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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes (Antwort zu Drs. 21/6492)

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/6784 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes (Antwort zu Drs. 21/6492) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6784 21. Wahlperiode 29.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6492 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug Stand: 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand: Juli 2025 27 (www.bmi. bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/ liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, die Aufgabenwahrnehmung, den Ressourceneinsatz, die Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bezüglich der in Frage 3 erbetenen Informationen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass diese in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 29. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten, Kenntnisstand, Ausrichtung und Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure entsprechende Rückschlüsse ziehen und entsprechende Abwehrstrategien entwickeln könnten. Dadurch würde die Erkenntnisgewinnung der Nachrichtendienste des Bundes erschwert oder unmöglich gemacht werden, was einen Nachteil für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten würde. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der besonderen Sensibilität der angeforderten Informationen für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend Rechnung zu tragen. Ein Bekanntwerden der Informationen würde diesen die weitere Aufklärung geheimdienstlicher Aktivitäten in und gegen die Bundesrepublik Deutschland erheblich erschweren. Ein öffentliches Bekanntwerden von Erkenntnissen, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit dem ausländischen Partner besonders schutzbedürftig sind, würde zudem erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Bei Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre unter Umständen kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Nachrichtendienste des Bundes zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die jeweiligen Antworten verweigert werden, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Die Aufgabe des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes wird vom Chef des Bundeskanzleramtes kostenneutral ausgeübt, es stehen keine zusätzlichen Personal- oder Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.  2. Wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Nein.  3. Nahm der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes an Treffen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum? Bei den nachfolgend genannten Terminen wurde der Beauftragte der Nachrichtendienste durch je einen Mitarbeiter aus dem Ministerbüro und der Fachabteilung begleitet. Die Nutzung eines Dienstwagens erfolgt im Rahmen der Ressortverantwortung sowie der gesetzlichen Regelungen. Entsprechende Ausgaben sind im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel enthalten und nicht separat ausweisbar. 30. Juni 2025: Antrittsbesuch BND, Berlin. Keine gesondert ausweisbaren Kosten entstanden, keine externe Begleitung. 11. September 2025: Amtsübergabe Präsident BND, Berlin. Keine gesondert ausweisbaren Kosten entstanden, keine externe Begleitung. 24. Oktober 2025: Antrittsbesuch BAMAD, Köln. Kosten: 1 478,25 Euro, keine externe Begleitung. 13. Februar 2026: Münchner Sicherheitskonferenz Die Teilnahme MSC ergibt sich durch die Funktion des Chefs des Bundeskanzleramtes als Mitglied des Stiftungsrates und Vorsitzender der Stifterkreises der MSC. Als Beauftragter der Nachrichtendienste nahm er ein Panel wahr, dabei sind keine zusätzlich ausweisbaren Kosten entstanden, 13. März 2026: Antrittsbesuch BfV, Köln. Kosten: 1 403,90 Euro, keine externe Begleitung  5. Entstanden dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Nein.  6. Nutzt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes nutzt keine gesonderten Kanäle in sozialen Medien.  7. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?  8. Wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?  9. Verfolgt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet. Im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien ist festgelegt, dass eine grundlegende verfassungskonforme, systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes erfolgen soll, (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 85, Zeile 2651 ff.). Dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umfasst auch die verfassungskonforme, systematische Novellierung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz), für welches das Bundeskanzleramt und respektive der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes in Federführung zuständig ist. Das Bundeskanzleramt hat einen ersten Entwurf zur Reform des BND- Gesetzes erstellt, das sich derzeit in der Frühkoordinierung befindet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/4302 verwiesen. 10. Welche konkreten Zuständigkeiten, Koordinierungs- und Weisungsbefugnisse übt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes aus? Die vom Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes wahrgenommenen Aufgaben ergeben sich aus dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 3. Mai 1989 in der Fassung vom 12. März 2018 und dienen der Koordinierung und Intensivierung der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes untereinander und ihrer ressortübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen. Die Zuständigkeit der Ressorts (Artikel 65 GG) wird durch seine Aufgaben nicht berührt. Der Beauftragte arbeitet insbesondere mit den für die Dienste zuständigen Ressorts eng zusammen. In diesem Rahmen wird der Beauftragte beteiligt und informiert bzw. wird koordinierend tätig, beispielsweise gegenüber dem Deutschen Bundestag. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. 11. Wie häufig fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode Lagebesprechungen mit dem Präsidenten a) des Bundesnachrichtendienstes, b) des Bundesamtes für Verfassungsschutz und c) des Militärischen Abschirmdienstes statt? 12. Welche regelmäßigen Berichts- und Abstimmungsformate bestehen zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes und dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Der Beauftragte stimmt sich regelmäßig und anlassbezogen mit den Nachrichtendiensten des Bundes ab und sitzt der wöchentlich tagenden ND-Lage im Bundeskanzleramt vor. Zudem erhält er regelmäßig und anlassbezogen Berichterstattung der Nachrichtendienste des Bundes. 13. Hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode Beanstandungen, Prüfaufträge oder Handlungsempfehlungen gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes ausgesprochen oder initiiert, und wenn ja, welche Themenbereiche betrafen diese? Nein. 14. Hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes berichtet den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages regelmäßig und anlassbezogen. 15. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Darüber hinaus hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes am 16. Januar 2026 in der F.A.Z. einen Gastbeitrag zur Zukunft des BND veröffentlicht. 16. Besuchte der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Sicherheitspolitische Tagung „Cecilienhof“ der Konrad-Adenauer-Stiftung. Sicherheitspolitisches Gespräch der Bundesakademie für Sicherheitspolitik. 17. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes? 18. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? 19. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen? 20. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes? Die Fragen 17 bis 20 werden zusammen beantwortet. BMinG und ParlStG sehen für den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes in seiner Rolle als Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste des Bundes keine Evaluierungen im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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