Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 30. Juni 2026
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Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 30. Juni 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7215
21. Wahlperiode 20.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum
Stand 30. Juni 2026
Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und
Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere
Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar,
weshalb die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr
2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt
Bundestagsdrucksache 21/4644).
Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu
in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des
Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“
gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende;
entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien
humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich,
inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-
Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik
heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die
Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion
Die Linke wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach
Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge,
sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären
Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede
im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in
etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion Die
Linke ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise jeweils knapp 1,9
Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de,
Pressemitteilung Nr. 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme
von über einer Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1
Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de,
Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023). Ende 2025 lag die Gesamtzahl aller
Geflüchteten in Deutschland nach Berechnungen der Fragestellenden bei rund
3,5 Millionen, 87 Prozent von ihnen hatten einen geklärten Schutz- bzw.
Aufenthaltsstatus (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4644). Erstmals seit 2011 hat es
wieder einen (geringfügigen) Rückgang der Gesamtzahl gegenüber dem
Vorjahreswert gegeben. Die Angaben des Statistischen Bundesamts für diesen
Zeitpunkt lagen mit 3,2 Millionen unterhalb der von der Fraktion Die Linke
erfragten Werte (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_
162_125.html). Das Statistische Bundesamt zählte etwa Personen mit einem
Chancenaufenthaltsrecht oder mit einer humanitären Niederlassungserlaubnis
nicht mit; auch weicht die Angabe des Statistischen Bundesamts zu 500 000
Personen mit einem GFK-Schutzstatus (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention)
deutlich von der Angabe zu 707 000 entsprechenden Titeln nach dem AZR ab
(Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/4644).
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von
über einer Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 stieg sie wieder an
(alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus
Bundestagsdrucksache 21/4644; grafisch aufgearbeitet, im Verlauf von 2006 bis 2022,
gibt es die Zahlen hier: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). Ende
2025 lebten gut 750 000 anerkannte Flüchtlinge (Asyl, GFK) in Deutschland,
viele von ihnen aus Syrien. Zudem gab es 373 000 subsidiär Geschützte,
überwiegend ebenfalls aus Syrien, weitere 185 000 Menschen hatten einen
nationalen Abschiebungsschutz, mehrheitlich Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2025
lebten außerdem über 1,3 Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in
Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten.
Knapp 200 000 Geflüchtete verfügten Ende 2025 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1,
§§ 104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 53 000 wegen
langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und
gut 15 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25
Absatz 4 AufenthG). Etwa 9 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge
einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der
(noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von
knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken, bis Ende
2023 stieg sie auf 566 000 an, Ende 2025 lag sie bei etwa 470 000.
Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft
und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst
wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige
sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache
18/12725 und Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/3860 sowie
www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-f
ragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf
Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000
angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht
ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021
fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht
ausreisepflichtig war oder sich nicht mehr in Hessen aufhielt, die offiziellen Daten spiegelten
also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort
zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Bund und Länder haben über
drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen
statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug
nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils die Antwort zu Frage 35 auf den
Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer
statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender
Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder
Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt.
191 000 der rund 232 000 (= 82,3 Prozent) zum Ende des Jahres 2025 laut
AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre
Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben
werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber viele
Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht
beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer
gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung oder Beschäftigung, wegen
enger familiärer Bindungen zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder
wegen eines Asylfolgeantrags. Nur etwa 9 Prozent der Duldungen wurden nach
§ 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre
Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung
bei der Passbeschaffung).
Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland sank von über 300 000 Ende
2022 auf gut 220 000 Ende 2025; ein Grund hierfür waren
Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Laut einer
Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF; www.bamf.de/
SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.
pdf?__blob=publicationFile&v=13) sind freiwillige Ausreisen und
Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der
Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum
politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen
diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen
ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit
2010 in jedem Jahr deutlich, meist um das Doppelte bis Dreifache (vgl.
Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101). Nur knapp 60 Prozent
der Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylsuchende.
Soweit seit dem 12. Juni 2026 infolge der Umsetzung von EU-Recht im
Einzelfall andere Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln gelten,
wird gebeten, die Angaben sinngemäß entsprechend der vorherigen Rechtslage
zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter
18 Jahre und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2026?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] alte Fassung [a. F.] und § 60
Absatz 1 Satz 1 AufenthG a. F.) lebten zum 30. Juni 2026 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlechtern, Alter über 17 oder
unter 18 Jahre und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im
Jahr 2026?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Geflüchtete mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 AufenthG a. F. bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3
AufenthG a. F. (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz; bitte
differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2026 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlechtern, Alter über
17 oder unter 18 Jahre und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status
erstmals im Jahr 2026?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge zum 30. Juni 2026 anhängig (bitte auch nach den 15
wichtigsten Herkunftsländern und nach Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern,
Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals
im Jahr 2026?
7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG
a. F. bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder
unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?
8. Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen
Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2026 infolge verschiedener
politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen
(bitte nach Bundesländern differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter
über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2026?
10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter
über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2026?
11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23
Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils
nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmals im Jahr 2026?
12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre,
Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren)?
a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie
in Frage 13differenzieren)?
b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch
geäußert haben (bitte wie in Frage 13 differenzieren)?
c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine einen Antrag nach
§ 24 AufenthG gestellt haben (bitte wie in Frage 13differenzieren)?
d) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch
gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie in
Frage 13differenzieren)?
e) Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der
Einreisen ukrainischer Staatsangehöriger bzw. der Antragstellungen für
einen zeitweiligen Schutz im Verlauf der einzelnen Monate im Jahr
2026, insbesondere auch mit Blick auf männliche Personen zwischen
18 und 22 Jahren (bitte differenziert darstellen)?
f) Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der
Ausreisen ukrainischer Staatsangehöriger von 2022 bis Mitte 2026 (bitte
nach Quartalen differenzieren)?
14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder
unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4
Satz 1 bzw. 2 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmals im Jahr 2026?
15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a
bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach
Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2026?
16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder
unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?
17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und
den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele
von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG,
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?
18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern,
Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach
Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29,
30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und
den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten
Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert
wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d
AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2026?
Wie viele zum 30. Juni 2026 Geduldete hatten zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten)?
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlechtern,
Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie lange ist deren aktuelle
durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die 2026
einen Asylantrag gestellt haben?
21. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw.
Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter
18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen
oder keinen Aufenthaltstitel hatten), gibt es gegenüber der Antwort zu
Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/4644 neuere Erkenntnisse oder
Einschätzungen zur Bewertung der Regelung des Chancen-
Aufenthaltsrechts und zum Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht, in welchem
Zeitrahmen und Umfang plant die Bundesregierung gesetzgeberische
Maßnahmen zur Schaffung eines Bleiberechts entsprechend den
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.koaliti
onsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202
5.pdf, ab Zeile 3073), und inwieweit wird dabei der Beschluss des
Bundesrats vom 6. März 2026 auf Bundesratsdrucksache 14/26
Berücksichtigung finden (bitte ausführen)?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni
2026 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher
Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte
nach dessen Absätzen sowie nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter
18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im
Jahr 2026?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im Jahr 2026 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch
Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlechtern,
Alter über 17 oder unter 18 Jahre und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
25. Wie viele (rechts- oder bestandskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten
zum 30. Juni 2026 mit welchem Aufenthaltsstatus (bitte
Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG gesondert auflisten und bei
befristeten Aufenthalten zudem differenzieren, nach welchen Abschnitten des
AufenthG die Aufenthaltstitel erteilt wurden) in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status,
Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
26. Wie viele der vor 2020 bzw. in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024,
2025 bzw. 2026 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig
abgelehnten Asylsuchenden, die zugleich ausreisepflichtig sind, hielten sich
zum 30. Juni 2026 in Deutschland auf (bitte jeweils auch nach den zehn
wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
27. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2026 im Ausländerzentralregister
erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, noch eine Duldung oder eine
Aufenthaltsgestattung besaßen (bitte jeweils nach Geschlechtern,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter
(weitere Differenzierungen sind nicht erforderlich), wie viele
Ausreisepflichtige (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
28. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni
2026 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
29. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2026 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlechtern,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahre, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
30. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlechtern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahre und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und
gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?
31. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2026 zur Festnahme
(mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte
differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlechtern, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahre
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser
Personen lebten zum 30. Juni 2026 noch in Deutschland, und bei wie
vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2026?
32. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise bzw.
illegaler Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2026 im AZR
erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17
oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
33. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im Jahr
2026 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt
worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der
Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte
nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Geschlechtern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
34. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni
2026 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele
von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren
abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, bei wie vielen von ihnen wurde die
asylrechtliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats festgestellt,
inwiefern kann festgestellt werden, dass sie deshalb als ausreisepflichtig
gelten bzw. dass eine Überstellung geplant ist (bitte zu allen Unterfragen
jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten
auflisten), und wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR
noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder
waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte
differenzieren)?
35. Gibt es wesentliche Neuerungen bei der Bereinigung der Daten im AZR
seit der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/4644 (bitte
gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn
möglich, quantifizieren)?
Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität
zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft
geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?
36. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2026 Dokumente nach § 6 Absatz 5
Satz 1 Nummer 1 und 3 des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR
übermittelt bzw. gespeichert (bitte differenzieren, ob mit oder ohne
Rückkehrentscheidung)?
37. Welche Angaben kann das BAMF inzwischen dazu machen, welche
Personalressourcen im BAMF für notwendige Schwärzungen von
Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren, bei der
Übermittlung nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 3 AZRG
notwendig sind (bitte ausführen)?
38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in
Deutschland zum 30. Juni 2026 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden
berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie
vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2026 erlaubt bzw. versagt (bitte
jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und
zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?
39. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass das Statistische
Bundesamt für den Zeitpunkt Ende 2025 von einer Zahl von 500 000
Personen in Deutschland mit einem GFK-Status ausgeht (www.destatis.de/D
E/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_162_125.html), während die
Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/4644 die Zahl von 706 727 Personen mit einem
Flüchtlingsschutz nach der GFK für Ende 2025 nennt (die Angaben zum subsidiären
Schutz stimmen hingegen überein, bei Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gibt es wiederum eine Abweichung von
über 50 000; bitte ausführen)?
Berlin, den 13. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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