Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295) (Antwort zu Drs. 21/2958)
Text
Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295) (Antwort zu Drs. 21/2958)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3246
21. Wahlperiode 09.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, Erhard Brucker, Daniel
Zerbin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2958 –
Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in
Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen –
Hildburghausen – Sonneberg
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1295)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295 zum Anlass, weitere Fragen zu
stellen.
In der Antwort stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine
Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen –
Hildburghausen – Sonneberg bereit. Die Aussagen des BMF, die aus Sicht der
Fragesteller als Ausflüchte anzusehen sind, erscheinen dabei äußerst
fragwürdig. Die Einlassung der Bundesregierung, wonach das Fehlen
einer allgemeingültigen Definition von NGOs eine Auskunft unmöglich
mache, trägt nicht. Denn in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdruck-sache 21/1133 haben die Fragesteller NGOs als
alle nichtstaatlichen Organisa-tionen definiert, die nicht direkt einer
staatlichen Institution zuzuordnen sind (diese Definition wird auch von den
Vereinten Nationen angewendet, siehe www.staatslexikon-online.de/Lexikon/
NGO_(Non_Governmental_Organiza tion)).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 119 und 120
auf Bundestagsdrucksache 21/747 zeigen außerdem, dass es möglich ist, die
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Bundestagswahlkreis 195
durch Bundesmittel darzustellen. Damit erweist sich auch die Antwort des
BMF zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1295, wonach „nicht erfasst“
werde, „in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte
Organisationen aktiv sind“, als unglaubwürdig. Darüber hinaus zeigt unter anderem die
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8838, dass die
in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8598 erfragten
Finanzströme für die Bundesregierung darstellbar sein sollten. Insgesamt drängt sich
den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das im Grund-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Dezember
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gesetz garantierte parlamentarische Fragerecht mit ihrer Antwort schlicht
ignoriert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff
Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es
keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben
des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt.
Auch wird nicht erfasst, in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund
geförderte Organisationen aktiv sind. Nicht nur können sich Sitz- und Aktivitätsort
unterscheiden. Auch gehen Aktivitäten nicht notwendigerweise mit der
Verausgabung von Fördermitteln des Bundes einher. Ein unmittelbarer Bezug von
Aktivitäten zum Bundeshaushalt lässt sich also nicht herstellen.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1295 hingewiesen.
Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle des Handelns
der Bundesregierung. Die Kontrolle ist auf das Handeln der aktuellen
Bundesregierung gerichtet. Die hier vorliegenden Fragestellungen betreffen auch den
Verantwortungszeitraum früherer Bundesregierungen, sodass von einer
Beantwortung der Frage 4 für den Zeitraum von 2015 bis 2024 abgesehen wird (vgl.
auch Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/30702). Für das
Haushaltsjahr 2025 erfolgt die Beantwortung der Frage auf Grundlage des
beschlossenen Bundeshaushaltes 2025 (Soll 2025).
1. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen
und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven
Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren 2015
bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss)
2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des
Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und
Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw.
Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und
Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Entsprechend
werden keine Listen oder Übersichten im Sinne der Fragestellung geführt.
2. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen
und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven
Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“
(Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur
Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr
2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern
auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche im Bundesland Thüringen ansässigen
Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den
Einzelplänen 04, 06, 16 oder 23 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach
Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und
entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Mittel hat das Thüringer Landesprogramm für Demokratie,
Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ nach Kenntnis der Bundesregierung
als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger“ aus dem Bundeshaushalt
erhalten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Zur Beantwortung der Frage wurde eine Ressortabfrage durchgeführt. Diese hat
ergeben, dass das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und
Weltoffenheit „Denk Bunt“ im Haushaltsjahr 2025 aus dem Bundeshaushalt
keine Haushaltsmittel erhält.
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ISSN 0722-8333
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