Barrierefreiheit an Bahnstationen in der Oberpfalz
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Barrierefreiheit an Bahnstationen in der Oberpfalz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7338
21. Wahlperiode 27.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise
Loop, Johannes Wagner, Julian Joswig, Tarek Al-Wazir, Swantje Henrike
Michaelsen, Kassem Taher Saleh und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Barrierefreiheit an Bahnstationen in der Oberpfalz
Die Deutsche Bahn AG verfolgt das Ziel des barrierefreien Reisens und
definiert dazu elf Ausstattungsmerkmale für barrierefreie Bahnsteige und
Zuwegungen in Personenbahnhöfen.
Die Relevanz einer barrierefreien Infrastruktur wird durch die demografischen
Daten untermauert: Laut Statistischem Bundesamt entsteht die überwiegende
Mehrheit der Beeinträchtigungen erst im Laufe des Lebens, primär durch
Krankheiten oder Unfälle. Folglich besteht für die gesamte Bevölkerung die
Wahrscheinlichkeit, im Lebensverlauf auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein
(www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_281_22
7.html).
Barrierefreiheit bedeutet mehr als Freiheit von Stufen. Der Begriff ist
umfassend zu verstehen und muss Menschen die Nutzung – unabhängig von
körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – ohne fremde Hilfe
ermöglichen.
Der Abbau von Barrieren ist daher nicht auf eine spezifische Zielgruppe
beschränkt, sondern optimiert die Nutzbarkeit der öffentlichen Infrastruktur und
des Personennahverkehrs für die Allgemeinheit. Hierzu zählen neben
Menschen mit dauerhaften Behinderungen auch ältere und hochbetagte Personen,
Familien mit Kindern sowie Personen mit temporären
Mobilitätseinschränkungen oder schwerem Gepäck.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche der Bahngleise in der Oberpfalz sind aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei zugänglich (bitte Bahnhöfe und Gleise
auflisten)?
2. Welche Bahngleise in der Oberpfalz sind vollständig barrierefrei
zugänglich (bitte Bahnhöfe und Gleise auflisten)?
3. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz mit ausschließlicher Bedienung von
Regionalzügen besitzen Bahnsteighöhen von mindestens 55 cm, sodass
Reisende niveaugleich ein- und aussteigen können?
4. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz verfügen über ausreichend breite
Bahnsteige für Rollstühle und Mobilitätshilfen?
5. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen Zugzielanzeiger oder
Dynamische Schriftanzeiger?
6. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise
Dynamische Schriftanzeiger mit Akustikmodul oder Lautsprecheranlagen?
7. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise eine
taktile Wegeleitung zum Bahnsteig?
8. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise
taktile Blindenleitstreifen auf dem Bahnsteig?
9. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise
taktile Handlaufschilder an Handläufen von Treppen oder Rampen?
10. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise
kontrastreiche Markierungen von Treppenstufen?
11. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen eine kontrastreiche
Wegeleitung bzw. Beschilderung?
12. An welchen Bahnhöfen in der Oberpfalz ist ein barrierefreier Einstieg in
die dort verkehrenden Züge möglich, insbesondere aufgrund einer
abgestimmten Bahnsteig- und Fahrzeughöhe oder durch vorhandene
Einstiegshilfen?
13. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz verfügen über ein öffentlich
zugängliches Bahnhofsgebäude, und zu welchen Zeiten sind diese Gebäude für
Reisende geöffnet?
14. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen Automatik- oder Flügeltüren
(sofern ein öffentlich zugängliches Bahnhofsgebäude vorhanden ist)?
15. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen witterungsgeschützte
Sitzmöglichkeiten?
16. Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz verfügen über barrierefreie Toiletten,
wie häufig sind diese nutzbar bzw. geöffnet und inwiefern kostenfrei
nutzbar?
17. Welche anderen Formen der Barrierefreiheit gibt es an Bahnhöfen in der
Oberpfalz?
18. Wie häufig wurden Mobilitätshilfen oder Gleisübergangshilfen an
Bahnhöfen in der Oberpfalz seit 2021 angefordert, und wie oft mussten diese
verneint werden und warum (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
19. Wie häufig und wie lange kam es in den vergangenen Jahren zu Ausfällen
von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen in der Oberpfalz (bitte die
drei längsten Ausfälle und Ursachen benennen)?
20. Welche Arten von Defekten treten dabei typischerweise auf?
21. Wie wird mit kurzfristigen Ausfällen von Aufzügen oder
Hilfseinrichtungen gegenüber Betroffenen kommuniziert?
22. Gibt es Mindeststandards oder Fristen für die Wiederherstellung der
Barrierefreiheit?
23. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung vertragliche
Optionen angepasst, um Ausfallzeiten zu minimieren und Anreize für eine hohe
Verfügbarkeit von Aufzügen oder Hilfseinrichtungen sicherzustellen?
24. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Bahnhöfe barrierefrei
ausgebaut werden?
25. Werden Behindertenverbände oder Betroffenenorganisationen in
Planungen einbezogen?
26. Gibt es Erhebungen zur tatsächlichen Nutzbarkeit der Bahnhöfe aus Sicht
mobilitätseingeschränkter Menschen?
Berlin, den 22. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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