Frage von Evelyn Schötz (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Evelyn Schötz (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den geplanten Streichungen von Zuschlägen für die Kurzzeittherapie im Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im letzten Jahr festgehaltenen Absicht, die Vergütungsstrukturen anzupassen, „um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Blick zum Beispiel auf die Kurzzeittherapie zu ermöglichen“?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht als Reformmaßnahme für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausdrücklich auch vor, „die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden.“ Die Stabilisierung der GKV-Beitragssätze kann nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Leistungsbereiche im Gesundheitswesen gelingen. Es ist daher unabdingbar, dass auch der hier angesprochene Versorgungsbereich einen Beitrag leistet.
Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist der Bundesregierung zugleich ein wichtiges Anliegen.
Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung besteht trotz einer hohen Versorgungsdichte eine starke Nachfrage. Insoweit ist eine effektive Versorgungssteuerung notwendig, die die Bundesregierung beispielsweise mit der kommenden Reform zur Primärversorgung umsetzen wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der GKV ist die vorgesehene Streichung der Zuschläge jedoch notwendig und auch angemessen.
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