Frage von Sahra Mirow (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sahra Mirow (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Wie gestalten sich die Verfahren in den Ländern gemäß § 5 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen, Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), in dem die Länder dazu verpflichtet waren, dem Bund einmalig, spätestens bis zum 31. März 2026, über ihre Verfahren zur Durchführung des LuKIFG, den Anteil der nach § 1 Absatz 2 LuKIFG für die kommunale Infrastruktur zu verwendenden Mittel, die Schwerpunkte der Verwendung der Bundesmittel, die vorgesehene Berücksichtigung der Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen und ihre Verfahren zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung in Ländern und Kommunen zu berichten, entsprechend der im § 5 Absatz 2 der oben genannten Verwaltungsvereinbarung abgeforderten Berichtspunkte, und wie wurde die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sowie der demografische Wandel bei der Ausgestaltung der Programme berücksichtigt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Die Länder waren verpflichtet, dem Bund einmalig über ihre Verfahren zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) bis zum 31. März zu berichten. Die Länder sind dem nachgekommen. Entsprechend § 6 Absatz 3 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des LuKIFG wurden die Berichte auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und sind dort einsehbar.
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