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Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Wie verhindert die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, dass ihre Sparpläne am Ende zu schlechterer Versorgung führen, gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Für die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen die sehr hohen Zuwächse bei den Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Ohne eine derartige Begrenzung der Ausgabenanstiege wird es zu weiteren Anstiegen der Zusatzbeitragssätze und somit zusätzlichen Belastungen der Haushalte und Arbeitgeber kommen. Eine Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die reale Kostenentwicklung und maximal die Grundlohnrate bedeutet hierbei eine Begrenzung auf die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung in der gesamten Wirtschaft. Angemessene Preis- und Vergütungszuwächse entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung werden durch die Orientierung an der Grundlohnrate als Obergrenze weiterhin möglich sein. Für die Bundesregierung ist eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Entsprechende Vorhaben wie etwa die Etablierung eines Primärversorgungssystems wurden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, müssen alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten.

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