Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Wie viel Personal wird aktuell für die Durchführung des Screenings im Grenzverfahren eingeplant (bitte nach Landes- und Bundeszugehörigkeit angeben), und wie wurde das Personal für die Durchführung der Vulnerabilitätsprüfung geschult?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Es wird angestrebt, grundsätzlich alle im Rahmen der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Beamtinnen und Beamte für die Durchführung der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität einsetzen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden rund 200 Multiplikatoren durch die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei, die Bundespolizeiakademie, zu diesem Thema geschult. Diese führen im Rahmen der Dienststelle Fortbildung fortlaufend Schulungen der dort mit dieser Aufgabe betrauten Beamtinnen und Beamte durch.
Die Schulungen erfolgen anhand von zentral bereitgestellten und regelmäßig fortgeschriebenen Präsentationen sowie weiteren, in Zusammenhang mit der Implementierung des Migrations- und Asylpakets stehender Unterlagen Dritter. Diese beinhalten unter anderen Erläuterungen des Migrations- und Asylpakets allgemein, den Gegenstand der Überprüfungsverordnung mit der vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung und dem Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, die Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac sowie die Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement. Darüber hinaus können unter anderem die durch die EUAA konzipierten Selbstlernmodule „Introduction in screening“ und „Introduction in preliminary vulnerability“ verwendet werden.
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