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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Mit welchen Methoden (zum Beispiel Auskunftsbogen und/oder geführtes Gespräch) werden Vulnerabilitäten bei der Vulnerabilitätsprüfung im Rahmen des Screenings im Grenzverfahren von der Bundespolizei oder anderen Akteuren überprüft, und wie wurde das Verfahren entwickelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Seitens der Bundespolizei erfolgt die vorläufige Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12 der Überprüfungsverordnung im Rahmen der Überprüfung an der Außengrenze mittels eines befragenden Gesprächs. Durch das Bundespolizeipräsidium wurden hierfür die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache sowie der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) in Zusammenhang mit der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgewertet und für den dortigen Aufgabenbereich umgesetzt. Die Ergebnisse des Gesprächs werden entsprechend den Empfehlungen in dem Überprüfungsformular nach Artikel 17 der Screening-VO dokumentiert.

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