Bilanz der Korridorsanierung der Strecke Hamburg-Berlin
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Bilanz der Korridorsanierung der Strecke Hamburg-Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7973
21. Wahlperiode 10.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Bilanz der Korridorsanierung der Strecke Hamburg–Berlin
Die Korridorsanierung der Strecke Hamburg–Berlin war ursprünglich für
sieben Monate von Juni 2025 bis Dezember 2025 geplant (siehe www.tagesscha
u.de/wirtschaft/unternehmen/bahn-sanierung-berlin-hamburg-101.html). Dann
wurde noch innerhalb der Planung die Vollsperrung der Strecke auf August
2025 bis April 2026 verschoben und auf neun Monate verlängert. Letztendlich
hat sich die Streckensperrung während der Korridorsanierung weiter bis zum
14. Juni 2026 verzögert. Zur Begründung verwies die Deutsche Bahn AG auf
die Witterungsbedingungen des Winters. Dadurch war die Strecke insgesamt
mehr als zehn Monate weder für den Personen- noch für den Güterverkehr
befahrbar. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr
bezeichnete das Projekt als „Gradmesser für das Korridorsanierungskonzept“
(siehe www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Deut
sche-Bahn-startet-Generalsanierung-der-Metropolen-Verbindung-zwischen-Ha
mburg-und-Berlin--13467978). Dennoch wurden zentrale Ziele der
Korridorsanierung wie der Ausbau der Signal- und Sicherungstechnik auf den Standard
des European Train Control System (ETCS) nicht erreicht. Aus diesem Grund
bedarf es nach fraktionsübergreifender Auffassung einer ehrlichen Bilanz
derartiger Bahngroßprojekte (siehe www.tagesspiegel.de/berlin/generalsanierung-be
i-der-bahn-politiker-fordern-ehrliche-bilanz-bei-bahn-grossprojekten-1571203
3.html). Da circa 10 000 Berufspendlerinnen und Berufspendler allein auf den
Brandenburger Abschnitt der Strecke für ihren Arbeitsweg angewiesen sind, ist
eine solch unzuverlässige Kommunikation der Wiederinbetriebnahme der
Strecke nach Auffassung der Fragestellenden untragbar. Trotz der zehnmonatigen
Sperrung werden in absehbarer Zukunft weitere Arbeiten erforderlich, und die
versprochene fünfjährige Baufreiheit steht damit infrage. So wird der Ausbau
der Signal- und Sicherungstechnik auf den Standard ETCS, welcher nicht
vollständig erfolgt ist, nach Einschätzung der Fragestellenden weitere
Streckensperrungen in der Zukunft zur Folge haben. Auch bei Sanierungsarbeiten an
den Bahnhöfen und bei der Abnahme von LZB (Linienförmige
Zugbeeinflussung)-Zentralen wurde das angestrebte Datum der Wiederinbetriebnahme
verfehlt, was zu entsprechenden Effekten für Pendelnde und Reisende geführt
hat. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Mängel sehen die Fragestellenden
einen umfassenden Aufklärungsbedarf, dem die Bundesregierung nicht zuletzt
mit einer umfassenden Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nachkommen
sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung die Nutzung des Sondervermögens
Infrastruktur für die in der letzten Legislatur geplanten Korridorsanierung
im Sinne der Zweckbindung auf „zusätzliche Investitionen“ (§ 2 des
Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIKG))?
2. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
finalen Ist-Kosten, welche im Rahmen der Korridorsanierung entstanden
sind?
3. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auf den gestiegenen Diesel-
und Benzinpreisen beruhende Kostensteigerungen für den
Schienenersatzverkehr im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (SEV), und wenn ja, in
welcher Höhe?
4. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Verzögerung der Arbeiten im Rahmen der Korridorsanierung Kosten für
Bund und Länder entstanden (bitte sowohl zusätzliche SEV-Kosten,
Baukosten, Einnahmeausfälle, Kosten für Rückerstattungen von Tickets,
Kosten für Rückerstattungen im Bereich Güterverkehr als auch gesamt
angeben)?
5. Werden die in den Fragen 2 und 3 erfragten zusätzlichen Kosten nach
Kenntnis der Bundesregierung auch durch das Sondervermögen
Infrastruktur getragen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese
Finanzierung im Sinne der Zweckbindung auf „zusätzliche Investitionen“
(ebd.)?
6. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb sollte die Strecke Hamburg–Berlin nach der
ursprünglichen Planung im Zielzustand ausgerüstet werden, um den ETCS-
Standard zu erreichen?
7. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb wurde die Strecke Hamburg–Berlin tatsächlich ausgerüstet,
und inwieweit werden dadurch die Kriterien des ETCS-Standards erfüllt?
8. Welche Zugsicherungssysteme, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien beruhen nach Vollendung der Korridorsanierung weiterhin auf der
Linienförmigen Zugbeeinflussung (LZB) und welche auf Punktförmiger
Zugbeeinflussung (PZB)?
9. Wie viele LZB-Zentralen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht bis zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme der Strecke pünktlich
abgenommen werden, und wie hat dieser Sachverhalt die insgesamt
durchschnittliche Reisezeit vom Berliner zum Hamburger Hauptbahnhof
nach Kenntnis der Bundesregierung beeinflusst?
10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die verspätete Abnahme der LZB-
Zentralen auf Personalmangel bei Gutachterinnen und Gutachter bzw.
Prüferinnen und Prüfer zurückzuführen (siehe www.tagesspiegel.de/politi
k/wiedereroffnung-der-bahnstrecke-hamburgberlin-ice-werden-funf-bis-ze
hn-minuten-langer-als-geplant-brauchen-15671704.html)?
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis
die Deutsche Bahn AG, um den Personalmangel im Bereich der
Gutachterinnen und Gutachter bzw. Prüferinnen und Prüfer zu beheben?
12. In welcher Höhe hat die verspätete Abnahme der LZB-Zentralen zu
Einnahmeausfällen oder Kosten der Deutschen Bahn AG durch
Fahrplanänderungen, Verspätungen und Zugausfällen nach Kenntnis der
Bundesregierung geführt?
13. Rechnet die Bundesregierung nach der fünfjährigen Baupause mit
weiteren umfangreichen Schienenarbeiten auf der Strecke Hamburg–Berlin
zum vollständigen Ausbau der Signal-, Stellwerk- und Sicherungstechnik
auf den ETCS-Standard, und wenn ja, wann rechnet die Bundesregierung
mit diesen Arbeiten, und wird es nach Kenntnis der Bundesregierung
erneut eine Vollsperrung der Strecke benötigen, um die Signal-, Stellwerk-
und Sicherungstechnik auf den ETCS-Standard aufzurüsten?
14. Welche Verbesserungen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich
Fahrzeit und Pünktlichkeit auf der Strecke Hamburg–Berlin bei einer
vollständigen Ausrüstung der Strecke mit ETCS‑Level 2?
15. Welche Zugsicherungssysteme, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den digitalisierten
Zugbetrieb werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher
Anzahl und auf welchen Streckenabschnitten nach Kenntnis der
Bundesregierung verbaut bzw. aufgerüstet werden müssen, um die Kriterien des
ETCS‑Level 2 bzw. ERTMS (European Rail Traffic Management
System)-Standards zu erfüllen?
16. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Korridorsanierung ergriffen, um Barrierefreiheit an den 28 auf
der Strecke liegenden Verkehrsstationen herzustellen, wie das
Bundesministerium der Finanzen im Monitoringbericht angegeben hat (s.
Haushaltsausschussdrucksache 21(8)3652, S. 55)?
17. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Korridorsanierung an allen 28 Verkehrsstationen ein stufenfreier Zugang zum
Bahnsteig hergestellt bzw. erhalten werden, und wenn nein, an welchen
Stationen konnte kein stufenfreier Zugang zum Bahnsteig hergestellt bzw.
erhalten werden, aus welchem Grund, und bis wann plant die Bundesregierung,
den barrierefreien Ausbau nachzuholen?
18. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Korridorsanierung an allen 28 Verkehrsstationen eine taktile Wegeleitung zum
Bahnsteig hergestellt bzw. erhalten werden, und wenn nein, an welchen
Stationen konnte kein stufenfreier Zugang zum Bahnsteig hergestellt bzw.
erhalten werden, aus welchem Grund, und bis wann plant die Bundesregierung,
dies nachzuholen?
19. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Korridorsanierung an allen 28 Verkehrsstationen eine taktiler Blindenleitstreifen auf
dem Bahnsteig angebracht bzw. erhalten werden, und wenn nein, an
welchen Stationen konnte kein taktiler Blindenleitstreifen auf dem Bahnsteig
hergestellt bzw. erhalten werden, aus welchem Grund, und bis wann plant
die Bundesregierung, dies nachzuholen?
20. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Korridorsanierung an allen 28 Verkehrsstationen taktile Handläufe an Treppen oder
Rampen zum Bahnsteig angebracht bzw. erhalten werden, und wenn nein,
an welchen Stationen konnten keine taktilen Handläufe an Treppen oder
Rampen zum Bahnsteig angebracht bzw. erhalten werden, aus welchem
Grund, und bis wann plant die Bundesregierung, dies nachzuholen?
21. Bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufhöhung der
Bahnsteige an den Stationen Schwanheide, Pritzier, Brahlsdorf und
Boizenburg (Elbe) auf eine Zielhöhe von mindestens 55 cm zur
Gewährleistung der Barrierefreiheit geplant?
22. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Korridorsanierung die Funktion der Fahrstühle an allen 28 Verkehrsstationen zum
14. Juni 2026 sichergestellt werden, und wenn nein, an welchen Stationen
sind wie viele Fahrstühle noch nicht zum 14. Juni 2026 in Betrieb
gegangen, bis wann wurde bzw. wird der Betrieb planmäßig aufgenommen, und
ab wann stehen gegebenenfalls weitere Arbeiten an den Fahrstühlen an?
23. Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Korridorsanierung an allen 28 Verkehrsstationen frei zugängliche und barrierefrei
Toiletten hergerichtet werden, und wenn nein, an welchen Stationen sind
zum aktuellen Zeitpunkt frei zugängliche Toiletten aufzufinden, und wie
viele davon sind barrierefrei?
24. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Bahnhofsqualität der
28 Verkehrsstationen, welche im Rahmen der Generalsanierung nicht
ergriffen wurden, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch aus?
25. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein barrierefreier
Schienenersatzverkehr im Rahmen der Korridorsanierung sichergestellt?
26. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den Haltestellen des
Schienenersatzverkehrs dynamische Schriftanzeiger mit Akustikmodul
oder Lautsprecheranlage eingesetzt, um die Barrierefreiheit
sicherzustellen?
27. Welche Motoren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
SEV-Bussen im Rahmen der Korridorsanierung eingesetzt?
a) Wie viele batterieelektrische Busse kamen zum Einsatz?
b) Wie viele Busse mit Dieselmotor kamen zum Einsatz?
c) Wie viele Busse mit Brennstoffzelle kamen zum Einsatz?
28. Wie viele Ausfälle bei wie vielen Fahrten insgesamt sind beim
Schienenersatzverkehr im Rahmen der Korridorsanierung nach Kenntnis der
Bundesregierung entstanden?
29. Wie viele Busse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
ecoVista e. K. im Rahmen des SEV als Reserve vorgehalten, um
potenziell defekte Fahrzeuge zu ersetzen?
30. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ruheräume und Toiletten für
die im Rahmen der SEV-Ausschreibung beschäftigten Busfahrerinnen und
Busfahrer der ecoVista e. K. bereitgestellt, und wenn ja, wo, und wie
viele?
31. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der die Arbeitsbedingungen
insbesondere der Verzögerungen der Lohnzahlungen bei den im Rahmen der
SEV-Ausschreibung beschäftigten Busfahrerinnen und Busfahrer der eco-
Vista e. K. vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein,
warum nicht (siehe www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/e
covista-skandal-immer-heftiger-nicht-einmal-die-loehne-fliessen-puenktli
ch-4409017)?
32. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Qualität des
Schienenersatzverkehrs durch das Omnibusunternehmen ecoVista e. K. vorgenommen,
wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
33. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Ausschreibung an ein
privates Omnibusunternehmen im Vergleich zu dem durch die DB SEV
GmbH organisierten Schienenersatzverkehr der Riedbahn-
Generalsanierung?
34. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Toiletten für die
auf den SEV angewiesenen Pendlerinnen und Pendler eingerichtet, und
wenn ja, wo, und wie viele, und waren diese Toiletten barrierefrei?
35. Wird die Bundesregierung sich in Zukunft dafür einsetzen, dass bei
weiteren Bahngroßprojekten mit einem realistischeren zeitlichen Puffer – z. B.
für Baupausen durch die Witterungsbedingungen der Winterzeit – geplant
wird, um weitere Verzögerungen der angekündigten Inbetriebnahme der
betroffenen Strecke zu vermeiden?
36. Inwiefern werden die Erkenntnisse aus der Korridorsanierung der Strecke
Hamburg–Berlin in die Überarbeitung des Sanierungskonzepts einfließen,
da dieses laut Koalitionsvertrag „fortlaufend überprüft und angepasst“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Wahlperiode, S. 26) werden soll?
37. Hält die Bundesregierung für die Erneuerung der Leit- und
Sicherheitstechnik im Rahmen der Korridorsanierung ein neues Konzept für
erforderlich, und wenn ja, was sollte mit welchen Zielen verändert werden, und
wann wird dieses neue Konzept vorliegen?
Berlin, den 31. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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