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Frage von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)

dip / rede 25.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849) Plant die Bundesregierung, die Stromsteuerabsenkung zum kommenden Haushalt 2027 umzusetzen, vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche: „Das Thema Stromsteuer haben wir uns vorgenommen. Es wird behandelt, sobald die Möglichkeiten im Haushalt dazu da sind.“ in der Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 18. März 2026 (Plenarprotokoll 21/64, Seite 7687), und wieso war die Möglichkeit für diese Maßnahme nicht schon im Kontext der Haushaltsplanung 2026 gegeben, obwohl die Absenkung für alle im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als „Sofortmaßnahme“ angekündigt wurde (vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 30)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umgesetzt, die letztlich allen Verbrauchern zugutekommen. Dies beinhaltet einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, die dauerhafte Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sowie die Ab-schaffung der Gasspeicherumlage. Um zudem die strom- und handelsintensive Industrie weiter zu entlasten, wird die Bundesregierung die Strompreiskompensation bereits rückwirkend für das Jahr 2025 ausweiten und für die Jahre 2026 bis 2028 den sogenannten Industriestrompreis einführen.

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