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Schriftliche Frage 41 von René Springer (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zahl der hier aufhältigen Drittstaatsangehörigen, bei denen im Ausländerzentralre…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 41 von René Springer (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zahl der hier aufhältigen Drittstaatsangehörigen, bei denen im Ausländerzentralre… Frage 41 (René Springer, AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zahl der hier aufhältigen Drittstaatsangehörigen, bei denen im Ausländerzentralregister (AZR) weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist (bitte die Gesamtzahl sowie die Anzahl und Staatsangehörigkeit der Top-10 ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2025: Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 499.804 Ausländer ohne gültiges Aufenthaltsrecht im Sinne des § 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), Aufenthaltsgestattung, sonstiges Aufenthaltsrecht oder eine Duldung erfasst. Es handelt sich dabei um Drittstaatsangehörige, zu denen im AZR entweder kein Aufenthaltstitel erfasst ist, deren Aufenthaltstitel als erloschen erfasst wurde, bei denen der Aufenthaltstitel widerrufen oder zurückgenommen oder die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wurde, bei denen die Ausreisepflicht noch nicht vollziehbar ist und zu denen weder eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht erfasst ist. Hinweis: Die statistischen Angaben sind nur bedingt belastbar. Gründe hierfür sind z. B.: – aus dem AZR kann systembedingt statistisch nicht ermittelt werden, ob sich Personen in jedem Fall noch im Land befinden. Sollten sie ohne Wissen der jeweils zuständigen Ausländerbehörde (ABH) aus Deutschland ausgereist sein, wird dies von der ABH im AZR auch nicht/nicht zeitnah erfasst; – haben die zuständigen ABHen Anträge auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels noch nicht bearbeitet oder den Bearbeitungsstand ggf. (noch) nicht an das AZR gemeldet, kommt es in diesen Fällen ebenfalls zu einem Auswertungsergebnis „kein Aufenthaltsrecht erfasst; – da bei einer automatisierten AZR-Auswertung aus technischen Gründen immer nur der letzte Eintrag in das AZR statistisch als „aktuell gültig“ erkannt werden kann, kommt es bei einer nachträglich von der ABH an das AZR gemeldeten Änderung (z. B.: früherer Titel abgelaufen) zu einer Falschzählung (gezählt wird „kein Aufenthaltsrecht erfasst“, obwohl die Person ggf. aktuell einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt). Während der tatsächlich gültige AZR-Eintrag zu einer konkreten Person bei Einsicht einer Behörde in das AZR erkennbar ist, kann dies die automatisierte Auswertung systembedingt nicht erkennen. Es ist demnach davon auszugehen, dass die genannten Zahlen überhöht sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet daran, die Datenlage im AZR weiter zu verbessern, z. B. durch regelmäßige Datenqualitätsworkshops mit den für die Datenqualität vorrangig zuständigen ABH oder der zur Verfügungstellung von Best-Practice-Listen an die jeweils betroffene ABH, sowie der Durchführung technischer Maßnahmen mit dem Ziel einer effektiveren automatisierten statistischen Auswertung von Daten des AZR. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Top 10 Staatsangehörigkeiten kein Aufenthaltsrecht im AZR erfasst Gesamt 499.804 darunter: Ukraine  56.226 Türkei  43.002 Indien  32.611 Syrien  23.926 Großbritannien mit Nordirland  16.721 Serbien  15.441 Kosovo  15.412 Vietnam  15.056 Ungeklärt  14.881 China  14.437

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