Schriftliche Frage 40 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an deutschen Binnengrenzen keine völker- oder unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Pushbacks) s…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 40 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an deutschen Binnengrenzen keine völker- oder unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Pushbacks) s…
Frage 40 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an deutschen Binnengrenzen keine völker- oder unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Pushbacks) stattfinden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025:
Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen- Binnengrenzen angeordnet. Dabei können Zurückweisungen bei Äußerung eines Asylgesuchs an den deutschen Binnengrenzen auf Grundlage des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls erfolgen. Erkennbar vulnerable Personen werden weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Unions- und Völkerrecht.
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