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Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Welche negativen Auswirkungen auf die Stahlbranche drohen nach Ansicht der Bundesregierung durch die Tatsache, dass Unternehmen nicht zugleich von der Strompreiskompensation und vom Industriestrompreis profitieren können, und welche Anpassungen wird die Bundesregierung bei der Strompreiskompensation vornehmen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Bundesregierung will die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie weiter stärken, um die Wertschöpfung und Beschäftigung in der Stahlindustrie in Deutschland zu sichern. Hierbei sind unter anderem auch die sogenannten „indirekten CO2-Kosten“ der stromintensiven Stahlunternehmen von Bedeutung, also die über den EU-Emissionshandel bewirkte CO2-Bepreisung der Stromproduktion. In diesem Bereich setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission unter anderem für die Ausweitung und Verlängerung der EU-Beihilfeleitlinien für die sogenannte Strompreiskompensation ein. Die Bundesregierung will für anderweitig nicht zu entlastende Unternehmen einen Industriestrompreis einführen. Die Bundesregierung steht zu diesen Themen im engen Austausch mit der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat die Überarbeitung der ETS-Beihilfeleitlinien noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sind derzeit noch keine Aussagen über die konkreten Auswirkungen auf die Stahlindustrie sowie diesbezügliche Anpassungen der nationalen Strompreiskompensation möglich. Die Bundesregierung hat zur Entlastung von den derzeit weiterhin hohen Energiepreisen bereits kurzfristig Maßnahmen beschlossen, von denen auch die Stahlindustrie profitiert: die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel, die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft und die Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026.

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