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Betriebsstruktur in der regionalen Fleischproduktion (Antwort zu Drs. 21/280)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/453 · Antwort · Original ↗

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Betriebsstruktur in der regionalen Fleischproduktion (Antwort zu Drs. 21/280) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/453 21. Wahlperiode 10.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/280 – Betriebsstruktur in der regionalen Fleischproduktion V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die regionale Nutztierhaltung in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Sie trägt durch die Bereitstellung organischen Düngers zur Bodenfruchtbarkeit und zur Stabilisierung der Ackerbauerträge bei. Zudem sind tierische Produkte ein zentraler Bestandteil der Ernährung großer Teile der Bevölkerung. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Struktur der regionalen Fleischproduktion erheblich verändert. Zahlreiche handwerklich arbeitende Metzgereien und kleinere Schlachtbetriebe mussten ihre Schlachtkapazitäten aufgrund steigender bürokratischer Anforderungen und finanzieller Belastungen reduzieren oder ganz aufgeben. Strenge EU-Vorgaben und hohe Investitionskosten haben nach Ansicht der Fragesteller den Strukturwandel beschleunigt und zur Marktkonzentration auf wenige große Schlachtbetriebe und internationale Konzerne geführt (www.fachfleischerei-during.de/Ueber-Uns/EU-Zulas sung, www.landundforst.de/tier/viele-schlachthoefe-braucht-deutschland-sterb en-branche-570458). Diese Entwicklung geht zunehmend zulasten regionaler Fleischproduzenten und der Tierhalter. Dadurch wurde nach Auffassung der Fragesteller der Wettbewerb verzerrt und haben sich die Transportwege für Schlachttiere verlängert, was negative Auswirkungen auf Tierwohl und Umwelt hat (www.bundestag.de/resource/blob/1 027602/ebb7c2eca4f4bc9e2736f340fd7d98ee/WD-5-133-24-pdf.pdf). Gleichzeitig erschweren hohe Produktionskosten und bürokratische Hürden das wirtschaftliche Überleben regionaler Betriebe. Einige international tätige Unternehmen haben bereits begonnen, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen (www.agrarheute.com/management/agribusiness/schlachtkonzern-vion-ve rkauft-letzte-viehhandels-standorte-deutschland-632370). Parallel dazu wächst die Nachfrage nach regional erzeugten Lebensmitteln, auch im Bereich Fleisch. Verbraucher legen zunehmend Wert auf Herkunft und Qualität. Daraus ergeben sich Chancen für Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung (www.nutztierhaltung.de/schwein/mast/oekonomie/direkt vermarktung-von-fleisch-und-wurst/). Diese Potenziale werden jedoch durch die fortschreitende Konzentration der Schlachtkapazitäten und die ungleichmäßige Verteilung der Schlachtbetriebe auf die Regionen behindert (www.bm Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 10. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. el-statistik.de/ernaehrung/ernaehrungsgewerbe/schlachten-und-fleischverarbei tung). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche politischen Maßnahmen notwendig sind, um die regionale Fleischproduktion zu sichern, die Verarbeitungsinfrastruktur zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Anbieter zu erhalten.  1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der zugelassenen Schlachthöfe und Schlachtstätten in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland entwickelt hat, und sieht sie aufgrund dieser Entwicklung einen Handlungsbedarf (bitte ausführen und auch nach Jahr und Bundesland angeben)? Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt die Liste der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU) (abrufbar unter https://bltu.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-btl_p_veroeffentlichung? execution=e1s2). Sie dient u. a. der Veröffentlichung der aktuell in Deutschland zugelassenen Schlachtbetriebe. Eine retrospektive Auswertung dieser Liste ist nicht möglich.  2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der geschlachteten Tiere je Tierart in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland entwickelt hat (wenn ja, bitte auch nach Jahr und Bundesland angeben)? Zahlen zu den in Deutschland geschlachteten Tieren können unter www-genesi s.destatis.de/datenbank/online/url/8e9bcba0 abgerufen werden.  3. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zugelassenen Schlachthöfe und Schlachtstätten der konventionellen und biologischen Tierhaltung in Deutschland nach Mitarbeiteranzahl je Bundesland, und wie hat sich dies in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (bitte nach den Kategorien weniger als 10 Mitarbeiter, 10 bis 50 Mitarbeiter, 51 bis 250 Mitarbeiter, 251 bis 750 Mitarbeiter, 751 bis 1 000 Mitarbeiter, mehr als 1 000 Mitarbeiter aufschlüsseln)? Ein Großteil der Schlachthöfe in Deutschland schlachtet sowohl konventionell als auch ökologisch gehaltene Tiere. Die Beschäftigungsstruktur des Wirtschaftszweigs Schlachten ist in der Übersicht 1 dargestellt. Die Bundesregierung hat zudem keine Kenntnis über die Mitarbeiterzahlen der Schlachthöfe differenziert nach Schlachtungen konventionell bzw. ökologisch gehaltener Tiere. Ü be rs ic ht 1 : B es ch äf tig te u nd B et rie be im v er ar be ite nd en G ew er be D eu ts ch la nd s, Ja hr e, B es ch äf tig te ng rö ße nk la ss en fü r d en W irt sc ha fts zw ei g Sc hl ac ht en W ir ts ch af ts ­ zw ei ge 10 11 +1 01 2 Sc hl ac ht en U nt er 50 B es ch äf tig te 50 –9 9 B es ch äf tig te 10 0– 24 9 B es ch äf tig te 25 0– 49 9 B es ch äf tig te 50 0– 99 9 B es ch äf tig te 10 00 u nd m eh r B es ch äf tig te In sg es am t B etr ie be B esc hä ftig te B etr ie be B esc hä ftig te B etr ie be B esc hä ftig te B etr ie be B esc hä ftig te B etr ie be B esc hä ftig te B etr ie be B esc hä ftig te B etr ie be B esc hä ftig te A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . A nz . 20 10 17 9 5 15 3 79 5 47 8 63 9 75 8 16 3 27 6 3 . 1 . 34 1 29 6 56 20 11 18 8 5 33 9 83 5 77 4 61 9 80 0 13 2 01 7 5 . 1 0 35 1 29 9 17 20 12 18 6 5 14 8 80 5 45 2 59 8 98 8 17 . 5 2 36 8 1 . 34 8 29 9 31 20 13 20 1 5 70 8 71 4 95 6 58 8 59 6 19 6 32 9 5 . 1 . 35 5 30 2 46 20 14 20 4 5 80 0 73 5 17 3 58 9 02 2 16 . 5 2 39 2 1 . 35 7 30 1 82 20 15 20 5 5 78 4 70 4 88 5 61 9 32 0 18 . 5 1 96 0 1 . 36 0 30 4 99 20 16 20 5 5 66 4 80 5 71 1 60 9 54 9 20 2 93 6 4 . 1 . 37 0 31 8 68 20 17 21 2 5 79 3 72 5 12 5 60 9 29 6 25 5 08 0 4 1 86 8 1 . 37 4 32 8 74 20 18 21 1 5 61 5 72 5 10 6 64 10 1 94 27 9 46 6 4 . 3 . 38 1 38 2 57 20 19 20 7 5 45 2 74 5 30 7 62 10 0 73 26 9 47 6 4 . 3 . 37 6 38 8 01 20 20 20 8 5 54 1 69 4 95 9 63 9 84 1 32 11 2 32 7 . 4 . 38 3 44 3 98 20 21 17 1 4 56 1 48 3 33 9 47 7 30 6 27 9 37 8 17 11 3 37 12 18 8 91 32 2 54 8 12 20 22 18 4 4 89 0 48 3 34 5 51 8 25 6 25 8 90 8 16 10 8 54 11 16 1 70 33 5 52 4 23 20 23 19 5 5 27 1 46 3 18 9 52 8 38 3 24 8 62 1 15 10 7 97 11 16 3 88 34 3 52 6 49 20 24 17 9 4 73 3 49 3 42 9 53 8 86 9 23 8 39 5 12 8 56 1 13 22 0 19 32 9 56 0 06 A nm er ku ng : G ep un kt et e W er te u nt er lie ge n de r s ta tis tis ch en G eh ei m ha ltu ng . Q ue lle : S ta tis tis ch es B un de sa m t ( D es ta tis )  4. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es regionale Vermarktungskapazitätsengpässe beim Schlachten landwirtschaftlicher Nutztiere durch einen Rückgang der Schlachtstätten und Metzgereien in Deutschland gibt, und wenn es nach Kenntnis der Bundesregierung solche Engpässe gibt, in welchen Bundesländern befinden sich diese? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es aufgrund der abnehmenden Anzahl von Schlachtstätten und Metzgereien regional zu Vermarktungskapazitätsengpässen beim Schlachten landwirtschaftlicher Nutztiere gekommen ist.  5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Fleisch- und Wurstindustrie in Deutschland Strukturbrüche entlang der gesamten Wertschöpfungskette zeigt, und wenn ja, sieht sie aufgrund dieser Entwicklung einen Handlungsbedarf (www.dfv.de/ueber-uns/presse/Branchenpanel-zeigt-Deutsch e-Fleischindustrie-erlebt-Strukturbruch-3489)? Für die Fleischwirtschaft stellten insbesondere die COVID-19-Pandemie, die Tierseuchen Afrikanische Schweinepest und Maul- und Klauenseuche sowie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine Herausforderungen größeren Ausmaßes dar. In Deutschland unterstützten die Behörden die Branche nach den bestehenden Möglichkeiten. Zu nennen wäre hier beispielsweise die Arbeit der Veterinärverwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Bekämpfung von Tierseuchen. Demgegenüber bedarf es seitens des Fleisch- und Wurstsektors einer ständigen Anpassung an die sich ändernden Bedingungen der Märkte.  6. Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die regionalen Schlachtkapazitäten in Deutschland zu stärken und die Existenz kleiner und mittelständischer Schlachtbetriebe zu sichern? a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht?  8. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, um eine gleichmäßige Verteilung der Schlachtkapazitäten in Deutschland zu gewährleisten und eine flächendeckende, regionale Versorgung sicherzustellen? a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht?  9. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die Schließung von Schlachtbetrieben in ländlichen Gebieten durch Anreize oder Förderprogramme verhindert werden kann, und wenn ja, welche? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die regionalen Schlachtkapazitäten in Deutschland zu stärken und die Existenz kleiner und mittelständischer Schlachtbetriebe zu sichern? a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen im Fleischsektor verbessert werden können, und wenn ja, welche? Die Fragen 6 bis 6b, 8 bis 9, 11 bis 11b und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung der Schlachtkapazitäten in Deutschland resultiert aus den Gegebenheiten der Märkte und den unternehmerischen Entscheidungen in der Wertschöpfungskette. Die Bundesregierung sieht in der Zulassung mobiler Schlachtungen eine Möglichkeit zur Stärkung regionaler Schlachtkapazitäten. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1374 wurde zunächst die Schlachtung in Herkunftsbetrieben für eine begrenzte Zahl an Rindern, Schweinen und Pferden erlaubt. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1141 wurde diese Regelung auf Schafe und Ziegen sowie andere Huftiere erweitert. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK – Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes) ist gemäß dem Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des GAK- Rahmenplanes die Förderung von „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ möglich. Schlachtbetriebe zählen zu Verarbeitungsbetrieben landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sodass Investitionen bereits von einer Zuschuss-Förderung profitieren können. Die Förderung ist beschränkt auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, wodurch regionale Schlachtstrukturen adressiert werden. Mobile Schlachteinheiten kommen grundsätzlich auch für eine Förderung in Betracht, soweit die Schlachtung als Dienstleistung angeboten werden soll. Betriebe, die in regionalen Wertschöpfungsketten produzieren, können zudem von einem erhöhten Zuschuss profitieren. Für die Ausgestaltung und Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder zuständig. Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) werden seit Frühjahr 2024 35 modellhafte Vorhaben zur regionalen Verarbeitung und Vermarktung in der Aufbauphase gefördert, darunter auch einzelne Vorhaben zu innovativen, (teil-)mobilen Schlachtmöglichkeiten. Seit Sommer 2024 fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung fünf Verbundvorhaben zur teil- und vollmobilen Schlachtung. Die geförderten Projekte sollen die mobile Schlachtung durch innovative Technologien und Verfahren zur Optimierung von Organisation, Tierschutz und Prozessen verbessern.  7. Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Direktvermarktung von regional erzeugtem Fleisch zu erleichtern und zu fördern? a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ können Investitionen in Diversifizierung gefördert werden. Zuwendungszweck ist die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit für landwirtschaftliche Unternehmen, um dem Strukturwandel zu begegnen und die Wirtschaftskraft in ländlichen Räumen zu erhalten. So können beispielsweise Maßnahmen der Direktvermarkung hierüber gefördert werden. Die Entscheidung über das Angebot der Diversifizierungsförderung obliegt dem jeweiligen Bundesland. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Transportwege von Schlachttieren zu verkürzen und den Tierschutz in der Fleischproduktion dadurch weiter zu verbessern? a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die derzeitige „EU-Tierschutztransportverordnung“, Verordnung (EG) Nr. 1/2005, gestattet es den EU-Mitgliedstaaten, rein innerstaatliche Beförderungen zur Schlachtung auf acht Stunden zu begrenzen. Deutschland hat davon Gebrauch gemacht und eine entsprechende Regelung in der nationalen Tierschutz-Transportverordnung getroffen. Der anhängige Legislativvorschlag der Europäischen Kommission „über den Schutz von Tieren beim Transport“ und zur Aufhebung der bestehenden EU-Tierschutztransportverordnung sieht vor, die Beförderungsdauer zum Schlachthof grundsätzlich auf neun Stunden zu begrenzen. Bei den laufenden Beratungen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Beförderungsdauer im Sinne der Tiere möglichst kurz zu halten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Schlachthöfe aus den Haltungsbetrieben erreichbar sind. 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, um den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Schlachtbetriebe zu reduzieren, ohne dabei die erforderlichen Standards zu gefährden? a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Der Abbau von unnötiger Bürokratie ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Bürokratieabbau ist dabei eine oft mühsame und kleinteilige gemeinschaftliche Daueraufgabe. Oft werden einzelne Vereinfachungen erst in der Summe als Entlastung spürbar. Wichtig ist, dass die Entbürokratisierung nicht zu einer Absenkung des Ambitionsniveaus in den Bereichen Lebensmittelhygiene und Tierschutz führt. 13. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Marktmacht von großen Fleischkonzernen einzuschränken und den fairen Wettbewerb im Bereich der Fleischproduktion und Fleischverarbeitung zu sichern? a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sieht in den §§ 18 ff. bereits differenzierte Vorschriften gegen den Missbrauch von Marktmacht vor. Das Bundeskartellamt überwacht laufend die Einhaltung des Kartellrechts und sanktioniert eventuelle Verstöße. Weiter wurden in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 Vorschriften im Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich geschaffen, die unfaire Handelspraktiken von Käufern unterbinden sollen. Die Evaluierung der EU-Richtlinie ist bis zum 1. November 2025 vorgesehen. Grundsätzlich ist die freie Preisbildung Teil der marktwirtschaftlichen Ordnung. Der Preiswettbewerb als wettbewerbliches Mittel kommt dabei nicht zuletzt auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der mittels Weideschuss in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland geschlachteten landwirtschaftlichen Nutztiere (hochsitz-akademie.de/weideschuss/, wenn ja, bitte ausführen)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 16. Wie stellt sich die Bundesregierung die langfristige Zukunft der Fleischproduktion in Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf die regionale Erzeugung und Verarbeitung von Fleisch? Die Bundesregierung bekennt sich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Die für diese Zwecke erforderlichen Maßnahmen werden derzeit geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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