Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Wie lautet die quantitative Bilanz der Bundesregierung zu den am 7. Mai 2025 durch den Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, angeordneten Zurückweisungen auch von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen (insbesondere zur Zahl der seitdem festgestellten unerlaubten Einreisen, der an der Grenze geäußerten Asylgesuche, der zurückgewiesenen Personen/Schutzsuchenden bzw. der vulnerablen Schutzsuchenden, die einreisen durften; bitte die Angaben nach Quartalen auflisten), und mit welcher Begründung ist die Bundesregierung trotz anders lautender gerichtlicher Entscheidungen (zum Beispiel des Verwaltungsgerichts Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 – 6 L 191/25 und des Amtsgerichts Pasewalk, Beschluss vom 1. August 2025 – 305 XIV 99/25) der Auffassung, dass diese Zurückweisungen von Schutzsuchenden trotz eines „deutlichen Rückgang[s] der illegalen Migration“, „[i]m Verhältnis zum Jahr zuvor […] um 51 Prozent […], im Verhältnis zu zwei Jahren davor um 66 Prozent“ (Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Plenarprotokoll 21/52, Seite 6179) weiterhin unerlässlich sind, um eine behauptete erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Sinne des Artikels 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abzuwenden, was auch nach Prüfung des Bundesinnenministeriums nur als Ausnahme im Rahmen eines „Ultima-ratio-Grundsatz[es]“ zulässig wäre (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13047; bitte so ausführlich wie möglich begründen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Die nachfolgenden statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei und der vorläufigen Datenlage des Sondermeldedienstes. Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei können sich auch zukünftig aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung geringfügig ändern. Die Daten des Sondermeldedienstes sind nicht qualitätsgesichert.
Innerhalb des zweiten Quartals 2025, im Zeitraum vom 8. Mai bis 30. Juni, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 8 386 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 358 Asylgesuche entgegen, wies 6 140 Personen zurück, davon 274 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 78 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise.
Innerhalb des dritten Quartals 2025, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 13 303 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 826 Asylgesuche entgegen, wies 9 237 Personen zurück, davon 390 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 89 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise.
Innerhalb des vierten Quartals 2025, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 12 084 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 552 Asylgesuche entgegen, wies 8 474 Personen zurück, davon 315 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 75 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise.
Innerhalb des ersten Quartals 2026, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 10 063 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 483 Asylgesuche entgegen, wies 7 176 Personen zurück, davon 248 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 36 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise.
Innerhalb des zweiten Quartals 2026, im Zeitraum vom 1. April bis 30. April, stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden an allen deutschen Landgrenzen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 3 116 unerlaubt eingereiste Personen fest. Die Bundespolizei nahm in dem genannten Zeitraum 141 Asylgesuche entgegen, wies 2 465 Personen zurück, davon 119 nicht-vulnerable Asylsuchende, und gestattete 11 vulnerablen Asylsuchenden die Einreise.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/4922, auf die Kleine Anfrage ausgeführt, sind die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen und die damit einhergehenden Zurückweisungen als eine von mehreren migrationsordnenden und -begrenzenden Maßnahmen erforderlich, um der Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland durch das stetige und insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken und notwendig, bis das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem tatsächlich funktionsfähig ist; das heißt: wirksamer Schutz an den EU-Außengrenzen, ein funktionierendes Dublin-System mit Überstellungen von Asylbewerbern in die Mitgliedstaaten, die dafür zuständig sind, und ein Solidaritätsmechanismus, der tatsächlich greift. Das Ziel der Bundesregierung ist weiterhin, das irreguläre Migrationsgeschehen einzudämmen und die Schleuserkriminalität entschieden zu bekämpfen.
Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern wurde bisher nicht über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungspraxis allgemein entschieden. Über die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 hinaus sind keine weiteren gerichtlichen Entscheidungen gegen konkrete Zurückweisungen von Asylsuchenden ergangen.
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