Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland
Text
Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland
Antrag
der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder, Joachim Bloch, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Höchst,
Dr. Malte Kaufmann, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Manfred Schiller, Dr. Paul
Schmidt, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach Medienberichten beabsichtigt die schwarz-rote Regierungskoalition, die Arbeit
in größeren Schlachthöfen künftig verpflichtend per Video zu überwachen. Der
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Alois Rainer, erklärte hierzu, ein
entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in Vorbereitung. Ziel der Maßnahme
sei es, in sensiblen Bereichen der Schlachtung mehr Transparenz herzustellen und
Verstöße leichter aufdecken zu können. Zugleich bezeichnete der Bundesminister eine
verpflichtende Videoüberwachung als mögliches „Qualitätsmerkmal“ für
Schlachtbetriebe und stellte eine präventive Wirkung sowie eine Entlastung der
Veterinärbehörden in Aussicht (www.agrarheute.com/tier/landwirtschaftsminister-alois-rainer-
fordert-videoueberwachung-schlachthof-638325).
Aus Sicht der Antragsteller reiht sich dieses Vorhaben jedoch in eine fortschreitende
Entwicklung ein, bei der landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Betriebe
zunehmend unter einen Generalverdacht gestellt werden. Anstatt bestehende
Kontrollen effizienter auszugestalten und die personelle Ausstattung der zuständigen
Veterinärbehörden zu verbessern, setzt die Bundesregierung erneut auf technische
Dauerüberwachung, zusätzliche Dokumentationspflichten und weiteren Bürokratieaufbau.
Darüber hinaus bestehen erhebliche datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche
Bedenken. Die dauerhafte Videoüberwachung von Beschäftigten greift tief in
Persönlichkeitsrechte ein und birgt Missbrauchs- und Haftungsrisiken, insbesondere im Hinblick
auf Speicherung, Auswertung, Zugriff und Weitergabe der Aufzeichnungen. Dass
diese Eingriffe ausgerechnet in einem bereits stark regulierten Bereich erfolgen sollen,
verstärkt aus Sicht der Antragsteller den Eindruck einer zunehmenden staatlichen
Überwachung statt einer praxisnahen Tierschutzpolitik.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. von dem Vorhaben zur Einführung einer Pflicht zur Videoüberwachung auf
deutschen Schlachthöfen Abstand zu nehmen;
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4944
21. Wahlperiode 24.03.2026
2. eine Entbürokratisierung in der deutschen Landwirtschaft sowie in der
verarbeitenden Industrie vorzunehmen, um den Strukturwandel zu stoppen und
wirtschaftliches Wachstum in den genannten Sektoren zu fördern;
3. das Fleischerhandwerk in Deutschland zu stärken und regionale
Fleischverarbeitung zu fördern, um eine weitere Abwanderung der deutschen Schlachtindustrie
ins Ausland zu verhindern.
Berlin, den 24. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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