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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland auf, und wie vielen Personen davon wurde die Erwerbstätigkeit nach § 60a Absatz 5b Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erlaubt bzw. nach § 60a Absatz 5b Satz 2 und Absatz 6 AufenthG nicht erlaubt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Zum Stichtag 30. September 2025 hielten sich ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) 227 708 ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige in Deutschland auf, von denen 187 542 Personen eine Duldung und 40 166 Personen keine Duldung hatten. Das AZR erfasst im Sinne der Frage lediglich, in welchen Fällen Geduldeten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung wird grundsätzlich keine Beschäftigung gestattet. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand. Zum Stichtag 30. September 2025 lag bei 22 104 geduldeten Personen eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat. 3 713 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist. In 2 411 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt.

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