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Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Handlungsempfehlungen des Sonderuntersuchungsprogramms zur Umweltkatastrophe in der Oder vom August 2022? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die umfangreichen Forschungsergebnisse des Sonderuntersuchungsprogramms zur Oderkatastrophe des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und seiner Verbundpartner wurden erst am 15. Juni 2026 an das Bundesumweltministerium übergeben. Diese werden nun eingehend geprüft, und es werden Entscheidungen für konkrete Maßnahmen getroffen. Offensichtlich ist bereits jetzt, dass die Salzbelastung in der Oder reduziert werden muss. Dies gilt ebenfalls für die Einleitung von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor. Durch entsprechende Maßnahmen kann die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Massenentwicklung der Brackwasseralge Prymnesium parvum unter ungünstigen Umweltbedingungen, wie zum Beispiel hohen Temperaturen und Sonneneinstrahlung sowie Niedrigwasser, erheblich reduziert werden. Ersichtlich ist auch, dass im Zuge des Klimawandels steigende Temperaturen Umweltkatastrophen, wie an der Oder im Jahr 2022, befördern. Die Resultate der Forschungsarbeiten belegen zudem, dass die Renaturierung der Oder und ihrer Auen eine hohe Priorität bekommen muss. Eine Revitalisierung des Ökosystems durch Schaffung vielfältiger natürlicher Strukturen und die Anbindung der Auen und Nebengewässer schafft Rückzugsräume für die Lebewesen im und am Fluss. Hierdurch wird das System resilienter und kann mit Belastungen besser umgehen als auch Schadstoffe besser abbauen. Hierbei unterstützt das Bundesumweltministerium durch gezielte Förderprogramme wie das Förderprogramm Auen im Bundesprogramm „Blaues Band“ an Bundeswasserstraßen, die neue Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz an kleineren Flüssen und Auen oder die Förderprogramme „chance.natur“ und Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Bundesnaturschutzfonds. Insgesamt stehen wir zu der Thematik auch im Austausch mit unseren polnischen Nachbarn.

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