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Transparenz über Kontakte der Bundesregierung zu ausgewählten internationalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Finanz- und Technologiesektor (Antwort zu Drs. 21/4149)

dip / drucksache 27.02.2026 · WP 21 · 21/4444 · Antwort · Original ↗

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Transparenz über Kontakte der Bundesregierung zu ausgewählten internationalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Finanz- und Technologiesektor (Antwort zu Drs. 21/4149) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4444 21. Wahlperiode 27.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Audretsch, Julian Joswig, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4149 – Transparenz über Kontakte der Bundesregierung zu ausgewählten internationalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Finanz- und Technologiesektor V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus Sicht der Fragestellenden ist für das Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse Transparenz entscheidend. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck entstehen kann, dass politische Entscheidungen oder Agenda- Setzungen in exklusiven Netzwerken vorbereitet werden. Vor diesem Hintergrund wird die aktuelle Bundesregierung um Auskunft gebeten, ob und in welcher Form amtliche Kontakte zu ausgewählten Personen stattgefunden haben und wie diese Kontakte dokumentiert wurden.  1. Hat es Treffen, Telefonate oder Videokonferenzen von Vertreterinnen und Vertretern der aktuellen Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Staatsministerinnen und Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) mit den nachfolgend aufgeführten Personen oder Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen bzw. Organisationen, in denen diese Personen tätig sind, gegeben, und wenn ja, wie viele (bitte für die etwaigen Treffen das Datum, den Ort bzw. das Format, die beteiligten Personen der Bundesregierung einschließlich Funktion bzw. Behörde, Anlass und Thema aufführen sowie angeben, auf wessen Initiative der Kontakt zustande kam) a) P. A., b) Ahmed Alattar (Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland), c) F. P. A., d) General John R. Allen (ehemaliger Befehlshaber der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe, NATO ISAF Afghanistan), e) D. B., Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. f) C. B., g) G. B., h) P. C., i) B. B., j) J. C., k) A. C., l) Nikolaos Dendias (Minister für Nationale Verteidigung, Griechenland), m) E. D., n) G. D., o) A. D., p) Marko Đurić (Außenminister, Republik Serbien), q) S. D., r) R. P. E. II., s) C. F., t) Mircea Geoană (Präsident Aspen Institut Rumänien; ehemaliger stellvertretender NATO-Generalsekretär), u) M. F., v) Karl-Theodor zu Guttenberg (ehemaliger Bundesminister für Wirtschaft und ehemaliger Bundesminister der Verteidigung, Co- Gründer Open Minds Media), w) Y. H., x) A. H., y) J. H., z) Wolfgang Ischinger (Präsident des Stiftungsrats der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz), aa) S. H., ab) P. J., ac) S. J., ad) Shaikh Nasser bin Hamad Al Khalifa (Vertreter Seiner Majestät des Königs für humanitäre Angelegenheiten und Jugendangelegenheiten sowie Nationaler Sicherheitsberater des Königreichs Bahrain), ae) Sheikh Khalid bin Hamad bin Isa Al Khalifa (Erster stellvertretender Vorsitzender des Obersten Rates für Jugend und Sport des Königreichs Bahrain), af) J. K., ag) Saad bin Ali Al Kharji (Vorsitzender der Tourismusbehörde Katar Tourism), ah) Sebastian Kurz (ehemaliger Bundeskanzler der Republik Österreich; Co-Gründer, Dream), ai) M. K., aj) M. v. d. L., ak) E. X. L.?  2. In welchen Fällen wurden die in Frage 1 genannten Kontakte als dienstliche Termine dokumentiert (z. B. Kalender, Registratur, E-Akte), und in welchen Fällen wurden sie als nichtdienstlich bzw. privat eingestuft (bitte jeweils die Kriterien und die zuständige Stelle benennen)?  3. Welche Unterlagen (z. B. Einladungen, Briefings, Vermerke, Gesprächsnotizen, Q&A [Questions and Answers], E-Mails, Nachbereitungen) liegen zu den in Frage 1 genannten Kontakten in den jeweiligen Ressorts vor (bitte je Kontakt Art des Dokuments und Organisationseinheit bzw. Registratur angeben)?  4. Sind im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Kontakten Kosten (z. B. Reise, Unterbringung, Bewirtung, Veranstaltungskosten) entstanden oder ganz bzw. teilweise von Dritten übernommen worden oder wurden sonstige geldwerte Vorteile angeboten bzw. angenommen (bitte Art, Höhe bzw. Wert, Kostenträger sowie Ergebnis etwaiger Compliance- Prüfungen angeben)?  5. Wurden bei den in Frage 1 genannten Kontakten mögliche Interessenkonflikte geprüft oder Befangenheits- bzw. Mitwirkungsbeschränkungen ausgesprochen (bitte Prüfmaßstab, zuständige Stelle und Ergebnis darstellen)? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen im Inland und aller relevanten Akteure im Ausland pflegen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Es ist auch nicht im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung sowie Protokolle der Inhalte) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Zur Beantwortung der Frage wären Recherchearbeiten in den Leitungsbereichen von Bundeskanzleramt sowie allen Bundesministerien zu dienstlichen Kontakten und Gesprächen zu den 37 in der Kleinen Anfrage benannten Personen sowie einem weiteren, nicht bezifferbaren Personenkreis von Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen bzw. Organisationen, in denen diese 37 konkreten Personen tätig sind, erforderlich. Zur Beantwortung müsste daher in allen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt in den Kalendern der Mitglieder der Bundesregierung, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorhandene Termineinträge mit den in der Anfrage benannten Personenkreis einzeln herausgesucht und mit den in den Fragen 2 bis 5 näher ausdifferenzierten Zusatzinformationen zusammengestellt werden. Der Umfang und der erbetene Detaillierungsgrad der Fragen im Hinblick auf Inhalte, Ort, Format, die beteiligten Personen der Bundesregierung einschließlich Funktion/Behörde, sowie, auf wessen Initiative der Kontakt zustande kam, würde im konkreten Fall eine aufwendige Durchsicht aller Kalender der Leitungsebenen der betroffenen Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum seit dem 6. Mai 2025 erforderlich machen. Die Ergebnisse der Suche müssten händisch in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellte Liste übertragen und um weitere Informationen ergänzt werden. Bei den weiteren, noch zu ergänzenden Informationen handelt es sich weit überwiegend um solche, die nicht allein aus den Kalendereinträgen im Leitungsbereich abrufbar sind, sondern stattdessen aufwändige Mitprüfungen und Rückfragen in den jeweiligen Fachreferaten, Querschnittseinheiten (wie Reisekostenstellen) und Registraturen der betroffenen Häuser erforderlich machen. So werden beispielsweise die mit Frage 3 erbetenen Angaben regelmäßig nicht dauerhaft und systematisch in den Leitungsbereichen nachgehalten, sondern nur in den die Termine vorbereitenden Fachreferaten. Angaben zu entstandenen Reise- oder Bewirtungskosten könnten ebenfalls nur unter umfangreicher Einbeziehung der jeweiligen Fachebenen herbeigezogen werden. Für diese Zusammenstellung der erfragten Informationen zu festgestellten Kontakten (Inhalte, Format, Dokumentationen etc.) dürfte daher, einschließlich der Zulieferung und Mitprüfung durch Fachreferate je nach Komplexität, ein Arbeitsaufwand pro Anwendungsfall von mindestens 4–8 Stunden anzunehmen sein. Die Anzahl der mögliche Anwendungsfälle kann nur näherungsweise geschätzt werden. Da es sich bei dem abgefragten Personenkreis teils um hochrangige Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland handelt, dürfte pro Leitungseinheit mit 5 zu benennenden Kontakten zu rechnen sein. Daraus ergäbe sich eine Arbeitsbelastung von 20 bis 40 Stunden für eine einzelne Leitungseinheit (d. h. pro Ministerbüro, PSt-Büro, St-Büro). Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197; 147, 50, 147 f.). In Anbetracht der voranstehend dargestellten Schätzungen der Bundesregierung über den Aufwand zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 ist die Grenze der Zumutbarkeit überschritten.  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mehrtägige, nichtöffentliche Veranstaltungen mit vorab feststehendem Teilnehmerkreis, an denen Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen, nicht zur Umgehung von Transparenz- und Registrierungspflichten nach dem Lobbyregistergesetz genutzt werden, insbesondere wenn geplante Kontakte mit Lobbyregisterpflichtigen Akteuren stattfinden, die keine Zufallsbegegnungen darstellen? Die Einhaltung der Pflichten nach dem Lobbyregistergesetz obliegt den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann durch die registerführende Stelle beim Deutschen Bundestag mit einem Bußgeld belegt werden.  7. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im zeitlichen Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Kontakten Änderungen, Schwerpunktsetzungen oder Initiativen in Gesetzgebungs-, Förder- oder Strategieprozessen der Bundesregierung, die thematisch an die jeweiligen Gespräche anknüpften, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung führt keine systematischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung. Sofern sich aus Kontakten mit Dritten wesentliche Einflussnahmen auf Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung ergeben, werden diese im jeweiligen Regelungsvorhaben dargelegt (exekutiver Fußabdruck).  8. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder Kenntnisse darüber, dass in diesen der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg als Teilnehmer an dem „Dialog 2014“- Treffen, das von Peter Thiel und Auren Hoffman veranstaltet wurde, genannt wird (www.justice.gov/epstein/files/DataSet%209/EFTA00701362.pdf), hat die Bundesregierung Kenntnisse über diese mutmaßliche Teilnahme, und wenn ja, welche?  9. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder Kenntnisse darüber, ob amtierende oder frühere Mitglieder der Bundesregierung oder Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Diplomaten) darin auftauchen, oder prüft sie dies aktuell? 10. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder Kenntnisse darüber, welche aktuellen oder früheren Mitglieder der Bundesregierung in den „Epstein-Akten“ erwähnt werden und in welchem Kontext (bitte entsprechende Akten und Zusammenhänge angeben), und wenn ja, welche? 11. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder Kenntnisse darüber, ob Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Diplomaten) in den „Epstein-Akten“ auftauchen oder in Verbindung mit der Person Jeffrey Epstein standen, und wenn ja, welche (bitte entsprechende Akten und Zusammenhänge angeben)? Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 21/4186 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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