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Frage von Stella Merendino (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stella Merendino (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 25, Plenarprotokoll 21/73, dass mit den Änderungen am Pflegebudget im Rahmen der GKV-Reform und des Krankenhausreformanpassungsgesetzes keine Stagnation oder Absenkung der Zahl der Pflegekräfte beabsichtigt ist, angesichts der jüngst erfolgten Kündigung des Entlastungstarifvertrags für die Pflege durch die Berliner Charité-Universitätsmedizin mit Verweis auf ebendiese Reform, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass weitere tarifliche Errungenschaften der Pflegekräfte durch die Reform gefährdet sind? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Laut Presseberichten sei der Entlastungstarifvertrag für die Pflege durch die Berliner Charité-Universitätsmedizin wegen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes gekündigt worden. Das ist nicht nachvollziehbar, denn im Rahmen dieses Gesetzes wurde lediglich bereits Geltendes klargestellt, dass Kosten für pflegefremde Tätigkeiten nicht im Pflegebudget berücksichtigt werden dürfen. Die Klarstellung zielt darauf ab, dass ausgebildetes Pflegepersonal entsprechend seiner Qualifikation in der Pflege von Patientinnen und Patienten eingesetzt wird und nicht für pflegefremde Tätigkeiten. Denn auch bislang sah das Krankenhausrecht bereits vor, dass im Pflegebudget lediglich Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen berücksichtigt werden dürfen. Die Definition der Pflegepersonalkosten im Pflegebudget war somit auch bereits bislang tätigkeitsbasiert. Soweit Tätigkeiten der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, können sie weiterhin im Pflegebudget berücksichtigt werden; dies gilt zum Beispiel für die Erstellung der Pflegedokumentation. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erfolgt eine Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Als Ausnahme von der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik werden Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich zur Hälfte weiter refinanziert, sofern die Obergrenze der Grundlohnrate nicht überschritten wird. Damit werden in den kommenden Jahren erwartungsgemäß auch weiterhin Vergütungsanstiege oberhalb der erwarteten Inflation möglich sein. Zwar ist nicht auszuschließen, dass durch die hälftige Tarifrefinanzierung ein Finanzierungsdefizit entsteht, das vom Krankenhaus zu kompensieren ist. Allerdings sieht die Regelung für das Pflegebudget explizite Ausnahmen vor, um den Personalaufbau zur Einhaltung gesetzlicher und untergesetzlicher Personalvorgaben auch über die Obergrenze hinaus zu refinanzieren.

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