchte anzusehen sind, erscheinen dabei äußerst fragwürdig. Die Einlassung der Bundesregierung, wonach das Fehlen einer allgemeingültigen Definition von NGOs eine Auskunft unmöglich mache, trägt nicht. Denn in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdruck-sache 21/1133 haben die Fragesteller NGOs als alle nichtstaatlichen Organisa-tionen definiert, die nicht direkt einer staatlichen Institution zuzuordnen sind (diese Definition wird auch von den Vereinten Nationen angewendet, siehe www.staatslexikon-online.de/Lexikon/ NGO_(Non_Governmental_Organiza tion)). Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 119 und 120 auf Bundestagsdrucksache 21/747 zeigen außerdem, dass es möglich ist, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Bundestagswahlkreis 195 durch Bundesmittel darzustellen. Damit erweist sich auch die Antwort des BMF zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1295, wonach „nicht erfasst“ werde, „in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind“, als unglaubwürdig. Darüber hinaus zeigt unter anderem die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8838, dass die in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8598 erfragten Finanzströme für die Bundesregierung darstellbar sein sollten. Insgesamt drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das im Grund- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gesetz garantierte parlamentarische Fragerecht mit ihrer Antwort schlicht ignoriert. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Auch wird nicht erfasst, in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind. Nicht nur können sich Sitz- und Aktivitätsort unterscheiden. Auch gehen Aktivitäten nicht notwendigerweise mit der Verausgabung von Fördermitteln des Bundes einher. Ein unmittelbarer Bezug von Aktivitäten zum Bundeshaushalt lässt sich also nicht herstellen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1295 hingewiesen. Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle des Handelns der Bundesregierung. Die Kontrolle ist auf das Handeln der aktuellen Bundesregierung gerichtet. Die hier vorliegenden Fragestellungen betreffen auch den Verantwortungszeitraum früherer Bundesregierungen, sodass von einer Beantwortung der Frage 4 für den Zeitraum von 2015 bis 2024 abgesehen wird (vgl. auch Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/30702). Für das Haushaltsjahr 2025 erfolgt die Beantwortung der Frage auf Grundlage des beschlossenen Bundeshaushaltes 2025 (Soll 2025). 1. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Entsprechend werden keine Listen oder Übersichten im Sinne der Fragestellung geführt. 2. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche im Bundesland Thüringen ansässigen Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den Einzelplänen 04, 06, 16 oder 23 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Welche Mittel hat das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ nach Kenntnis der Bundesregierung als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger“ aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Zur Beantwortung der Frage wurde eine Ressortabfrage durchgeführt. Diese hat ergeben, dass das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ im Haushaltsjahr 2025 aus dem Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel erhält. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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