Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Reduktion alkoholbedingter Gesundheitsschäden, und prüft sie in diesem Zusammenhang auch eine stärker am Alkoholgehalt orientierte Besteuerung alkoholischer Getränke?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Effektive Präventionsmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gesundheitlicher Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums. Das Bundesministerium für Gesundheit setzt in erster Linie darauf, die Gesundheitskompetenz der Menschen und das Bewusstsein für Gesundheitsrisiken zu stärken. Zudem gilt es, Kinder und Jugendliche zu schützen. Bei der Alkoholprävention des Bundes bildet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit eine tragende Säule – insbesondere mit den etablierten und zielgruppenspezifischen Präventions- und Aufklärungskampagnen, die darauf abzielen, Jugendliche und junge Erwachsene für die Risiken des Alkoholkonsums zu sensibilisieren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen aber, dass umfassende Präventionsansätze zu besseren Ergebnissen führen; zum Beispiel haben Preiserhöhungen eine steuernde Wirkung.
Welche weiteren Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention ergriffen werden, wird zurzeit ergebnisoffen diskutiert. Eine solche Maßnahme im Bereich der Alkoholprävention ist die Abschaffung des begleiteten Trinkens. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im März 2026 einen Regelungsvorschlag vorgestellt, der die Streichung des § 9 Absatz 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) vorsieht. Dieser befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung.
Unabhängig hiervon hat sich die Bundesregierung mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert wird. Dazu sollen die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 soweit umgesetzt werden, dass sie etatreif sind. Hierzu zählt unter anderem die Anpassung der Alkoholsteuer. Die genaue Ausgestaltung wird derzeit geprüft.
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