Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 2a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist und in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 1 Satz 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes gewährt worden ist, in denen Zwangsverheiratung den Hintergrund abbildete (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, Seite 13), und, wenn ja, welche sind dies?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Ausländerzentralregister (AZR) wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 37 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erfasst, jedoch nicht differenziert nach den erfragten Absätzen, Sätzen oder Hintergründen.
Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren 430 Personen im AZR erfasst, denen seit dem Jahr 2013 erstmalig ein Aufenthaltstitel nach § 37 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass es zwischenzeitlich zu Einbürgerungen bzw. dem Erreichen von Löschfristen im AZR gekommen sein kann und die Zahlen daher möglicherweise unterzeichnet sind. Aktuell haben noch 254 Personen diesen Aufenthaltstitel.
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