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Frage von Stella Merendino (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Stella Merendino (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, mit den gesetzlichen Änderungen am Pflegebudget im Rahmen der GKV-Reform und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz den Druck auf die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu erhöhen, mit der Folge, dass die Gehälter stagnieren oder sinken und die Belastung der Pflegekräfte steigt, und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) kann das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von rund 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr geschlossen werden und weitere sprunghafte Anstiege der Zusatzbeiträge können verhindert werden. Davon profitieren die beitragszahlenden GKV-Mitglieder ebenso wie die Arbeitgeber. Zuvor hatte die FinanzKommission Gesundheit in ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 deutlich gemacht, dass die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zwingend erforderlich ist, wenn stabile Beiträge erreicht werden sollen. Daher sieht der Kabinettbeschluss vor, in allen Leistungsbereichen die Preis- und Vergütungszuwächse auf die jeweilige Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze zu begrenzen. Im Krankenhausbereich stellt der Orientierungswert die tatsächlichen Kostenentwicklungen der Krankenhäuser dar. Deshalb wird der Orientierungswert zukünftig die Obergrenze für Vergütungsanstiege bilden, sofern dieser die Grundlohnrate nicht übersteigt. Damit wird die tatsächliche Kostenentwicklung bis maximal in Höhe der Grundlohnrate refinanziert werden. Mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze, welche die gesamtwirtschaftliche Lohn- und Gehaltsdynamik widerspiegelt, werden in den kommenden Jahren Vergütungs- und damit auch Lohnanstiege oberhalb der erwarteten Inflation möglich sein. Eine Stagnation oder Absenkung von Gehältern ist dementsprechend nicht zu erwarten. Darüber hinaus und abweichend vom Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sieht der Kabinettbeschluss vor, dass Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich, sofern sie über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, künftig zur Hälfte refinanziert werden – so wie es auch bereits bis zum Jahr 2024 geltendes Recht war. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht auch für das Pflegebudget eine Begrenzung des Anstiegs vor, nicht jedoch eine Stagnation oder Absenkung der Gehälter von Pflegekräften. Es ist weiterhin eine Überschreitung der Obergrenze möglich, soweit die Einhaltung von Personalvorgaben aus Bundesgesetzen, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses oder die Vorgabe zur hälftigen Tarifrefinanzierung eine Überschreitung erfordert.

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