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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)

dip / rede 04.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373) Wie lässt sich der seitens der Bundesregierung vorgestellte „Sofort-in-Arbeit-Plan“, wonach Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen sollen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vergleiche www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-dobrindt-plan-asylbewerber-sollen-schneller-arbeiten-6999647dd2efdf1bd0d2d573), mit der Notifizierung der erst kürzlich beschlossenen Verlängerung der Kontrolle der deutschen EU-Binnengrenzen (vergleiche www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/02/grenzkontrollen.html), verbunden mit dem ursprünglich formulierten Anspruch des Bundeskanzlers Friedrich Merz von Zurückweisungen auch im Falle eines Asylgesuchs (vergleiche www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/union-migration-grenzen-zurueckweisung-alleingang), in Einklang bringen, und inwiefern stimmt die Bundesregierung meiner Ansicht zu, dass man den angekündigten „Sofort-in-Arbeit-Plan“ dergestalt verstehen muss, dass der Anspruch umfangreicher Zurückweisungen an der Grenze, auch im Falle eines Asylgesuchs, endgültig als gescheitert angesehen werden muss (vergleiche https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aktuelles/Pressemitteilungen/20260101_Pressemitteilung_uE_Dezember_2025.pdf, Seite 3; lediglich 1 193 Zurückweisungen gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes und 58 Zurückschiebungen gemäß § 18 Absatz 3 des Asylgesetzes im Falle eines Asylgesuchs zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 31. Dezember 2025)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung sieht keinen Wertungswiderspruch wie in der Fragestellung dargestellt. Mit dem GEAS-Umsetzungsgesetz wird die Prioritätensetzung in der Migrationspolitik weiter umgesetzt mit dem Ziel, Migration besser zu steuern und zu ordnen. Neben anderen Inhalten wird geregelt, dass Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei statt wie bisher nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen. Die Arbeitsaufnahme ist damit – wie bereits nach geltender Rechtslage – auch während des Asylverfahrens möglich. Mit dieser Neuregelung können Asylbewerber schneller in Arbeit gebracht werden; sie hat jedoch keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens. Ausgeschlossen sind unter anderem Personen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie solche, die im Verfahren nicht mitwirken. Die Entscheidung des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, die vorübergehend wiedereingeführten und zwischenzeitlich verlängerten landseitigen Binnengrenzkontrollen über den 15. März 2026 hinaus bis zum 15. September 2026 zu verlängern, ist hiervon unabhängig zu betrachten. Diese Binnengrenzkontrollen und die damit einhergehenden Zurückweisungen von nicht vulnerablen Asylsuchenden sind als eine von mehreren migrationsordnenden und -begrenzenden Maßnahmen erforderlich, um der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken, und notwendig, bis ein wirksamer Schutz an den EU-Außengrenzen, ein funktionierendes Dublin-System mit Überstellungen von Flüchtlingen in die jeweils für die Asylverfahren zuständigen EU-Länder und ein Solidaritätsmechanismus tatsächlich greift. Das Ziel ist weiterhin, das irreguläre Migrationsgeschehen einzudämmen und die Schleuserkriminalität entschieden zu bekämpfen.

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