Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
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Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2704
21. Wahlperiode 11.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier,
Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner
und der Fraktion Die Linke
Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
Eine funktionierende Toilettenversorgung muss Teil der grundlegenden
Infrastruktur des öffentlichen Raumes sein. Gerade in Zeiten häufiger Zugausfälle
und Verspätungen, wenn viele Menschen länger am Bahnhof ausharren müssen,
braucht es insbesondere an Bahnhöfen verlässliche Anlagen.
Die Nutzung der Toilettenanlagen in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
(DB) ist in der Regel kostenpflichtig. In vielen kleineren Bahnhöfen existieren
zum Teil gar keine Anlagen mehr. Dabei ist der Zugang zu einer Toilette eine
grundlegende Voraussetzung der individuellen Mobilität, denn die
Ausscheidung von Harn und Kot ist ein Grundbedürfnis des Menschen und bestimmt
auch dessen Aufenthaltszeit an bestimmten Orten. Menschen sollen dafür einen
abgeschiedenen Raum aufsuchen – das sogenannte stille Örtchen.
Von der Notwendigkeit, jederzeit Zugang zu einer Toilette zu haben, sind
besonders Personengruppen betroffen, die aus unterschiedlichen Gründen
häufiger eine Toilette aufsuchen müssen – etwa Kinder, ältere Menschen,
Menstruierende, Schwangere oder Menschen mit krankheitsbedingt temporär oder
dauerhaft eingeschränkter Kontinenz. Ausgerechnet unter diesen Gruppen ist das
statistisch belegte Armutsrisiko überdurchschnittlich hoch (vgl. z. B. https://de.sta
tista.com/statistik/daten/studie/419433/umfrage/armutsgefaehrdungsquote-in-d
eutschland-nach-alter/, www.bpb.de/themen/soziale-lage/verteilung-von-
armutreichtum/272372/armutsrisiken-von-kindern-und-familien/).
Damit wird der Zugang zu Toiletten nicht nur zu einer Frage der Infrastruktur,
sondern auch zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wer sich den Gang zur
Toilette nicht leisten kann, wird in seiner Würde, Mobilität und somit Teilhabe
eingeschränkt. Die Frage, ob eine Toilette nicht nur vorhanden, sondern ob sie
auch kostenfrei oder entgeltpflichtig nutzbar ist, ist somit letzten Endes auch
eine soziale Frage.
Wer Bahnfahren attraktiv und zukunftsfähig machen möchte, sollte die
Bedürfnisse aller Reisenden ernst nehmen – insbesondere derjenigen, die aufgrund
von Alter, Krankheit oder aus anderen Gründen auf flächendeckend
barrierefreie und zugängliche Toiletten angewiesen sind. Eine verlässliche, kostenlose
Toilettenversorgung kann somit aus Sicht der Fragestellenden zu einem
weiteren Argument werden, das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr stärkt und ihn
zu einer attraktiveren Alternative zum Auto macht – sowohl sozial als auch
klimapolitisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn AG waren und
sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit kostenlos bzw.
kostenpflichtig nutzbaren, öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen ausgestattet (bitte
tabellarisch jeweils für die Jahre 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und
2025 nach Bundesländern getrennt aufführen und jeweils die Anzahl
kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbarer Anlagen getrennt ausweisen)?
2. Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Flächen der öffentlichen
Hand (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele
davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?
3. Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf privatisierten Flächen
(bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele
davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?
4. Wie hoch war bzw. ist derzeit der Preis für die Toilettennutzung nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den kostenpflichtigen Toilettenanlagen
(bitte entlang der Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils Durchschnitt und
Preisspanne angeben)?
5. Wer trug nach Kenntnis der Bundesregierung nach den
Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils die Verantwortung für den Betrieb und die
Finanzierung der Toilettenanlagen?
6. Welche Mindestanzahl an Toiletten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Fahrgastaufkommen an Bahnhöfen vorgeschrieben (bitte
tabellarisch aufführen)?
7. An welchen Bahnhöfen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindestanzahl von Toiletten derzeit nach heutigem Standard durch z. B.
Bestandsschutzregelungen unterschritten?
8. Gibt es derzeit bundeseinheitliche Regelungen für die Ausstattung von
Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten (wenn ja, bitte erläutern,
wenn nein, bitte die Zuständigkeit für entsprechende Regelungen
benennen)?
9. Welche bundeseinheitlichen Regelungen galten für die Ausstattung von
Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten in den letzten 35 Jahren?
10. Welche Personengruppen werden in besonderer Weise bei der sanitären
Versorgung an Bahnhöfen berücksichtigt, und in welcher Weise werden
sie das?
11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anstrengungen für
eine kostenfreie Toilettenversorgung im Obhutsbereich der DB
unternommen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Rolle in der Bereitstellung der
öffentlichen sanitären Infrastruktur, insbesondere an Bahnhöfen?
13. An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der
sanitären Versorgung, insbesondere an Bahnhöfen?
Berlin, den 3. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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