Aktueller Stand der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr
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Aktueller Stand der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1946
21. Wahlperiode 01.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Victoria Broßart, Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Swantje
Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Karoline Otte und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktueller Stand der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr und im
Schienenpersonennahverkehr
Bereits seit 2013 schreibt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vor, dass
bis zum „1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ ist (§ 8
Absatz 3 PBefG). Für die Umsetzung sind die Kommunen als ÖPNV
(öffentlicher Personennahverkehr)-Aufgabenträger zuständig. Diese Frist ist nun seit
mehr als 3,5 Jahren verstrichen, der Bedarf nach barrierefreien Angeboten im
ÖPNV wurde bisher jedoch nur unzureichend gedeckt. Das liegt auch an einer
sehr offen formulierten Ausnahmeregelung, die eine begründete Umgehung
dieser Vorschrift zulässt. Denn bei der Verpflichtung zur Barrierefreiheit
handelt es sich nur um eine Planungsverpflichtung, die dazu führt, dass
Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan berücksichtigt werden muss, jedoch nicht
verbindlich für Genehmigungsbehörden ist (Barrierefreiheit im ÖPNV – Wunsch oder
Realität | Aktion Mensch).
Eine geplante Reform dieser Regelung lässt sich im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD nicht erkennen. Die Bundesregierung kündigt jedoch eine
Erneuerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) an, die
insbesondere den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen erleichtern soll. Was
genau das bedeutet und in welcher Form das passieren soll, bleibt dabei nach
Ansicht der Fragestellenden unklar. Die genannten Umstände fordern jedoch ein
zielgerichtetes und schnelles Handeln, um nicht nur der UN-
Behindertenkonvention gerecht zu werden, sondern auch dem Artikel 3,
Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes (GG): „Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden“.
Ein Grund für den schlechten Ausbauzustand ist neben den erwähnten
Ausnahmeregelungen und einer unzureichenden Prioritätensetzung insbesondere der
Mangel an finanziellen Mitteln. Die Länder erhalten unzureichend Gelder über
die Regionalisierungsmittel und die Mittel des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, um geplante Maßnahmen zu erfüllen. Die finanziellen Mittel
müssen aus diesem Grund dringend durch den Bund angepasst werden. Dabei
muss jedoch sichergestellt werden, dass der Bund die Länder zu klareren Zielen
verpflichtet und die Ausnahmeregelung im PBefG endlich streicht.
Nur etwa 3 Prozent der Menschen, die mit Behinderungen leben, haben
angeborene Beeinträchtigungen. Die meisten Menschen erwerben
Beeinträchtigungen also im Laufe ihres Lebens, etwa durch Krankheit oder Unfälle (Statistik d
er schwerbehinderten Menschen | REHADAT-Statistik). Alle Menschen
können daher irgendwann im Leben auf Barrierefreiheit angewiesen sein. Der
Abbau von Barrieren erleichtert darüber hinaus allen anderen Menschen die
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Der Bund darf die Umsetzung dieser
wichtigen Aufgabe nicht nur auf die Länder abwälzen, sondern muss endlich
verbindliche Ziele für eine inklusivere Gesellschaft festschreiben und umsetzen.
Das PBefG enthält darüber hinaus Vorgaben zur Barrierefreiheit von
Fernlinienbussen, sowie von Angeboten des Taxi-, Mietwagen- und Sharing-Verkehrs,
deren Befolgung nach einem Blick auf die Praxis ebenfalls fraglich erscheint.
Aus diesem Grund erfragen die Fragestellenden folgende Daten und
Konkretisierungen:
1. Wie viel Prozent der Bushaltestellen sind aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei zugänglich (bitte nach Bundesland und
Landkreis auflisten)?
2. Wie viel Prozent der Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahnhaltstellen sind
aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei zugänglich (bitte
nach Bundesland und Landkreis auflisten)?
3. Wie viel Prozent der Busse des ÖPNV sind nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei (bitte nach Bundesland und Landkreis auflisten)?
4. Wie viele und welche Bahnhöfe in Deutschland erfüllen nicht die
folgenden Merkmale zur Barrierefreiheit: stufenlos erreichbar, mit einem
Blindenleitsystem ausgestattet, mit visuell und akustisch wahrnehmbaren
Informationsanlagen ausgestattet und mit Bahnsteigen ausgestattet, die
einen stufenlosen Einstieg in die üblicherweise dort verkehrenden
Nahverkehrszüge ermöglichen?
5. Wie viele Bahnhöfe verfügen noch über Fahrkartenautomaten, und wie
viele davon sind barrierefrei (bitte für jedes Bundesland als volle Zahl und
im Verhältnis zur Gesamtzahl nennen)?
6. Wie hat sich der Bestand von Fahrkartenautomaten in Bahnhöfen in den
letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt?
7. Wie viele Bahnhöfe verfügen über Kundencenter (bitte für jedes
Bundesland als volle Zahl und im Verhältnis zur Gesamtzahl nennen)?
8. Wie hat sich der Bestand der Kundencenter in Bahnhöfen in den letzten
zehn Jahren in Deutschland entwickelt?
9. Wie viele Bahnhöfe verfügen über sogenannte Videoreisezentren?
10. Wie hat sich die Zahl der Bahnhöfe mit sogenannten Videoreisezentren in
den letzten zehn Jahren entwickelt?
11. Wo plant die Deutsche Bahn Reisezentren durch sogenannte
Videoreisezentren zu ersetzen?
12. Wie weit ist die Entwicklung sogenannter KI-Infostelen vorangeschritten,
und ab wann werden diese im Fahrgastbetrieb eingesetzt?
13. Wie ist der Stand der Entwicklung von KI-gestützten Reisezentren, und ab
wann sollen diese in den Fahrgastbetrieb integriert werden?
14. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der Bahnhöfe entwickelt,
an denen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Hilfen durch Personal
der DB InfraGo (vormals DB Station & Service) oder von der InfraGo
beauftragten Dritten in Anspruch nehmen können (bitte differenziert nach
Bahnhöfen mit und ohne Fernverkehr sowie nach Erbringung durch
eigenes Personal und durch Dritte auflisten), und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
15. Wie möchte die Bundesregierung erreichen, dass jeder Mensch mit
Mobilitätseinschränkungen an jedem Bahnhof mit mindestens einem stufenlos
erreichbaren Bahnsteig jeden an diesem Bahnhof verkehrenden Zug
nutzen kann?
16. Plant die Bundesregierung in Zukunft, Mittel des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an die Erfüllung von Maßnahmen der Barrierefreiheit im
ÖPNV und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu binden?
a) Wenn ja, in welcher Höhe sollen Mittel eine Zweckbindung für
Maßnahmen der Barrierefreiheit erhalten?
b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung der Erfüllung des
Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes im Bereich Barrierefreiheit
im ÖPNV gerecht zu werden?
17. Plant die Bundesregierung in Zukunft, Regionalisierungsmittel an die
Erfüllung von Maßnahmen der Barrierefreiheit im ÖPNV und SPNV zu
binden, und wenn ja, in welcher Höhe sollen Mittel eine Zweckbindung für
Maßnahmen der Barrierefreiheit im ÖPNV bzw. SPNV erhalten?
18. Wie soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Reform des GVFG im Bereich der Förderung des Ausbaus
barrierefreier Bahnhöfe aussehen, und welche Höhe an zusätzlichen
finanziellen Mitteln ist für den Ausbau barrierefreier Bahnhöfe durch die
Reform angedacht?
19. Sollen weitere Förderprogramme für den Ausbau eines barrierefreien
ÖPNV und SPNV geschaffen werden, und wenn ja, wie sollen diese
aussehen?
20. Wie häufig wurde seit 2013 von der Ausnahmeregelung zur Aussetzung
der Frist aus § 8 Absatz 3 PBefG Gebrauch gemacht, und was waren die
genannten Begründungen?
21. Eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. aus dem Jahr 2022 auf
Bundestagsdrucksache 20/3244 ergab, dass kein Land von der
Ausnahmemöglichkeit des § 62 Absatz 2 PBefG Gebrauch gemacht hat, welche
Sanktionierungen plant die Bundesregierung, wenn Bundesländer die
Vorgaben zur Barrierefreiheit im ÖPNV nicht erfüllen?
22. Wie viele Taxiunternehmen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland mehr als 20 Fahrzeuge und sind damit verpflichtet, auch
barrierefreie Fahrzeuge anzubieten (bitte nach Bundesland und Landkreis
aufschlüsseln)?
23. Von welcher Stelle wird die Einhaltung der in Frage 21 genannten
Verpflichtung überprüft?
24. Strebt die Bundesregierung die finanzielle Förderung von barrierefreien
Pkw für Taxi- und Mietwagenunternehmen an, um höhere
Anschaffungskosten auszugleichen?
25. Wie viele der in Deutschland im Fernlinienverkehr eingesetzten Busse
verfügen, wie in § 42b PBefG gefordert, über zwei Stellplätze für
Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer?
26. Wie möchte die Bundesregierung den Anteil der Fahrzeuge, die diese
Anforderung erfüllen, auf annähernd 100 Prozent erhöhen?
Berlin, den 23. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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