Frage von Evelyn Schötz (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Evelyn Schötz (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des Bundesrates, psychotherapeutische Leistungen weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um Versorgungseinbrüche zu verhindern?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ist zwingend erforderlich, um Beitragssatzstabilität zu erreichen. Zudem ist eine finanziell handlungsfähige gesetzliche Krankenversicherung die Basis für Versorgungssicherheit. Das gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Ausgaben für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Angesichts der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist es daher angezeigt, auch die Ausgaben für diese Leistungen zu begrenzen und eine Vergütungssteuerung durch die Selbstverwaltung zu ermöglichen. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird zudem geregelt, dass weitere Leistungen, die nachweisbar die Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit signifikant erhöhen, zu festen Preisen vergütet werden können.
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