Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 "Jena Sömmerda - Weimarer Land I" (Antwort zu Drs. 21/5236)
Text
Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 "Jena Sömmerda - Weimarer Land I" (Antwort zu Drs. 21/5236)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5621
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schröder, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5236 –
Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in
Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 „Jena – Sömmerda –
Weimarer Land I“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in
Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-
Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg“ auf Bundestagsdrucksache 21/1295 zum
Anlass, weitere Fragen zu stellen und den Sachstand für den
Bundestagswahlkreis 190 Jena – Sömmerda – Weimarer Land I zu erfragen.
In seiner Antwort stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine
Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) im Bundestagswahlkreis 195 bereit. Die Aussagen des BMF, die aus
Sicht der Fragesteller als Ausflüchte anzusehen sind, erscheinen dabei äußerst
fragwürdig. Die Einlassung der Bundesregierung, wonach das Fehlen einer
allgemeingültigen Definition von NGOs eine Auskunft unmöglich mache,
trägt in den Augen der Fragesteller nicht. Denn in der Vorbemerkung der
Kleinen Anfrage haben die Fragesteller NGOs als alle nichtstaatlichen
Organisationen definiert, die nicht direkt einer staatlichen Institution zuzuordnen sind
(diese Definition wird auch von den Vereinten Nationen angewendet, siehe
www.staatslexikon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organiza
tion)).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 119 und 120
auf Bundestagsdrucksache 21/747 zeigen außerdem, dass es möglich ist, die
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Bundestagswahlkreis 195
durch Bundesmittel darzustellen. Damit erweist sich nach Lesart der
Fragesteller auch die Antwort des BMF zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
21/1295, wonach „nicht erfasst“ werde, „in welchen Regionen im Einzelnen
vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind“, als unglaubwürdig. Darüber
hinaus zeigen unter anderem die Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/8838, dass die auf Bundestagsdrucksache 21/1295
erfragten Finanzströme für die Bundesregierung darstellbar sein sollten. Insgesamt
drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das
im Grundgesetz garantierte parlamentarische Fragerecht mit ihrer Antwort
schlicht ignoriert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 22. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff
Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es
keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben
des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt.
Auch wird nicht erfasst, in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund
geförderte Organisationen aktiv sind. Nicht nur können sich Sitz- und Aktivitätsort
unterscheiden. Auch gehen Aktivitäten nicht notwendigerweise mit der
Verausgabung von Fördermitteln des Bundes einher. Ein unmittelbarer Bezug von
Aktivitäten zum Bundeshaushalt lässt sich also nicht herstellen.
1. Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der
kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen
unterstützte der Bund in den Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 und
laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder
mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen
(bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu
Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach
institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form
auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der
kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen
erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 17 02 [Kinder- und
Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
In Übersicht 1 ist eine Liste mit Erstempfängern dargestellt, die im Zeitraum
von 2020 bis 2025 in den entsprechenden Landkreisen Projekte im Rahmen des
Programms „Demokratie leben“ durchgeführt und dafür Mittel aus Epl. 17,
Kapitel 1702 Titel 684 04 erhalten haben. Zur Frage, ob es sich dabei um sog.
Nichtregierungsorganisationen handelt, wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Die Daten zu Zwischen- und Letztempfängern aus der letzten Förderperiode
liegen derzeit nicht vor. Der Abfragezeitraum wurde aufgrund der kurzen Frist
begrenzt. Für die erste Förderperiode (2015 bis 2019) können die gewünschten
Daten dem Abschlussbericht entnommen werden: www.demokratieleben.de/res
ource/blob/252438/699a8df5-b62e79df459710d4108f99c7/fp1-bundesprogram
m-abschlussbericht-2015-2019-data.pdf.
Übersicht 1
Tabelle: Angaben der Fördersummen in TEuro
Empfänger Projekt Landkreis 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Deutscher
Kinderschutzbund
Landesverband Thüringen
e. V.
#Kinderrechte digital
leben!
Weimarer
Land
139,3 121,0 138,4 145,8 145,2 0,0
Landesjugendring
Thüringen e. V.
JUGEND PRÄGT Weimarer
Land
200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 0,0
Drudel 11 e. V. CLICK! Digitale
Trainings zur
Rechtsextremismusprävention
kreisfreie
Stadt Jena
200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 0,0
Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg
zum Einstieg“ e. V.
FED rex – Fortbildung
zu Einstiegsprävention
und
Distanzierungsförderung im Themenfeld
Rechtsextremismus
kreisfreie
Stadt Jena
200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 0,0
Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg
zum Einstieg“ e. V.
AIDA rex –
Akademie für Innovationen
in der Distanzierungs-
und Ausstiegsarbeit aus
der extremen Rechten
kreisfreie
Stadt Jena
0,0 111,1 200,0 200,0 200,0 0,0
UNITYED e. V. BLICKPUNKT –
Extremismusprävention &
Deradikalisierung im
(Jugend-) Strafvollzug
Weimarer
Land
0,0 66,3 186,6 364,6 404,1 0,0
Arbeit und Leben
Thüringen e. V.
„Den Hut setze ich mir
nicht auf“ –
Projekttage und Medienarbeit
gegen
Verschwörungsdenken im familiären
Umfeld
Weimarer
Land
0,0 0,0 0,0 98,9 100,0 0,0
Amadeu Antonio
Stiftung
Trans*feindlichkeit:
Kontexte, aktuelle
Dynamiken und
Auswirkungen
kreisfreie
Stadt Jena
0,0 0,0 0,0 35,9 228,8 0,0
Bundesarbeitsgemeinschaft Ausstieg
zum Einstieg e. V.
dist [ex]
Bundeszentrale Infrastruktur für
Distanzierungs- und
Ausstiegsberatung
kreisfreie
Stadt Jena
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 425,0
CRI – Civic
Research and Innovation
gGmbH
toneshift – Netzwerk
gegen Hass im Netz
und Desinformation
kreisfreie
Stadt Jena
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 425,0
Arbeit und Leben
Thüringen e. V.
DEBATE.
Demokratische Debattenkultur
durch aufsuchende
politische Bildung im
Netz
Weimarer
Land
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 148,6
Vielfalt Leben –
QueerWeg Verein für
Thüringen e. V.
Queere
Antigewaltarbeit und
Krisenintervention
kreisfreie
Stadt Jena
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 170,0
Drudel 11 e. V. TRUST HUB – hybrid.
Vertrauen. bilden.
kreisfreie
Stadt Jena
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 250,0
Empfänger Projekt Landkreis 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Muslimisches
Bildungswerk für
Demokratie und Bildung
(MNDB) e. V.
Stark in Vielfalt:
Demokratie erleben
und gestalten in
Ostdeutschland –
Gemeinsam gegen
Antimuslimischen Rassismus und
Antisemitismus
Weimarer
Land
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 250,0
CRI – Civic
Research and Innovation
gGmbH
Lokale Allianzen und
Gemeindekümmernde
in Sachsen
kreisfreie
Stadt Jena
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 250,0
UNITYED e. V. BLICKPUNKT –
Extremismusprävention in
Strafvollzug und
Bewährungshilfe
Weimarer
Land
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 649,4
3. Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der
kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen
erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den
Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 09, 10, 11, 12, 15, 16, 23, 25 oder 30 (bitte ab dem
Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Welche Mittel hat das Thüringer Landesprogramm für Demokratie,
Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ nach Kenntnis der Bundesregierung
als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger“ aus dem Bundeshaushalt
erhalten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/3246
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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