polradar

Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Wie viele Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter und Referatsleiter im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie Präsidenten, Vizepräsidenten und Abteilungsleiter von Bundesoberbehörden hatten ihren derzeitigen Dienstposten bereits zum Zeitpunkt der vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 inne oder waren zu diesem Zeitpunkt in einem gleichwertigen Statusamt im Bundeskanzleramt, in einem Bundesministerium oder einer Bundesoberbehörde beschäftigt (bitte nach Funktionen sowie Bundeskanzleramt, Bundesministerien insgesamt sowie Bundesoberbehörden insgesamt aufschlüsseln (apollo-news.net/habecks-ex-brochef-ist-nicht-mehr-fr-kernkraft-zustndig-reiche-tauscht-referatsleiter-aus/)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Eine vollständige Beantwortung der Fragestellung im Hinblick auf die Abteilungsleitungen, Unterabteilungsleitungen und Referatsleitungen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie zu den Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Abteilungsleitungen in sämtlichen Bundesoberbehörden ist in der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Frage gesetzten Frist nicht möglich. Allein im Bundeskanzleramt und in den 16 Bundesministerien sind gut 300 Unterabteilungsleitungen und mehr als 1 000 Referatsleitungen tätig. Hinzu kommen noch die Bundesoberbehörden mit einer entsprechend großen Anzahl an Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Abteilungsleitungen. Diese Angaben werden nicht statistisch bzw. systematisch erfasst und müssten daher jeweils erhoben werden. Der entsprechende Rechercheaufwand kann innerhalb der hier gesetzten Frist nicht geleistet werden. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Angaben zentral zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50 [249]). Aufgrund der Kürze der Frist und des Umfangs der in Rede stehenden Behörden und Funktionen ist eine Beantwortung der Fragen in diesem Rahmen unzumutbar. Eine Beantwortung der mündlichen Frage war daher nur für die Abteilungsleitungen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien und für die Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesoberbehörden möglich. Die Angaben wurden im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben. Nach Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz (GG) leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister ihre bzw. seine Personalverwaltung selbständig und unter eigener Verantwortung. Die Angaben beruhen daher auf den Beiträgen der Ressorts, soweit diese mit zumutbarem Aufwand erhoben werden konnten. Der Bundesregierung liegen zu den Abteilungsleitungen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien und zu den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesoberbehörden, die bereits am 23. Februar 2025 diese Funktion innehatten bzw. in einem gleichwertigen Statusamt beschäftigt waren, zum Stichtag 15. Juni 2026 die folgenden Angaben vor: – Bundeskanzleramt/Bundesministerien: 66 Abteilungsleiter/Abteilungsleiterinnen, – Bundesoberbehörden: 64 Präsidenten/Präsidentinnen.

Relationen