Frage von Ates Gürpinar (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ates Gürpinar (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Lücke zu schließen, die sozial benachteiligte Gruppen durch einen deutlich schlechteren Zugang zu Präventions- und Gesundheitsangeboten haben?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) engagiert sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten bereits vielfältig für Prävention und Gesundheitsförderung. Grundsätzlich gilt: Prävention muss da greifen, wo Menschen leben und arbeiten. Das BMG prüft die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes unter anderem darauf, wie die mit dem Präventionsgesetz geschaffenen Strukturen zukunftsgerichtet fortzuentwickeln sind. Daher werden unter anderem Möglichkeiten zur weiteren Stärkung der Angebote für vulnerable Gruppen auf kommunaler Ebene geprüft.
Das Präventionsgesetz aus dem Jahr 2015 hat viele positive Entwicklungen gebracht und bereits zu einer deutlichen Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention beigetragen. Krankenkassen haben zahlreiche Maßnahmen in Kommunen, Kitas, Schulen, Betrieben sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel unterstützt, gesundheitsbewusstes Verhalten zu stärken und die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie eine gesunde Lebensweise begünstigen. Die Höhe der Aufwendungen der Krankenkassen zur Unterstützung von Prävention in Lebenswelten wie Kommunen, Kitas und Schulen haben sich seit der Einführung des Präventionsgesetzes verfünffacht. Im laufenden Jahr wenden die Krankenkassen insgesamt rund 700 Millionen Euro für Leistungen der Primärprävention und Gesundheitsförderung auf.
Prävention und Gesundheitsförderung fallen auch in den Zuständigkeitsbereich zahlreicher Akteure auf Bundes-, Landes und auf kommunaler Ebene. Daher kann eine systematische Stärkung nur gemeinsam mit all jenen gelingen, die für die Förderung der Gesundheit Verantwortung tragen.
Exemplarisch sei auch auf die Arbeit des Bundesinstitutes für Öffentliche Gesundheit und des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit verwiesen, die seit vielen Jahren mit gezielten Maßnahmen besonders auch vulnerable Bevölkerungsgruppen in den Blick nehmen.
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