Frage von Ates Gürpinar (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ates Gürpinar (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung angesichts der geplanten zukünftigen eingeschränkten Tarifrefinanzierung auf den Fachkräftemangel?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Für eine qualitativ hochwertige Versorgung ist unabdingbar, dass den Beschäftigten im Gesundheitswesen gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung geboten werden, die den Qualifikationsanforderungen an die verschiedenen Berufsbilder gerecht wird. Gleichzeitig erzeugt insbesondere der wachsende Versorgungsbedarf in einer alternden Gesellschaft einen steigenden Bedarf an qualifiziertem Gesundheits- und Pflegepersonal. In verschiedenen Berufsfeldern konnten in den vergangenen Jahren zusätzliche Fachkräfte in erheblichem Umfang gewonnen werden.
Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geregelte Grundsatz der Beitragssatzstabilität (mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze der Vergütungsanstiege) steht grundsätzlich weder einer Tarifbindung der Leistungserbringer noch einer guten Lohndynamik entgegen, da im Rahmen dieser Regelung in den kommenden Jahren Vergütungszuwächse entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Lohn- und Gehaltsdynamik und oberhalb der erwarteten Inflation ermöglicht werden. Die vorgesehenen Regelungen sehen die Anwendung der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig gleichermaßen auf alle Leistungsbereiche vor. Infolgedessen sollen die Preis- und Vergütungssteigerungen aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf die jeweilige Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze begrenzt werden.
Im weiteren Verfahren soll in Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit zur hälftigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen oberhalb der Obergrenze im Krankenhaus weiter geprüft werden, wie eine mögliche Regelung zur Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen am besten ausgestaltet werden könnte, die einerseits dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD festgehaltenen Ziel der höheren Tarifbindung gerecht wird und andererseits die Kostendynamik im Blick behält.
Die Vergütungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienten Vollzeitbeschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeberufen im April 2024 im Mittel 4 048 Euro brutto ohne Sonderzahlungen. Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege kamen auf 4 310 Euro – rund 1 260 Euro mehr als zehn Jahre zuvor. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigungsstatistik) erhielten Pflegefachpersonen in Krankenhäusern im Jahr 2024 ein überdurchschnittliches Bruttoentgelt mit 4 409 Euro im Monat (Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte).
Die Bundesregierung wird die Vergütungsentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Vergleich zu anderen Branchen sowie zwischen den Gesundheitsberufen genau beobachten. Ein sorgsamer Umgang mit den personellen Ressourcen im Gesundheits- und Pflegebereich ist angesichts der Fachkräftesituation geboten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, diese personellen Ressourcen neben einer angemessenen Entlohnung weiterhin durch gute Arbeitsbedingungen zu stärken und zu sichern.
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