Betriebsstruktur in der regionalen Fleischproduktion (Antwort zu Drs. 21/280)
Text
Betriebsstruktur in der regionalen Fleischproduktion (Antwort zu Drs. 21/280)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/453
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/280 –
Betriebsstruktur in der regionalen Fleischproduktion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die regionale Nutztierhaltung in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil
der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Sie trägt durch die
Bereitstellung organischen Düngers zur Bodenfruchtbarkeit und zur Stabilisierung der
Ackerbauerträge bei. Zudem sind tierische Produkte ein zentraler Bestandteil
der Ernährung großer Teile der Bevölkerung.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Struktur der regionalen
Fleischproduktion erheblich verändert. Zahlreiche handwerklich arbeitende
Metzgereien und kleinere Schlachtbetriebe mussten ihre Schlachtkapazitäten
aufgrund steigender bürokratischer Anforderungen und finanzieller Belastungen
reduzieren oder ganz aufgeben. Strenge EU-Vorgaben und hohe
Investitionskosten haben nach Ansicht der Fragesteller den Strukturwandel beschleunigt
und zur Marktkonzentration auf wenige große Schlachtbetriebe und
internationale Konzerne geführt (www.fachfleischerei-during.de/Ueber-Uns/EU-Zulas
sung, www.landundforst.de/tier/viele-schlachthoefe-braucht-deutschland-sterb
en-branche-570458). Diese Entwicklung geht zunehmend zulasten regionaler
Fleischproduzenten und der Tierhalter.
Dadurch wurde nach Auffassung der Fragesteller der Wettbewerb verzerrt und
haben sich die Transportwege für Schlachttiere verlängert, was negative
Auswirkungen auf Tierwohl und Umwelt hat (www.bundestag.de/resource/blob/1
027602/ebb7c2eca4f4bc9e2736f340fd7d98ee/WD-5-133-24-pdf.pdf).
Gleichzeitig erschweren hohe Produktionskosten und bürokratische Hürden das
wirtschaftliche Überleben regionaler Betriebe. Einige international tätige
Unternehmen haben bereits begonnen, sich aus dem deutschen Markt
zurückzuziehen (www.agrarheute.com/management/agribusiness/schlachtkonzern-vion-ve
rkauft-letzte-viehhandels-standorte-deutschland-632370).
Parallel dazu wächst die Nachfrage nach regional erzeugten Lebensmitteln,
auch im Bereich Fleisch. Verbraucher legen zunehmend Wert auf Herkunft
und Qualität. Daraus ergeben sich Chancen für Direktvermarktung und
regionale Wertschöpfung (www.nutztierhaltung.de/schwein/mast/oekonomie/direkt
vermarktung-von-fleisch-und-wurst/). Diese Potenziale werden jedoch durch
die fortschreitende Konzentration der Schlachtkapazitäten und die
ungleichmäßige Verteilung der Schlachtbetriebe auf die Regionen behindert (www.bm
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
el-statistik.de/ernaehrung/ernaehrungsgewerbe/schlachten-und-fleischverarbei
tung).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche
politischen Maßnahmen notwendig sind, um die regionale Fleischproduktion zu
sichern, die Verarbeitungsinfrastruktur zu stärken und die
Wettbewerbsfähigkeit regionaler Anbieter zu erhalten.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der
zugelassenen Schlachthöfe und Schlachtstätten in den vergangenen 15 Jahren
in Deutschland entwickelt hat, und sieht sie aufgrund dieser Entwicklung
einen Handlungsbedarf (bitte ausführen und auch nach Jahr und
Bundesland angeben)?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt die
Liste der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den
Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU)
(abrufbar unter https://bltu.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-btl_p_veroeffentlichung?
execution=e1s2). Sie dient u. a. der Veröffentlichung der aktuell in Deutschland
zugelassenen Schlachtbetriebe. Eine retrospektive Auswertung dieser Liste ist
nicht möglich.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der
geschlachteten Tiere je Tierart in den vergangenen 15 Jahren in
Deutschland entwickelt hat (wenn ja, bitte auch nach Jahr und Bundesland
angeben)?
Zahlen zu den in Deutschland geschlachteten Tieren können unter www-genesi
s.destatis.de/datenbank/online/url/8e9bcba0 abgerufen werden.
3. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zugelassenen
Schlachthöfe und Schlachtstätten der konventionellen und biologischen
Tierhaltung in Deutschland nach Mitarbeiteranzahl je Bundesland, und
wie hat sich dies in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (bitte nach den
Kategorien weniger als 10 Mitarbeiter, 10 bis 50 Mitarbeiter, 51 bis
250 Mitarbeiter, 251 bis 750 Mitarbeiter, 751 bis 1 000 Mitarbeiter, mehr
als 1 000 Mitarbeiter aufschlüsseln)?
Ein Großteil der Schlachthöfe in Deutschland schlachtet sowohl konventionell
als auch ökologisch gehaltene Tiere. Die Beschäftigungsstruktur des
Wirtschaftszweigs Schlachten ist in der Übersicht 1 dargestellt. Die
Bundesregierung hat zudem keine Kenntnis über die Mitarbeiterzahlen der Schlachthöfe
differenziert nach Schlachtungen konventionell bzw. ökologisch gehaltener
Tiere.
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4. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es regionale
Vermarktungskapazitätsengpässe beim Schlachten landwirtschaftlicher Nutztiere durch einen
Rückgang der Schlachtstätten und Metzgereien in Deutschland gibt, und
wenn es nach Kenntnis der Bundesregierung solche Engpässe gibt, in
welchen Bundesländern befinden sich diese?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es aufgrund der abnehmenden
Anzahl von Schlachtstätten und Metzgereien regional zu
Vermarktungskapazitätsengpässen beim Schlachten landwirtschaftlicher Nutztiere gekommen ist.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Fleisch- und Wurstindustrie in
Deutschland Strukturbrüche entlang der gesamten Wertschöpfungskette
zeigt, und wenn ja, sieht sie aufgrund dieser Entwicklung einen
Handlungsbedarf (www.dfv.de/ueber-uns/presse/Branchenpanel-zeigt-Deutsch
e-Fleischindustrie-erlebt-Strukturbruch-3489)?
Für die Fleischwirtschaft stellten insbesondere die COVID-19-Pandemie, die
Tierseuchen Afrikanische Schweinepest und Maul- und Klauenseuche sowie
der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine Herausforderungen größeren
Ausmaßes dar. In Deutschland unterstützten die Behörden die Branche nach
den bestehenden Möglichkeiten. Zu nennen wäre hier beispielsweise die Arbeit
der Veterinärverwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden bei der
Bekämpfung von Tierseuchen. Demgegenüber bedarf es seitens des Fleisch- und
Wurstsektors einer ständigen Anpassung an die sich ändernden Bedingungen
der Märkte.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die
regionalen Schlachtkapazitäten in Deutschland zu stärken und die Existenz
kleiner und mittelständischer Schlachtbetriebe zu sichern?
a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, um eine
gleichmäßige Verteilung der Schlachtkapazitäten in Deutschland zu
gewährleisten und eine flächendeckende, regionale Versorgung
sicherzustellen?
a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die
Schließung von Schlachtbetrieben in ländlichen Gebieten durch Anreize oder
Förderprogramme verhindert werden kann, und wenn ja, welche?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die
regionalen Schlachtkapazitäten in Deutschland zu stärken und die Existenz
kleiner und mittelständischer Schlachtbetriebe zu sichern?
a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die
Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen im Fleischsektor
verbessert werden können, und wenn ja, welche?
Die Fragen 6 bis 6b, 8 bis 9, 11 bis 11b und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung der Schlachtkapazitäten in Deutschland resultiert aus den
Gegebenheiten der Märkte und den unternehmerischen Entscheidungen in der
Wertschöpfungskette.
Die Bundesregierung sieht in der Zulassung mobiler Schlachtungen eine
Möglichkeit zur Stärkung regionaler Schlachtkapazitäten. Mit der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/1374 wurde zunächst die Schlachtung in
Herkunftsbetrieben für eine begrenzte Zahl an Rindern, Schweinen und Pferden erlaubt. Mit
der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1141 wurde diese Regelung auf Schafe
und Ziegen sowie andere Huftiere erweitert.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK – Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des
Grundgesetzes) ist gemäß dem Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des GAK-
Rahmenplanes die Förderung von „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ möglich. Schlachtbetriebe zählen zu
Verarbeitungsbetrieben landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sodass Investitionen bereits
von einer Zuschuss-Förderung profitieren können. Die Förderung ist
beschränkt auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, wodurch
regionale Schlachtstrukturen adressiert werden. Mobile Schlachteinheiten
kommen grundsätzlich auch für eine Förderung in Betracht, soweit die Schlachtung
als Dienstleistung angeboten werden soll. Betriebe, die in regionalen
Wertschöpfungsketten produzieren, können zudem von einem erhöhten Zuschuss
profitieren. Für die Ausgestaltung und Durchführung der GAK-Förderung sind
die Länder zuständig.
Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale
Wertschöpfung (BULEplus) werden seit Frühjahr 2024 35 modellhafte
Vorhaben zur regionalen Verarbeitung und Vermarktung in der Aufbauphase
gefördert, darunter auch einzelne Vorhaben zu innovativen, (teil-)mobilen
Schlachtmöglichkeiten.
Seit Sommer 2024 fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) im Rahmen des Programms zur
Innovationsförderung fünf Verbundvorhaben zur teil- und vollmobilen Schlachtung. Die
geförderten Projekte sollen die mobile Schlachtung durch innovative Technologien
und Verfahren zur Optimierung von Organisation, Tierschutz und Prozessen
verbessern.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die
Direktvermarktung von regional erzeugtem Fleisch zu erleichtern und zu
fördern?
a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ können Investitionen in Diversifizierung gefördert werden.
Zuwendungszweck ist die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus
selbständiger Tätigkeit für landwirtschaftliche Unternehmen, um dem
Strukturwandel zu begegnen und die Wirtschaftskraft in ländlichen Räumen zu erhalten. So
können beispielsweise Maßnahmen der Direktvermarkung hierüber gefördert
werden. Die Entscheidung über das Angebot der Diversifizierungsförderung
obliegt dem jeweiligen Bundesland.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die
Transportwege von Schlachttieren zu verkürzen und den Tierschutz in
der Fleischproduktion dadurch weiter zu verbessern?
a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die derzeitige „EU-Tierschutztransportverordnung“, Verordnung (EG)
Nr. 1/2005, gestattet es den EU-Mitgliedstaaten, rein innerstaatliche
Beförderungen zur Schlachtung auf acht Stunden zu begrenzen. Deutschland hat davon
Gebrauch gemacht und eine entsprechende Regelung in der nationalen
Tierschutz-Transportverordnung getroffen. Der anhängige Legislativvorschlag der
Europäischen Kommission „über den Schutz von Tieren beim Transport“ und
zur Aufhebung der bestehenden EU-Tierschutztransportverordnung sieht vor,
die Beförderungsdauer zum Schlachthof grundsätzlich auf neun Stunden zu
begrenzen. Bei den laufenden Beratungen setzt sich die Bundesregierung dafür
ein, die Beförderungsdauer im Sinne der Tiere möglichst kurz zu halten und
gleichzeitig sicherzustellen, dass Schlachthöfe aus den Haltungsbetrieben
erreichbar sind.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, um den
bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Schlachtbetriebe zu
reduzieren, ohne dabei die erforderlichen Standards zu gefährden?
a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Der Abbau von unnötiger Bürokratie ist ein Kernanliegen der Bundesregierung.
Bürokratieabbau ist dabei eine oft mühsame und kleinteilige gemeinschaftliche
Daueraufgabe. Oft werden einzelne Vereinfachungen erst in der Summe als
Entlastung spürbar. Wichtig ist, dass die Entbürokratisierung nicht zu einer
Absenkung des Ambitionsniveaus in den Bereichen Lebensmittelhygiene und
Tierschutz führt.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Marktmacht von
großen Fleischkonzernen einzuschränken und den fairen Wettbewerb im
Bereich der Fleischproduktion und Fleischverarbeitung zu sichern?
a) Wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sieht in den §§ 18 ff.
bereits differenzierte Vorschriften gegen den Missbrauch von Marktmacht vor.
Das Bundeskartellamt überwacht laufend die Einhaltung des Kartellrechts und
sanktioniert eventuelle Verstöße.
Weiter wurden in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 Vorschriften im
Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
geschaffen, die unfaire Handelspraktiken von Käufern unterbinden sollen. Die
Evaluierung der EU-Richtlinie ist bis zum 1. November 2025 vorgesehen.
Grundsätzlich ist die freie Preisbildung Teil der marktwirtschaftlichen
Ordnung. Der Preiswettbewerb als wettbewerbliches Mittel kommt dabei nicht
zuletzt auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der mittels
Weideschuss in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland geschlachteten
landwirtschaftlichen Nutztiere (hochsitz-akademie.de/weideschuss/,
wenn ja, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
16. Wie stellt sich die Bundesregierung die langfristige Zukunft der
Fleischproduktion in Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf die
regionale Erzeugung und Verarbeitung von Fleisch?
Die Bundesregierung bekennt sich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein.
Die für diese Zwecke erforderlichen Maßnahmen werden derzeit geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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