Transparenz über Kontakte der Bundesregierung zu ausgewählten internationalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Finanz- und Technologiesektor (Antwort zu Drs. 21/4149)
Text
Transparenz über Kontakte der Bundesregierung zu ausgewählten internationalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Finanz- und Technologiesektor (Antwort zu Drs. 21/4149)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4444
21. Wahlperiode 27.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Audretsch, Julian Joswig,
Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4149 –
Transparenz über Kontakte der Bundesregierung zu ausgewählten
internationalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Finanz- und
Technologiesektor
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus Sicht der Fragestellenden ist für das Vertrauen in demokratische
Entscheidungsprozesse Transparenz entscheidend. Dies gilt insbesondere dann, wenn
der Eindruck entstehen kann, dass politische Entscheidungen oder Agenda-
Setzungen in exklusiven Netzwerken vorbereitet werden. Vor diesem
Hintergrund wird die aktuelle Bundesregierung um Auskunft gebeten, ob und in
welcher Form amtliche Kontakte zu ausgewählten Personen stattgefunden
haben und wie diese Kontakte dokumentiert wurden.
1. Hat es Treffen, Telefonate oder Videokonferenzen von Vertreterinnen
und Vertretern der aktuellen Bundesregierung (Mitglieder der
Bundesregierung, Staatsministerinnen und Staatsminister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) mit den nachfolgend aufgeführten
Personen oder Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen bzw.
Organisationen, in denen diese Personen tätig sind, gegeben, und wenn ja, wie
viele (bitte für die etwaigen Treffen das Datum, den Ort bzw. das Format,
die beteiligten Personen der Bundesregierung einschließlich Funktion
bzw. Behörde, Anlass und Thema aufführen sowie angeben, auf wessen
Initiative der Kontakt zustande kam)
a) P. A.,
b) Ahmed Alattar (Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate in
Deutschland),
c) F. P. A.,
d) General John R. Allen (ehemaliger Befehlshaber der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe, NATO ISAF Afghanistan),
e) D. B.,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
f) C. B.,
g) G. B.,
h) P. C.,
i) B. B.,
j) J. C.,
k) A. C.,
l) Nikolaos Dendias (Minister für Nationale Verteidigung,
Griechenland),
m) E. D.,
n) G. D.,
o) A. D.,
p) Marko Đurić (Außenminister, Republik Serbien),
q) S. D.,
r) R. P. E. II.,
s) C. F.,
t) Mircea Geoană (Präsident Aspen Institut Rumänien; ehemaliger
stellvertretender NATO-Generalsekretär),
u) M. F.,
v) Karl-Theodor zu Guttenberg (ehemaliger Bundesminister für
Wirtschaft und ehemaliger Bundesminister der Verteidigung, Co-
Gründer Open Minds Media),
w) Y. H.,
x) A. H.,
y) J. H.,
z) Wolfgang Ischinger (Präsident des Stiftungsrats der Stiftung
Münchner Sicherheitskonferenz),
aa) S. H.,
ab) P. J.,
ac) S. J.,
ad) Shaikh Nasser bin Hamad Al Khalifa (Vertreter Seiner Majestät des
Königs für humanitäre Angelegenheiten und
Jugendangelegenheiten sowie Nationaler Sicherheitsberater des Königreichs Bahrain),
ae) Sheikh Khalid bin Hamad bin Isa Al Khalifa (Erster
stellvertretender Vorsitzender des Obersten Rates für Jugend und Sport des
Königreichs Bahrain),
af) J. K.,
ag) Saad bin Ali Al Kharji (Vorsitzender der Tourismusbehörde Katar
Tourism),
ah) Sebastian Kurz (ehemaliger Bundeskanzler der Republik
Österreich; Co-Gründer, Dream),
ai) M. K.,
aj) M. v. d. L.,
ak) E. X. L.?
2. In welchen Fällen wurden die in Frage 1 genannten Kontakte als
dienstliche Termine dokumentiert (z. B. Kalender, Registratur, E-Akte), und in
welchen Fällen wurden sie als nichtdienstlich bzw. privat eingestuft (bitte
jeweils die Kriterien und die zuständige Stelle benennen)?
3. Welche Unterlagen (z. B. Einladungen, Briefings, Vermerke,
Gesprächsnotizen, Q&A [Questions and Answers], E-Mails, Nachbereitungen)
liegen zu den in Frage 1 genannten Kontakten in den jeweiligen Ressorts
vor (bitte je Kontakt Art des Dokuments und Organisationseinheit bzw.
Registratur angeben)?
4. Sind im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Kontakten Kosten
(z. B. Reise, Unterbringung, Bewirtung, Veranstaltungskosten)
entstanden oder ganz bzw. teilweise von Dritten übernommen worden oder
wurden sonstige geldwerte Vorteile angeboten bzw. angenommen (bitte Art,
Höhe bzw. Wert, Kostenträger sowie Ergebnis etwaiger Compliance-
Prüfungen angeben)?
5. Wurden bei den in Frage 1 genannten Kontakten mögliche
Interessenkonflikte geprüft oder Befangenheits- bzw. Mitwirkungsbeschränkungen
ausgesprochen (bitte Prüfmaßstab, zuständige Stelle und Ergebnis
darstellen)?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen ausnahmsweise nicht
beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten
Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten
Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet
wäre.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen im
Inland und aller relevanten Akteure im Ausland pflegen. Unter diesen ständigen
Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen
(schriftlich, elektronisch, telefonisch).
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Es ist auch nicht im
Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung sowie Protokolle der Inhalte) vollständig zu
erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
Zur Beantwortung der Frage wären Recherchearbeiten in den
Leitungsbereichen von Bundeskanzleramt sowie allen Bundesministerien zu dienstlichen
Kontakten und Gesprächen zu den 37 in der Kleinen Anfrage benannten
Personen sowie einem weiteren, nicht bezifferbaren Personenkreis von
Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen bzw. Organisationen, in denen diese 37
konkreten Personen tätig sind, erforderlich.
Zur Beantwortung müsste daher in allen Bundesministerien und dem
Bundeskanzleramt in den Kalendern der Mitglieder der Bundesregierung, der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre vorhandene Termineinträge mit den in der Anfrage benannten
Personenkreis einzeln herausgesucht und mit den in den Fragen 2 bis 5 näher
ausdifferenzierten Zusatzinformationen zusammengestellt werden.
Der Umfang und der erbetene Detaillierungsgrad der Fragen im Hinblick auf
Inhalte, Ort, Format, die beteiligten Personen der Bundesregierung
einschließlich Funktion/Behörde, sowie, auf wessen Initiative der Kontakt zustande kam,
würde im konkreten Fall eine aufwendige Durchsicht aller Kalender der
Leitungsebenen der betroffenen Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes
für den Zeitraum seit dem 6. Mai 2025 erforderlich machen. Die Ergebnisse der
Suche müssten händisch in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellte
Liste übertragen und um weitere Informationen ergänzt werden. Bei den
weiteren, noch zu ergänzenden Informationen handelt es sich weit überwiegend um
solche, die nicht allein aus den Kalendereinträgen im Leitungsbereich abrufbar
sind, sondern stattdessen aufwändige Mitprüfungen und Rückfragen in den
jeweiligen Fachreferaten, Querschnittseinheiten (wie Reisekostenstellen) und
Registraturen der betroffenen Häuser erforderlich machen. So werden
beispielsweise die mit Frage 3 erbetenen Angaben regelmäßig nicht dauerhaft und
systematisch in den Leitungsbereichen nachgehalten, sondern nur in den die
Termine vorbereitenden Fachreferaten. Angaben zu entstandenen Reise- oder
Bewirtungskosten könnten ebenfalls nur unter umfangreicher Einbeziehung der
jeweiligen Fachebenen herbeigezogen werden. Für diese Zusammenstellung der
erfragten Informationen zu festgestellten Kontakten (Inhalte, Format,
Dokumentationen etc.) dürfte daher, einschließlich der Zulieferung und Mitprüfung
durch Fachreferate je nach Komplexität, ein Arbeitsaufwand pro
Anwendungsfall von mindestens 4–8 Stunden anzunehmen sein.
Die Anzahl der mögliche Anwendungsfälle kann nur näherungsweise geschätzt
werden. Da es sich bei dem abgefragten Personenkreis teils um hochrangige
Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland handelt, dürfte pro Leitungseinheit
mit 5 zu benennenden Kontakten zu rechnen sein. Daraus ergäbe sich eine
Arbeitsbelastung von 20 bis 40 Stunden für eine einzelne Leitungseinheit (d. h.
pro Ministerbüro, PSt-Büro, St-Büro).
Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die
Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen
kann (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197; 147, 50, 147 f.). In Anbetracht der
voranstehend dargestellten Schätzungen der Bundesregierung über den Aufwand
zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 ist die Grenze der Zumutbarkeit
überschritten.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mehrtägige, nichtöffentliche
Veranstaltungen mit vorab feststehendem Teilnehmerkreis, an denen
Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen, nicht zur Umgehung von
Transparenz- und Registrierungspflichten nach dem Lobbyregistergesetz
genutzt werden, insbesondere wenn geplante Kontakte mit
Lobbyregisterpflichtigen Akteuren stattfinden, die keine Zufallsbegegnungen
darstellen?
Die Einhaltung der Pflichten nach dem Lobbyregistergesetz obliegt den
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern. Ein Verstoß gegen diese Pflichten
kann durch die registerführende Stelle beim Deutschen Bundestag mit einem
Bußgeld belegt werden.
7. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im zeitlichen
Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Kontakten Änderungen,
Schwerpunktsetzungen oder Initiativen in Gesetzgebungs-, Förder- oder
Strategieprozessen der Bundesregierung, die thematisch an die jeweiligen
Gespräche anknüpften, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung führt keine systematischen Erhebungen im Sinne der
Fragestellung. Sofern sich aus Kontakten mit Dritten wesentliche Einflussnahmen
auf Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung ergeben, werden diese im
jeweiligen Regelungsvorhaben dargelegt (exekutiver Fußabdruck).
8. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder
Kenntnisse darüber, dass in diesen der ehemalige Verteidigungsminister
Karl-Theodor zu Guttenberg als Teilnehmer an dem „Dialog 2014“-
Treffen, das von Peter Thiel und Auren Hoffman veranstaltet wurde, genannt
wird (www.justice.gov/epstein/files/DataSet%209/EFTA00701362.pdf),
hat die Bundesregierung Kenntnisse über diese mutmaßliche Teilnahme,
und wenn ja, welche?
9. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder
Kenntnisse darüber, ob amtierende oder frühere Mitglieder der
Bundesregierung oder Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst der
Bundesrepublik Deutschland (z. B. Diplomaten) darin auftauchen, oder prüft
sie dies aktuell?
10. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder
Kenntnisse darüber, welche aktuellen oder früheren Mitglieder der
Bundesregierung in den „Epstein-Akten“ erwähnt werden und in welchem
Kontext (bitte entsprechende Akten und Zusammenhänge angeben), und
wenn ja, welche?
11. Hat die Bundesregierung die „Epstein-Akten“ daraufhin geprüft oder
Kenntnisse darüber, ob Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder
Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik
Deutschland (z. B. Diplomaten) in den „Epstein-Akten“ auftauchen oder
in Verbindung mit der Person Jeffrey Epstein standen, und wenn ja,
welche (bitte entsprechende Akten und Zusammenhänge angeben)?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung
verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Es liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten
Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 21/4186 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Transparenz über Kontakte der Bundesregierung zu ausgewählten internationalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Finanz- und (Antwort)