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Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, bei der geplanten verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen sicherzustellen, dass die damit verbundenen Kosten nicht vollständig auf die Betriebe und damit letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und welche konkreten Entlastungsmaßnahmen sind für kleine und mittelständische Schlachtbetriebe vorgesehen, um eine weitere Konzentration in der Schlachtwirtschaft zu verhindern (vergleiche www.bmleh.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/Pressemitteilungssuche/Pressemitteilungssuche_Formular.html, abgerufen am 5. Juni 2026)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Aus dem einschlägigen Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ersichtlich, dass die Belange mittelständischer Unternehmen berücksichtigt wurden und hinsichtlich des laufenden Erfüllungsaufwands der Wirtschaft in Höhe von rund 172 000 Euro eine Entlastung im Laufe der Legislatur angestrebt wird. Um die Zukunftsfähigkeit auch kleiner und mittelständischer Schlachtstrukturen zu stärken, stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat außerdem ein Förderinstrument in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereit. Damit werden gezielt Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung unterstützt. Für Unternehmen, die in regionalen Wertschöpfungsketten agieren, besteht eine besondere Unterstützung.

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