polradar

Frage von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Welche politischen Erwägungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von den 66 Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit mit einem Gesamteinsparpotenzial von 42,3 Milliarden Euro nur Maßnahmen im Umfang von 16,3 Milliarden Euro bzw. 38,5 Prozent des Gesamteinsparpotenzials umzusetzen, und warum wurden insbesondere die laut der Kommission strukturell wirksamsten Maßnahmen auf der Einnahmeseite, wie die deutliche Erhöhung des Herstellerrabatts auf Arzneimittel, nicht in dem von der Kommission vorgeschlagenen Umfang in den Gesetzentwurf übernommen, obwohl diese Maßnahme zu deutlichen Entlastungen für Versicherte, Betriebe und Beschäftigte führen würde? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Der Arbeitsauftrag an die FinanzKommission Gesundheit sah für den ersten Bericht zwei zentrale Aufgaben vor: zum einen eine Prognose der strukturellen Finanzierungslücken der Jahre 2027 bis 2030 und zum anderen die Erarbeitung eines Pakets von Maßnahmenvorschlägen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2027. Explizit vorgesehen war dabei, dass die Vorschläge in ihrem finanziellen Volumen so modelliert werden können, dass dem Gesetzgeber Handlungsspielraum hinsichtlich der konkreten Auswahl aus den Reformvorschlägen verbleibt. Dementsprechend überschreitet der Umfang der Maßnahmenempfehlungen die von der FinanzKommission Gesundheit prognostizierte Deckungslücke deutlich. Die vorgelegten Maßnahmenempfehlungen wurden für den Gesetzentwurf fachlich und politisch sehr genau geprüft, um daraus ein ausgewogenes Paket unter Beteiligung aller Bereiche zusammenzustellen, welches geeignet ist, die prognostizierte Deckungslücke zu schließen. Dabei steht die Bundesregierung in der Pflicht, stets auch die Versorgungssicherheit im Auge zu behalten und eine übermäßige Belastung einzelner Bereiche und Stakeholder zu verhindern. Der Gesetzentwurf umfasst 43 der 66 von der FinanzKommission Gesundheit empfohlenen Maßnahmen, wobei die empfohlenen Maßnahmen teils in angepasster Form umgesetzt werden. Dies trifft auch auf die Erhöhung des Herstellerrabatts auf Arzneimittel zu. Die zentrale Leitplanke in dem Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die strikte Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in allen Leistungsbereichen. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehen Regelung wird diese Leitplanke für den Bereich der Arzneimittel vorgesehen, indem die Ausgabenentwicklung auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt wird. Die Kommission empfiehlt für das Jahr 2027 eine statische Anhebung des Herstellerabschlags um 7 Prozent. Im Gesetzentwurf wird hiervon abweichend eine statische Anhebung um 3,5 Prozent im ersten Halbjahr 2027 vorgesehen; diese entspricht der prognostizierten Lücke zwischen Ausgaben- und Einnahmeentwicklung. Bei der Festsetzung des Herstellerabschlags ist neben der Versorgungsicherheit auch zu beachten, dass die Last auf alle Leistungsbereiche möglichst gleichmäßig verteilt wird. Dies ist mit dem Gesetzentwurf sichergestellt.

Relationen