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Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland

dip / drucksache 24.03.2026 · WP 21 · 21/4944 · Antrag · Original ↗

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Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Joachim Bloch, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nach Medienberichten beabsichtigt die schwarz-rote Regierungskoalition, die Arbeit in größeren Schlachthöfen künftig verpflichtend per Video zu überwachen. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Alois Rainer, erklärte hierzu, ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in Vorbereitung. Ziel der Maßnahme sei es, in sensiblen Bereichen der Schlachtung mehr Transparenz herzustellen und Verstöße leichter aufdecken zu können. Zugleich bezeichnete der Bundesminister eine verpflichtende Videoüberwachung als mögliches „Qualitätsmerkmal“ für Schlachtbetriebe und stellte eine präventive Wirkung sowie eine Entlastung der Veterinärbehörden in Aussicht (www.agrarheute.com/tier/landwirtschaftsminister-alois-rainer- fordert-videoueberwachung-schlachthof-638325). Aus Sicht der Antragsteller reiht sich dieses Vorhaben jedoch in eine fortschreitende Entwicklung ein, bei der landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Betriebe zunehmend unter einen Generalverdacht gestellt werden. Anstatt bestehende Kontrollen effizienter auszugestalten und die personelle Ausstattung der zuständigen Veterinärbehörden zu verbessern, setzt die Bundesregierung erneut auf technische Dauerüberwachung, zusätzliche Dokumentationspflichten und weiteren Bürokratieaufbau. Darüber hinaus bestehen erhebliche datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Bedenken. Die dauerhafte Videoüberwachung von Beschäftigten greift tief in Persönlichkeitsrechte ein und birgt Missbrauchs- und Haftungsrisiken, insbesondere im Hinblick auf Speicherung, Auswertung, Zugriff und Weitergabe der Aufzeichnungen. Dass diese Eingriffe ausgerechnet in einem bereits stark regulierten Bereich erfolgen sollen, verstärkt aus Sicht der Antragsteller den Eindruck einer zunehmenden staatlichen Überwachung statt einer praxisnahen Tierschutzpolitik. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. von dem Vorhaben zur Einführung einer Pflicht zur Videoüberwachung auf deutschen Schlachthöfen Abstand zu nehmen; Deutscher Bundestag Drucksache 21/4944 21. Wahlperiode 24.03.2026 2. eine Entbürokratisierung in der deutschen Landwirtschaft sowie in der verarbeitenden Industrie vorzunehmen, um den Strukturwandel zu stoppen und wirtschaftliches Wachstum in den genannten Sektoren zu fördern; 3. das Fleischerhandwerk in Deutschland zu stärken und regionale Fleischverarbeitung zu fördern, um eine weitere Abwanderung der deutschen Schlachtindustrie ins Ausland zu verhindern. Berlin, den 24. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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